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Finanzen

Bundestag erhöht Kindergeld und Steuerfreibeträge

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Dezember 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs“ (Steuerfortentwicklungsgesetz, 20/12778, 20/13159) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (20/14309) angenommen. Alle Fraktionen stimmten für das Gesetz. Dagegen votierte die Gruppe Die Linke bei Abwesenheit der Gruppe BSW. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/14314) vor. 

In erster Lesung beraten und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen wurde ein Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen „für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich“ (20/14240).

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Beschlossen wurde, den in den Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrag für den Veranlagungszeitraum 2025 um 312 Euro auf 12.096 Euro und ab dem Veranlagungszeitraum 2026 um 252 Euro auf 12.348 Euro anzuheben. Der steuerliche Kinderfreibetrag beträgt für den Veranlagungszeitraum 2025 9.600 Euro und ab dem Veranlagungszeitraum 2026 9.756 Euro (jeweils einschließlich des Freibetrags für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf).

Das Kindergeld steigt mit Wirkung zum 1. Januar 2025 um fünf Euro auf 255 Euro pro Kind und Monat sowie – mit Wirkung zum 1. Januar 2026 um weitere vier Euro auf 259 Euro pro Kind und Monat. Die Eckwerte des Einkommensteuertarifs (Ausgleich der sogenannten „kalten Progression“) verschieben sich 2025 um 2,6 Prozent und 2026 um 2,0 Prozent. Der Sofortzuschlages im Zweiten, Zwölften und 14. Buch Sozialgesetzbuch (SGB II, SGB XII, SGB XIV), im Asylbewerberleistungsgesetz und im Bundeskindergeldgesetz steigt ab Januar 2025 von 20 Euro auf 25 Euro monatlich. Angehoben werden auch die Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag für die Veranlagungszeiträume 2025 und ab 2026. Die Steuermindereinnahmen werden in der vollen Jahreswirkung mit 13,725 Milliarden Euro angegeben.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat warnte in seiner Stellungnahme (20/13159) vor Ausfällen für die Kommunen bei der Gewerbesteuer in Milliardenhöhe. Zugleich schreibt die Länderkammer, dass der Gesetzentwurf hinter dem Anspruch zurückbleibe, nachhaltiges Wachstum zu schaffen und zusätzliche Investitionen zu unterstützen. Dieses Ziel der Bundesregierung begrüßen die Ländervertreter indes. 

Sie kritisieren dagegen die kurze Frist, sich auf Änderungen einstellen zu können: Die Bundesregierung habe den Gesetzentwurf erst in der parlamentarischen Sommerpause beschlossen, einzelne Regelungen sollten jedoch bereits am 1. Januar 2025 in Kraft treten. „Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang auf die Bedürfnisse der Praxis und die vielfach geäußerte Forderung nach einer verlässlichen und planbaren Steuerpolitik hin“, heißt es in der Stellungnahme.

Die Länder üben eine Reihe von Kritikpunkten an dem Gesetzentwurf. Unter anderem wollen sie die Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter stärker als die Bundesregierung erhöhen und schlagen 1.000 statt 800 Euro vor. Aus Sicht der Bundesregierung ist dies allerdings „aus haushälterischen Gründen nicht darstellbar“, wie es in deren Gegenäußerung heißt. 

Gesetzentwurf zum Finanzmarkt- und Steuerbereich

Wesentlicher Bestandteil des in erster Lesung beratenen Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen (20/14240) sind Regelungen zur fristgerechten Umsetzung von EU-Rechtsakten im Finanzmarktbereich. Diese müssten in deutsches Recht umgesetzt werden wie Teile der Richtlinie (EU) 2023 / 2864 zur Änderung bestimmter Richtlinien in Bezug auf die Einrichtung und die Funktionsweise des zentralen europäischen Zugangsportals (ESAP-Omnibus-Richtlinie), die Verordnung (EU) 2024 / 886 im Hinblick auf Echtzeitüberweisungen in Euro und Teile der geänderten EU-Bankenverordnung (Capital Requirements Regulation, CRR). 

Zudem werde im Versicherungsaufsichtsgesetz aufgrund eines Vertragsverletzungsverfahrens der Paragraf 319 geändert, um die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2016 / 97 über den Versicherungsvertrieb (Neufassung) umzusetzen. Darüber hinaus seien Regelungen vorgesehen, um die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA), die den Finanzmarktstabilisierungsfonds verwaltet und überwacht, noch bis Ende des Jahres 2025 aufzulösen, da diese mit fortschreitender Abwicklung der übernommenen Risikopositionen und entsprechender Reduktion von Aufgaben und Personal keine verwaltungsökonomisch sinnvolle Größenordnung für eine Bundesanstalt mehr darstelle. 

Persönlich steuerbefreite Kreditinstitute

Die DEG – Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH werde in den Katalog der persönlich steuerbefreiten Kreditinstitute im Körperschaftsteuergesetz und im Gewerbesteuergesetz aufgenommen, um rechtssicher Steuerbelastungen für diese Gesellschaft, die im öffentlichen Interesse den Aufbau der Wirtschaft in Entwicklungsländern unterstütze, zu vermeiden. 

Unabhängig von den Anpassungen der Finanzmarktgesetzgebung werde im Finanzausgleichsgesetz für die Ausgleichsjahre 2022 und 2023 jeweils eine weitere Zwischenabrechnung im Sinne von Paragraf 14 Absatz 3 und eine weitere Verrechnung der Bundesergänzungszuweisungen im Sinne von Paragraf 16 angeordnet, die für das Ausgleichsjahr 2022 im Jahr 2025 und für das Ausgleichsjahr 2023 im Jahr 2026 durchgeführt werden müssten. (bal/eis/vom/19.12.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

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Michael Schrodi

Michael Schrodi

© Michael Schrodi/ Photothek

Schrodi, Michael

SPD

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Fritz Güntzler

Fritz Güntzler

© Fritz Güntzler/ Tobias Koch

Güntzler, Fritz

CDU/CSU

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Sven-Christian Kindler

Sven-Christian Kindler

© Sven-Christian Kindler/ Sascha Wolters

Kindler, Sven-Christian

Bündnis 90/Die Grünen

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Christian Lindner

Christian Lindner

© DBT/ Inga Haar

Lindner, Christian

FDP

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Albrecht Glaser

Albrecht Glaser

© Albrecht Glaser

Glaser, Albrecht

AfD

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Parsa Marvi

Parsa Marvi

© Parsa Marvi/ photothek.net

Marvi, Parsa

SPD

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Sebastian Brehm

Sebastian Brehm

© Sebastian Brehm/ Lutz Wolf

Brehm, Sebastian

CDU/CSU

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Janine Wissler

Janine Wissler

© DIE LINKE. im Hessischen Landtag, CC BY 4.0/ Hanna Hoeft

Wissler, Janine

Gruppe Die Linke

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Sascha Müller

Sascha Müller

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Müller, Sascha

Bündnis 90/Die Grünen

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Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/12778 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
    PDF | 1 MB — Status: 09.09.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/13159 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG) - Drucksache 20/12778 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 256 KB — Status: 02.10.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/14240 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich
    PDF | 530 KB — Status: 17.12.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/14309 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/12778, 20/13159, 20/13328 Nr. 12 - Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
    PDF | 561 KB — Status: 18.12.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/14314 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/12778, 20/13159, 20/14309, 20/13328 Nr. 12 - Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
    PDF | 207 KB — Status: 18.12.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/12778 und 13159 (Beschlussempfehlung 20/14309: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Überweisung 20/14240 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Finanzen

Gesetz zur Umsetzung von EU-Rechts­akten im Finanz­markt gebilligt

Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag am Donnerstag, 30.Januar 2025, einen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Gesetzentwurf für „dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich“ (20/14240) angenommen. Für die zuvor im Finanzausschuss teilweise noch geänderte Initiative (20/14769) stimmten die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Die AfD enthielt sich bei der Abstimmung.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Wesentlicher Bestandteil des Gesetzentwurfs sind Regelungen zur fristgerechten Umsetzung von EU-Rechtsakten im Finanzmarktbereich. Diese galt es in deutsches Recht umzusetzen wie Teile der Richtlinie (EU) 2023 / 2864 zur Änderung bestimmter Richtlinien in Bezug auf die Einrichtung und die Funktionsweise des zentralen europäischen Zugangsportals (ESAP-Omnibus-Richtlinie), die Verordnung (EU) 2024 / 886 im Hinblick auf Echtzeitüberweisungen in Euro und Teile der geänderten EU-Bankenverordnung (Capital Requirements Regulation, CRR). 

Zudem wurde im Versicherungsaufsichtsgesetz aufgrund eines Vertragsverletzungsverfahrens der Paragraf 319 geändert, um die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2016 / 97 über den Versicherungsvertrieb (Neufassung) umzusetzen. Darüber hinaus wurden Regelungen formuliert, um die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA), die den Finanzmarktstabilisierungsfonds verwaltet und überwacht, noch bis Ende des Jahres 2025 aufzulösen, da diese mit fortschreitender Abwicklung der übernommenen Risikopositionen und entsprechender Reduktion von Aufgaben und Personal keine verwaltungsökonomisch sinnvolle Größenordnung für eine Bundesanstalt mehr darstelle. (bal/eis/vom/mtt/ste/30.01.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

()
Lennard Oehl

Lennard Oehl

© Lennard Oehl/ photothek

Oehl, Lennard

SPD

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Jörn König

Jörn König

© Deutscher Bundestag/ Inga Haar

König, Jörn

AfD

()
Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 20/14240 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich
    PDF | 530 KB — Status: 17.12.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/14769 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 20/14240 - Entwurf eines Gesetzes für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich
    PDF | 208 KB — Status: 29.01.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Meister, Dr. Michael (CDU/CSU), Müller, Sascha (B90/Grüne), Brehm, Sebastian (CDU/CSU), Müller-Rosentritt, Frank (FDP)
  • Gesetzentwurf 20/14240 (Beschlussempfehlung 20/14769: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Stand: 30.08.2025