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  • 1. Lesung
  • 2./3. Lesung
Verkehr

Neuregelung der Ent­widmung von Bahn­grundstücken beraten

Die Regelungen zur Freistellung eines Grundstückes vom Bahnbetriebszweck in Paragraf 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) sollen geändert werden. Darauf zielt ein von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD vorgelegter Gesetzentwurf (21/326) ab, der am Donnerstag, 5. Juni 2025, durch den Bundestag beraten wurde. 

Nach halbstündiger Debatte wurde dieser Entwurf – ebenso wie der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegte Gesetzentwurf „zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und weiterer Gesetze zur Spezifizierung der Flächenbedarfe der Eisenbahn“ (21/335) – in den federführenden Verkehrsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Eine Neuregelung des Paragrafen 23 AEG war schon Ende 2024 geplant, wurde aber in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr umgesetzt. Dazu gab es gesetzliche Initiativen der damaligen Koalitionsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen (20/14237) sowie der CDU/CSU-Fraktion (20/13358). Beide Vorlagen forderten den Wegfall des „überragenden öffentlichen Interesses“ als Vorrausetzung für eine Neunutzung von Bahnliegenschaften. 

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wollen die Regelung zur Freistellung eines Grundstückes vom Bahnbetriebszweck in Paragraf 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) erneut ändern. Die Fraktionen verweisen darauf, dass Paragraf 23 AEG Ende 2023 dahingehend geändert worden sei, dass eine Entwidmung von Bahngrundstücken, also eine Nutzung zu anderen Zwecken als dem Bahnbetrieb, nur noch dann möglich ist, „wenn das vom Antragsteller geltend gemachte Interesse an der Freistellung das überragende öffentliche Interesse am Bahnbetriebszweck in der Abwägung überwiegt“. 

Als überragendes öffentliches Interesse setze sich – auch ohne ein fortbestehendes Eisenbahnverkehrsinteresse – der Bahnbetriebszweck in der Abwägung regelmäßig gegenüber anderen Belangen durch, soweit diesen nicht zumindest ein gleichwertiger Rang zugesprochen werden könne, heißt es weiter. Dies sei grundsätzlich nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen möglich, etwa der Landesverteidigung oder beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Aufgrund der Verschärfung der gesetzlichen Freistellungsanforderungen drohten derzeit zahlreiche, insbesondere Wohnungsbauprojekte von Städten und Gemeinden zu scheitern, schreiben die Abgeordneten. 

Vorgesehen ist daher ein Wegfall des überragenden öffentlichen Interesses, „wenn hinsichtlich eines Grundstücks kein Verkehrsbedürfnis besteht und ein langfristiger Nutzungsbedarf für den Bahnbetrieb nicht prognostizierbar ist“. Das Grundstück soll dann anderen Nutzungen zugeführt werden können. Gleichzeitig soll aber weiterhin sichergestellt sein, dass eine Freistellung im Fall einer möglichen Reaktivierung einer Bahnstrecke ausscheidet. Des Weiteren beinhalte der Gesetzentwurf eine Übergangsregelung, die es ermöglichen solle, Freistellungsverfahren, die vor Inkrafttreten der Regelung am 29.Dezember 2023 beantragt worden waren, „nach der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtslage zu entscheiden“. 

Gesetzentwurf der Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf „zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und weiterer Gesetze zur Spezifizierung der Flächenbedarfe der Eisenbahn“ vorgelegt, der die Umwidmung von Bahnliegenschaften regeln soll. Die Grünen verweisen in ihrem Entwurf auf die seit Anfang 2024 geltende Änderung des Paragrafen 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG), durch die ein besserer Schutz von Flächen, die den Betriebszwecken der Eisenbahn gewidmet sind, beabsichtigt gewesen sei. Dadurch, so heißt es, sollten Flächen für die Wiedernutzung durch die Eisenbahn vor anderer Nutzung geschützt werden. 

Das Eisenbahnbundesamt lege die aktuell geltende Regelung so aus, „dass nur Nutzungen, die einem überragenden öffentlichen Interesse dienen, eine Freistellung von Bahnflächen ermöglichen“, schreiben die Abgeordneten. Das sei nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen wie für Zwecke der Landesverteidigung oder den Ausbau der erneuerbaren Energien der Fall. „Einige Kommunen kritisieren, dass die Auslegung des Eisenbahnbundesamts der aktuell geltenden Gesetzeslage beispielsweise Wohnungsbauprojekte erheblich erschwere“, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Zur Klarstellung der Definition des zukünftigen Flächenbedarfs der Eisenbahn und zur Abgrenzung tatsächlich nicht mehr benötigter Bahnflächen wollen die Grünen die Regelung ändern. „Durch die gesetzliche Verankerung der bahnpolitischen Ziele und die Umsetzung in einen gesetzlich verankerten Umsetzungsplan - den Deutschlandtakt - wird Klarheit über sogenanntes Bahnerwartungsland geschaffen, also gewidmete Bahnflächen, die für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur vorgesehen sind“, schreiben die Abgeordneten. Zugleich werde so eine Abgrenzung von tatsächlich nicht mehr benötigten Eisenbahnflächen ermöglicht. Durch diese Klarstellung erhalte das zuständige Eisenbahnbundesamt „eindeutige Abwägungskriterien für Entscheidungen über Anträge zur Freistellung von Flächen von Bahnbetriebszwecken“. (hau/05.06.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

Ulrich Lange

Ulrich Lange

© Ulrich Lange/ Studio Herzig

Lange, Ulrich

Parlamentarischer Staatssekretär für Verkehr

Wolfgang Wiehle

Wolfgang Wiehle

© Wolfgang Wiehle

Wiehle, Wolfgang

AfD

Anja Troff-Schaffarzyk

Anja Troff-Schaffarzyk

© Anja Troff-Schaffarzyk/ Anna Voelske

Troff-Schaffarzyk, Anja

SPD

Matthias Gastel

Matthias Gastel

© Matthias Gastel / Olaf Nagel

Gastel, Matthias

Bündnis 90/Die Grünen

Luigi Pantisano

Luigi Pantisano

© DBT / Inga Haar

Pantisano, Luigi

Die Linke

Günter Baumgartner

Günter Baumgartner

© CSU Rottal-Inn

Baumgartner, Günter

CDU/CSU

Stefan Seidler

Stefan Seidler

© Stefan Seidler/Lars Salomonsen

Seidler, Stefan

fraktionslos

Michael Donth

Michael Donth

© Tobias Koch

Donth, Michael

CDU/CSU

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 20/13358 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Freistellungsvoraussetzungen des § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
    PDF | 178 KB — Status: 15.10.2024
  • 20/14237 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
    PDF | 201 KB — Status: 17.12.2024
  • 21/326 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
    PDF | 192 KB — Status: 03.06.2025
  • 21/335 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und weiterer Gesetze zur Spezifizierung der Flächenbedarfe der Eisenbahn
    PDF | 207 KB — Status: 03.06.2025
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 21/326, 21/335 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Verkehr

Neue Regeln für Umnutzung von Bahngrundstücken

Symbolbild von einem Gleisvorfeld am Hauptbahnhof mit einem ICE

Die möglichen Umnutzung von Bahnbetriebsflächen ist für Kommunen interessant, weil ungenutzte Areale attraktiv für die Bebauung sein können. (© picture alliance / imageBROKER | Arnulf Hettrich)

Liveübertragung: Donnerstag, 26. Juni, 23.05 Uhr

Die Regelungen zur Freistellung eines Grundstückes vom Bahnbetriebszweck in Paragraf 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) sollen geändert werden. Darauf zielt ein von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD vorgelegter Gesetzentwurf (21/326) ab, den das Parlament am Donnerstag, 26. Juni 2025, abschließend behandelt und namentlich abstimmt. Nach 20-minütiger Debatte soll zudem über den von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Gesetzentwurf „zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und weiterer Gesetze zur Spezifizierung der Flächenbedarfe der Eisenbahn“ (21/335) abgestimmt werden. Dazu wird der Verkehrsausschuss eine Beschlussempfehlung abgeben. 

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wollen die Regelung zur Freistellung eines Grundstückes vom Bahnbetriebszweck in Paragraf 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) erneut ändern. Die Fraktionen verweisen darauf, dass Paragraf 23 AEG Ende 2023 dahingehend geändert worden sei, dass eine Entwidmung von Bahngrundstücken, also eine Nutzung zu anderen Zwecken als dem Bahnbetrieb, nur noch dann möglich ist, „wenn das vom Antragsteller geltend gemachte Interesse an der Freistellung das überragende öffentliche Interesse am Bahnbetriebszweck in der Abwägung überwiegt“.

Als überragendes öffentliches Interesse setze sich – auch ohne ein fortbestehendes Eisenbahnverkehrsinteresse – der Bahnbetriebszweck in der Abwägung regelmäßig gegenüber anderen Belangen durch, soweit diesen nicht zumindest ein gleichwertiger Rang zugesprochen werden könne, heißt es weiter. Dies sei grundsätzlich nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen möglich, etwa der Landesverteidigung oder beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Aufgrund der Verschärfung der gesetzlichen Freistellungsanforderungen drohten derzeit zahlreiche, insbesondere Wohnungsbauprojekte von Städten und Gemeinden zu scheitern, schreiben die Abgeordneten.

Wegfall des überragenden öffentlichen Interesses

Vorgesehen ist daher ein Wegfall des überragenden öffentlichen Interesses, „wenn hinsichtlich eines Grundstücks kein Verkehrsbedürfnis besteht und ein langfristiger Nutzungsbedarf für den Bahnbetrieb nicht prognostizierbar ist“. Das Grundstück soll dann anderen Nutzungen zugeführt werden können. Gleichzeitig soll aber weiterhin sichergestellt sein, dass eine Freistellung im Fall einer möglichen Reaktivierung einer Bahnstrecke ausscheidet. 

Des Weiteren beinhalte der Gesetzentwurf eine Übergangsregelung, die es ermöglichen solle, Freistellungsverfahren, die vor Inkrafttreten der Regelung am 29. Dezember 2023 beantragt worden waren, „nach der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtslage zu entscheiden“. 

Gesetzentwurf der Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf „zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und weiterer Gesetze zur Spezifizierung der Flächenbedarfe der Eisenbahn“ vorgelegt, der die Umwidmung von Bahnliegenschaften regeln soll. Die Grünen verweisen in ihrem Entwurf auf die seit Anfang 2024 geltende Änderung des Paragrafen 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG), durch die ein besserer Schutz von Flächen, die den Betriebszwecken der Eisenbahn gewidmet sind, beabsichtigt gewesen sei. Dadurch, so heißt es, sollten Flächen für die Wiedernutzung durch die Eisenbahn vor anderer Nutzung geschützt werden.

Das Eisenbahnbundesamt lege die aktuell geltende Regelung so aus, „dass nur Nutzungen, die einem überragenden öffentlichen Interesse dienen, eine Freistellung von Bahnflächen ermöglichen“, schreiben die Abgeordneten. Das sei nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen wie für Zwecke der Landesverteidigung oder den Ausbau der erneuerbaren Energien der Fall. „Einige Kommunen kritisieren, dass die Auslegung des Eisenbahnbundesamts der aktuell geltenden Gesetzeslage beispielsweise Wohnungsbauprojekte erheblich erschwere“, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Verankerung der bahnpolitischen Ziele

Zur Klarstellung der Definition des zukünftigen Flächenbedarfs der Eisenbahn und zur Abgrenzung tatsächlich nicht mehr benötigter Bahnflächen wollen die Grünen die Regelung ändern. „Durch die gesetzliche Verankerung der bahnpolitischen Ziele und die Umsetzung in einen gesetzlich verankerten Umsetzungsplan - den Deutschlandtakt - wird Klarheit über sogenanntes Bahnerwartungsland geschaffen, also gewidmete Bahnflächen, die für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur vorgesehen sind“, schreiben die Abgeordneten. 

Zugleich werde so eine Abgrenzung von tatsächlich nicht mehr benötigten Eisenbahnflächen ermöglicht. Durch diese Klarstellung erhalte das zuständige Eisenbahnbundesamt „eindeutige Abwägungskriterien für Entscheidungen über Anträge zur Freistellung von Flächen von Bahnbetriebszwecken“. (hau/24.06.2025)

Dokumente

  • 21/326 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
    PDF | 192 KB — Status: 03.06.2025
  • 21/335 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und weiterer Gesetze zur Spezifizierung der Flächenbedarfe der Eisenbahn
    PDF | 207 KB — Status: 03.06.2025

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Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw26-de-eisenbahngesetz-1084790

Stand: 25.06.2025