Forderung nach höherem steuerlichen Grundfreibetrag beraten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Juni 2025, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mi dem Titel „Lohnabstandsgebot beachten – Arbeitnehmer und Mittelstand entlasten – Den steuerlichen Grundfreibetrag für 2025 auf 15.000 Euro und weitere Tarifeckwerte korrespondierend erhöhen“ (21/603) beraten und im Anschluss zur weiteren Debatte an den federführenden Finanzausschuss überwiesen.
Antrag der AfD
In einem Antrag fordert die AfD-Fraktion, den derzeit bei 11.784 Euro liegenden Grundfreibetrag rückwirkend zum 1. Januar 2025 auf 15.000 Euro anzuheben. Die Eingangsbeträge der weiteren Tarifzonen sollen entsprechend angehoben werden. Damit würde der Grundfreibetrag vom bisherigen Existenzminimum entkoppelt.
Zur Gegenfinanzierung schlägt die AfD-Fraktion vor, dass „die nicht notwendigen staatlichen Leistungen für Kosten und Folgekosten der von der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen geduldeten illegalen Zuwanderung nach Deutschland zurückgeführt“ werden. Zudem sollen die Zahlungen an die Europäische Union reduziert werden, die nach bisheriger Planung der Bundesregierung im Zeitraum von 2024 bis 2028 um rund 30 Prozent von 37,2 Milliarden Euro auf 50,9 Milliarden Euro steigen sollen.
„Lohnabstandgebot wieder herstellen“
Die Inflation sei für viele Menschen in Deutschland ein großes Problem und belaste sie finanziell erheblich, argumentiert die AfD-Fraktion. Besonders die Preisentwicklung bei Nahrungsmitteln treibe die Inflation an. Im Februar 2025 habe der Verbraucherpreisanstieg für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke bei 2,8 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat gelegen.
Das Bürgergeld sei seit Januar 2024 um rund zwölf Prozent und damit stärker gestiegen als die Löhne von vielen Millionen Beschäftigten. „Der Anreiz zur Arbeit sinkt damit, obwohl sich Arbeit lohnen muss“, kritisiert die AfD, die das Lohnabstandsgebot durch die Erhöhung des Grundfreibetrages wieder herstellen will. (hle/26.06.2025)