Finanzminister Klingbeil wirbt für Haushalt mit „Rekordinvestitionen“
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat zu Beginn der Haushaltsberatungen im Bundestag für „Rekordinvestitionen“ in Höhe von 115 Milliarden Euro geworben. „Wir gehen jetzt das an, was jahrelang in unserem Land vernachlässigt wurde“, sagte Klingbeil am Dienstag, 8. Juli 2025, in seiner Einbringungsrede zur ersten Lesung des Regierungsentwurfs für das Haushaltsgesetz 2025 (21/500) im Parlament.
Das Finanzministerium werde zu einem „Investitionsministerium“, so Klingbeil. Geplant seien Investitionen etwa in Schienen und Straßen, Bildung, Betreuung und Forschung, neuen Wohnraum, Digitalisierung und Klimaschutz sowie in die innere und äußere Sicherheit des Landes. Das schaffe Wachstum, sichere Arbeitsplätze und sei zugleich ein Beitrag dafür, Deutschland gerechter zu machen, sagte der Minister und Vizekanzler. „Wir modernisieren nicht nur unser Land, sondern wir verbessern auch sehr konkret das Leben der Menschen in unserem Land.“
Mehr Schulden, mehr Investitionen
Insgesamt sind für das laufende Jahr im Kernhaushalt Ausgaben in Höhe von 503 Milliarden Euro vorgesehen. Im Jahr 2024 standen 476,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Den Ausgaben stehen Einnahmen von 421,1 Milliarden Euro gegenüber (2024: 427,5 Milliarden Euro). Neben mehr Investitionen sind auch mehr Schulden veranschlagt. Allein für 2025 ist die Aufnahme von Krediten in Höhe von 81,8 Milliarden Euro geplant. Damit liegt die Neuverschuldung deutlich über dem Vorjahresniveau von 39 Milliarden Euro.
Möglich wird das durch eine umfassende Änderung der Finanzverfassung, die der 20. Bundestag noch kurz vor der Konstituierung des neuen Bundestages vorgenommen hat und die zu einer Aufweichung der Schuldenregel des Grundgesetzes führt. „Wir haben hier im Parlament die Fesseln endlich gelöst“, sagte Klingbeil und betonte: „Wir investieren so stark wie noch nie zuvor in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes.“
Bahn, Bildung und Forschung
Konkret sind Klingbeil zufolge Investitionen in einen „funktionierenden, modernen Bahnverkehr“ geplant sowie in Bildung und Betreuung. Es dürfe nicht vom Geldbeutel der Eltern oder vom Wohnort abhängen, welche Bildungschancen ein junger Mensch in Deutschland habe. Die Regierung wolle deshalb die Länder beim Ausbau der Ganztagsschulen unterstützen und in die Digitalisierung investieren. „Wir geben den Kindern von heute die Stärke, die unser Land morgen braucht.“
Zudem gelte es, die Rahmenbedingungen für Spitzenforschung und Wissenschaft in Deutschland zu verbessern. Forschung und Entwicklung seien „das Fundament für alles, was unser Land in den nächsten Jahren stark machen wird“, so der Finanzminister.
Wohnraum, Klimaschutz und Sicherheit
Weitere Schwerpunkte sind laut Klingbeil Investitionen in neuen Wohnraum – es müsse mehr, „effizienter“ und „günstiger“ gebaut werden – sowie in die Digitalisierung des Landes, etwa in „stabiles und schnelles“ Internet überall in Deutschland. Dabei gehe es um Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, sowie darum, gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen. Geplant sind zudem Investitionen in den Klimaschutz, und damit, so der Minister, in die Zukunftsfähigkeit des Landes. „Was wir heute nicht in den Klimaschutz investieren, das zahlen wir morgen doppelt.“
Darüber hinaus betonte Klingbeil die Notwendigkeit für Investitionen in die innere und äußere Sicherheit, etwa in die Ausstattung der Bundeswehr. „Unsere eigene Stärke ist die Voraussetzung dafür, dass wir wieder zu einem echten Frieden in Europa kommen können“, mahnte er mit Blick auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und bekräftigte die weitere Unterstützung der Ukraine.
„Mehr Pragmatismus, weniger Bürokratie“
Als finanzpolitische Prioritäten nannte Klingbeil neben den geplanten Investitionen in Rekordhöhe zudem Strukturreformen, „die die Wettbewerbungsfähigkeit und die die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen in den Fokus nehmen“, und die Konsolidierung des Haushalts. Ziel der Strukturreformen sei es, Deutschland „wieder einfacher zu machen“. Klingbeil warb für „mehr Pragmatismus“ und „weniger Bürokratie“.
Aus Sicht der Regierung gehören Investitionen, Strukturreform und die Konsolidierung des Haushaltes zusammen. Entscheidend sei, dass die „Investitionsmilliarden“ Wachstum erzeugten, Arbeitsplätze sicherten, private Investitionen freisetzten und für mehr Einnahmen sorgten. Das stärke am Ende auch die Tragfähigkeit der Staatsfinanzierung.
Haushaltsentwurf für 2025
Im Haushaltsplan werden jährlich die Einnahmen und Ausgaben des Bundes festgelegt. Weil jedoch wegen des Bruchs der Ampelkoalition im vergangenen Jahr der ursprünglich vorgesehene Haushaltsplan für 2025 (20/12401) nicht mehr beschlossen werden konnte, greift seit Jahresbeginn eine vorläufige Haushaltsführung.
Der nun vorgelegte Regierungsentwurf – das Haushaltsgesetz mit seinen Anlagen, den Einzelplänen – soll nach der bis Freitag, 11. Juli, andauernden Aussprache zusammen mit dem Finanzplan des Bundes 2024 bis 2028 (20/12401) zur weiteren Beratung an den federführenden Haushaltsausschuss und die Fachausschüsse überwiesen werden. Voraussichtlich Mitte September stimmt der Bundestag dann namentlich über das Haushaltsgesetz in der Fassung aller vorliegenden Beschlussempfehlungen ab.
Größte Aufwüchse bei Sozialem und Verteidigung
Der größte der 25 Einzeletats ist wie in den Vorjahren der Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Für 2025 sind im Einzelplan 11 Ausgaben in Höhe von 190,3 Milliarden Euro eingeplant – 14,6 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr.
Den zweitgrößten Aufwuchs im Vergleich zu 2024 verzeichnet der Einzelplan 14. Der Etat des Verteidigungsministeriums steigt um 10,5 Milliarden Euro auf 62,4 Milliarden Euro. Darunter fallen 21,6 Milliarden Euro für militärische Beschaffungen, die teils über das Sondervermögen Bundeswehr finanziert werden. Mit 23,7 Milliarden Euro ist der Haushaltsplan des Bundesministeriums für Verkehr der größte Investitionsetat.
Weniger Geld für Entwicklungszusammenarbeit
Fast eine Milliarde Euro weniger als 2024 steht dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur Verfügung. Statt 11,2 Milliarden Euro sieht der Haushalt des Einzelplans 23 für 2025 nur noch Ausgaben in Höhe von 10,3 Milliarden Euro vor.
Der Haushaltsentwurf enthält zudem als Anlage die Wirtschaftspläne für diverse Sondervermögen des Bundes. Demnach sollen aus dem Sondervermögen „Bundeswehr“ in diesem Jahr 24,1 Milliarden Euro fließen, aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ 37,2 Milliarden Euro, aus dem Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“ 36,7 Milliarden Euro und aus dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ 2,5 Millionen Euro. Den Ausgaben stehen in den Sondervermögen Einnahmen in gleicher Höhe entgegen.
Finanzplan des Bundes 2024 bis 2028
Im Finanzplan des Bundes 2024 bis 2028 (20/12401) weist die Bundesregierung erhebliche Handlungsbedarfe aus. So müssten etwa ab 2028 erheblich höhere Verteidigungsausgaben aus dem Kernhaushalt gestemmt werden, um das Zwei-Prozent-Ziel der Nato zu erreichen, heißt es. Der Finanzplan sieht für 2026 Ausgaben in Höhe von 474,6 Milliarden Euro (Nettokreditaufnahme: 38,6 Milliarden Euro), für 2027 in Höhe von 488,2 Milliarden Euro (Nettokreditaufnahme: 36,3 Milliarden Euro) und für 2028 in Höhe von 497,3 Milliarden Euro (Nettokreditaufnahme: 29,4 Milliarden Euro) vor. Die Nettokreditaufnahme liegt im Finanzplanungszeitraum jeweils nahe an der nach dem Grundgesetz maximal zulässigen Nettokreditaufnahme.
Im Finanzplanungszeitraum 2026 bis 2028 besteht laut Bundesregierung „haushaltspolitischer Handlungsbedarf“, sprich: Die Ausgaben liegen noch deutlich über den erwarteten Einnahmen. In den Jahren 2026 und 2027 taxiert die Bundesregierung diesen Bedarf auf jeweils 13 Milliarden Euro, die in der Finanzplanung als „Handlungsbedarf-GMA“ (Globale Minderausgabe) ausgewiesen werden. Im Jahr 2028 liegt diese Handlungsbedarf-GMA laut Finanzplan bei rund 38,9 Milliarden Euro.
Bundeswehr und Rentenversicherung
Grund dafür ist laut Bundesregierung unter anderem, dass das Sondervermögen Bundeswehr im Jahr 2027, das nicht im Kernhaushalt abgebildet wird, ausgeschöpft sein dürfte. So sieht die Finanzplanung für 2028 Verteidigungsausgaben in Höhe von 72,4 Milliarden Euro aus dem Kernhaushalt vor. In diesem Jahr sind dafür 44,4 Milliarden Euro veranschlagt.
Ein weiterer Ausgabentreiber in der Finanzplanung sind die aus dem Haushalt geleisteten Rentenversicherungsleistungen. Sie sollen von 116,3 Milliarden Euro 2024 bis zum Jahr 2028 auf 140,8 Milliarden Euro steigen. Bei den arbeitsmarktpolitischen Leistungen geht die Bundesregierung hingegen von sinkenden Ansätzen aus. Sie sollen von 50,9 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 44,2 Milliarden Euro im Jahr 2028 sinken.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung in seiner am Freitag, 11. Juli, beschlossenen Stellungnahme zum Haushaltsgesetz 2025 (21/501) unter anderem, die geplanten Maßnahmen zur Senkung der Stromkosten inklusive der Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß für alle Verbrauchergruppen – Unternehmen wie Haushalte – so schnell wie möglich umzusetzen.
Neben der geplanten Absenkung der Übertragungsnetzentgelte würden hierdurch Anreize für die Elektrifizierung gesetzt, welche zur Erreichung der Klimaziele in den Sektoren Wärme und Verkehr notwendig seien und den Verbraucherinnen und Verbrauchern auch als Kompensation für die steigende CO2-Bepreisung in Aussicht gestellt worden seien.
Gegenäußerung der Bundesregierung
Dazu heißt es in der Gegenäußerung der Bundesregierung, sie setze mit den im Koalitionsausschuss vereinbarten Maßnahmen ein starkes Signal für wettbewerbsfähige Strompreise für alle Bereiche der Wirtschaft und zugleich zur Entlastung für private Verbraucher. Die Maßnahmen griffen ab dem 1. Januar 2026 und gäben gezielt Entlastungen: Für das produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft über die Verstetigung der Absenkung der Stromsteuer und für alle Verbraucher über die Abschaffung der Gasspeicherumlage.
Darüber hinaus bereite die Bundesregierung weitere Entlastungen beim Strompreis für alle Verbraucher über Zuschüsse aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zu den Übertragungsnetzkosten sowie Umlagen vor. Die Regierung schreibt, sie prüfe weiterhin, ob und wann weitere Schritte erfolgen und finanziert werden können. (irs/hau/scr/vom/06.08.2025)