• Direkt zum Hauptinhalt springen
  • Direkt zum Hauptmenü springen
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2025)
  4. 2025
zurück zu: Texte (2021-2025) ()
  • 1. Lesung (Koalition)
  • Anhörung
  • 1. Lesung (Regierung)
  • 2./3. Lesung
Umwelt

Lebenszyklus von Batterien soll geregelt werden

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 26. Juni 2025, mit dem Batterierecht auseinandergesetzt. Dazu hatten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023 / 1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz,  21/570) vorgelegt. Nach erster Aussprache überwies der Bundestag den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Umweltausschuss. 

Mit dem Entwurf soll die europäische Batterieverordnung in nationales Recht umgesetzt werden und den gesamten Lebenszyklus von Batterien von der Herstellung über die Nutzung bis zur Entsorgung bei Berücksichtigung ökologischer Aspekte regeln. 

Gesetzentwurf der Koalition

Ziel der Verordnung sei ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Produktion von Batterien sowie die Entsorgung von Altbatterien, schreiben die Koalitionsfraktionen. Hierfür würden Regelungen bezüglich der Beschränkung von gefährlichen Stoffen, des Designs, der Kennzeichnung, der Konformität und der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette sowie die Sammlung und Behandlung von Altbatterien festgelegt.

Die in der Verordnung enthaltenen Regelungen machten eine Anpassung des bisherigen Batteriegesetzes sowie Neuregelungen in den bisher nicht geregelten Bereichen erforderlich. Das bisherige Batteriegesetz solle deshalb aufgehoben und zum 18. August durch ein neues Batterierecht-Durchführungsgesetz ersetzt werden, heißt es im Entwurf. Zu den Neuerungen zählen die Pflichten zur Einrichtung von kollektiven Sammelsystemen für alle Kategorien von Batterien sowie zur Hinterlegung von Sicherheitsleistungen. Darüber hinaus sollen Verbraucher künftig auch die ausgedienten Batterien von E-Bikes oder E-Scootern an kommunalen Sammelstellen zurückgeben können.

Die Batterieverordnung der EU sieht eine Anhebung der Sammelziele für Gerätebatterien in zwei Schritten auf 63 Prozent bis Ende 2027 und auf 73 Prozent bis Ende 2030 vor. Bis zum Inkrafttreten dieser neuen Vorgaben will die Bundesregierung an der in Deutschland geltenden Mindestsammelquote von 50 Prozent festhalten. Die Ampelkoalition hatte im November 2024 einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Batterieverordnung vorgelegt. Das parlamentarische Verfahren konnte jedoch nicht abgeschlossen werden. (sas/26.06.2025) 

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

()
Martina Uhr

Martina Uhr

© Martina Uhr/ Deine Fotowelt, Nordhorn

Uhr, Martina

AfD

()
Florian Bilic

Florian Bilic

© Florian Bilic/ Christopher Krusche

Bilic, Florian

CDU/CSU

()
Jan-Niclas Gesenhues

Jan-Niclas Gesenhues

© Jan-Niclas Gesenhues/ Sascha Hilgers

Gesenhues, Dr. Jan-Niclas

Bündnis 90/Die Grünen

()
Mareike Hermeier

Mareike Hermeier

© Mareike Hermeier/ Jennifer Kölker

Hermeier, Mareike

Die Linke

()
Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 21/570 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
    PDF | 1 MB — Status: 24.06.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Thews, Michael (SPD) Moser, Christian (CDU/CSU)
  • Präsidentin teilt Ergebnis der namentlichen Abstimmung zu TOP 28 mit
  • Überweisung 21/570 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Umwelt

Anhörung zum Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz

Verbrauchte Batterien liegen in einem Behälter.

Europäische Vorgaben zum Batterierecht sind Gegenstand der Anhörung. (© picture-alliance/ ZB | Jan-Peter Kasper)

Zeit: Montag, 1. September 2025, 10 bis 12 Uhr
Ort: Videokonferenz
Die Sitzung ist öffentlich.

Die Sitzung findet ausschließlich virtuell statt.

Der Umweltausschuss befasst sich am Montag, 1. September 2025, mit den wortgleichen Gesetzentwürfen von CDU/CSU und SPD (21/570) und der Bundesregierung (21/1150) zur Anpassung des Batterierechts an die EU-Verordnung 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz). Die öffentliche Anhörung beginnt um 10 Uhr und dauert etwa zwei Stunden.

Die Sitzung wird live im Internet auf www.bundestag.de übertragen.

Gesetzentwürfe von Koalition und Regierung

Ziel ist es, die EU-Vorgaben zu Produktion, Kennzeichnung, Entsorgung und Recycling von Batterien in nationales Recht zu überführen. Die Verordnung regelt unter anderem Beschränkungen für gefährliche Stoffe, Design- und Kennzeichnungsvorgaben, Konformität, Sorgfaltspflichten in der Lieferkette sowie die Sammlung und Behandlung von Altbatterien.

Das bisherige Batteriegesetz soll aufgehoben und durch ein neues Batterierecht-Durchführungsgesetz ersetzt werden. Dieses enthält unter anderem Pflichten zur Einrichtung kollektiver Sammelsysteme für alle Batteriekategorien, zur Hinterlegung von Sicherheitsleistungen sowie zur Rückgabe ausgedienter Batterien von E-Bikes oder E-Scootern an kommunalen Sammelstellen. Die EU-Batterieverordnung sieht eine Anhebung der Sammelziele für Gerätebatterien auf 63 Prozent bis Ende 2027 und auf 73 Prozent bis Ende 2030 vor; bis dahin bleibt es bei der in Deutschland geltenden Quote von 50 Prozent.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat dazu am 11. Juli 2025 Stellung genommen. Er schlägt unter anderem vor, die Registrierungspflicht für Batteriemarken an EU-Mindestvorgaben anzupassen, die Pflicht zu „digitalen Bildtafeln“ im Onlinehandel zu streichen und eine zentrale Bundesbehörde für bestimmte Aufgaben einzurichten. Zudem äußert er Besorgnis über Brandgefahren durch unsachgemäße Entsorgung von Lithium-Ionen-Batterien und regt eine Prüfung zusätzlicher Maßnahmen, auch einer Pfandlösung, an.

Die Bundesregierung lehnt alle drei Gesetzesänderungsvorschläge ab. Sie verweist unter anderem auf die Notwendigkeit, stationären und Onlinehandel bei Informationspflichten gleichzubehandeln, und auf die grundgesetzlich verankerte Zuständigkeit der Länder für den Vollzug. Die Brandgefahr bei Lithium-Ionen-Batterien wolle sie durch geplante Änderungen im Elektro- und Elektronikgerätegesetz sowie durch EU-Vorgaben zur Austauschbarkeit von Batterien reduzieren.

Abschließende Beratung am 11. September

Die Bundesregierung hatte den Entwurf am 18. Juni 2025 im Kabinett beschlossen, am 26. Juni fand die erste Lesung im Bundestag statt. Die abschließende Beratung ist für die Sitzungswoche vom 11. September vorgesehen. 

Im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit geht es um Fragen, die den Erhalt der Lebensgrundlagen betreffen: Mit welchen Instrumenten können wir dem Klimawandel begegnen? Was sind unsere Antworten auf zunehmende Extremwetter wie Fluten, Stürme und Dürren? Wie können wir die Artenvielfalt und unsere Natur erhalten? Wie können wir effizienter mit Ressourcen umgehen? Oder: Wohin mit dem Atommüll? Dem Ausschuss gehören 38 Mitglieder an. (12.08.2025)

Dokumente

  • 21/570 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
    PDF | 1 MB — Status: 24.06.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1150 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
    PDF | 206 KB — Status: 06.08.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 9. Sitzung am Montag, dem 1. September 2025. 10:00 Uhr - öffentlich

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI), A-Drs. 21(16)27-A
  • Stellungnahme Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS), A-Drs. 21(16)27-B
  • Stellungnahme Gesellschaft für Fortschritt in Freiheit e.V., A-Drs. 21(16)27-C
  • Stellungnahme Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), A-Drs. 21(16)27-D
  • Stellungnahme Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), A-Drs. 21(16)27-E
  • Stellungnahme Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. (BDE), A-Drs. 21(16)27-F

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Umwelt

Gesetzentwurf zum Lebens­zyklus von Batterien soll über­wiesen werden

Ein Mann entsorgt zahlreiche leere Batterien in einem Eimer (gestellte Szene).

Regeln für die Entworgung von Battieren sind Thema im Bundestag. (© picture alliance / dpa Themendienst | Franziska Gabbert)

Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen planen eine Anpassung des Batterierechts an die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (21/1150) vorgelegt, der am Mittwoch, 10. September 2025, an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur federführenden Beratung überwiesen werden soll. Eine Debatte ist nicht geplant. Ein gleichlautender Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (21/570) wurde im Juni 2025 bereits erstmals beraten und an den Umweltausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der Regierung 

Ziel der EU-Verordnung sei ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Produktion von Batterien sowie die Entsorgung von Altbatterien, schreibt die Regierung in ihrem Entwurf (21/1150). Hierfür würden Regelungen bezüglich der Beschränkung von gefährlichen Stoffen, des Designs, der Kennzeichnung, der Konformität und der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette sowie die Sammlung und Behandlung von Altbatterien festgelegt. Die in der Verordnung enthaltenen Regelungen machten eine Anpassung des bisherigen Batteriegesetzes sowie Neuregelungen in den bisher nicht geregelten Bereichen erforderlich. Das bisherige Batteriegesetz solle deshalb aufgehoben und zum 18. August durch ein neues Batterierecht-Durchführungsgesetz ersetzt werden, heißt es im Entwurf.

Zu den Neuerungen zählen die Pflichten zur Einrichtung von kollektiven Sammelsystemen für alle Kategorien von Batterien sowie zur Hinterlegung von Sicherheitsleistungen. Darüber hinaus sollen Verbraucher künftig auch die ausgedienten Batterien von E-Bikes oder E-Scootern an kommunalen Sammelstellen zurückgeben können. Die Batterieverordnung der EU sieht eine Anhebung der Sammelziele für Gerätebatterien in zwei Schritten auf 63 Prozent bis Ende 2027 und auf 73 Prozent bis Ende 2030 vor. Bis zum Inkrafttreten dieser neuen Vorgaben will die Bundesregierung an der in Deutschland geltenden Mindestsammelquote von 50 Prozent festhalten. Die Ampelkoalition hatte im November 2024 einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Batterieverordnung vorgelegt. Das parlamentarische Verfahren konnte jedoch nicht abgeschlossen werden. 

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat dazu am 11. Juli 2025 Stellung genommen. Er schlägt unter anderem vor, die Registrierungspflicht für Batteriemarken an EU-Mindestvorgaben anzupassen, die Pflicht zu „digitalen Bildtafeln“ im Onlinehandel zu streichen und eine zentrale Bundesbehörde für bestimmte Aufgaben einzurichten. Zudem äußert er Besorgnis über Brandgefahren durch unsachgemäße Entsorgung von Lithium-Ionen-Batterien und regt eine Prüfung zusätzlicher Maßnahmen, auch einer Pfandlösung, an.

Die Bundesregierung lehnt alle drei Gesetzesänderungsvorschläge ab. Sie verweist unter anderem auf die Notwendigkeit, stationären und Onlinehandel bei Informationspflichten gleichzubehandeln, und auf die grundgesetzlich verankerte Zuständigkeit der Länder für den Vollzug. Die Brandgefahr bei Lithium-Ionen-Batterien wolle sie durch geplante Änderungen im Elektro- und Elektronikgerätegesetz sowie durch EU-Vorgaben zur Austauschbarkeit von Batterien reduzieren. (sas/hau/scr/12.08.2025)

Dokumente

  • 21/570 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
    PDF | 1 MB — Status: 24.06.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1150 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
    PDF | 206 KB — Status: 06.08.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Umwelt

Anpassung des Batterierechts an die EU-Batterieverordnung

alte Haushaltsbatterien

Ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Produktion von Batterien sowie deren Entsorgung ist in Planung. (© picture alliance / dpa-Zentralbild | Stephan Schulz)

Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 11. September 2025, nach halbstündiger Aussprache über die geplante Anpassung des Batterierechts an die EU-Batterieverordnung 2023/1542. Zu dem Gesetzentwurf von CDU/CSU- und SPD-Fraktion „zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542“ (Batterierecht-EU Anpassungsgesetz, 21/570) und dem gleichlautenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/1150) wird der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine Beschlussempfehlung abgeben. 

Gesetzentwurf der Koalition und der Regierung 

Ziel der Verordnung sei ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Produktion von Batterien sowie die Entsorgung von Altbatterien, schreiben die Fraktionen. Hierfür würden Regelungen bezüglich der Beschränkung von gefährlichen Stoffen, des Designs, der Kennzeichnung, der Konformität und der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette sowie die Sammlung und Behandlung von Altbatterien festgelegt. Die in der Verordnung enthaltenen Regelungen machten eine Anpassung des bisherigen Batteriegesetzes sowie Neuregelungen in den bisher nicht geregelten Bereichen erforderlich. Das bisherige Batteriegesetz solle deshalb aufgehoben und zum 18. August durch ein neues Batterierecht-Durchführungsgesetz ersetzt werden, heißt es im Entwurf.

Zu den Neuerungen zählen die Pflichten zur Einrichtung von kollektiven Sammelsystemen für alle Kategorien von Batterien sowie zur Hinterlegung von Sicherheitsleistungen. Darüber hinaus sollen Verbraucher künftig auch die ausgedienten Batterien von E-Bikes oder E-Scootern an kommunalen Sammelstellen zurückgeben können. Die Batterieverordnung der EU sieht eine Anhebung der Sammelziele für Gerätebatterien in zwei Schritten auf 63 Prozent bis Ende 2027 und auf 73 Prozent bis Ende 2030 vor. 

Bis zum Inkrafttreten dieser neuen Vorgaben will die Bundesregierung an der in Deutschland geltenden Mindestsammelquote von 50 Prozent festhalten. Die Ampelkoalition hatte im November 2024 einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Batterieverordnung vorgelegt. Das parlamentarische Verfahren konnte jedoch nicht abgeschlossen werden. (sas/hau/14.07.2025)

Dokumente

  • 21/570 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
    PDF | 1 MB — Status: 24.06.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1150 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
    PDF | 206 KB — Status: 06.08.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2025)
  4. 2025
zurück zu: Texte (2021-2025) ()
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • Bundestagspräsidentin (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • hib-Nachrichten (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Hilfe
  • Kontakt
  • Inhaltsübersicht
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • Bundestagspräsidentin (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • hib-Nachrichten (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Barrierefreiheit
  • Datenschutz
  • Impressum

© Deutscher Bundestag

Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw26-de-batterierecht-verordnung-1095278

Stand: 31.08.2025