Lebenszyklus von Batterien soll geregelt werden
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 26. Juni 2025, mit dem Batterierecht auseinandergesetzt. Dazu hatten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023 / 1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz, 21/570) vorgelegt. Nach erster Aussprache überwies der Bundestag den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Umweltausschuss.
Mit dem Entwurf soll die europäische Batterieverordnung in nationales Recht umgesetzt werden und den gesamten Lebenszyklus von Batterien von der Herstellung über die Nutzung bis zur Entsorgung bei Berücksichtigung ökologischer Aspekte regeln.
Verordnung der Bundesregierung
Ziel der Verordnung sei ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Produktion von Batterien sowie die Entsorgung von Altbatterien, schreibt die Bundesregierung. Hierfür würden Regelungen bezüglich der Beschränkung von gefährlichen Stoffen, des Designs, der Kennzeichnung, der Konformität und der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette sowie die Sammlung und Behandlung von Altbatterien festgelegt.
Die in der Verordnung enthaltenen Regelungen machten eine Anpassung des bisherigen Batteriegesetzes sowie Neuregelungen in den bisher nicht geregelten Bereichen erforderlich. Das bisherige Batteriegesetz solle deshalb aufgehoben und zum 18. August durch ein neues Batterierecht-Durchführungsgesetz ersetzt werden, heißt es im Entwurf. Zu den Neuerungen zählen die Pflichten zur Einrichtung von kollektiven Sammelsystemen für alle Kategorien von Batterien sowie zur Hinterlegung von Sicherheitsleistungen. Darüber hinaus sollen Verbraucher künftig auch die ausgedienten Batterien von E-Bikes oder E-Scootern an kommunalen Sammelstellen zurückgeben können.
Die Batterieverordnung der EU sieht eine Anhebung der Sammelziele für Gerätebatterien in zwei Schritten auf 63 Prozent bis Ende 2027 und auf 73 Prozent bis Ende 2030 vor. Bis zum Inkrafttreten dieser neuen Vorgaben will die Bundesregierung an der in Deutschland geltenden Mindestsammelquote von 50 Prozent festhalten. Die Ampelkoalition hatte im November 2024 einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Batterieverordnung vorgelegt. Das parlamentarische Verfahren konnte jedoch nicht abgeschlossen werden. (sas/26.06.2025)