Gesetz zur Tierhaltungskennzeichnung in erster Lesung beraten
Der Bundestag hat am Freitag, 6. Juni 2025, erstmals den von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines „Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes“ (21/327) beraten und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.
Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Übergangsregelung des Paragrafen 40 Absatz 2 des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes um sieben Monate auf den 1. März 2026 zu verlängern, um betroffenen Lebensmittelunternehmern weitere Zeit zur Umsetzung der Vorgaben einzuräumen. Zur Begründung heißt es im Gesetzentwurf: „Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist seit dem 24. August 2023 in Kraft. Um den Lebensmittelunternehmern Zeit zur Umsetzung zu gewähren, ist in § 40 Absatz 2 des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vorgesehen, dass nach Maßgabe des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes kennzeichnungspflichtige Lebensmittel, die vor dem 1. August 2025 in Verkehr gebracht oder gekennzeichnet werden und die den Anforderungen dieses Gesetzes nicht entsprechen, weiterhin in Verkehr gebracht werden dürfen, bis die jeweiligen Bestände aufgebraucht sind.“
Wie es im Entwurf weiter heißt, hätten aber viele Wirtschaftsbeteiligte angegeben, dass diese Zeit nicht ausreichend sei. Begründet worden sei das unter anderem damit, dass die zum Vollzug des Gesetzes notwendigen Strukturen in den Ländern erst sehr spät geschaffen worden seien. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und der Senator der Agrarressorts der Länder hätten auf der Agrarministerkonferenz vom 28. März 2025 die Bundesregierung gebeten, die Fristen für die Umsetzung aus dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz zu verschieben. Darüber hinaus seien Klarstellungen und redaktionelle Änderungen im Gesetz notwendig. (ste/mis/06.06.2025)