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Verteidigung

Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts beraten

Vor dem Hintergrund der Zeitenwende in der deutschen Sicherheitspolitik will die Bundesregierung das Wehrdisziplinarrecht neu ordnen. Ihren Entwurf eines „Dritten Gesetzes zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts und zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften“ (20/12197) hat der Bundestag am Donnerstag, 26. September 2024, in erster Lesung beraten. Im Anschluss wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Verteidigungsausschuss überwiesen. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Durch eine Neufassung der Wehrdisziplinarordnung sollen in erster Linie die Voraussetzungen geschaffen werden, „um Verfahren zur Ahndung von Dienstvergehen signifikant zu beschleunigen“, schreibt die Bundesregierung. Das Disziplinarrecht habe in den vergangenen Jahren seinem Auftrag, durch eine schnelle und effektive Reaktion auf Dienstvergehen zur Funktionsfähigkeit der Streitkräfte beizutragen, „nicht mehr uneingeschränkt gerecht werden“ können, heißt es in der Gesetzesvorlage. Grund dafür seien unter anderem die starke Belastung der Truppendienstgerichte und der Wehrdisziplinaranwaltschaften. So hätte die Dauer gerichtlicher Disziplinarverfahren „ein kaum mehr vertretbares Ausmaß angenommen“. 

Konkret soll der Anwendungsbereich von Disziplinargerichtsbescheiden auf alle gerichtlichen Disziplinarmaßnahmen ausgeweitet werden und den Wehrdisziplinaranwaltschaften soll die Möglichkeit eingeräumt werden, einen Disziplinargerichtsbescheid durch Vorlage eines vorformulierten Entwurfs zu beantragen. Vorgaben zur Begrenzung von Inhalt und Umfang des Disziplinargerichtsbescheids sollen zusätzlich zur Entlastung der Wehrdisziplinaranwaltschaften und der Truppendienstgerichte beitragen. Zudem sollen die Fristen im Berufungsverfahren neu gefasst werden. 

Darüber soll die Vertrauensperson im gerichtlichen Disziplinarverfahren künftig in der Hauptverhandlung durch das Truppendienstgericht angehört werden. Dadurch werde zugleich die Position der Vertrauensperson gestärkt. Gestärkt werden soll auch die Position des Disziplinarvorgesetzten durch eine Erweiterung des Katalogs der einfachen Disziplinarmaßnahmen. Zudem sollen die Vorschriften über das Verfahren bei Durchsuchungen an die aktuellen technischen Entwicklungen und die hierzu ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung angepasst werden. (hau/aw/26.09.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

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Thomas Hitschler

Thomas Hitschler

© Photothek.net

Hitschler, Thomas

Parlamentarischer Staatssekretär der Verteidigung

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Hannes Gnauck

Hannes Gnauck

© Hannes Gnauck

Gnauck, Hannes

AfD

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Peter Heidt

Peter Heidt

© Peter Heidt/ Laurence Chaperon

Heidt, Peter

FDP

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Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 20/12197 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts und zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften (3. WehrDiszNOG)
    PDF | 897 KB — Status: 08.07.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Droßmann, Falko (SPD), Güler, Serap (CDU/CSU), Limburg, Helge (B90/Grüne), Vieregge, Kerstin (CDU/CSU)
  • Überweisung 20/12197 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Verteidigung

Bundestag stimmt Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts zu

Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Oktober 2024, den Entwurf der Bundesregierung für ein drittes Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts und zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften (20/12197) in der vom Verteidigungsausschuss geänderten Fassung (20/13299) angenommen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen und die Unionsfraktion. Die AfD-Fraktion und die Gruppe Die Linke enthielten sich bei Abwesenheit der Gruppe BSW.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Durch die Neufassung der Wehrdisziplinarordnung sollen in erster Linie die Voraussetzungen geschaffen werden, „um Verfahren zur Ahndung von Dienstvergehen signifikant zu beschleunigen“, schreibt die Bundesregierung. Das Disziplinarrecht habe in den vergangenen Jahren seinem Auftrag, durch eine schnelle und effektive Reaktion auf Dienstvergehen zur Funktionsfähigkeit der Streitkräfte beizutragen, „nicht mehr uneingeschränkt gerecht werden“ können, heißt es in der Gesetzesvorlage. 

Grund dafür seien unter anderem die starke Belastung der Truppendienstgerichte und der Wehrdisziplinaranwaltschaften. So habe die Dauer gerichtlicher Disziplinarverfahren „ein kaum mehr vertretbares Ausmaß angenommen“. 

Inhalt und Umfang des Disziplinargerichtsbescheids

Konkret wird der Anwendungsbereich von Disziplinargerichtsbescheiden auf alle gerichtlichen Disziplinarmaßnahmen ausgeweitet. Den Wehrdisziplinaranwaltschaften wird die Möglichkeit eingeräumt, einen Disziplinargerichtsbescheid durch Vorlage eines vorformulierten Entwurfs zu beantragen. Vorgaben zur Begrenzung von Inhalt und Umfang des Disziplinargerichtsbescheids sollen zusätzlich zur Entlastung der Wehrdisziplinaranwaltschaften und der Truppendienstgerichte beitragen. Zudem werden die Fristen im Berufungsverfahren neu gefasst. 

Darüber wird die Vertrauensperson im gerichtlichen Disziplinarverfahren künftig in der Hauptverhandlung durch das Truppendienstgericht angehört. Dadurch werde zugleich die Position der Vertrauensperson gestärkt, heißt es zur Begründung. Gestärkt werden soll auch die Position des Disziplinarvorgesetzten durch eine Erweiterung des Katalogs der einfachen Disziplinarmaßnahmen. 

Zudem werden die Vorschriften über das Verfahren bei Durchsuchungen an die aktuellen technischen Entwicklungen und die hierzu ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung angepasst. (hau/aw/17.10.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

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Helge Limburg

Helge Limburg

© Helge Limburg/ Bonnie Bartusch

Limburg, Helge

Bündnis 90/Die Grünen

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Kerstin Vieregge

Kerstin Vieregge

© Kerstin Vieregge/ Sören Düning

Vieregge, Kerstin

CDU/CSU

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Peter Heidt

Peter Heidt

© Peter Heidt/ Laurence Chaperon

Heidt, Peter

FDP

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Hannes Gnauck

Hannes Gnauck

© Hannes Gnauck

Gnauck, Hannes

AfD

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Volker Mayer-Lay

Volker Mayer-Lay

© Volker Mayer-Lay/Tobias Koch

Mayer-Lay, Volker

CDU/CSU

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Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 20/12197 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts und zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften (3. WehrDiszNOG)
    PDF | 897 KB — Status: 08.07.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/13299 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/12197 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts und zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften (3. WehrDiszNOG)
    PDF | 197 KB — Status: 09.10.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Droßmann, Falko (SPD) Nürnberger, Jörg (SPD)
  • Gesetzentwurf 20/12197 (Beschlussempfehlung 20/13299: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw42-de-wehrdisziplinarrecht-1023800

Stand: 30.08.2025