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Bauwesen

Antrag kritisiert Planungs­sonderrechte für Flüchtlings­unterkünfte

Die planungsrechtliche Privilegierung für den Bau von Unterkünften für Geflüchtete soll aufgehoben werden. Entsprechende Änderungen und Streichungen von Vorschriften des Baugesetzbuches fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (21/574), der am Mittwoch, 25. Juni 2025, auf der Tagesordnung des Bundestages stand. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Debatte an den federführenden Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen.

Antrag der AfD

Nach Angaben der AfD-Fraktion wurden von der Bundesregierung massive rechtliche Privilegierungen zugunsten des Baus von Flüchtlingsunterkünften im Städtebaurecht verankert. Um den Bau von solchen Unterkünften städtebaurechtlich zu ermöglichen, seien ursprünglich vorgesehene Befristungen dieser Vorzugsregelungen regelmäßig verlängert worden. Sie würden derzeit bis zum Ende des Jahres 2027 reichen, teilweise sogar bis zum Ende des Jahres 2030. Die derzeitige Fassung des Paragrafen 246 des Baugesetzbuches (BauGB) enthalte in den Absätzen 8 bis 14 umfassende Sonderregelungen zugunsten der Errichtung von Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbewerber.

In dem Antrag der AfD-Fraktion heißt es weiter, diese Sonderregelungen hätten die Tür für umfassende und gravierende Abweichungen von bestehenden Bebauungsplänen, rechtsverbindlichen städtebaulichen Satzungen und von zentralen Regelungen der beiden Kernparagraphen des Baugesetzbuches, die die Zulässigkeit von Vorhaben im Innen- und Außenbereich betreffen, geöffnet.

„Eingriffe ins Baurecht“ bemängelt

Eine zentrale Folge ist nach Ansicht der AfD-Fraktion die „permanente Verletzung und Beschneidung der im Grundgesetz verbürgten kommunalen Selbstverwaltungsrechte“. Die städtebaurechtliche Planungshoheit der Städte und Gemeinden werde durch bundesrechtliche Maßnahmen fortlaufend ausgehöhlt. Wenn Kommunen das erforderliche Einvernehmen für den Bau solcher Einrichtungen verweigern würden, werde das kommunale Einvernehmen durch staatliche bauaufsichtliche Entscheidungen ersetzt.

Außerdem kritisiert die AfD-Fraktion, dass die verwaltungsrechtlichen Klagemöglichkeiten von Bürgern gegen bauliche Vorhaben für Flüchtlinge weitgehend eingeschränkt worden seien. Der gesamte Bestand an rechtsverbindlichen Bebauungsplänen und anderen städtebaurechtlichen Regelungen in Deutschland sei unter einen Änderungs- und Zugriffsvorbehalt zugunsten der Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern gestellt worden. Die Eingriffe ins Baurecht führten zu gravierenden Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere wenn Umweltverträglichkeitsprüfungen in ökologisch sensiblen Gebieten entfallen würden. Der Schutz der Biodiversität stehe im Zentrum naturschutzpolitischer Agenden und sei unerlässlich, um Flora und Fauna zu bewahren. (hle/hau/25.06.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

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Carolin Bachmann

Carolin Bachmann

© Carolin Bachmann /Schnauss

Bachmann, Carolin

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Wilhelm Gebhard

Wilhelm Gebhard

© Wilhelm Gebhard / Tobias Koch

Gebhard, Wilhelm

CDU/CSU

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Karoline Otte

Karoline Otte

© Karoline Otte/Stefan Kaminski

Otte, Karoline

Bündnis 90/Die Grünen

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Dr. Philipp Rottwilm

Dr. Philipp Rottwilm

© Dr. Philipp Rottwilm/ Barbara Schneider

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SPD

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Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

SPD

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Katalin Gennburg

Katalin Gennburg

© Die Linke, LV Berlin / Andreas Domma

Gennburg, Katalin

Die Linke

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Michael Hannes Kießling

Michael Hannes Kießling

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Kießling, Michael

CDU/CSU

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Volker Scheurell

Volker Scheurell

© Volker Scheurell/ Fotohaus Babara Lutherstadt-Wittenberg

Scheurell, Volker

AfD

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Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 21/574 - Antrag: Keine planungsrechtlichen Sonderrechte für Flüchtlingsunterkünfte
    PDF | 184 KB — Status: 24.06.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/574 beschlossen

Tagesordnung

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Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Stand: 10.09.2025