Antrag kritisiert Planungssonderrechte für Flüchtlingsunterkünfte
Die planungsrechtliche Privilegierung für den Bau von Unterkünften für Geflüchtete soll aufgehoben werden. Entsprechende Änderungen und Streichungen von Vorschriften des Baugesetzbuches fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (21/574), der am Mittwoch, 25. Juni 2025, auf der Tagesordnung des Bundestages stand. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Debatte an den federführenden Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen.
Antrag der AfD
Nach Angaben der AfD-Fraktion wurden von der Bundesregierung massive rechtliche Privilegierungen zugunsten des Baus von Flüchtlingsunterkünften im Städtebaurecht verankert. Um den Bau von solchen Unterkünften städtebaurechtlich zu ermöglichen, seien ursprünglich vorgesehene Befristungen dieser Vorzugsregelungen regelmäßig verlängert worden. Sie würden derzeit bis zum Ende des Jahres 2027 reichen, teilweise sogar bis zum Ende des Jahres 2030. Die derzeitige Fassung des Paragrafen 246 des Baugesetzbuches (BauGB) enthalte in den Absätzen 8 bis 14 umfassende Sonderregelungen zugunsten der Errichtung von Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbewerber.
In dem Antrag der AfD-Fraktion heißt es weiter, diese Sonderregelungen hätten die Tür für umfassende und gravierende Abweichungen von bestehenden Bebauungsplänen, rechtsverbindlichen städtebaulichen Satzungen und von zentralen Regelungen der beiden Kernparagraphen des Baugesetzbuches, die die Zulässigkeit von Vorhaben im Innen- und Außenbereich betreffen, geöffnet.
„Eingriffe ins Baurecht“ bemängelt
Eine zentrale Folge ist nach Ansicht der AfD-Fraktion die „permanente Verletzung und Beschneidung der im Grundgesetz verbürgten kommunalen Selbstverwaltungsrechte“. Die städtebaurechtliche Planungshoheit der Städte und Gemeinden werde durch bundesrechtliche Maßnahmen fortlaufend ausgehöhlt. Wenn Kommunen das erforderliche Einvernehmen für den Bau solcher Einrichtungen verweigern würden, werde das kommunale Einvernehmen durch staatliche bauaufsichtliche Entscheidungen ersetzt.
Außerdem kritisiert die AfD-Fraktion, dass die verwaltungsrechtlichen Klagemöglichkeiten von Bürgern gegen bauliche Vorhaben für Flüchtlinge weitgehend eingeschränkt worden seien. Der gesamte Bestand an rechtsverbindlichen Bebauungsplänen und anderen städtebaurechtlichen Regelungen in Deutschland sei unter einen Änderungs- und Zugriffsvorbehalt zugunsten der Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern gestellt worden. Die Eingriffe ins Baurecht führten zu gravierenden Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere wenn Umweltverträglichkeitsprüfungen in ökologisch sensiblen Gebieten entfallen würden. Der Schutz der Biodiversität stehe im Zentrum naturschutzpolitischer Agenden und sei unerlässlich, um Flora und Fauna zu bewahren. (hle/hau/25.06.2025)