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Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 17. Oktober 2024, folgende Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:

Europol-Gesetz: Der Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Europol-Gesetzes (20/13083) wird federführend im Ausschuss für Inneres und Heimat beraten. Damit soll das Europol-Gesetz an Neuregelungen der EU-Europol-Verordnung angepasst werden. Das Europol-Gesetz regelt innerstaatlich die Zuständigkeiten der beteiligten Behörden von Bund und Ländern bezüglich der Zusammenarbeit mit Europol sowie die Beziehungen dieser Behörden im Verhältnis zueinander bei der Zusammenarbeit mit Europol. Seine Vorschriften sollen mit der Vorlage angepasst werden, soweit sie sich auf geänderte, aufgehobene oder neu eingefügte Regelungen der Europol-Verordnung beziehen. Die Verordnung selbst muss als unmittelbar geltendes Unionsrecht nicht in nationales Recht umgesetzt werden. 

Allgemeines Eisenbahngesetz: An den federführenden Verkehrsausschuss überwiesen wurde der von der CDU/CSU-Fraktion vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung der Freistellungsvoraussetzungen des Paragrafen 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (20/13358). Hintergrund der geplanten Neuregelung sind laut Union Probleme bei der „Entwidmung“ von Bahnliegenschaften. Paragraf 23 AEG regle die Freistellungsverfahren von Liegenschaften von Bahnbetriebszwecken, die sogenannte Entwidmung, heißt es in der Vorlage. Durch die Ende 2023 erfolgte Novellierung des Paragrafen 23 AEG sei es nur noch im „überragenden öffentlichen Interesse“ möglich, Eisenbahnflächen zu entwidmen, sie also zu anderen Zwecken als dem Bahnbetrieb zu nutzen. Da aber nach der von der Bundesregierung initiierten Neuregelung bereits der Bahnbetriebszweck eines Grundstücks, das Betriebsanlage einer Eisenbahn ist oder auf dem sich eine Betriebsanlage einer Eisenbahn befindet, im überragenden öffentlichen Interesse liegt, „ist mithin das überragende öffentlichen Interesse des Bahnbetriebszwecks gegenüber dem Interesse an der Freistellung abzuwägen“, schreibt die Unionsfraktion. Folge dieser restriktiven Änderung in der Praxis sei, dass das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als zuständige Behörde seitdem Freistellungsanträge in bereits über 150 Fällen für nicht mehr benötigte Bahnflächen zurückgewiesen habe. Einem Brief des Deutschen Städtetags an den Bundestag zufolge gelte das auch, wenn bereits Veräußerungen mit den Gemeinden vereinbart wurden, heißt es in der Vorlage. Geplante und einvernehmlich vereinbarte Nutzungsänderungen könnten deshalb planungsrechtlich nicht gesichert und langjährige Planverfahren müssten gestoppt werden. Prominentes Beispiel sei das Wohnungsbauprojekt Stuttgart Rosenstein, bei dem nach dem Umbau des Stuttgarter Hauptbahnhofes Bahnflächen frei werden, auf denen bis zu 5.700 Wohnungen entstehen sollen. Damit Grundstücke zu Bahnbetriebszwecken, für die jedoch kein Verkehrsbedürfnis mehr bestehe und eine Nutzung der Schieneninfrastruktur nicht mehr zu erwarten sei, auch künftig freigestellt werden können, müsse der Gesetzgeber schnellstmöglich eine Änderung herbeiführen, „die eine Ermessensentscheidung der zuständigen Planungsbehörde nicht präjudiziert“, verlangt die Unionsfraktion. Dementsprechend müsse in Paragraf 23 AEG eine Regelung für Freistellungsverfahren aufgenommen werden, mit der der „Bahnbetriebszweck eines Grundstücks“ nicht „im überragenden öffentlichen Interesse“ liegt. Nur so könne gewährleistet werden, dass die Freistellungsverfahren von Bahnbetriebszwecken, die vor Inkrafttreten der oben genannten Novelle beim EBA oder bei den Planfeststellungsbehörden der Länder beantragt wurden, umgesetzt werden können, heißt es in der Vorlage.

Deutsche Gefallene: Für eine „würdige Beisetzung auch von deutschen Gefallenen der Zeit vor den Weltkriegen“ setzt sich die AfD-Fraktion in einem Antrag (20/13359) ein, der zur federführenden Beratung an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen wurde. Darin fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, „den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge ausdrücklich damit zu beauftragen, in allen Fällen, in denen sterbliche Überreste deutscher Gefallener aufgefunden werden, für die würdige Bestattung und die Grabpflege Sorge zu tragen, sofern nicht bereits andere tragfähige Regelungen getroffen worden sind“. Außerdem soll der Volksbund ausdrücklich damit beauftragt werden, „nach deutschen Kriegstoten auch der Zeit vor den Weltkriegen in einem angemessenen Maße aktiv im Ausland zu suchen, sterbliche Überreste zu bergen, sie würdig zu bestatten und ihre Gräber zu pflegen, falls dies nicht bereits anderweitig geschieht“. Wie die AfD-Fraktion schreibt, sei bisher keine deutsche Institution dafür zuständig, die sterblichen Überreste deutscher Kriegstoter der Zeit vor den Weltkriegen im Ausland zu suchen, zu bergen, sie würdig zu bestatten und ihre Gräber zu pflegen. 

Medizinalcannabis: Ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Gleichbehandlung von Medizinalcannabis und anderen Arzneimitteln sicherstellen“ (20/13360) wurde zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Cannabis müsse endlich als normales und nützliches Medikament unter vielen wahrgenommen werden, heißt es. Cannabis sollte somit individuell verordnet, in der Apotheke abgegeben und von der Krankenkasse erstattet werden, wie ganz normale Arzneimittel auch. Die normale Behandlung gelte auch für die Belege der Wirksamkeit in den einzelnen Anwendungsgebieten, den Nutzen und damit den Erstattungspreis der Krankenkassen. Die Abgeordneten fordern, dass Medizinalcannabis dem Verfahren zur Nutzenbewertung und der Preisfindung von Arzneimitteln unterzogen wird. Zudem sollte Medizinalcannabis nur nach einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt (nicht nur Videosprechstunde, telefonische Beratung oder Onlinebefragung) verordnet werden dürfen.

Nationales Raumfahrtgesetz: Im Wirtschaftsausschuss wird ein ebenfalls von der AfD-Fraktion vorgelegter Antrag mit dem Titel „Wirtschaft stärken – Nationales Raumfahrtgesetz für Deutschland“ (20/6074) federführend beraten. Die AfD-Fraktion fordert Rechtssicherheit für private Unternehmen bei der Erschließung neuer Geschäftsfelder in der Raumfahrt. Die Bundesregierung solle deshalb einen Raumfahrtgesetzentwurf vorlegen, vergleichbar mit dem Satellitendatensicherheitsgesetz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Außerdem, so fordern die Abgeordneten, solle eine Raumfahrtstrategie gemäß dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung entwickelt werden. Im Raumfahrtgesetz soll nach Vorstellung der AfD-Fraktion unter anderem geregelt werden, wie Genehmigungsverfahren für nationale kommerzielle Raumfahrtaktivitäten sowie ein Registrierungsverfahren für Weltraumgegenstände nach den Vorschriften der Weltraumverträge geregelt und Haftungsfragen und Versicherungspflichten geklärt werden. Weiterhin gelte es, „den leistungs- und traditionsstarken deutschen Raumfahrt- als auch Wirtschaftsstandort gegenüber anderen Raumfahrtnationen zu behaupten“ und den deutschen Hoch- und Spitzentechnologieunternehmen Zukunftssicherheit zu bieten.

Lieferketten: Ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Die deutsche Wirtschaft robuster machen – existierende Lieferketten neu überdenken“ (20/13361) wurde ohne vorherige Aussprache in die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung bei den Beratungen übernimmt der Wirtschaftsausschuss. Die Dafür müssten existierende Lieferketten neu überdacht werden, fordert die AfD-Fraktion. Dazu soll die Regierung beim Ausbau der Infrastruktur für Lieferketten im Bereich von Verkehr und Lagerhaltung den Grundsatz verankern, dass robuste und autarke Lieferketten im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. Außerdem soll die Regierung neben besseren steuerlichen Abschreibungsbedingungen verbesserte Rahmenbedingungen in Form von beschleunigten Genehmigungsverfahren für die gewerbliche Wirtschaft schaffen, um regionale, nationale und europaweite Liefernetzwerke in der jeweiligen Absatzregion zu errichten, mit dem Ziel, auf diesem Weg eine höhere Robustheit gegen Lieferkettenstörungen zu erreichen. In der Begründung des Antrags heißt es, die Attraktivität von globalen Lieferketten habe in niedrigen Löhnen, niedrigen Transportkosten und einer relativen Sicherheit gelegen. Die Schattenseite sei aber die hohe Abhängigkeit vom Funktionieren der weltweiten Transportwege und -bedingungen. Die günstigste Lohnminute, die seinerzeit eine Auslagerung der Produktion nach Asien zur Folge gehabt habe, sei aber nicht mehr als Allheilmittel im globalen Wettbewerb anzusehen. Das wirtschaftliche Umfeld im internationalen Wettbewerb habe sich so verändert, „dass eine kapitalintensive, robotergestützte Produktion die Voraussetzungen schafft, wieder in Hochlohnländern, also auch in Westeuropa zu produzieren“, heißt es in dem Antrag. 

Lebensmittel: Ein Antrag mit dem Titel „Traditionelle Lebensmittel bewahren – Bezeichnungsschutz für Fleisch und Fleischprodukte gegenüber pflanzlichen Imitaten“ (20/13362), den ebenfalls die AfD-Fraktion eingebracht hat, wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen. Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, sich für den umfassenden Schutz der Bezeichnung traditioneller Fleisch- und Wurstwaren auf nationaler und supranationaler Ebene einzusetzen. Mit dem Vorschlag sollen Kunden diese Waren deutlicher als bisher von veganen und vegetarischen Lebensmitteln unterscheiden und einordnen können. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die „Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs bei der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission anzuregen und dabei zu berücksichtigen, dass an Tier-Ersatzprodukte dieselben Anforderungen zu stellen sind“, heißt es in dem Antrag. Darüber hinaus soll sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für einen Bezeichnungsschutz von Fleisch und Wurstwaren analog zum Bezeichnungsschutz für Milchprodukte (EU-Verordnung 1308/2013) einsetzen.

Biologische Vielfalt: Die AfD-Fraktion plädiert in einem Antrag (20/13363) für das Verbot von Patenten auf Tiere und Pflanzen durch neue Gentechnik. Mit wachsender Bedeutung der Gentechnik, so die AfD, dürfte sich die Zahl der Patente für pflanzliche Eigenschaften massiv erhöhen. Zu Recht werde davor gewarnt, dass breite Patentansprüche eine abschreckende und innovationshemmende Wirkung entfalteten, weil patentiertes Pflanzenmaterial nicht frei für Züchtungszwecke genutzt werden dürfe, heißt es in dem Antrag zur Begründung. Der Gesetzgeber habe deshalb „sicherzustellen“, dass die Anwendung der neuen Züchtungsmethoden nicht zu Biopatenten führe und die Patentierbarkeit von biologischem Material, das auch in der Natur vorkomme oder entstehen könnte, nicht möglich sei. Die Europäische Union solle dafür sorgen, „dass Schlupflöcher im EU-Recht geschlossen werden“, um rechtsverbindlich sicherstellen zu können, dass biologisches Material in der Pflanzenzüchtung nicht patentiert werden könne. Außerdem sei ein Gesetzentwurf vorzulegen, der das Sortenschutzgesetz um eine „praktikable und zuverlässige Auskunftspflicht“ für den Nachbau ergänze. Auf EU-Ebene sollten Verordnungen über den gemeinschaftlichen Sortenschutz angepasst werden. Bei den Beratungen übernimmt der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft die Federführung. 

ERP-Wirtschaftsplangesetz: Die Wirtschaft und insbesondere der Mittelstand sollen mit zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital unterstützt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2025 (20/12786) vorgelegt, der an den Wirtschaftsausschuss überwiesen wurde. Damit sollen aus dem ERP-Sondervermögen Mittel in Höhe von rund 1,191 Milliarden Euro bereitgestellt werden. Für Unternehmen der gewerblich orientierten Wirtschaft und für Angehörige der freien Berufe könnten dadurch zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von insgesamt zwölf Milliarden Euro mobilisiert werden.  Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27. September 2024 beschlossen, gegen den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2025 (20/12783) keine Einwendungen zu erheben. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung hervor (20/13086).

Statistik: Die Bundesregierung will das Außenhandelsstatistikgesetz sowie weitere statistische Gesetze ändern und damit die Wirtschaft in erheblichem Umfang von Meldepflichten entlasten. Die Änderungen sind in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes und weiterer statistischer Gesetze (20/12791) enthalten, der an den Wirtschaftsausschuss überwiesen wurde. Unter anderem ist vorgesehen, dass die Meldeschwellen im Intrahandel, wie der Warenaustausch innerhalb der Europäischen Union bezeichnet wird, in Zukunft auf dem Verordnungsweg angehoben werden können. Durch Schaffung der Voraussetzungen für die künftige Anhebung der Meldeschwellen im Intrahandel werde eine Entlastung der Wirtschaft möglich, weil weitere Unternehmen von der Meldepflicht in der Intra-Handelsstatistik befreit werden könnten, schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf. Die Anhebung der Meldeschwellen sei wegen des inzwischen eingeführten Mikrodatenaustauschs mit den Partnerländern möglich geworden.

Banken-Restrukturierungsfonds: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Übertragung von Altmitteln aus dem Sondervermögen des Banken-Restrukturierungsfonds (RSF) der Jahre 2011 bis 2014 in den Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) (20/13158) eingebracht, der an den Finanzausschuss überwiesen wurde. Dadurch solle der Fehlbetrag im FMS von derzeit 21,6 Milliarden Euro um 2,3 Milliarden Euro sinken, erklärt die Bundesregierung in der Problem- und Zielbeschreibung zum Gesetzentwurf. Der RSF speist sich aus Abgaben, die die Banken infolge der Finanzkrise zu zahlen hatten. Seit 2015 zahlen die Banken an den europäischen Abwicklungsfonds SRF (Single Resolution Fund), in dem den Angaben der Bundesregierung zufolge nun 78 Milliarden Euro liegen. Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme die Verwendung der Altmittel aus dem RSF zur Verringerung des Defizits im FMS. Allerdings will die Länderkammer sichergestellt wissen, dass nicht nur der Bund davon profitiert, wenn der Fehlbetrag im FMS sinkt, sondern auch die Bundesländer. Diese verlangen eine Senkung ihres Haftungsdeckels um 810 Millionen Euro. Die Bundesregierung will diese Forderung prüfen. Ablehnend äußern sich die Bundesländer dazu, dass Banken in Krisen- und Ausnahmenfällen zu zahlende Bankenabgaben künftig steuerlich wieder als Betriebsausgabenabzug geltend machen können sollen. Dies gehe zu Lasten der Länder und Kommunen, bemängelt der Bundesrat. Die Bundesregierung lehnt hingegen eine Fortführung des steuerlichen Betriebsausgabenabzugsverbots für ab 2024 zu veranlagende Bankenabgaben ab.

Betriebsverfassungsgesetz I: Die Gruppe Die Linke fordert in einem Antrag (20/11026) einen Gesetzentwurf zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG), der den Ausbau der innerbetrieblichen Demokratie und der vertieften Beteiligung der Belegschaft an der Arbeit des Betriebsrates beinhaltet. Unter anderem soll hier geregelt werden, dass bereits 15 Prozent der Belegschaft vom Betriebsrat verlangen können, eine Betriebsversammlung einzuberufen und die auf Wunsch der Belegschaft einberufenen Versammlungen während der Arbeitszeit stattfinden können. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

Betriebsverfassungsgesetz II: Die Gruppe Die Linke fordert in einem zweiten Antrag (20/11027) ebenfalls eine Reform des BetrVG und unter anderem den Ausbau der Mitbestimmungsrechte aus den Paragrafen 96 bis 98 BetrVG zu einem zwingenden Mitbestimmungsrecht bei allen Maßnahmen der Berufsbildung, inklusive beruflicher Fort- und Weiterbildung. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

Betriebsverfassungsgesetz III: Die Gruppe Die Linke fordert in dem dritten Antrag (20/11028) eine Reform des BetrVG. Hier soll unter anderem festgelegt werden, die Behinderung von erstmaligen Betriebsratswahlen zu verhindern, indem drei Arbeitnehmer im Betrieb in Ausnahmefällen von einem Arbeitsgericht direkt einen Betriebsrat mit einer verkürzten Amtszeit von sechs Monaten einsetzen lassen können. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

(vom/eis/17.10.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/6074 - Antrag: Wirtschaft stärken - Nationales Raumfahrtgesetz für Deutschland
    PDF | 192 KB — Status: 16.03.2023
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  • 20/11026 - Antrag: Zukunft, mitbestimmt - Demokratie braucht starke betriebliche Mitbestimmung
    PDF | 162 KB — Status: 11.04.2024
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  • 20/11027 - Antrag: Zukunft, mitbestimmt - Transformation braucht starke betriebliche Mitbestimmung
    PDF | 164 KB — Status: 11.04.2024
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  • 20/11028 - Antrag: Zukunft, mitbestimmt - Betriebliche Mitbestimmung braucht Betriebsräte
    PDF | 171 KB — Status: 11.04.2024
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  • 20/12783 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024
    PDF | 299 KB — Status: 09.09.2024
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  • 20/12786 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2025 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2025 - ERPWiPlanG 2025)
    PDF | 358 KB — Status: 09.09.2024
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  • 20/12791 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes und weiterer statistischer Gesetze (Außenhandelsstatistikänderungsgesetz - AHStatG-ÄndG)
    PDF | 288 KB — Status: 09.09.2024
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  • 20/13083 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Europol-Gesetzes
    PDF | 304 KB — Status: 30.09.2024
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  • 20/13086 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2025 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2025 - ERPWiPlanG 2025) - Drucksache 20/12786 - Stellungnahme des Bundesrates
    PDF | 91 KB — Status: 30.09.2024
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  • 20/13158 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz - RStruktFÜG)
    PDF | 314 KB — Status: 02.10.2024
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  • 20/13358 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Freistellungsvoraussetzungen des § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
    PDF | 178 KB — Status: 15.10.2024
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  • 20/13359 - Antrag: Würdige Beisetzung auch von deutschen Gefallenen der Zeit vor den Weltkriegen
    PDF | 160 KB — Status: 15.10.2024
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  • 20/13360 - Antrag: Gleichbehandlung von Medizinalcannabis und anderen Arzneimittlen sicherstellen
    PDF | 182 KB — Status: 15.10.2024
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  • 20/13361 - Antrag: Die deutsche Wirtschaft robuster machen - Existierende Lieferketten neu überdenken
    PDF | 175 KB — Status: 15.10.2024
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  • 20/13362 - Antrag: Traditionelle Lebensmittel bewahren - Bezeichnungsschutz für Fleisch und Fleischprodukte gegenüber pflanzlichen Imitaten
    PDF | 169 KB — Status: 15.10.2024
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  • 20/13363 - Antrag: Biologische Vielfalt bewahren - Keine Patente auf Tiere und Pflanzen durch neue Gentechnik zulassen
    PDF | 159 KB — Status: 15.10.2024
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisungen beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Verkehr

Zuspruch und Ablehnung zur Entwidmung von Bahnliegenschaften

Zeit: Montag, 2. Dezember 2024, 15 bis 17 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.600

Die von der CDU/CSU-Fraktion geforderte Rückkehr zur bis Ende 2023 gegoltenen Vorschrift für die Entwidmung von Bahnliegenschaften im Paragrafen 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) ist bei einer Sachverständigenanhörung des Verkehrsausschusses am Montag, 2. Dezember 2024, teils auf Zuspruch und teils auf Ablehnung gestoßen. 

„Langjährige Planverfahren müssen gestoppt werden“

Die Unionsfraktion verweist in ihrem Gesetzentwurf „zur Änderung der Freistellungsvoraussetzungen des Paragrafen 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes“ (20/13358) darauf, dass es durch die Novellierung des Paragrafen 23 Ende 2023 nur noch im „überragenden öffentlichen Interesse“ möglich sei, Eisenbahnflächen zu entwidmen, sie also zu anderen Zwecken als dem Bahnbetrieb zu nutzen. 

Folge dieser restriktiven Änderung in der Praxis sei, dass das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als zuständige Behörde seitdem Freistellungsanträge in bereits über 150 Fällen für nicht mehr benötigte Bahnflächen zurückgewiesen habe. Geplante und einvernehmlich vereinbarte Nutzungsänderungen könnten deshalb planungsrechtlich nicht gesichert und langjährige Planverfahren müssten gestoppt werden, schreibt die Unionsfraktion in ihrem Entwurf. Prominentes Beispiel sei das Wohnungsbauprojekt Stuttgart Rosenstein, bei dem nach dem Umbau des Stuttgarter Hauptbahnhofes Bahnflächen frei werden, auf denen bis zu 5.700 Wohnungen entstehen sollen.

Beibehalt der aktuell geltenden Regelung

Für den Beibehalt der aktuell geltenden Regelung sprach sich Joachim Berends, Vorstand der Bentheimer Eisenbahn AG, aus. Er erinnerte daran, dass das AEG angepasst worden sei, um „heute und in der Zukunft“ Zweckentfremdungen von Bahngrundstücken sowie Gleisanlagen grundsätzlich zu verhindern. Damit sollte gesichert werden, dass Planungen für Kapazitätserweiterungen im Eisenbahnverkehr sowie zur Reaktivierung von Eisenbahnstrecken auch tatsächlich realisiert werden können. 

Benötigte Streckenreaktivierungen seien schließlich vielfach daran gescheitert, „dass Teilbereiche der Strecke entwidmet und teils überbaut worden sind“, sagte Berends. Man könne eine Strecke stilllegen, so der Vorstand der Bentheimer Eisenbahn AG. „Entwidmen möge man sie aber nie mehr.“

Abwägung wegen Wohnraum

Anders sah das Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt des Landes Berlin. Bis zum Jahr 2040 werde Berlin die vier Millionen Einwohnermarke erreicht haben, sagte sie. Daher werde man entsprechenden Wohnraum schaffen müssen. Als Ergebnis der geänderten gesetzlichen Regelung sei aber festzustellen, dass viele Baumaßnahmen durch das EBA „on hold“ gesetzt worden seien. 

Bonde plädierte für eine Abwägung der Schieneninfrastruktur auf der einen Seite, aber auch des dringenden Wohnungsbaubedarfs auf der anderen Seite. Eine solche Abwägung gebe es derzeit nicht. Das EBA gehe immer von einem „überragenden öffentlichen Interesse“ des Erhalts der Bahnflächen aus und stelle dies immer an die erste Stelle. 

Deutschland seit der Bahnreform

Dirk Flege, Geschäftsführer des Vereins Allianz pro Schiene, verwies darauf, dass das Eisenbahnnetz in Deutschland seit der Bahnreform 1994 per Saldo um mehr als 5.000 Kilometer Streckenlänge geschrumpft sei. Dass nun der Gesetzgeber tatsächlich strengere Maßstäbe als bisher an Zweckentfremdungen von Bahngrundstücken angelegt habe, sei daher grundsätzlich zu begrüßen. 

Die Freistellung von Bahnbetriebszwecken sei weiterhin möglich, so Flege. Die zuständige Behörde müsse jedoch zwischen einem überragenden öffentlichen Interesse an der Erhaltung der Fläche für den Eisenbahnverkehr und dem Interesse einer anderweitigen Nutzung abwägen.

„Kein absolutes Entwidmungsverbot“

Auch Prof. Dr. Urs Kramer von der Universität Passau hält die erfolgte Einschränkung im Paragraf 23 AEG nicht für so hart, dass keine Abwägung möglich sei. Zwar sei die Schwelle erhöht worden, wie auch von der Beschleunigungskommission Schiene gefordert. Es gebe aber „kein absolutes Entwidmungsverbot“. Schließlich gebe es noch andere überragenden öffentlichen Interessen, die dagegengehalten werden könnten. „Es kann aber nicht jedes Interesse dagegengehalten werden“, sagte Kramer. 

Der eigentliche Kritikpunkt im Kontext von „Stuttgart 21“ sei offenbar, dass der bloße Bau von Wohnungen oder die Schaffung von Arbeitsplätzen ohne zusätzliche Umstände, die ein „überragendes öffentliches Interesse“ begründen, nicht ausreicht, befand er. 

„Blockade wäre ein Fiasko“

Professor Hilmar von Lojewski, Beigeordneter des Deutschen Städtetages und Leiter des Dezernats Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr, sagte, es gebe eine ganze Reihe von Beispielen verhinderter oder gestoppter Stadtentwicklungen als Folge der AEG-Änderung. Es wäre ein Fiasko, wenn diese Themen wegen einer Blockade nicht weiterbearbeitet werden könnten. Der Abwägungsspielraum, so der Kommunalvertreter, sei eindeutig: „Überragendes öffentliches Interesse kann nur durch überragendes öffentliches Interesse überwunden werden.“ Wohnungsbau und städtebauliche Entwicklung sei aber kein überragendes öffentliches Interesse, „auch wenn wir das gerne hätten“. 

Er habe Verständnis dafür, dass der Gesetzgeber verhindert will, dass Bahnflächen entwidmet werden, die man noch perspektivisch gebraucht hätte, sagte von Lojewski. „Die Flächen, von denen wir sprechen, sind aber seit Jahrzehnten in der Entwicklung und durch notarielle Kaufverträge belegt“, betonte er. Sie seien jetzt durch das EBA blockiert. 

Flächenkauf im Vertrauen auf die Freistellungsmöglichkeit

Peter Pätzold, Stuttgarter Bürgermeister für Städtebau, Wohnen und Umwelt, sagte, durch die Verschärfung der Freistellungspraxis auf Grundlage der Gesetzesänderung vom Dezember 2023 würden wichtige Planungen und Wohnungsbauprojekte in deutschen Zentren wie etwa derer für das Jahrhundertprojekt Stuttgart Rosenstein verhindert. Dieses umfasse die Schaffung von bis zu 5.700 Wohnungen für über 10.000 Menschen „im Herzen der Landeshauptstadt Stuttgart“. 

Pätzold erinnerte daran, dass die Stadt Stuttgart bereits im Jahr 2001 die freiwerdenden Flächen gekauft habe. Im Vertrauen auf die Freistellungsmöglichkeit werde das Projekt Stuttgart 21, zu dem auch ganz wesentlich die städtebaulichen Vorteile zählen, seit Jahrzehnten umgesetzt. Zudem sei das Ja bei der Volksabstimmung 2011 auch mit der Schaffung von Wohnraum beworben worden, sagte er. 

Nachhaltiges Umsteuern im Verkehr

Die Unionsfraktion wolle mit ihrem Gesetzentwurf eine Rückkehr zur bisherigen fatalen Praxis der Entwidmungen, kritisierte Dr. Werner Sauerborn, Geschäftsführer des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21. Damit werde ein nachhaltiges Umsteuern im Verkehr konterkariert, obwohl dieser Bereich „mehr als alle andere und ungebremst zur CO2-Belastung beträgt“. 

Mit Entsetzen hätten Stuttgarts Bürger und der Mieterverein Stuttgart im Juli dieses Jahres zur Kenntnis genommen, dass der Wohnungsbau auf den freiwerdenden Bahnflächen durch die von der Ampel vorgenommene Änderung des AEG nicht mehr möglich sein solle, sagte Rolf Gaßmann, Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes Baden-Württemberg. „Wenn bei der Formulierung und Verabschiedung des Gesetzes ein bedauerlicher Fehler unterlaufen ist, muss dieser korrigiert werden“, forderte er. 

Es dürfe nicht sein, dass nach 30 Jahren Planungs- und Bauzeit eines neuen Bahnhofs und dessen Gleiszuläufen, die danach freiwerdenden innerstädtischen Bahnflächen nicht mehr für die ursprünglich vorgesehenen städtebaulichen Zwecke verwendet werden dürfen, sondern als Brachflächen nutz- und sinnlos die Innenstadt zerteilen und ungenutzt bleiben sollen.

Gesetzentwurf der Unionsfraktion

Die Unionsfraktion will den Paragrafen 23 des Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) ändern. Hintergrund sind laut Union Probleme bei der „Entwidmung“ von Bahnliegenschaften. Paragraf 23 regle die Freistellungsverfahren von Liegenschaften von Bahnbetriebszwecken, die sogenannte Entwidmung, heißt es in der Vorlage. Durch die Novellierung des Paragrafen 23 Ende 2023 sei es nur noch im „überragenden öffentlichen Interesse“ möglich, Eisenbahnflächen zu entwidmen, sie also zu anderen Zwecken als dem Bahnbetrieb zu nutzen. 

Da aber nach der von der Bundesregierung initiierten Neuregelung bereits der Bahnbetriebszweck eines Grundstücks, das Betriebsanlage einer Eisenbahn ist oder auf dem sich eine Betriebsanlage einer Eisenbahn befindet, im überragenden öffentlichen Interesse liegt, „ist mithin das überragende öffentliche Interesse des Bahnbetriebszwecks gegenüber dem Interesse an der Freistellung abzuwägen“, schreibt die Unionsfraktion.

Zurückweisung von Freistellungsanträgen

Folge dieser restriktiven Änderung in der Praxis sei, dass das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als zuständige Behörde seitdem Freistellungsanträge in bereits über 150 Fällen für nicht mehr benötigte Bahnflächen zurückgewiesen habe. Einem Brief des Deutschen Städtetags an den Bundestag zufolge gelte das auch, wenn bereits Veräußerungen mit den Gemeinden vereinbart wurden, heißt es in der Vorlage.

Geplante und einvernehmlich vereinbarte Nutzungsänderungen könnten deshalb planungsrechtlich nicht gesichert und langjährige Planverfahren müssten gestoppt werden. Prominentes Beispiel sei das Wohnungsbauprojekt Stuttgart Rosenstein, bei dem nach dem Umbau des Stuttgarter Hauptbahnhofes Bahnflächen frei werden, auf denen bis zu 5.700 Wohnungen entstehen sollen.

„Freistellungen ermöglichen“

Damit Grundstücke zu Bahnbetriebszwecken, für die jedoch kein Verkehrsbedürfnis mehr bestehe und eine Nutzung der Schieneninfrastruktur nicht mehr zu erwarten sei, auch künftig freigestellt werden können, müsse der Gesetzgeber schnellstmöglich eine Änderung herbeiführen, „die eine Ermessensentscheidung der zuständigen Planungsbehörde nicht präjudiziert“, verlangt die Unionsfraktion. 

Dementsprechend müsse im Paragrafen 23 eine Regelung für Freistellungsverfahren aufgenommen werden, mit der der „Bahnbetriebszweck eines Grundstücks“ nicht „im überragenden öffentlichen Interesse“ liegt. Nur so könne gewährleistet werden, dass die Freistellungsverfahren von Bahnbetriebszwecken, die vor Inkrafttreten der oben genannten Novelle beim EBA oder bei den Planfeststellungsbehörden der Länder beantragt wurden, umgesetzt werden können, heißt es in der Vorlage. Die 34 Mitglieder des Verkehrsausschusses diskutieren Vorlagen, die die Verkehrsinfrastruktur betreffen. (hau/02.12.2024)

Dokumente

  • 20/13358 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Freistellungsvoraussetzungen des § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
    PDF | 178 KB — Status: 15.10.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 90. Sitzung, 02.12.2024, 15:00 Uhr - öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll der 90. Sitzung vom 2. Dezember 2024

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen der Anhörung vom 2. Dezember 2024

Stellungnahmen

  • Stellungnahme von Dr. Werner Sauerborn, Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21
  • Stellungnahme von Rolf Gaßmann, Deutscher Mieterbund Baden-Württemberg e. V. und DMB-Mieterverein Stuttgart und Umgebung e. V.
  • Stellungnahme von Bürgermeister Peter Pätzold, Landeshauptstadt Stuttgart
  • Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
  • Stellungnahme von Prof. Dr. Urs Kramer, Universität Passau
  • Stellungnahme der Allianz pro Schiene e. V.
  • Stellungnahme von Joachim Berends, Bentheimer Eisenbahn AG

Weitere Informationen

  • Verkehrsausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw42-de-ueberweisungen-1023266

Stand: 30.08.2025