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Umwelt

Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten

Die Bundesregierung will die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessern. Ihren Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (21/1506) hat der Bundestag am Donnerstag, 11. September 2025, erstmals beraten und Im Anschluss zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetzentwurf die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessern. Mit der Gesetzesnovelle soll eine Änderung der EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte vom März 2024 umgesetzt werden. Ziel ist, die Sammelmengen zu steigern und die Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithiumbatterien zu verbessern. 

Kommunale Wertstoffhöfe, die laut Angaben der Bundesregierung aktuell rund 80 Prozent der Altgeräte aus privaten Haushalten sammeln, sollen konkretere Vorgaben zur Einsortierung bekommen, damit die in vielen Altgeräten fest verbauten Batterien bei der Entnahme und Erfassung weniger beschädigt werden.

Künftig sollen Verbraucher ausgediente Elektrogeräte auch häufiger im Handel zurückgeben können. Der Entwurf der Bundesregierung sieht hierfür vor, dass Sammelstellen in Geschäften einheitlich gekennzeichnet werden müssen, damit sie leichter zu finden sind. Das Symbol der getrennten Mülltonne am Regal – im Laden angebracht oder beim Bestellen im Internet auf der Seite platziert –, soll Verbraucher direkt beim Kauf eines Elektrogeräts darüber informieren, dass es nach Gebrauch „getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall“ zu entsorgen ist, wie es im Entwurf heißt.

Einfachere Entsorgung von Einweg-E-Zigaretten

Damit Einweg-E-Zigaretten künftig weniger im Restmüll oder in der Umwelt landen, ist geplant, ihre Entsorgung zu vereinfachen. Verbraucher sollen sie künftig überall dort unentgeltlich zurückgeben können, wo sie verkauft werden. Die Rücknahme dürfe nicht an den Kauf einer E-Zigarette geknüpft werden, heißt es im Entwurf.

Im Dezember 2024 hatte bereits die Ampelregierung einen Gesetzentwurf (20/14146) zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes beschlossen, mit dem die geänderten EU-Vorschriften in nationales Recht umgesetzt werden sollten. Wegen des Regierungswechsels kam die Vorlage im Bundestag jedoch nicht mehr zur Abstimmung. (sas/hau/11.09.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

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Carsten Träger

Carsten Träger

© Carsten Träger/ Agentur Photothek Media Lab

Träger, Carsten

Parlamentarischer Staatssekretär für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

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Dr. Michael Blos

Dr. Michael Blos

© Dr. Michael Blos / Ringfoto Dockhorn

Blos, Dr. Michael

AfD

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Florian Bilic

Florian Bilic

© Florian Bilic/ Christopher Krusche

Bilic, Florian

CDU/CSU

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Jan-Niclas Gesenhues

Jan-Niclas Gesenhues

© Jan-Niclas Gesenhues/ Sascha Hilgers

Gesenhues, Dr. Jan-Niclas

Bündnis 90/Die Grünen

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Mareike Hermeier

Mareike Hermeier

© Mareike Hermeier/ Jennifer Kölker

Hermeier, Mareike

Die Linke

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Alexander Engelhard

Alexander Engelhard

© Alexander Engelhard / Tobias Koch

Engelhard, Alexander

CDU/CSU

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Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/14146 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
    PDF | 502 KB — Status: 11.12.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1506 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
    PDF | 416 KB — Status: 08.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/1506 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw37-de-elektronikgeraetegesetz-1099338

Stand: 23.09.2025