Haushalt

Haushaltsentwurf der Regierung an Haushalts­ausschuss überwiesen

Den Abschluss der Beratungen des Haushaltsentwurfs der Bundesregierung (21/500) hat am Freitag, 11. Juli 2025, die sogenannte Schlussrunde zum Haushaltsgesetz 2025 gebildet. Im Verlauf der 90-minütigen Debatte berieten die Abgeordneten auch über das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“, zu dem die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf (21/779) eingebracht hatten. Anschließend wurden der Entwurf für das Haushaltsgesetz 2025 mit sämtlichen Einzelplänen, der Entwurf für das Sondervermögen und der Finanzplan des Bundes 2024 bis 2028 (20/12401) zur weiteren Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen. 

Ausgaben in Höhe von 503 Milliarden Euro geplant

Der Entwurf der Bundesregierung sieht für 2025 Ausgaben in Höhe von 503 Milliarden Euro vor. Im Jahr 2024 standen 476,81 Milliarden Euro zur Verfügung. Als Investitionen sind 62,73 Milliarden Euro ausgewiesen (2024: 70,52 Milliarden Euro). Für die kommenden Haushaltsjahre sind der Vorlage zufolge Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 151,27 Milliarden Euro vorgesehen.

Der Haushaltsentwurf geht von einer Nettokreditaufnahme in Höhe von 81,8 Milliarden Euro aus. Die Bundesregierung rechnet mit Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben in Höhe von 386,8 Milliarden Euro (2024: 374,55 Milliarden Euro). 

Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“

Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität soll eine langfristige Finanzierungsgrundlage für Investitionen des Bundes zur Modernisierung Deutschlands schaffen, heißt es im Haushaltsentwurf. Dazu ist die Aufnahme von Krediten bis zu 500 Milliarden Euro möglich. 

37,24 Milliarden Euro stehen für 2025 aus dem Sondervermögen zur Verfügung. Zehn Milliarden Euro sollen an den Klima- und Transformationsfonds gehen. 11,71 Milliarden Euro sind als Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur eingeplant – davon 2,5 Milliarden Euro für die Erhaltung der Brücken im Bestandsnetz der Bundesautobahnen, 1,59 Milliarden Euro für die Ausrüstung der Schieneninfrastruktur mit dem Europäischen Zugsicherungssystem ERTMS und 7,62 Milliarden Euro als Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes. 

Für Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur sind 1,5 Milliarden Euro vorgesehen. 4,04 Milliarden sollen in die Digitalisierung investiert werden. Allein 2,93 Milliarden Euro davon gehen in die Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus. 327,02 Millionen Euro sind als Investitionen in den Wohnungsbau gedacht. 

Aus dem Etat des Wirtschafts- und Energieministeriums herausgenommen und in das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität aufgenommen wurden 835 Millionen Euro für die Finanzierung der Deutschen Energy Terminal GmbH, der „Floating Storage and Regasification Units“ (FSRU, schwimmende Speicher-Wiederverdampfungsanlagen als Bestandteil der Lieferkette für Flüssigerdgas (LNG)) und der FSRU-Standorte. Im Haushalt 2024 waren noch 1,17 Milliarden Euro dafür im Wirtschaftsetat eingestellt.

Etat des Bundespräsidenten

Als Teil des Haushaltsgesetzes 2025 werden die Etatentwürfe des Bundespräsidenten und des Bundespräsidialamtes (Einzelplan 01), des Deutschen Bundestages (Einzelplan 02) und des Bundesrates (Einzelplan 03) ohne Aussprache an den Haushaltsausschuss überwiesen. Im Etat des Bundespräsidenten und des Bundespräsidialamtes sind in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 58,9 Millionen Euro eingeplant. Das sind 11,8 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Bei den Einnahmen rechnet die Bundesregierung wie im Vorjahr mit 103.000 Euro.

Der Etat des Bundespräsidenten ist ein klassischer Verwaltungshaushalt. Das Gros der Ausgaben konzentriert sich auf Personal (28,5 Millionen Euro, plus 2,5 Millionen Euro) und auf sächliche Verwaltungsausgaben (21,4 Millionen Euro, plus 6,9 Millionen Euro). Die Ausgabensteigerung ist unter anderem auf höhere Entgelte für Tarifangestellte und Beamte infolge des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst zurückzuführen.

Für das Büro der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK), die dem Geschäftsbereich des Bundespräsidenten zugeordnet ist, sind in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 3,2 Millionen Euro und damit unwesentlich weniger als im Vorjahr vorgesehen. Im Personalhaushalt des Bundespräsidialamts und der GWK sind laut Regierungsentwurf vorerst keine wesentlichen Änderungen vorgesehen.

Etat des Deutschen Bundestages

Der Etat des Deutschen Bundestages sieht in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 1,2 Milliarden Euro vor, wie aus dem Einzelplan 02 hervorgeht. Das Niveau liegt damit auf Vorjahresniveau (-5,8 Millionen Euro). Die Einnahmen bleiben im Entwurf mit 2,2 Millionen Euro ebenfalls annähernd unverändert.

In dem Einzelplan dominieren die Personalausgaben. Sie sollen auch infolge des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst mit 810,0 Millionen Euro um 15,4 Millionen Euro höher ausfallen als im Vorjahr. Die sächlichen Verwaltungsausgaben bleiben mit 222 Millionen Euro ungefähr auf dem Niveau von 2024 (minus 1,1 Millionen Euro), die Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse (160,7 Millionen Euro, minus 15,5 Millionen Euro) sowie Investitionen (41,4 Millionen Euro, minus 4,5 Millionen Euro) sollen hingegen sinken.

Diäten und Übergangsgelder

Für die Entschädigungen (Diäten), Amtszulagen und Aufwandsentschädigungen nach den Paragrafen 11 und 12 des Abgeordnetengesetzes sind im Einzelplanentwurf Ausgaben in Höhe von 132,5 Millionen Euro vorgesehen. Das sind rund 4,2 Millionen Euro weniger als im Vorjahr. Die Aufwendungen für die Beschäftigung von Mitarbeitern der Abgeordneten sinken deutlich von 307,1 auf 285,3 Millionen Euro. Grund dafür ist die geringere Zahl der Abgeordneten in der neuen Wahlperiode.

Aufgrund des Wahlperiodenwechsels liegt der Ansatz für Übergangsgeld für ausgeschiedene Mitglieder des Bundestages mit 18,2 Millionen Euro deutlich über dem Vorjahr (640.000 Euro). Geringer als im Jahr 2024 fallen im Entwurf die „Geldleistungen an die Fraktionen des Deutschen Bundestages“ aus. Sie sind mit 123 Millionen Euro veranschlagt, nach 140 Millionen Euro im Vorjahr. Auch für diese Zuweisungen spielt die Zahl der Mitglieder eine Rolle.

Zu dem Einzelplan gehören auch die Etats des Wehrbeauftragten, der SED-Opferbeauftragten sowie des Polizeibeauftragten. Die Etats bleiben mit Ausnahme des Etats des im vergangenen Jahr eingerichteten Polizeibeauftragten stabil. Dieser soll in diesem Jahr mit 2,4 Millionen Euro 705.000 Euro mehr zur Verfügung haben als im Vorjahr.

Etat des Bundesrates

Der Etat des Bundesrates (Einzelplan 03) sieht keine wesentlichen Änderungen vor. Mit 38,5 Millionen Euro liegen die avisierten Gesamtausgaben um 240.000 Euro über dem Niveau von 2024. Die Personalausgaben sollen mit 22,4 Millionen Euro (plus 1,4 Millionen Euro) das Gros der Ausgaben ausmachen, gefolgt von den sächlichen Verwaltungsausgaben mit 13,2 Millionen Euro (minus 1,2 Millionen Euro). 

Die Einnahmen sind mit 81.000 Euro veranschlagt und sollen damit um 30.000 Euro höher ausfallen als im Vorjahr. (hau/scr/11.07.2025)