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  • 1. Lesung
  • Anhörung
Klimaschutz

Kommerzieller Einsatz der CO2-Speicherung

Die Bundesregierung will die Errichtung von Kohlendioxidspeichern zum kommerziellen Einsatz ermöglichen. Die dazu vorgelegte Novellierung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (20/11900, 20/12717) hat der Bundestag am Freitag, 27. September 2024, in erster Lesung beraten. Nach der Debatte wurde der Gesetzentwurf an die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Klimaschutz und Energie die Federführung übernehmen. 

Ebenfalls debattiert und anschließend an den Ausschuss überwiesen wurde ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Potenziale der CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) und CO2-Nutzung (CCU) entfesseln und Hürden konsequent aus dem Weg räumen“ (20/12965). Im Umweltausschuss weiterberaten wird hingegen ein Gesetzentwurf der Unionsfraktion für ein CO2-Export-Ermöglichungsgesetz (20/12084), der ebenfalls erstmals debattiert wurde.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung hält zur Erreichung der Klimaziele Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in tiefen geologischen Gesteinsschichten (englisch: Carbon Dioxide Capture and Storage, CCS) für unverzichtbar. Mit ihrem Gesetzentwurf will sie die „dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Gesteinsschichten des Festlandsockels und der ausschließlichen Wirtschaftszone zu kommerziellen Zwecken im industriellen Maßstab ermöglichen“ und ein einheitliches Zulassungsregime für alle Kohlendioxidleitungen schaffen. 

Hierzu sollen der Zweck und der Geltungsbereich des Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG) sowie die Begriffsbestimmung für Kohlendioxidleitungen entsprechend angepasst werden. Das KSpG wurde als Rechtsrahmen zur Überprüfung der wirtschaftlichen und technischen Machbarkeit von CCS und hinsichtlich ihrer Unbedenklichkeit für die menschliche Gesundheit sowie für Natur und Umwelt geschaffen. Das Gesetz wurde zuletzt Ende 2022 evaluiert und die Anpassung des Rechtsrahmens empfohlen. Die vorliegende Novelle dient der Umsetzung dieser Empfehlungen.

Rechtliche Unsicherheiten

Die Genehmigung von Leitungen zum Transport von Kohlendioxid nach sei aktuell mit rechtlichen Unsicherheiten verbunden, heißt es. Durch die Gesetzesnovelle sollen diese bereinigt und klare Verfahrensregeln für Kohlendioxidleitungen zum Zwecke von CCS/CCU (Carbon Capture and Utilization) festgelegt werden.

Neben dieser Ermöglichung des Baus einer Kohlendioxid-Transportinfrastruktur geht es auch um geeignete Speicherstätten für Kohlendioxid. Das KSpG enthält zwar Regelungen zur Errichtung von Kohlendioxidspeichern in Deutschland, ermöglicht aber nur die Speicherung zur Erforschung, Erprobung und Demonstration von Technologien zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Gesteinsschichten. Mit dem Gesetzentwurf soll auch die Errichtung von Kohlendioxidspeichern zum kommerziellen Einsatz im industriellen Maßstab ermöglicht werden. Damit sollen künftige Vorhaben grundsätzlich auf das Gebiet des Festlandsockels und der ausschließlichen Wirtschaftszone beschränkt werden. 

Antrag der Unionsfraktion

Die Unionsfraktion macht sich in ihrem Antrag (20/12965) für eine Weiterentwicklung und schnelle Umsetzung des Kohlendioxid-Speichergesetzes stark. Die Speicherung und Nutzung von CO2 (CCS und CCU) seien wesentliche Bausteine auf dem Weg zur Klimaneutralität heißt es in der Vorlage. 

Darin fordern die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, in CCS- und CCU-Zukunftstechnologien einzusteigen, um zum Beispiel den grenzüberschreitenden CO2-Transport zwecks Speicherung im tiefen Untergrund unter dem Meeresboden zu ermöglichen. Auch sollten grundsätzlich CO2-Speicher und -Leitungen und weitere dringend erforderliche Infrastrukturvorhaben den Status des überragenden öffentlichen Interesses erhalten, um einen beschleunigten Ausbau der Speicher und des Transportnetzes zu gewährleisten. 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, „endlich die zentralen Strategien zusammenzudenken und durch die konsequente Umsetzung der Wasserstoff, Carbon Management-, Biomasse- und Negativemissionen- beziehungsweise Langfriststrategie einen Schutzschirm für den Klimaschutz und die Industrie aufzuspannen“. 

Gesetzentwurf der Unionsfraktion

Der Gesetzentwurf der Unionsfraktion für ein CO2-Export-Ermöglichungsgesetz (20/12084) zielt darauf ab, das London-Protokoll, das den Export von Kohlendioxid und dessen Speicherung unter dem Meeresboden außerhalb Deutschlands erlaubt, zu ratifizieren.

Die Ratifizierung des Protokolls soll mit der von der Bundesregierung geplanten Reform des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes zusammengehen, damit der Einsatz von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in tiefen geologischen Gesteinsschichten (Carbon Dioxide Capture and Storage, CCS) sowie die Kohlendioxid-Abscheidung und -Nutzung (Carbon Capture and Utilization, CCU) möglich wird. (hau/mis/nki/27.09.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Robert Habeck

Robert Habeck

© BTF Bündnis 90/Die Grünen / Stefan Kaminski

Habeck, Dr. Robert

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz

Dr. Thomas Gebhart

Dr. Thomas Gebhart

© Dr. Thomas Gebhart/ Laurence Chaperon

Gebhart, Dr. Thomas

CDU/CSU

Helmut Kleebank

Helmut Kleebank

© Helmut Kleebank/ Foto Fehse

Kleebank, Helmut

SPD

Karsten Hilse

Karsten Hilse

© Karsten Hilse/ Hagen Schnauss

Hilse, Karsten

AfD

Helmut Kleebank

Helmut Kleebank

© Helmut Kleebank/ Foto Fehse

Kleebank, Helmut

SPD

Dr. Rainer Kraft

Dr. Rainer Kraft

© Rainer Kraft/Hagen Schnauss

Kraft, Dr. Rainer

AfD

Olaf in der Beek

Olaf in der Beek

© DBT/ Stella von Saldern

in der Beek, Olaf

FDP

Oliver Grundemann

Oliver Grundemann

© Oliver Grundemann/ Tobias Koch

Grundmann, Oliver

CDU/CSU

Jörg Cezanne

Jörg Cezanne

© DBT / Inga Haar

Cezanne, Jörg

Gruppe Die Linke

Stefan Seidler

Stefan Seidler

© Stefan Seidler/Lars Salomonsen

Seidler, Stefan

fraktionslos

Robin Mesarosch

Robin Mesarosch

© Robin Mesarosch/ Tobias Schult

Mesarosch, Robin

SPD

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/11900 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
    PDF | 713 KB — Status: 21.06.2024
  • 20/12084 - Gesetzentwurf: Entwurf eines CO2-Export-Ermöglichungsgesetzes
    PDF | 258 KB — Status: 02.07.2024
  • 20/12717 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes - Drucksache 20/11900 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 228 KB — Status: 04.09.2024
  • 20/12965 - Antrag: Potentiale der CO2-Abscheidung und -Speicherung und CO2-Nutzung entfesseln und Hürden konsequent aus dem Weg räumen
    PDF | 165 KB — Status: 24.09.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/11900, 20/12717, 20/12084, 20/12965 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Klimaschutz

Experten uneins bei der CO2-Speicherung und -Nutzung

Zeit: Mittwoch, 6. November 2024, 11 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.600

Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat sich im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung am Mittwoch, 6. November 2024, mit dem Entwurf eines Gesetzes „zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes“ (20/11900, 20/12717) befasst. Das Gesetz soll so geändert werden, dass zur Erreichung der Klimaziele Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in tiefen geologischen Gesteinsschichten (Englisch: Carbon Dioxide Capture and Storage, CCS) möglich wird.

„Vermeidung geht vor Speicherung“

Matthias Belitz vom Verband der Chemischen Industrie betonte: „Vermeidung geht vor Speicherung.“ Aber ohne CO2-Speicherung (CCS) und -Nutzung (CCU) seien die Klimaziele nicht erreichbar. Sorgen machten ihm die immensen Leitungskosten: Im Unterschied zum Wasserstoffkernnetz sei bisher eine rein private Finanzierung der Leitungen vorgesehen. Hier plädiere er analog zum Wasserstoffkernnetz für ein Amortisationskonto des Bundes oder dafür, etwas anderes zu schaffen, um die Startkosten finanziell abzusichern.

Dr. Anne-Mette Cheese aus Dänemark (Harbour Energy) mahnte Tempo an. Das Regelungsgerüst mache es unwahrscheinlich, dass in Deutschland Offshore-Speicher im notwendigen Umfang und Zeitrahmen geschaffen werden können, sagte Cheese, und drängte auf die rasche Ermöglichung des grenzüberschreitenden CO2-Transportes zwecks Speicherung unter dem Meeresgrund.

„CCS und CCU so begrenzt wie möglich einsetzen“

Carolin Dähling hingegen warnte vor „zahlreichen Risiken technischer und wirtschaftlicher Natur“ und warb deshalb dafür, CCS und CCU so begrenzt wie möglich einzusetzen, nämlich ausschließlich für schwer vermeidbare Emissionen, für die es aktuell keine emissionsfreien Alternativen gibt.

Alexandra Decker von der Cemex Deutschland AG sprach im Namen eines solchen Unternehmens, das als Zementhersteller unvermeidbare Emissionen produziert. „Wenn die Zementindustrie klimaneutral werden will, dann ist eine langfristige Speicherung die einzige Chance“, sagte Decker und hatte damit Sebastian Lübbers von der Prognos AG an ihrer Seite: CCS sei nötig, müsse aber sehr gezielt eingesetzt werden, sagte Lübbers.

Technologieeinsatz und staatliche Planung

Dr. Julia Metz (Agora Industrie) hob zwei Punkte als wichtig für den Klimaschutz hervor: Einen Einsatz der Technologien streng fokussiert auf technisch unvermeidbare Emissionen – und die Notwendigkeit einer staatlichen Planung, die den Gesamtbedarf deutschland- und europaweit im Blick hat.

Neelke Wagner (PowerShift – Verein für eine ökologisch-solidarische Energie- & Weltwirtschaft) hält den Gesetzentwurf grundsätzlich für verfehlt. Es bestehe die Gefahr, dass eine Verabschiedung des Gesetzes echte Anstrengungen zur Emissionsvermeidung verschleppen und Fehlanreize zur andauernden weiteren Kohlendioxidemission setzen würde.

„Potenziale der Kreislaufwirtschaft ausschöpfen“

Viviane Raddatz vom WWF Deutschland sagte, bevor CCU in Erwägung gezogen werde, müssten die Potenziale der Kreislaufwirtschaft ausgeschöpft werden. Und Emissionen müssten mindestens 200 Jahre gespeichert werden, da es sonst nur eine temporär verschobene Emission wäre, denn das CO2 entweiche wieder. Solche „geparkte“ Emissionen seien eine reelle Gefahr für den Klimaschutz. 

Dr. Carsten Rolle vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) berichtete, am Pilotstandort Ketzin sei nachgewiesen worden, dass eine sichere und langfristige Speicherung auch an Land technisch möglich sei. Der BDI begrüße daher, dass den Bundesländern die Möglichkeit eingeräumt werde, sich zum Thema Onshore-Speicherung durch eine Beitrittsklausel zu positionieren. Durch eine Speicherung an Land könnten rund 50 Prozent geringere Kosten für den CO2-Transport und die CO2-Speicherung erzielt werden, sagte Rolle.

„Erfahrungen der Kommunen nutzen“

Die Bedenken und Erfahrungen der Kommunen im Blick zu haben und zu nutzen – dafür warb Nadine Schartz von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. Wie auch bei anderen Vorhaben des Ausbaus der erneuerbaren Energien und des Netzausbaus insgesamt lasse sich hier das Verständnis der Bevölkerung gewinnen und die Akzeptanz der Maßnahmen besser gewährleisten .

Christina Stoldt vom Deutschen Naturschutzring warnte, die seismische Erkundung mit Schallkanonen, der Hochlauf einer CCS-Infrastruktur und das Monitoring würden zu einer weiteren Industrialisierung der Nordsee und der Küsten führen. Dies schädige ihre für die Menschheit lebenswichtige Fähigkeit, große Mengen an atmosphärischem CO2 und organischem Kohlenstoff zu binden und so als natürliche Senke zu funktionieren. 

Dr. rer. nat. Martin Wehlan von der Gesellschaft für Fortschritt in Freiheit konstatierte, eine Entfernung von Kohlendioxid aus der Atmosphäre sei „reine Verschwendung von Energie, Geld und Materialien“, denn es gebe kein naturwissenschaftliches Experiment, das belege, dass Luft mit höherem CO2-Anteil mehr Wärme speichere.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung hält zur Erreichung der Klimaziele Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in tiefen geologischen Gesteinsschichten für unverzichtbar. Mit dem Entwurf will die Regierung die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Gesteinsschichten des Festlandsockels und der ausschließlichen Wirtschaftszone zu kommerziellen Zwecken im industriellen Maßstab ermöglichen und ein einheitliches Zulassungsregime für alle Kohlendioxidleitungen schaffen. Hierzu sollen der Zweck und der Geltungsbereich des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) sowie die Begriffsbestimmung für Kohlendioxidleitungen entsprechend angepasst werden. Das KSpG wurde als Rechtsrahmen zur Überprüfung der wirtschaftlichen und technischen Machbarkeit von CCS und hinsichtlich ihrer Unbedenklichkeit für die menschliche Gesundheit sowie für Natur und Umwelt geschaffen. Das Gesetz wurde zuletzt Ende 2022 evaluiert und die Anpassung des Rechtsrahmens empfohlen. Das vorliegende Gesetz dient der Umsetzung dieser Empfehlungen.

Die Genehmigung von Leitungen zum Transport von Kohlendioxid sei aktuell mit rechtlichen Unsicherheiten verbunden. Durch das vorliegende Gesetz sollen diese bereinigt und klare Verfahrensregeln für Kohlendioxidleitungen zum Zwecke von CCS/CCU festgelegt werden. Neben dieser Ermöglichung des Baus einer Kohlendioxid-Transportinfrastruktur geht es auch um geeignete Speicherstätten für Kohlendioxid. Das KSpG enthält zwar Regelungen zur Errichtung von Kohlendioxidspeichern in Deutschland, ermöglicht aber nur die Speicherung zur Erforschung, Erprobung und Demonstration von Technologien zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Gesteinsschichten. Mit dem vorliegenden Gesetz soll auch die Errichtung von Kohlendioxidspeichern zum kommerziellen Einsatz im industriellen Maßstab ermöglicht werden. Mit diesem Gesetz sollen künftige Vorhaben grundsätzlich auf das Gebiet des Festlandsockels und der ausschließlichen Wirtschaftszone beschränkt werden. (mis/06.11.2024)

Dokumente

  • 20/11900 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
    PDF | 713 KB — Status: 21.06.2024
  • 20/12717 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes - Drucksache 20/11900 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 228 KB — Status: 04.09.2024

Tagesordnung

  • 125. Sitzung am Mittwoch, den 6. November 2024, 11:00 Uhr, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.600 - öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll der 125. Sitzung (öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes") des Ausschusses für Klimaschutz und Energie am 6. November 2024

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • 20(25)707 Stellungnahme der Sachverständigen Alexandra Decker, Cemex Deutschland AG
  • 20(25)717 Stellungnahme des Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI)
  • 20(25)718 Stellungnahme der Sachverständigen Dr. Anne-Mette Cheese, Harbour Energy
  • 20(25)719 Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
  • 20(25)720 Stellungnahme der Green Planet Energy eG
  • 20(25)721 Stellungnahme des Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI)
  • 20(25)722 Stellungnahme der Gesellschaft für FORTSCHRITT in FREIHEIT e.V.
  • 20(25)724 Stellungnahme der Agora Industrie
  • 20(25)725 Stellungnahme des PowerShift - Verein für eine ökologisch-solidarische Energie- & Weltwirtschaft e.V.
  • 20(25)726 Stellungnahme des Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
  • 20(25)727 Stellungnahme des WWF Deutschland

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Klimaschutz und Energie

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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© Deutscher Bundestag

{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw45-pa-klimaschutz-kohlendioxid-speicherungsgesetz-1025478

Stand: 19.07.2025