• Direkt zum Hauptinhalt springen
  • Direkt zum Hauptmenü springen
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2025)
  4. 2025
zurück zu: Texte (2021-2025) ()
  • 1. Lesung (Koalition)
  • Anhörung
  • 1. Lesung (Regierung)
  • 2./3. Lesung
Umwelt

Lebenszyklus von Batterien soll geregelt werden

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 26. Juni 2025, mit dem Batterierecht auseinandergesetzt. Dazu hatten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023 / 1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz,  21/570) vorgelegt. Nach erster Aussprache überwies der Bundestag den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Umweltausschuss. 

Mit dem Entwurf soll die europäische Batterieverordnung in nationales Recht umgesetzt werden und den gesamten Lebenszyklus von Batterien von der Herstellung über die Nutzung bis zur Entsorgung bei Berücksichtigung ökologischer Aspekte regeln. 

Gesetzentwurf der Koalition

Ziel der Verordnung sei ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Produktion von Batterien sowie die Entsorgung von Altbatterien, schreiben die Koalitionsfraktionen. Hierfür würden Regelungen bezüglich der Beschränkung von gefährlichen Stoffen, des Designs, der Kennzeichnung, der Konformität und der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette sowie die Sammlung und Behandlung von Altbatterien festgelegt.

Die in der Verordnung enthaltenen Regelungen machten eine Anpassung des bisherigen Batteriegesetzes sowie Neuregelungen in den bisher nicht geregelten Bereichen erforderlich. Das bisherige Batteriegesetz solle deshalb aufgehoben und zum 18. August durch ein neues Batterierecht-Durchführungsgesetz ersetzt werden, heißt es im Entwurf. Zu den Neuerungen zählen die Pflichten zur Einrichtung von kollektiven Sammelsystemen für alle Kategorien von Batterien sowie zur Hinterlegung von Sicherheitsleistungen. Darüber hinaus sollen Verbraucher künftig auch die ausgedienten Batterien von E-Bikes oder E-Scootern an kommunalen Sammelstellen zurückgeben können.

Die Batterieverordnung der EU sieht eine Anhebung der Sammelziele für Gerätebatterien in zwei Schritten auf 63 Prozent bis Ende 2027 und auf 73 Prozent bis Ende 2030 vor. Bis zum Inkrafttreten dieser neuen Vorgaben will die Bundesregierung an der in Deutschland geltenden Mindestsammelquote von 50 Prozent festhalten. Die Ampelkoalition hatte im November 2024 einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Batterieverordnung vorgelegt. Das parlamentarische Verfahren konnte jedoch nicht abgeschlossen werden. (sas/26.06.2025) 

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

()
Martina Uhr

Martina Uhr

© Martina Uhr/ Deine Fotowelt, Nordhorn

Uhr, Martina

AfD

()
Florian Bilic

Florian Bilic

© Florian Bilic/ Christopher Krusche

Bilic, Florian

CDU/CSU

()
Jan-Niclas Gesenhues

Jan-Niclas Gesenhues

© Jan-Niclas Gesenhues/ Sascha Hilgers

Gesenhues, Dr. Jan-Niclas

Bündnis 90/Die Grünen

()
Mareike Hermeier

Mareike Hermeier

© Mareike Hermeier/ Jennifer Kölker

Hermeier, Mareike

Die Linke

()
Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 21/570 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
    PDF | 1 MB — Status: 24.06.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Thews, Michael (SPD) Moser, Christian (CDU/CSU)
  • Präsidentin teilt Ergebnis der namentlichen Abstimmung zu TOP 28 mit
  • Überweisung 21/570 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Umwelt

Geplante Anpassung des Batterierechts stößt auf geteiltes Echo

Zeit: Montag, 1. September 2025, 10 bis 12 Uhr
Ort: Videokonferenz

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/1150) zur Anpassung des Batterierechts an die EU-Verordnung 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz) sowie der wortgleiche Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD (21/570) sind bei Sachverständigen auf ein geteiltes Echo gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses am Montag, 1. September 2026, signalisierten insbesondere die von der Unionsfraktion benannten Experten Zweifel gegenüber dem Gesetzentwurf und kritisierten vor allem, dass er weit über die Vorgaben der EU-Batterieverordnung hinausgehe.

Die jeweils von den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke benannten Sachverständigen wiederum begrüßten den Gesetzentwurf grundsätzlich. Allerdings sprachen sie sich ihrerseits für weitergehende oder zusätzliche Regelungen aus. So löse der vorliegende Entwurf zum Beispiel die Problematik der Brände, die durch Lithium-Akkus und -Batterien verursacht werden, weiterhin nicht.

Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Batterieverordnung

Der Gesetzentwurf soll laut Vorlage die EU-Vorgaben zu Produktion, Kennzeichnung, Entsorgung und Recycling von Batterien in nationales Recht überführen. Die Verordnung regelt unter anderem Beschränkungen für gefährliche Stoffe, Design- und Kennzeichnungsvorgaben, Konformität, Sorgfaltspflichten in der Lieferkette sowie die Sammlung und Behandlung von Altbatterien. Außerdem ist in der EU-Batterieverordnung eine Anhebung der Sammelziele für Gerätebatterien auf 63 Prozent bis Ende 2027 und auf 73 Prozent bis Ende 2030 vorgesehen; bis dahin bleibt es bei der in Deutschland geltenden Quote von 50 Prozent.

Das bisherige Batteriegesetz (BattG) soll aufgehoben und durch ein neues Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) ersetzt werden. Dieses enthält unter anderem Pflichten zur Einrichtung kollektiver Sammelsysteme für alle Batteriekategorien, zur Hinterlegung von Sicherheitsleistungen sowie zur Rückgabe ausgedienter Batterien von E-Bikes oder E-Scootern an kommunalen Sammelstellen. 

Kommunale Spitzenverbände kritisieren Bindungsfrist

Tim Bagner vom Deutschen Städtetag, unterstützte als Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, dass mit dem Gesetz nun auch Hersteller von Starter-, Industrie- und Elektrofahrzeugbatterien zu einer Beteiligung an einer Organisation für Herstellerverantwortung verpflichtet werden sollen. 

Kritisch sehe die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände aber die geplante Bindungsfrist der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger von mindestens zwölf Monaten an eine Organisation der Herstellerverantwortung. Um eine gesicherte Abnahme von Altbatterien zu erreichen, müsse es möglich sein, die Herstellerorganisation kurzfristig zu wechseln, so Bagner. Nur so könne eine Zwischenlagerung von Geräte- und LV-Batterien, die bereits in der Vergangenheit zu Problemen geführt habe, vermieden werden.

Kommunale Unternehmen für Rücknahmepflicht

Dr. Holger Thärichen vom Verband kommunaler Unternehmen unterstützte das Vorhaben, dass künftig mehr Batterietypen an kommunalen Sammelstellen entgegengenommen werden sollen. Für die Unternehmen sei das zwar eine Herausforderung, aber private Haushalte brauchten eine Möglichkeit zur Entsorgung etwa von ausgedienten E-Bike-Batterien. 

Damit an den Sammelstellen ausreichend Spezialbehälter zur Verfügung stünden, um die „durchaus gefahrenrelevante“ Batterien anzunehmen, plädierte Thärichen allerdings dafür, die Rücknahmepflicht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für mit Low-Voltage-Batterien (LV-Batterien), wie sie auch in E-Bikes verwendet werden, erst zum 1. Januar 2026 in Kraft zu setzen. 

Problem von Bränden „blinder Fleck“ im Gesetzentwurf

Auf das Problem von Bränden, die durch falsch entsorgte Lithium-Ionen-Akkus verursacht werden, machte Anja Siegesmund vom Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) aufmerksam. Die Brände gefährdeten zunehmend die Funktionsfähigkeit der deutschen Recycling- und Entsorgungsinfrastruktur. In dem aktuellen Gesetzgebungsvorhaben sei das Thema aber ein „blinder Fleck“. Siegesmund sprach sich dafür aus, Batterierecht und Elektrogerätegesetzgebung „zusammen neu zu denken“. Es brauche einen integrierten Ansatz aus vorbeugenden Maßnahmen, verbindlichen Rücknahmeregeln und finanziellen Absicherungen. 

„Die Lage ist wirklich akut“, drängte die Expertin. Der BDE gehe von 30 Bränden pro Tag aus, die Branche schätze „die jährlichen Gesamtschäden durch Batterien in einer hohen dreistelligen Millionenhöhe“, heißt es dazu in der schriftlichen Stellungnahme der Sachverständigen. Kaum ein Versicherer sei mehr zur Absicherung der Risiken bereit. Der BDE fordere deshalb die Einführung eines „wirksamen Pfandsystems“ für lose Lithium-Akkus und -Batterien sowie Geräte mit eingebauten Lithium-Batterien, so Siegesmund.

„Einmalige Zusatzpflichten ohne Mehrwert“

Keinen dringenden Handlungsdruck sah wiederum Georgios Chryssos von der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS). Die europäische Batterie-Verordnung gelte bereits seit dem 18. August und sei aufgrund „sehr klarer Vorgaben auch direkt und ohne Durchführungsgesetz vollziehbar“. Es gebe keine „akute Vollzugslücke, die durch eine überhastete Verabschiedung“ geschlossen werden müsse. Im Gegenteil: Chryssos warnte davor, den Gesetzentwurf wie vorgelegt zu beschließen. Er gehe weit über EU-Vorgaben hinaus und schaffe europaweit einmalige Zusatzpflichten ohne erkennbaren Mehrwert für Umwelt oder höhere Sammlungsquoten. Besonders in der Kritik des Sachverständigen: die fehlende Einbindung der Hersteller. 

Anders als Elektrogesetz und Verpackungsgesetz sehe der Entwurf keine Gemeinsame Herstellerstelle (GHS) vor, die mit „Branchen- und Sachkompetenz“ etwa bei Brandrisiken durch Lithium-Batterien praxisgerechte Lösungen gemeinsam mit Marktakteuren und Behörden erarbeiten könne. „Völlig an den Marktrealitäten vorbei“ gehe die zudem geplante Einführung einer zentralen, behördlich gesteuerten Abholung für Industrie-, Starter- und Fahrzeugbatterien. Mehr als 100.000 Sammelstellen müssten mit zwölf verschiedenen Gefahrgutbehältern ausgestattet werden – das sei in keinem anderen EU-Mitgliedstaat so geplant, unterstrich der Experte. Deutschland drohe zu einem bürokratischen Negativbeispiel in der EU zu werden. 

„Deutsche Hersteller werden benachteiligt“

Ähnlich äußerte sich Gunther Kellermann vom Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI): Das „Goldplating“ benachteilige zwar vom Prinzip her keinen Batteriehersteller in Deutschland per se, aber es werde die Bewirtschaftung von Altbatterien komplizierter, aufwändiger und teurer machen als es die europäische Batterie-Verordnung eigentlich vorsehe, argumentierte der Sachverständige. 

Die Verordnung fordere zum Beispiel bei der Beitragsmessung lediglich zwei Kriterien. Die im Gesetzentwurf der Bundesregierung geplanten acht Kriterien machten die Beitragsmessung dagegen intransparent. Hersteller könnten die Beiträge nicht mehr vergleichen. Auch das Kriterium des CO2-Fußabdrucks werde deutsche Hersteller gegenüber anderen benachteiligen, so Kellermanns Einschätzung.

Warnung vor „Bürokratie-Moloch“

Grundsätzliche Kritik an dem Gesetzentwurf übte auch der von der AfD benannte Sachverständige Prof. Dr. Ing. Reinhard Müller-Syhre von der Gesellschaft für Fortschritt in Freiheit. In seiner schriftlichen Stellungnahme listet Müller-Syhre unter anderem die Kosten einer Vielzahl aufgrund des geplanten Gesetzes ausgelöster „bürokratischer Aktionen“ auf, die seines Erachtens zum „Gegenteil“ dessen führten, was das Gesetz „propagiert oder beabsichtigt.“ Auf Staat und Hersteller komme ein „gigantischer Moloch“ zu. Das sei „innovationsfeindlich“, warnte Müller-Syhre in der Anhörung.

Ausnahmeregelung für Rücknahme beschädigter Batterien

Antje Gerstein vom Handelsverband Deutschland (HDE) betonte, die Batterierücknahme im Handel sei bereits seit Jahren gelebte Praxis und habe sich bewährt. Die geplante Rücknahmepflicht von LV-Batterien und insbesondere ihre sach- und brandschutzgerechte Lagerung stelle aber die Unternehmen vor Herausforderungen. Zwar sei es begrüßenswert, dass nur jene Batteriekategorien zurückgenommen werden müssten, die die Unternehmen auch verkauften. Auch die Gewichtsgrenze von 45 Kilogramm sei praktikabel - zumindest für unbeschädigte LV-Batterien. Für die Rücknahme von sichtbar beschädigten Batterien, forderte Gerstein jedoch Ausnahmeregelungen. Diese sollen durch Wertstoffhöfe zurückgenommen werden, wo geschultes Fachpersonal Brandrisiken erkennen und minimieren könne.

Dem pflichtete der als Einzelsachverständiger von der Linksfraktion benannte Uwe Feige vom Kommunalservice Jena bei: Es sei tatsächlich fraglich, ob „Sicherheit und Hygiene“ in einem Handel, der für Lebensmittel organisiert sei, ausreiche. Wenn zudem ein Pfandsystem für Batterien gefordert werde, müsse gleichzeitig über den Vollzug gesprochen werden, „insbesondere beim Onlinehandel“.

Schlupflöcher für Hersteller durch Systembeteiligungspflicht

Auf eine andere „Schwachstelle“ des Gesetzentwurfs wies Dr. Marieke Hoffmann von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hin. Ihr zufolge sehe die Umweltorganisation die Gefahr, dass Hersteller mit besonders umweltschädlichen Batterien höhere Gebühren umgehen, indem sie ihre Herstellerverantwortung individuell wahrnehmen. Aus diesem Grund brauche es eine Systembeteiligungspflicht für Hersteller, so Hoffmann, denn nur durch kollektive Rücknahmesysteme könnten wichtige Regelungen der EU-Batterieverordnung wirksam umgesetzt werden. 

Nach Auffassung der DUH setzt der Gesetzentwurf so Mechanismen der sogenannten Ökomodulation in Paragraf 10 „völlig unzureichend um“. Positive Umwelteffekte drohten zu verpuffen, so die Sachverständige. Skeptisch sieht der Umweltverband auch, ob mit der „aktuellen Systematik“ des Gesetzes, die von der EU vorgegebenen Sammelziele erreicht werden können. Das deutsche System belohne aktuell Organisationen für Herstellerverantwortung, die Sammelquoten „immer nur gerade so“ einhalten, kritisierte die Sachverständige. Die DUH spreche sich daher für verbindliche nationale Zwischenziele aus. Besser wären aber Anreize, damit „immer so viel wie möglich“ gesammelt werde.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat zu dem Gesetzentwurf am 11. Juli 2025 Stellung genommen. Er schlägt unter anderem vor, die Registrierungspflicht für Batteriemarken an EU-Mindestvorgaben anzupassen, die Pflicht zu „digitalen Bildtafeln“ im Onlinehandel zu streichen und eine zentrale Bundesbehörde für bestimmte Aufgaben einzurichten. Zudem äußert er Besorgnis über Brandgefahren durch unsachgemäße Entsorgung von Lithium-Ionen-Batterien und regt eine Prüfung zusätzlicher Maßnahmen, auch einer Pfandlösung, an.

Die Bundesregierung lehnt alle drei Gesetzesänderungsvorschläge ab. Sie verweist unter anderem auf die Notwendigkeit, stationären und Onlinehandel bei Informationspflichten gleichzubehandeln, und auf die grundgesetzlich verankerte Zuständigkeit der Länder für den Vollzug. Die Brandgefahr bei Lithium-Ionen-Batterien wolle sie durch geplante Änderungen im Elektro- und Elektronikgerätegesetz sowie durch EU-Vorgaben zur Austauschbarkeit von Batterien reduzieren. (sas/01.09.2025)

Dokumente

  • 21/570 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
    PDF | 1 MB — Status: 24.06.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1150 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
    PDF | 206 KB — Status: 06.08.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 9. Sitzung am Montag, dem 1. September 2025. 10:00 Uhr - öffentlich

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI), A-Drs. 21(16)27-A
  • Stellungnahme Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS), A-Drs. 21(16)27-B
  • Stellungnahme Gesellschaft für Fortschritt in Freiheit e.V., A-Drs. 21(16)27-C
  • Stellungnahme Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), A-Drs. 21(16)27-D
  • Stellungnahme Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), A-Drs. 21(16)27-E
  • Stellungnahme Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. (BDE), A-Drs. 21(16)27-F

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Umwelt

Gesetzentwurf zum Lebens­zyklus von Batterien soll über­wiesen werden

Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen planen eine Anpassung des Batterierechts an die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (21/1150) vorgelegt, der am Mittwoch, 10. September 2025, ohne vorherige Debatte an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur federführenden Beratung überwiesen worden ist. Ein gleichlautender Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (21/570) wurde im Juni 2025 bereits erstmals beraten und an den Umweltausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der Regierung 

Ziel der EU-Verordnung sei ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Produktion von Batterien sowie die Entsorgung von Altbatterien, schreibt die Regierung in ihrem Entwurf (21/1150). Hierfür würden Regelungen bezüglich der Beschränkung von gefährlichen Stoffen, des Designs, der Kennzeichnung, der Konformität und der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette sowie die Sammlung und Behandlung von Altbatterien festgelegt. 

Die in der Verordnung enthaltenen Regelungen machten eine Anpassung des bisherigen Batteriegesetzes sowie Neuregelungen in den bisher nicht geregelten Bereichen erforderlich. Das bisherige Batteriegesetz solle deshalb aufgehoben und zum 18. August durch ein neues Batterierecht-Durchführungsgesetz ersetzt werden, heißt es im Entwurf.

Einrichtung kollektiver Sammelsysteme

Zu den Neuerungen zählen die Pflichten zur Einrichtung von kollektiven Sammelsystemen für alle Kategorien von Batterien sowie zur Hinterlegung von Sicherheitsleistungen. Darüber hinaus sollen Verbraucher künftig auch die ausgedienten Batterien von E-Bikes oder E-Scootern an kommunalen Sammelstellen zurückgeben können. Die Batterieverordnung der EU sieht eine Anhebung der Sammelziele für Gerätebatterien in zwei Schritten auf 63 Prozent bis Ende 2027 und auf 73 Prozent bis Ende 2030 vor. 

Bis zum Inkrafttreten dieser neuen Vorgaben will die Bundesregierung an der in Deutschland geltenden Mindestsammelquote von 50 Prozent festhalten. Die Ampelkoalition hatte im November 2024 einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Batterieverordnung vorgelegt. Das parlamentarische Verfahren konnte jedoch nicht abgeschlossen werden. 

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat dazu am 11. Juli 2025 Stellung genommen. Er schlägt unter anderem vor, die Registrierungspflicht für Batteriemarken an EU-Mindestvorgaben anzupassen, die Pflicht zu „digitalen Bildtafeln“ im Onlinehandel zu streichen und eine zentrale Bundesbehörde für bestimmte Aufgaben einzurichten. Zudem äußert er Besorgnis über Brandgefahren durch unsachgemäße Entsorgung von Lithium-Ionen-Batterien und regt eine Prüfung zusätzlicher Maßnahmen, auch einer Pfandlösung, an.

Die Bundesregierung lehnt alle drei Gesetzesänderungsvorschläge ab. Sie verweist unter anderem auf die Notwendigkeit, stationären und Onlinehandel bei Informationspflichten gleichzubehandeln, und auf die grundgesetzlich verankerte Zuständigkeit der Länder für den Vollzug. Die Brandgefahr bei Lithium-Ionen-Batterien wolle sie durch geplante Änderungen im Elektro- und Elektronikgerätegesetz sowie durch EU-Vorgaben zur Austauschbarkeit von Batterien reduzieren. (sas/hau/scr/10.09.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

()

Dokumente

  • 21/570 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
    PDF | 1 MB — Status: 24.06.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1150 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
    PDF | 206 KB — Status: 06.08.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/1150 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Umwelt

Batterierecht an EU-Vorgaben angepasst

Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. September 2025, die geplante Anpassung des Batterierechts an die EU-Batterieverordnung 2023/1542 beschlossen. Zu dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542“ (Batterierecht-EU Anpassungsgesetz, 21/570) und dem gleichlautenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/1150) hatte der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine Beschlussempfehlung abgegeben (21/1587). 

Der Gesetzentwurf (21/570) wurde in geänderter Fassung angenommen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der drei Oppositionsfraktionen angenommen. Der Regierungsentwurf (21/1150) wurde einstimmig für erledigt erklärt. Zudem verabschiedete der Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen eine Entschließung zu dem Gesetz. Einem Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (21/1588) stimmten nur die Antragsteller zu, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab..

Gesetzentwurf der Koalition und der Regierung 

Ziel der Verordnung sei ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Produktion von Batterien sowie die Entsorgung von Altbatterien, schreiben die Fraktionen. Hierfür würden Regelungen bezüglich der Beschränkung von gefährlichen Stoffen, des Designs, der Kennzeichnung, der Konformität und der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette sowie die Sammlung und Behandlung von Altbatterien festgelegt.

 Die in der Verordnung enthaltenen Regelungen machten eine Anpassung des bisherigen Batteriegesetzes sowie Neuregelungen in den bisher nicht geregelten Bereichen erforderlich. Das bisherige Batteriegesetz solle deshalb aufgehoben und zum 18. August durch ein neues Batterierecht-Durchführungsgesetz ersetzt werden, heißt es im Entwurf.

Einrichtung kollektiver Sammelsysteme

Zu den Neuerungen zählen die Pflichten zur Einrichtung von kollektiven Sammelsystemen für alle Kategorien von Batterien sowie zur Hinterlegung von Sicherheitsleistungen. Darüber hinaus sollen Verbraucher künftig auch die ausgedienten Batterien von E-Bikes oder E-Scootern an kommunalen Sammelstellen zurückgeben können. Die Batterieverordnung der EU sieht eine Anhebung der Sammelziele für Gerätebatterien in zwei Schritten auf 63 Prozent bis Ende 2027 und auf 73 Prozent bis Ende 2030 vor. 

Bis zum Inkrafttreten dieser neuen Vorgaben will die Bundesregierung an der in Deutschland geltenden Mindestsammelquote von 50 Prozent festhalten. Die Ampelkoalition hatte im November 2024 einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Batterieverordnung vorgelegt. Das parlamentarische Verfahren konnte jedoch nicht abgeschlossen werden. 

Änderungen des Umweltausschusses

Im Umweltausschuss wurde hervorgehoben, dass die Herstellerverantwortung durch die Einführung einer Altbatterie-Kommission zusätzlich gestärkt werde. Die von einigen Experten als „aufwändig“ und „am Markt vorbei“ kritisierte Abholkoordination, also eine zentrale, behördlich gesteuerte Abholung von Starter-, Industrie- und Fahrzeugbatterien, ist nun nur als Ersatzlösung und nicht als grundsätzliche Regelung gedacht. Auf eine zusätzliche Prüfpflicht wurde verzichtet, um „Goldplating“ zu vermeiden.

Damit die kommunalen Sammelstellen sich mit Spezialbehältern für die Annahme von Lithium-Ionen-Batterien von E-Bikes oder E-Scootern ausrüsten können, tritt die Rücknahmepflicht für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger erst am 1. Januar 2026 in Kraft. Auch erhalten kommunale Wertstoffhöfe weiterhin die Möglichkeit zur Verwertung von Starterbatterien. Eine weitere Änderung betrifft die Einbeziehung von Online-Plattformen in die Herstellerverantwortung.

Entschließung angenommen

in einer Entschließung fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, innerhalb eines Jahres die nationale Etablierung eines Pfandsystems für lithiumhaltige Batterien zu prüfen, dabei die Erfahrungen aus Dänemark einzubeziehen und die Diskussion auf europäischer Ebene für eine gemeinsame und einheitliche Bepfandung von lithiumhaltigen Batterien eng zu begleiten.

Darüber hinaus solle die Regierung einen Runden Tisch „Maßnahmen gegen Brandereignisse in der Abfallentsorgung“ aus Vertretern von Politik, Wirtschaft und Behörden initiieren. Bis zum 31. Juli 2026 soll sie  prüfen, ob und gegebenenfalls wie künftig eine über die Altbatteriekommission hinausgehende stärkere Einbindung der Hersteller von Batterien bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (ear) oder durch die Etablierung einer eigenständigen Gemeinsamen Stelle möglich sein könnte. Dabei solle auch geprüft werden, so der Bundestag weiter, ob sich ein mögliches Modell auch auf andere Produktbereiche, die künftig einer erweiterten Herstellerverantwortung unterfallen, übertragen lässt.

Schließlich wird die Regierung aufgefordert, sich auf EU-Ebene im Rahmen des von der Europäischen Kommission für den Herbst 2026 angekündigten Circular Economy Acts für eine europaweite Regelung für Online-Plattformen einzusetzen, die diese verpflichtet, sich aktiv an der Einhaltung der Vorgaben zur erweiterten Herstellerverantwortung zu beteiligen. 

Abgelehnter Entschließungsantrag der Grünen

Die Grünen hatten die Bundesregierung in ihrem abgelehnten Entschließungsantrg (21/1588) unter anderem aufgefordert, ein einfach umsetzbares Pfandsystem für bestimmte Lithium-Ionen-Batterien, mindestens für einzelne Batteriearten wie lithiumhaltige, nicht eingebaute Gerätebatterien, haushaltsnahe Industriebatterien oder in Elektronikgeräte eingebaute lithiumhaltige Gerätebatterien, einzuführen.

Darübe hinaus sollte die Regierung mit einer bundesweiten Informationskampagne unter dem Motto „Schenk deiner Batterie ein zweites Leben“ das Verbraucherbewusstsein für die sichere Rückgabe und Entsorgung von Batterien zu stärken;(sas/hau/11.09.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

()
Michael Thews

Michael Thews

© SPD/ Photothek Media Lab

Thews, Michael

SPD

()
Martina Uhr

Martina Uhr

© Martina Uhr/ Deine Fotowelt, Nordhorn

Uhr, Martina

AfD

()
Florian Bilic

Florian Bilic

© Florian Bilic/ Christopher Krusche

Bilic, Florian

CDU/CSU

()
Jan-Niclas Gesenhues

Jan-Niclas Gesenhues

© Jan-Niclas Gesenhues/ Sascha Hilgers

Gesenhues, Dr. Jan-Niclas

Bündnis 90/Die Grünen

()
Mareike Hermeier

Mareike Hermeier

© Mareike Hermeier/ Jennifer Kölker

Hermeier, Mareike

Die Linke

()
Hans Koller

Hans Koller

© Hans Koller/ Verena S. Mautner

Koller, Hans

CDU/CSU

()
Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

()

Dokumente

  • 21/570 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
    PDF | 1 MB — Status: 24.06.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1150 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
    PDF | 206 KB — Status: 06.08.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1587 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/570 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG) b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/1150 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
    PDF | 1 MB — Status: 10.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1588 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 21/570, 21/1587 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
    PDF | 552 KB — Status: 10.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 21/570 (Beschlussempfehlung 21/1587 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 21/1587 Buchstabe b (Entschl annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 21/1588 abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 21/1587 Buchstabe c (Gesetzentwurf 21/1150 für erledigt erklären) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2025)
  4. 2025
zurück zu: Texte (2021-2025) ()
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • Bundestagspräsidentin (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • hib-Nachrichten (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Hilfe
  • Kontakt
  • Inhaltsübersicht
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • Bundestagspräsidentin (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • hib-Nachrichten (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Barrierefreiheit
  • Datenschutz
  • Impressum

© Deutscher Bundestag

Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw37-de-batterierecht-ohne-debatte-1099320

Stand: 23.09.2025