Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie geplant
Die Koalitionsfraktionen planen die Einsetzung einer Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie. Der Bundestag hat sich am Mittwoch, 25. Juni 2025, erstmals mit einem entsprechenden Antrag von CDU/CSU und SPD (21/562) befasst.
Die AfD-Fraktion fordert in einem eignen Antrag hingegen, einen Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung der Pandemie einzurichten (21/573). Beide Vorlagen wurden im Anschluss an die Aussprache an den federführenden Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen.
Im Koalitionsvertrag vereinbart
CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem gemeinsamen Koalitionsvertrag darauf verständigt, eine Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie einzurichten. Enquete-Kommissionen (französisch „enquete“: Befragung, Untersuchung) bereiten Entscheidungen zu umfangreichen und bedeutenden Themen vor. Auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder ist der Bundestag verpflichtet, eine Enquete-Kommission einzusetzen. Die Mitglieder der Enquete-Kommission werden im Einvernehmen der Bundestagsfraktionen benannt.
Antrag der Koalitionsfraktionen
Die Pandemie habe Bürger, Zivilgesellschaft, staatliche Institutionen, Betriebe sowie Kunst und Kultur mit Herausforderungen von historischer Tragweite konfrontiert, heißt es im Antrag der Koalition. Sie habe tiefgreifende Auswirkungen gehabt insbesondere auf das Gesundheitswesen, die Bildungseinrichtungen und den Sozialstaat und auch zu tiefgreifenden Veränderungen im Familienalltag und im Lebensalltag von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen geführt. Zudem seien Selbstständige, Beschäftigte und Arbeitgeber sowie das kulturelle Leben vor existentielle Herausforderungen gestellt worden.
Angesichts der existenziellen Bedrohung und der tiefgreifenden Verunsicherung habe die Aufgabe darin bestanden, schwerwiegende Folgen, insbesondere für vulnerable Gruppen, bestmöglich abzuwenden. Eine umfassende, die Perspektiven der Bürgerinnen und Bürgern einbeziehende und wissenschaftlich fundierte Aufarbeitung der Pandemie sowie des staatlichen und gesellschaftlichen Handelns während dieser Zeit sei unerlässlich, um belastbare Schlussfolgerungen für die Zukunft zu ziehen, heißt es in dem Antrag weiter.
„Ursachen, Verläufe und Folgen der Pandemie aufzeigen“
Die Enquete-Kommission soll der Vorlage zufolge ein Gesamtbild der Pandemie, ihrer Ursachen, Verläufe und Folgen einerseits sowie der staatlichen Maßnahmen andererseits umfassend und verständlich aufzeigen und dazu Daten und Fakten zugänglich machen und Transparenz stärken. Das Ziel sei, beim Auftreten einer vergleichbaren Pandemie aus den Erfahrungen mit der Corona-Pandemie heraus so vorbereitet zu sein, dass schnell, wirksam und mit einer klaren Kommunikation der Ziele gehandelt werden könne.
Der Enquete-Kommission sollen 14 Mitglieder des Bundestages sowie 14 Sachverständige angehören. Die Unionsfraktion soll fünf Mitglieder benennen, die Fraktionen von AfD und SPD jeweils drei Mitglieder, die Grünen-Fraktion zwei Mitglieder und die Linke-Fraktion ein Mitglied. Die Sachverständigen sollen im Einvernehmen der Fraktionen benannt werden, wobei eine angemessene Beteiligung der Länder und Kommunen sichergestellt werden soll. Ihren Abschlussbericht soll die Kommission bis zum 30. Juni 2027 vorlegen. Die Vorlage von Zwischenberichten zu einzelnen abgeschlossenen Untersuchungsaspekten soll zulässig sein. Dies könne eine zeitnahe parlamentarische und politische Befassung mit den Ergebnissen ermöglichen, heißt es.
Antrag der AfD
Der von der AfD geforderte Untersuchungsausschuss soll sich „ein Gesamtbild zur Sars-CoV-2-Pandemie verschaffen und dabei insbesondere die Maßnahmen der deutschen Bundesregierung zwischen dem 1. August 2019 und dem Beschluss des Bundestages über die Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses aufarbeiten“.
Dem Ausschuss sollen neun Mitglieder und ebenso viele Stellvertreter angehören, drei von der Unionsfraktion, je zwei von der AfD- und der SPD-Fraktion und je eines von Bündnis 90/Die Grünen und von der Linken. Er solle vor allem klären, welche Informationen und Erkenntnisse der Bundesregierung und ihren nachgeordneten Behörden, besonders dem Bundesnachrichtendienst, zu welchem Zeitpunkt über die von China aus beginnende Verbreitung sowie über die tatsächliche Gefährlichkeit des Coronavirus vorlagen und welche Schlussfolgerungen daraus gezogen wurden oder hätten gezogen werden müssen. Ebenso solle geklärt werden, inwieweit die Bundesregierung und ihr nachgeordnete Behörden in ihrem Sinn Einfluss auf das Robert-Koch-Institut und andere Institute sowie einzelne Experten genommen haben.
Die AfD-Fraktion erwartet vom Untersuchungsausschuss Empfehlungen, um künftig möglicherweise auftretenden Pandemien mit wissenschaftlichem Sachverstand, ausreichender Vorbereitung und Schutzkleidung, Medikamenten und intensivklinischen Kapazitäten entgegenzutreten, „damit Bevölkerung und Wirtschaft künftig vor größeren Schäden bewahrt werden“. Auch solle der Untersuchungsausschuss prüfen, welche Anreize gesetzt werden können, um die Personallage im medizinischen und Pflegesektor zu verbessern. Schließlich erwartet die Fraktion Aussagen, wie in Zukunft Nichtrisikogruppen wie Kinder und Jugendliche vor den Auswirkungen eines Lockdowns besser geschützt werden können. (ste/pk/vom/25.06.2025)