Immunität von zwei Abgeordneten aufgehoben
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 26. Juni 2026, drei Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu Immunitätsangelegenheiten angenommen. Die Unionsfraktion, die SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten jeweils für die Beschlussempfehlungen, die AfD-Fraktion enthielt sich jeweils.
In der ersten Beschlussempfehlung (21/645) hatte der Ausschuss empfohlen, die Durchführung eines Strafverfahrens gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner gemäß Schreiben des Bundesjustizministeriums vom 28. Mai 2025 nicht zu genehmigen.
In der zweiten Beschlussempfehlung (21/646) hatte der Ausschuss empfohlen, die Durchführung eines Strafverfahrens gegen Stephan Brandner gemäß Schreiben des Bundesjustizministeriums vom 2. Juni 2025 zu genehmigen.
In der dritten Beschlussempfehlung (21/647) hatte der Ausschuss empfohlen, die Durchführung eines Strafverfahrens gegen den AfD-Abgeordneten Martin Sichert gemäß Schreiben des Bundesjustizministeriums vom 3. Juni 2025 zu zu genehmigen. (vom/26.06.2025)