Beschluss zur Anpassung der Abgeordnetenentschädigung
Das bisherige Verfahren zur Anpassung der Abgeordnetenentschädigung bleibt auch in der neuen Legislaturperiode wirksam. Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. Juni 2025, mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen einem entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen (21/320) zugestimmt. Die AfD und Die Linke stimmten gegen den Antrag.
Ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Streichung der automatischen Anpassung der Abgeordnetenentschädigung (21/331) wurde im Anschluss an die Debatte in den federführenden Geschäftsordnungsausschuss überwiesen.
Verfahren zur Anpassung der Entschädigung
In Paragraf 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes heißt es: „Die monatliche Entschädigung nach Absatz 1 wird jährlich zum 1. Juli angepasst. Grundlage ist die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex, den der Präsident des Statistischen Bundesamtes jährlich bis zum 31. März an den Präsidenten des Deutschen Bundestages übermittelt. Dieser veröffentlicht den angepassten Betrag der Entschädigung in einer Bundestagsdrucksache.“
Das Anpassungsverfahren bleibt dem Gesetz zufolge für eine neue Wahlperiode nur dann wirksam, wenn der Bundestag innerhalb von drei Monaten nach der konstituierenden Sitzung, die am 25. März stattfand, einen entsprechenden Beschluss fasst.
Gesetzentwurf der AfD
Die AfD verlangt ein „ordentliches Gesetzgebungsverfahren, das die Beteiligung der Bürger und die öffentliche Kontrolle sicherstellt“. Dazu will sie das Abgeordnetengesetz ändern.
Die Abgeordneten verweisen darauf, dass die sogenannte Steigerungsrate der Abgeordnetenentschädigung nach geltendem Recht durch einen Nominallohnindex des Statistischen Bundesamtes errechnet und anschließend in einer Bundestagsdrucksache verkündet wird. Demokratisch gewählte Abgeordnete müssen sich aus Sicht der Fraktion „in besonderem Maße für ihre Entscheidungen vor der Öffentlichkeit rechtfertigen“. Dies gelte vor allem für Gesetze, in denen die Bezüge und das Einkommen der Abgeordneten geregelt werden. In diesen Gesetzen „in eigener Sache“ fehlt nach Ansicht der AfD-Fraktion „jegliche direkte Kontrolle, die eine unangemessene Alimentierung verhindern könnte“. Nur die Öffentlichkeit des Gesetzgebungsverfahrens sichere die Mitwirkung der Bürger an der politischen Entscheidungsfindung und damit die öffentliche Kontrolle „solch sensibler Gesetzgebungsverfahren“. (vom/05.06.2025)