Endgültiges Ergebnis der Bundestagswahl festgestellt
Der Bundeswahlausschuss unter Vorsitz von Bundeswahlleiterin Dr. Ruth Brand hat in seiner dritten Sitzung am Freitag, 14. März 2025, einstimmig das endgültige Ergebnis der Bundestagswahl vom 23. Februar festgestellt. Im Hinblick auf die Sitzverteilung der 630 Abgeordneten ergeben sich keine Abweichungen vom vorläufigen Endergebnis, das am 24. Februar bekanntgegeben worden war.
Sitzverteilung bestätigt
Auf die CDU entfallen nach dem Berechnungsverfahren Sainte-Laguë/Schepers 164 Sitze (darunter 128 Wahlkreissitze), auf die AfD 152 Sitze (42 Wahlkreissitze), auf die SPD 120 Sitze (44 Wahlkreissitze), auf Bündnis 90/Die Grünen 85 Sitze (zwölf Wahlkreissitze), auf Die Linke 64 Sitze (sechs Wahlkreissitze) und auf die CSU 44 Sitze, ausnahmslos Wahlkreissitze.
Ein Sitz (kein Wahlkreissitz) entfällt auf den Südschleswigschen Wählerverband (SSW), der als Partei der dänischen und friesischen Minderheit von der Fünf-Prozent-Sperrklausel ausgenommen ist. Die aus dem Bundestag ausgeschiedene FDP hatte bei der Wahl 2021 noch 91 Sitze (keine Wahlkreissitze) errungen.
Auf die Parteien entfallende Zweitstimmenanteile
Unverändert ist auch das prozentuale Ergebnis der Zweitstimmen der im Bundestag vertretenen Parteien. Auf die CDU entfallen 22,6 Prozent (2021: 19,0 Prozent), auf die AfD 20,8 Prozent (2021: 10,4 Prozent), auf die SPD 16,4 Prozent (2021: 25,7 Prozent), auf Bündnis 90/Die Grünen 11,6 Prozent (2021: 14,7 Prozent), auf Die Linke 8,8 Prozent (2021: 4,9 Prozent), auf die CSU 6,0 Prozent (2021: 5,2 Prozent) und auf den SSW 0,2 Prozent (2021: 0,1 Prozent).
Alle übrigen der 29 zur Wahl angetretenen Parteien erhielten zusammen 13,7 Prozent der Zweitstimmen (2021: 8,6 Prozent). Darunter befinden sich das 2024 neu gegründete Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen, die FDP mit 4,3 Prozent (2021: 11,4 Prozent), die Freien Wähler mit 1,5 Prozent (2021: 2,4 Prozent) und die Tierschutzpartei mit 1,0 Prozent (2021: 1,5 Prozent). Die Zweitstimmenanteile der anderen Parteien lagen jeweils unter einem Prozent.
Karlsruhe lehnt Anträge auf Neuauszählung ab
Bereits am Vortag, 13. März, hatte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mehrere Anträge abgelehnt, die darauf zielten, eine Neuauszählung der abgegebenen Stimmen zum 21. Deutschen Bundestag wegen vermeintlicher Auszählungsfehler noch vor der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses zu erreichen (Aktenzeichen: 2 BvE 6 / 25, 2 BvR 376 / 25, 2 BvQ 21 / 25).
Die Anträge, im Einzelnen der Antrag im Organstreitverfahren der Partei BSW, die Verfassungsbeschwerde von Parteimitgliedern und Wahlberechtigten sowie die isolierten Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Vorgriff auf eine Wahlprüfungsbeschwerde von Wahlberechtigten seien unzulässig, befanden die Karlsruher Richterinnen und Richter.
Ebenso wie vor der Wahl sei auch vor der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses Rechtsschutz in Bezug auf diese Wahl nur begrenzt möglich. Insbesondere sei Rechtsschutz gegen etwaige Zählfehler dem Einspruch gegen die Wahl und dem Wahlprüfungsverfahren vorbehalten, ohne dass damit unzumutbare Nachteile verbunden wären, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl können noch bis zum 23. April schriftlich beim Deutschen Bundestag eingereicht werden.
Wahlbeteiligung und Briefwahlanteil
Die Wahlbeteiligung gab die Bundeswahlleiterin mit 82,5 Prozent (2021: 76,4 Prozent) an. 60.510.631 Deutsche seien wahlberechtigt gewesen, 49.928.653 hätten von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht. Die Zahl der gültigen Zweitstimmen liegt nach dem endgültigen Ergebnis um 7.425 höher als nach dem vorläufigen Ergebnis (2021 lag die Differenz noch bei 22.575 Stimmen). Der Anteil der ungültigen Zweitstimmen wird mit 0,6 Prozent (2021: 0,9 Prozent) angegeben, der Anteil der ungültigen Erststimmen mit 0,8 Prozent (2021: 1,0 Prozent).
Im Vergleich zum vorläufigen Zweitstimmenergebnis hat laut Bundeswahlleiterin das BSW 4.277 Stimmen hinzugewonnen, die CDU 1.674 Stimmen, die AfD 1.632 Stimmen, Die Linke 1.150 Stimmen, Bündnis 90/die Grünen 904 Stimmen, die SPD 840 Stimmen, die CSU 296 Stimmen und der SSW zwölf Stimmen. Die FDP hat 121 Stimmen, die übrigen Parteien haben 3.239 Stimmen weniger als im vorläufigen Ergebnis. Die Veränderungen betreffen vor allem die Bundesländer Niedersachsen (plus 3.271 Stimmen), Bayern (plus 932 Stimmen) und Baden-Württemberg (plus 912 Stimmen).
Die Zahl der Briefwählerinnen und Briefwähler ist den Angaben zufolge gesunken, von 47,3 Prozent bei der Bundestagswahl 2021 unter Pandemiebedingungen auf 37,0 Prozent. Bayern hatte mit 52,2 Prozent den höchsten, Thüringen mit 25,6 Prozent den geringsten Anteil an Briefwählern.
Besondere Vorkommnisse
Die Bundeswahlleiterin berichtete über eine Reihe von besonderen Vorkommnissen in einigen Wahlkreisen durch die mehrfache Versendung von Briefwahlunterlagen, ausgegangene Stimmzettel in Wahllokalen, Stimmzettel aus einem anderen Bundesland, Stimmzettel aus einem anderen Wahlkreis und durch doppelte Stimmabgabe, die strafbar ist, wie Brand hervorhob.
Paragraf 107a des Strafgesetzbuches sehe Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Die Fälle von doppelter Stimmabgabe seien den Ermittlungsbehörden übergeben und es sei Strafanzeige erstattet worden.
Herausforderungen durch verkürzte Fristen
Die Bundeswahlleiterin hatte eingangs an den verkürzten Zeitraum zur Vorbereitung dieser vorgezogenen Bundestagswahl und die entsprechenden Fristverkürzungen erinnert. Die Stimmzettel hätten erst nach dem 24. Tag vor der Wahl, dem 30. Januar, gedruckt werden können. Bei regulären, nicht vorgezogenen Wahlterminen stehen dafür 52 Tage zur Verfügung.
Auf die Briefwahlfristen hätten Kreise, Städte und Gemeinden durch intensive Pressearbeit hingewiesen. Von den wahlberechtigten Deutschen im Ausland hätten 213.699 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt, davon 180.152 aus Europa.
Beisitzer Dr. Johannes Risse dankte der Bundeswahlleiterin und allen, die dem Bundeswahlausschuss zugearbeitet haben. Er erinnerte an das erstmals angewendete neue Wahlrecht sowie an den enormen Zeitdruck bei dieser Wahl. Er habe seit 2002 an allen Sitzungen des Bundeswahlausschusses teilgenommen und höre nun altersbedingt auf. Die Bundeswahlleiterin bedankte sich bei allen, die „zum Gelingen der Bundestagswahl beigetragen haben“.
Die Mitglieder des Bundeswahlausschusses
Der Bundeswahlausschuss für die 21. Wahlperiode hat sich am 20. November 2024 konstituiert. Ihm gehören an: Vorsitzende: Dr. Ruth Brand, Bundeswahlleiterin; Beisitzerinnen und Beisitzer: Prof. Dr. Stefan Birkner (FDP), Prof. Dr. Michael Brenner (CDU), Emily Büning (Bündnis 90/Die Grünen), Petra Kansy (CDU), Roman Reusch (AfD), Dr. Johannes Risse (SPD), Tobias Schmid (CSU), Dr. Andy Woditschka (SPD); Mitglieder: Prof. Dr. Günter Burmeister, Richter am Bundesverwaltungsgericht, und Petra Hoock, Richterin am Bundesverwaltungsgericht.
Stellvertreterinnen und Stellvertreter: Heinz-Christoph Herbertz, stellvertretender Bundeswahlleiter; stellvertretende Beisitzerinnen und Beisitzer: Daniela Masberg-Eikelau (FDP), Prof. Dr. Hans Hofmann (CDU), Dr. Justus Duhnkrack (Bündnis 90/Die Grünen), Gabriele Hauser (CDU), Hans-Holger Malcomeß (AfD), Jürgen Gasper (SPD), Henry Frank (CSU), Sophia Simon (SPD); stellvertretende Mitglieder: Dr. Katharina Harms, Richterin am Bundesverwaltungsgericht, und Dr. Stephanie Gamp, Richterin am Bundesverwaltungsgericht. (vom/14.03.2025)