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Recht

Entwurf für ein „Mietwuchergesetz“ im Bundestag beraten

Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. Mai 2025, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke „zur besseren Bekämpfung überhöhter Mieten“ (Mietwuchergesetz, 21/134) beraten. Nach der Debatte im Plenum überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.

Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke

Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Mietwohnungen insbesondere in Ballungszentren würden oft unangemessen hohe Mieten verlangt, die weit über der ortsüblichen Vergleichsmiete lägen, begründet die Fraktion ihren Vorstoß. Da es für Mieterinnen und Mieter in den betreffenden Gebieten häufig eine große Herausforderung darstelle, überhaupt eine Wohnung zu finden, würden sich viele von ihnen notgedrungen auf Mietpreise einlassen, die die Grenze zum Wucher überschreiten würden. Die Fraktion bezeichnet die bestehenden zivilrechtlichen Instrumentarien als nicht ausreichend, um dem Problem hinreichend zu begegnen. Bei erheblich überhöhten Mieten bedürfe es flankierender gesetzlicher Maßnahmen, insbesondere einer behördlichen Ahndungsmöglichkeit.

Mit ihrem „Mietwuchergesetz“ strebt die Fraktion Die Linke eine Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes an. Das als Ordnungswidrigkeitstatbestand ausgestaltete Verbot der Mietpreisüberhöhung im Paragrafen 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes sei in der Praxis weitgehend wirkungslos geworden. Hauptgrund dafür sei die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sehr hohe Anforderungen an das Tatbestandsmerkmal der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen durch Vermietende stelle. Eine „Ausnutzung“ lasse sich in der Praxis deshalb kaum je nachweisen, wodurch Paragraf 5 faktisch weitgehend leerlaufe. Darüber hinaus sei der Bußgeldrahmen von maximal 50.000 Euro nicht mehr zeitgemäß.

Als Lösung verlangt die Fraktion Die Linke, Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes zu verschärfen. Auf das Erfordernis der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen solle verzichtet und stattdessen bei der Frage der Unangemessenheit auf ein objektives Kriterium, nämlich das Vorliegen eines geringen Angebots, abgestellt werden. Hierdurch würden die bestehenden Beweisprobleme erheblich entschärft. Darüber hinaus verlangt die Fraktion eine Erhöhung des Bußgeldrahmens auf 100.000 Euro. (hau/hle/22.05.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

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Caren Lay

Caren Lay

© Caren Lay/ Frank Grätz

Lay, Caren

Die Linke

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Jan-Marco Luczak

Jan-Marco Luczak

© Jan-Marco Luczak/ Tobias Koch

Luczak, Dr. Jan-Marco

CDU/CSU

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Rainer Galla

Rainer Galla

© Rainer Galla/AfD-Bundestagsfraktion

Galla, Rainer

AfD

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Carmen Wegge

Carmen Wegge

© Carmen Wegge/ Photothek Media Lab

Wegge, Carmen

SPD

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Hanna Steinmüller

Hanna Steinmüller

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Steinmüller, Hanna

Bündnis 90/Die Grünen

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Christian Moser

Christian Moser

© Christian Moser/ Birgid Allig

Moser, Christian

CDU/CSU

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Christoph Grimm

Christoph Grimm

© Christoph Grimm/ Silke Winkler

Grimm, Christoph

AfD

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Daniel Rinkert

Daniel Rinkert

© Daniel Rinkert/ Photothek Media Lab

Rinkert, Daniel

SPD

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Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 21/134 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung überhöhter Mieten (Mietwuchergesetz)
    PDF | 178 KB — Status: 12.05.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/134 (Federführung Recht und Verbraucherschutz) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw21-de-mietwuchergesetz-1067408

Stand: 07.09.2025