EU-Verordnung über gentechnisch veränderte Pflanzen
Der Bundestag hat am Mittwoch, 21. Mai 2025, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit bestimmten neuen genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017 / 625 KOM (2023)“ (21/221) beraten. Nach der Debatte im Plenum überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Ernährung.
Antrag der Grünen
Die Grünen dringen auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.
Sowohl das Europäische Parlament als auch der Europäische Rat haben hierzu Stellung genommen. Das Europäische Parlament beschloss daraufhin im Juli vergangenen Jahres Änderungen im Sinne des Verbraucherschutzes. Es fordert eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel und die Rückverfolgbarkeit für gentechnisch veränderte Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
In Ihrem Antrag fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, darauf zu dringen, eine Kennzeichnungspflicht auf Lebensmitteln und die Rückverfolgbarkeit für genomisch veränderte Pflanzen und Nahrungsmittel entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Verordnungstext der Kommission rechtsverbindlich zu verankern – und sich dabei an den Formulierungen des Europäischen Parlaments zu orientieren und der Verordnung nicht zuzustimmen, wenn diese Voraussetzung nicht erfüllt ist. (mis/hau/21.05.2025)