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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Klimaschutz

Vereinfachung von Genehmigungen für erneuerbare Energien

Der Bundestag hat am Freitag, 27.Juni 2025, über die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien diskutiert. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben dazu einen Gesetzentwurf „zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023 / 2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs“ ( 21/568) in erster Lesung vorgelegt. Der Entwurf wurde im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen. 

Gesetzentwurf der Koalition

Mit dem Gesetz sollen neben Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz und Wasserhaushaltsgesetz auch Änderungen im Bundeswasserstraßengesetz, im Windflächenbedarfsgesetz und Baugesetzbuch umgesetzt werden. Ziel ist es, die immissionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien außerhalb von Beschleunigungsgebieten zu verkürzen. Dazu sind unter anderem bestimmte Höchstfristen für den Abschluss der Genehmigungsverfahren vorgesehen, die je nach Art des Vorhabens unterschiedlich lang sind und von einem Monat bis zu zwei Jahren betragen können.

Darüber hinaus soll der Gesetzentwurf die Möglichkeit schaffen, den Zulassungsantrag bei einer einheitlichen Stelle einzureichen, die dann als zentraler Ansprechpartner das gesamte Verfahren abwickelt und gegebenenfalls andere Behörden einbindet. Ab dem 21. November 2025 sollen zudem Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Vorhaben ausschließlich elektronisch erfolgen. Die im Jahr 2023 überarbeitete Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien zielt darauf, den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch der Europäischen Union auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 zu steigern. Um das zu erreichen, sind in der Richtlinie vor allem Maßnahmen vorgesehen, die Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien deutlich beschleunigen.

Schon die Ampelkoalition hatte 2024 einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der RED III-Richtlinie in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie vorgelegt, mit dem insbesondere Beschleunigungsgebiete planerisch ausgewiesen werden und in denen Genehmigungsverfahren für Vorhaben im Bereich Windenergie verkürzt werden sollten. Das parlamentarische Verfahren konnte aufgrund von Koalitionsbruch und Neuwahlen jedoch nicht abgeschlossen werden. (sas/eis/27.06.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

Carsten Schneider

Carsten Schneider

© Carsten Schneider/ Photothek Media Lab

Schneider (Erfurt), Carsten

Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Manuel Krauthausen

Manuel Krauthausen

© AfD Fraktion im Bundestag/ Nick Becker

Krauthausen, Manuel

AfD

Leif Erik Bodin

Leif Erik Bodin

© CDU Kreisverband Nordfriesland/ Michael Gehring

Bodin, Leif Erik

CDU/CSU

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

Jan-Niclas Gesenhues

Jan-Niclas Gesenhues

© Jan-Niclas Gesenhues/ Sascha Hilgers

Gesenhues, Dr. Jan-Niclas

Bündnis 90/Die Grünen

Mareike Hermeier

Mareike Hermeier

© Mareike Hermeier/ Jennifer Kölker

Hermeier, Mareike

Die Linke

Daniel Rinkert

Daniel Rinkert

© Daniel Rinkert/ Photothek Media Lab

Rinkert, Daniel

SPD

Marcel Queckemeyer

Marcel Queckemeyer

© Marcel Queckemeyer/ AfD-Fraktion

Queckemeyer, Marcel

AfD

Sascha van Beek

Sascha van Beek

© Sascha van Beek / Niclas Brosthaus (Tonic)

Beek, Sascha van

CDU/CSU

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 21/568 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs
    PDF | 505 KB — Status: 24.06.2025
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 21/568 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Umwelt

Nachbesserungsbedarf bei Umsetzung der EU-Erneuer­bare-Energien-Richtlinie

Zeit: Mittwoch, 2. Juli 2025, 11 bis 13 Uhr

An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zu dem Gesetzentwurf „zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023 / 2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs“ (21/568) am Mittwoch, 2. Juli 2025, deutlich. 

Ziel der Regelung ist es unter anderem, die immissionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien außerhalb von Beschleunigungsgebieten zu verkürzen. Dazu sind bestimmte Höchstfristen für den Abschluss der Genehmigungsverfahren vorgesehen, die je nach Art des Vorhabens unterschiedlich lang sind und von einem Monat bis zu zwei Jahren betragen können.  Im Interesse einer Steuerung des Windenergieausbaus soll zudem geregelt werden, dass dem „überragenden öffentlichen Interesse“ nach Erreichen der Flächenziele in einem bestimmten Gebiet „genüge getan ist“. Ausgenommen davon sind Repowering-Vorhaben außerhalb von Windenergiegebieten.

Kommunalvertreter begrüßen Verfahrensverkürzungen

Dr. Till Jenssen vom Deutschen Städtetag sagte, es sei richtig die RED III-Umsetzung „gleich zu Beginn der Legislaturperiode“ anzugehen. Da es ohne Verfahrensverkürzung keinen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien geben werde, müsse in Beschleunigungsgebieten der Verzicht auf Umweltverträglichkeitsprüfungen und artenschutzrechtliche Prüfungen möglich sein. Die Einschränkung des überragenden öffentlichen Interesses nannte er ein schwieriges Signal. Allein die Flächensicherung garantiere schließlich keine Realisierung der Projekte. Auch sei der Ausbaustand in den verschiedenen Landesteilen sehr unterschiedlich.

Aus kommunaler Sicht „außerordentlich zu begrüßen“ ist die Regelung zum öffentlichen Interesse indes aus Sicht von Bernd Düsterdieck vom Deutschen Städte und Gemeindebund. „Wir appellieren an den Gesetzgeber, diese Vorschläge so zwingend umzusetzen“, sagte er. Nach dem Erreichen der Flächenbeitragswerte in den Ländern sei das gesetzgeberische und politische Ziel eines umfassenden Ausbaus der Windenergie sichergestellt. Die Ausnahme der Repowering-Anlagen müsse jedoch nochmals überdacht werden. Sonst drohe ein ungesteuerter Ausbau, was die Akzeptanz schwäche, sagte Düsterdieck. 

Regelungen zum überragenden öffentlichen Interesse

Dr. Kay Ruge vom Deutschen Landkreistag sagte, die Betroffenheit bei diesem Themenfeld liege bei den ländlichen Räumen. Das Ziel des Ausbaus der erneuerbaren Energie werde von den Landkreisen geteilt – gleichzeitig brauche es aber Steuerung. Vor diesem Hintergrund gingen die Regelungen in die richtige Richtung, reichten aber nicht aus, befand Ruge. Es brauche einen Vorrang der kommunalen und regionalen Planung, sagte er. „Nicht einen Vorrang des Windenergieausbaus ungesteuert.“ Auch Ruge bewertete die Regelungen zum überragenden öffentlichen Interesse als richtig. Gleichwohl hätte er sich eine noch klarere Formulierung gewünscht. 

Dr. Olaf Gericke, Präsident des Landkreistages Nordrhein-Westfalen, nannte die im Entwurf gefundenen Formulierungen „besser als das, was vorher hatten“. Ob sie aber schlussendlich der Rechtsprechung standhalten, sei jetzt noch nicht zu beantworten. Der Weg gehe dennoch in die richtige Richtung, befand er. Nordrhein-Westfalen habe im letzten Jahr 600 Genehmigungen für Windenergieanlagen erteilt. „Deshalb kumulieren sich bei uns die Probleme schneller als in anderen Ländern.“

Eine Einschränkung des überragenden öffentlichen Interesses für Vorhaben im Außenbereich ist hingegen aus Sicht von Björn Spiegel vom Projektentwickler ARGE Netz GmbH & Co. KG entschieden abzulehnen. „Das ist politisch das falsche Signal“, befand er. Die Flächenziele allein reichten nicht aus für die Erreichung der Ausbauziele. Wegen Höhenbeschränkungen seien schließlich nicht alle Flächen für die Windenergie vollständig nutzbar. Anders als seine Vorredner begrüßte Spiegel die Ausnahmen für Repowering. Zugleich betonte er, es müssten auch weiterhin Vorhaben im Außenbereich realisiert werden können, „wenn Kommunen das explizit wünschen“.

Lücken, Rechtsunsicherheiten und Fristen

Für Christian Mildenberger von NRW.Energy4Climate, der Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, ist es wichtig, dass der Gesetzentwurf den bislang erfolgreichen Weg „Ambition und Akzeptanz“ stärkt. Daher seien die Regelungen zu Flächen außerhalb von Windenergiegebieten zu unterstützen. Auch die Erleichterung bei Genehmigungen innerhalb von Windenergiegebieten seien zu begrüßen. Hier gebe es aber noch eine Lücke hinsichtlich bestehender Beschleunigungsgebiete in der Regionalplanung. Diese seien von der Neuregelung nicht erfasst. Es sollten aber laut Mildenberger alle Beschleunigungsgebiete von der Verfahrenserleichterung profitieren. 

Prof. Dr. Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht stellte in Frage, ob der Entwurf tatsächlich schon entscheidungsreif ist. So würden die Fristen der Richtlinie 1:1 umgesetzt, „selbst wenn sie zu Verzögerungen führen“. Es sei unionsrechtlich nicht geboten, die teils engeren Fristen im deutschen Recht nun zu verlängern. Müller sieht durch die Regelung Rechtsunsicherheiten entstehen. Der Gesetzentwurf, so sagte er weiter, orientiere sich eng an dem in der letzten Legislaturperiode vorgelegten Gesetzentwurf, ohne den dazu vorgebrachten Kritikpunkten Abhilfe zu schaffen. Die Abgeordneten hätten nun die Aufgabe zwischen Eilbedürftigkeit und Gründlichkeit zu entscheiden. „Aus unserer Sicht ist eine Verzögerung über die Sommerpause hinaus ein Qualitätsgewinn, der in Betracht gezogen werden sollte“, sagte Müller.

Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Prof. Dr. Till Elgeti, betrachtete die Thematik aus Sicht der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA). Es brauche einen Wechsel in der Mentalität und der Kultur bei den Behörden. „Persönliche Sorgen werden zu einem Besorgnisgrundsatz bei einer Wasserbehörde“, sagte Elgeti. So könne unter Umständen ein sinnvolles Geothermie-Projekt verhindert werden. Solch ein Wechsel müsse aber „von oben gelebt werden“. Derzeit, so Elgeti, sei es so, dass in der Öffentlichkeit nur die Fehler einer Behörde gesehen würden. Um sich abzusichern, würden daher immer mehr Gutachten beauftragt, die zwar die Rechtssicherheit erhöhten, „der Geschwindigkeit aber schaden“. Wünschenswert sei daher eine Vollständigkeitsprüfung für alle Verfahren, „auch für Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte“. 

Umwidmung von Windenergiegebieten

Nach Ansicht des Rechtsanwalts Thorsten Deppner, der nach eigener Aussage überwiegend Umwelt- und Naturschutzverbände als Fachanwalt für Verwaltungsrecht vertritt, setzt der Gesetzentwurf die problematischsten Punkte der RED III-Richtlinie um, „während er die Punkte, die eine konzeptionelle Änderung der Planung von Windenergieausbau mit sich bringen würden, unangetastet lässt“. 

Am problematischsten sei, dass bereits bestehende Windenergiegebiete zu Beschleunigungsgebieten umgewidmet würden, ohne zu beachten, dass bei einer Vielzahl der Ausweisungen dieser Gebiete nicht dem Konzept der RED III gefolgt wurde. Damals sei auf Planungsebene nicht vorweggenommen worden, „dass es auf Zulassungsebene keine gesonderten Prüfungen mehr geben wird“. 

Prüfung der Artenschutzbelange

Auf dieses Problem wies auch NABU-Vertreterin Rebekka Blessenohl hin. Im Gegensatz zur Ausweisung neuer Beschleunigungsgebiete finde bei den bereits bestehenden Beschleunigungsgebieten „weder eine sorgfältige Auswahl unkritischer Gebiete noch die Festlegung von Regeln für Schutzmaßnahmen auf Planungsebene statt“. Stattdessen seien die meisten der mit diesem Entwurf adressierten Beschleunigungsgebiete ursprünglich in der Annahme ausgewiesen worden, dass eine ausführliche Prüfung der Artenschutzbelange auf Ebene der Genehmigung stattfindet, sagte sie. 

Aus ihrer Sicht können Naturschutz und Ausbau durchaus „Hand in Hand gehen“. Dafür müsse man klug planen, strukturiert vorgehen und die Menschen vor Ort einbinden. Genau das sehe der NABU in dem vorliegenden Entwurf nicht. Stattdessen setze sich der Trend der vorherigen Regierung zur Beschneidung von Umwelt- und Beteiligungsrechten fort. (hau/02.07.2025)

Dokumente

  • 21/568 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs
    PDF | 505 KB — Status: 24.06.2025

Tagesordnung

  • 6. Sitzung am Mittwoch, 2. Juli 2025, 11:00 Uhr - öffentliche Anhörung
  • 6. Sitzung am Mittwoch, 2. Juli 2025, 11:00 Uhr - 1. Änderungs-/Ergänzungsmitteilung
  • 6. Sitzung am Mittwoch, 2. Juli 2025, 11:00 Uhr - 2. Änderungs-/Ergänzungsmitteilung

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, A-Drs. 21(16)19-A
  • Stellungnahme NABU, A-Drs. 21(16)19-B
  • Stellungnahme Stiftung Umweltenergierecht, A-Drs. 21(16)19-C
  • Stellungnahme ARGE Netz GmbH & Co. KG, A-Drs. 21(16)19-D

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Klimaschutz

Vereinfachung von Geneh­migungen für erneuerbare Energien beschlossen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. Juli 2025, der Vereinfachung von Genehmigungen für erneuerbare Energien zugestimmt. Die Abgeordneten haben mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke für das Vorhaben der Koalitionsfraktionen, die immissionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien außerhalb von Beschleunigungsgebieten zu verkürzen, gestimmt. Zu dem dazu vorgelegten Gesetzentwurf „zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs“ (21/568) hatte der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine Beschlussempfehlung (21/797) abgegeben. Der Ausschuss hatte im parlamentarischen Verfahren noch Änderungen am Ursprungstext vorgenommen. Hingegen mit breiter Mehrheit abgelehnt wurde ein von der Fraktion Die Linke vorgelegter Entschließungsantrag (21/806) zum Gesetzentwurf mit der Forderung, unter anderem die zuständigen Planungs- und Genehmigungsbehörden personell und materiell besser auszustatten und die Voraussetzungen für schnelle digitale Verfahren zu schaffen.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Mit dem Gesetz sollen neben Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz und Wasserhaushaltsgesetz auch Änderungen im Bundeswasserstraßengesetz, im Windflächenbedarfsgesetz und Baugesetzbuch umgesetzt werden.

Ziel ist es, die immissionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien außerhalb von Beschleunigungsgebieten zu verkürzen. Dazu sind unter anderem bestimmte Höchstfristen für den Abschluss der Genehmigungsverfahren vorgesehen, die je nach Art des Vorhabens unterschiedlich lang sind und von einem Monat bis zu zwei Jahren betragen können.

Darüber hinaus soll der Gesetzentwurf die Möglichkeit schaffen, den Zulassungsantrag bei einer einheitlichen Stelle einzureichen, die dann als zentraler Ansprechpartner das gesamte Verfahren abwickelt und gegebenenfalls andere Behörden einbindet. Ab dem 21. November 2025 sollen zudem Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Vorhaben ausschließlich elektronisch erfolgen.

Überarbeitete RED III-Richtlinie

Die im Jahr 2023 überarbeitete Richtlinie (EU) 2018 / 2001 zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien zielt darauf, den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch der Europäischen Union auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 zu steigern. Um das zu erreichen, sind in der Richtlinie vor allem Maßnahmen vorgesehen, die Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien deutlich beschleunigen.

Schon die Ampelkoalition hatte 2024 einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der RED-III-Richtlinie in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie vorgelegt, mit dem insbesondere Beschleunigungsgebiete planerisch ausgewiesen werden und in denen Genehmigungsverfahren für Vorhaben im Bereich Windenergie verkürzt werden sollten. Das parlamentarische Verfahren konnte aufgrund von Koalitionsbruch und Neuwahlen jedoch nicht abgeschlossen werden.

Änderungen im Ausschuss

Die vom Umweltausschuss geänderte Ursprungsfassung integriert auch weitere Vorschläge für Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz, im Windenergieflächenbedarfsgesetz und im Baugesetzbuch.

Besonders sollen die geänderten Regeln für das Repowering von Windanlagen von Nutzen sein. Hier seien zuletzt Probleme im Genehmigungsverfahren mit den Luftverkehrsbehörden entstanden, die den Ausbau der Windenergie gebremst hätten, sagte ein SPD-Abgeordneter zur Begründung im Ausschuss. Das soll sich ändern: Regelungen, die nun die Beteiligung von Luftverkehrsbehörden und Bundeswehr vorsähen, gleichzeitig aber Fristen für die Behörden etablierten, sorgten so für mehr Rechtssicherheit, betonte der Abgeordnete. (hau/sas/10.07.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

Nina Scheer

Nina Scheer

© Nina Scheer

Scheer, Dr. Nina

SPD

Dr. Michael Blos

Dr. Michael Blos

© Dr. Michael Blos / Ringfoto Dockhorn

Blos, Dr. Michael

AfD

Mark Helfrich

Mark Helfrich

© Mark Helfrich/ Steven Vangermain

Helfrich, Mark

CDU/CSU

Katrin Uhlig

Katrin Uhlig

© Katrin Uhlig/ Meike Kenn

Uhlig, Katrin

Bündnis 90/Die Grünen

Lorenz Gösta Beutin

Lorenz Gösta Beutin

© Lorenz Gösta Beutin / Alexander Klebe

Beutin, Lorenz Gösta

Die Linke

Dunja Kreiser

Dunja Kreiser

© Dunja Kreiser/Photothek Media

Kreiser, Dunja

SPD

Dr. Paul Schmidt

Dr. Paul Schmidt

© Dr. Paul Schmidt/ Samuel Degen

Schmidt, Dr. Paul

AfD

Dr. Klaus Wiener

Dr. Klaus Wiener

© Dr. Klaus Wiener/Justus Kersting

Wiener, Dr. Klaus

CDU/CSU

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 21/568 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs
    PDF | 505 KB — Status: 24.06.2025
  • 21/797 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/568 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs
    PDF | 1 MB — Status: 08.07.2025
  • 21/806 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 21/568, 21/797 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs
    PDF | 548 KB — Status: 08.07.2025
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • 14:26:49: Beginn Hammelsprung
  • 14:39:23: Ende Hammelsprung
  • Gesamt: 577 Ja: 312 Nein: 265 Enthaltungen 0
  • Gesetzentwurf 21/568 (Beschlussempfehlung 21/797: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen


Entschließungsantrag 21/806 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw27-pa-umwelt-erneuerbare-energien-1097804

Stand: 22.07.2025