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Forschung

Reform des Wissenschafts­zeit­vertrags­gesetzes im Bundestag beraten

Die Bundesregierung plant eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Ihr Gesetzentwurf „zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft“ (20/11559) ist am Mittwoch, 16. Oktober 2024, in erster Lesung im Parlament beraten worden. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten den Regierungsentwurf gemeinsam mit einem Antrag der Gruppe Die Linke mit dem Titel „Gute Wissenschaft braucht gute Arbeitsbedingungen – Paradigmenwechsel beim Wissenschaftszeitvertragsgesetz unverzüglich umsetzen“ (20/10802) zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Um Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in frühen Karrierephasen „gute und wettbewerbsfähige Beschäftigungs- und Karrierebedingungen“ zu bieten und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Forschende zu verbessern soll das Wissenschaftszeitvertragsgesetz novelliert werden. Ziel der Reform sei es, die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft zu verbessern, um so die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken, schreibt die Bundesregierung.

Geplant ist, dass die ersten Arbeitsverträge in der Wissenschaft nach einer abgeschlossenen Promotion eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren haben sollen. Kürzere Vertragslaufzeiten sollen nur noch in begründeten Ausnahmefällen zulässig sein. Für den ersten Arbeitsvertrag vor der Promotion soll eine Mindestlaufzeit von drei Jahren gelten, heißt es im Gesetzentwurf.

Höchstbefristungsdauer soll reduziert werden

Darüber hinaus soll die zulässige Höchstbefristungsdauer nach abgeschlossener Promotion von sechs auf vier Jahre reduziert werden. Nach diesen vier Jahren soll entschieden werden, „ob Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine Perspektive auf eine unbefristete Beschäftigung in der Wissenschaft haben“. Laut Gesetzentwurf soll auch die maximale Befristungsdauer bei Verträgen von studentischen Hilfskräften von derzeit sechs auf zukünftig acht Jahre erhöht werden. Zudem soll für studentische Hilfskräfte eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr eingeführt werden.

Hintergrund der geplanten Änderungen ist die Evaluation des WissZeitVG aus dem Jahr 2022. Demnach sei die gegenwärtige Befristungspraxis in der Wissenschaft „stark durch einen immer noch hohen Anteil kurzzeitiger Verträge mit weniger als einem Jahr Laufzeit und insgesamt lange Befristungsphasen geprägt“. Ein weiteres Problem sei, dass die Entscheidung über den Verbleib in der Wissenschaft häufig erst sehr spät im Berufsleben getroffen werde.

Antrag der Gruppe Die Linke

Die Linke verlangt einen „Paradigmenwechsel beim Wissenschaftszeitvertragsgesetz“ und fordert daher die Bundesregierung dazu auf, einen Entwurf für eine Novellierung des Gesetzes vorzulegen. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz bildet die Rechtsgrundlage für befristete Arbeitsverträge mit wissenschaftlichem und künstlerischem Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. In ihrem Antrag bemängeln die Linken-Abgeordneten, die aktuelle Befristungspraxis sei „mit Kriterien guter Arbeit unvereinbar“. Kritik üben die Parlamentarier vor allem an einem „sehr weit auslegbaren“ Begriff der Qualifizierung, auf den Arbeitgeber zurückgreifen und damit unter anderem kurze Laufzeiten begründen könnten. 

Die Linke fordert deshalb unter anderem, wissenschaftliche und künstlerische Qualifizierung ausschließlich als Promotion zu definieren. Auch sollen in dem geforderten Entwurf zur Novellierung des Gesetzes Hochschulen und andere Einrichtungen, die in den Geltungsbereich des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes fallen, zu unbefristeter Beschäftigung verpflichtet werden, wenn dem betreffenden Personal überwiegend Daueraufgaben übertragen werden und ein Befristungsgrund nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz nicht besteht, sowie Mindestvertragslaufzeiten definiert werden. (des/irs/hau/16.10.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

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Bettina Stark-Watzinger

Bettina Stark-Watzinger

© Bettina Stark-Watzinger/Laurence Chaperon

Stark-Watzinger, Bettina

FDP

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Thomas Jarzombek

Thomas Jarzombek

© Thomas Jarzombek/ Tobias Koch

Jarzombek, Thomas

CDU/CSU

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Dr. Carolin Wagner

Dr. Carolin Wagner

© Dr. Carolin Wagner/ Inga Haar

Wagner, Dr. Carolin

SPD

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Michael Kaufmann

Michael Kaufmann

© Michael Kaufmann/Hagen Schnauss

Kaufmann, Prof. Dr. Michael

AfD

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Laura Kraft

Laura Kraft

© DBT / Inga Haar

Kraft, Laura

Bündnis 90/Die Grünen

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Lars Rohwer

Lars Rohwer

© Lars Rohwer/ BLEND3/Frank Grätz

Rohwer, Lars

CDU/CSU

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Stephan Seiter

Stephan Seiter

© DBT/ Inga Haar

Seiter, Prof. Dr. Stephan

FDP

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Oliver Kaczmarek

Oliver Kaczmarek

© photothek.net

Kaczmarek, Oliver

SPD

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Katrin Staffler

Katrin Staffler

© Katrin Staffler/ Julia Rieck

Staffler, Katrin

CDU/CSU

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Nicole Gohlke

Nicole Gohlke

© Nicole Gohlke/ Olaf Krostitz

Gohlke, Nicole

Gruppe Die Linke

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Holger Mann

Holger Mann

© Holger Mann/ Photothek Media Lab

Mann, Holger

SPD

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Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 20/10802 - Antrag: Gute Wissenschaft braucht gute Arbeitsbedingungen - Paradigmenwechsel beim Wissenschaftszeitvertragsgesetz unverzüglich umsetzen
    PDF | 158 KB — Status: 22.03.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/11559 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
    PDF | 592 KB — Status: 29.05.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 20/11559 und 20/10802 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Bildung

Experten fordern bessere Arbeitsbedingungen in der Forschung

Die zu einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am Mittwoch, 13. November 2024, geladenen Sachverständigen haben sich einheitlich dafür ausgesprochen, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) zu reformieren, um prekäre Arbeitsbedingungen und kurzzeitige Befristungen in der Wissenschaft zu verringern. Ein von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft (20/11559) weise noch deutliche Schwächen auf. 

Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft

Der entsprechende Entwurf sieht unter anderem vor, Mindestvertragslaufzeiten einzuführen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Forschende zu stärken und die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschaftsstandorts Deutschland langfristig zu sichern. Der Ausschussvorsitzende Kai Gehring (Bündnis 90/Die Grünen) betonte zum Auftakt der Anhörung die Bedeutung guter Arbeitsbedingungen für ein innovatives Wissenschaftssystem: „Ein attraktives Wissenschaftssystem braucht Arbeitsbedingungen, die kluge Köpfe und Talente anziehen.“ 

Die geplante Novelle stützt sich auf die Evaluierung des WissZeitVG aus dem Jahr 2022, die aufzeigte, dass die Arbeit in der Wissenschaft weiterhin von kurzzeitigen Vertragslaufzeiten und langanhaltenden Befristungsphasen geprägt ist. Auch ein Antrag der Gruppe Die Linke mit dem Titel „Gute Wissenschaft braucht gute Arbeitsbedingungen – Paradigmenwechsel beim Wissenschaftszeitvertragsgesetz unverzüglich umsetzen“ (20/10802) war Teil der Anhörung. 

„Dauerstellen für Daueraufgaben“

Sonja Bolenius vom Deutschen Gewerkschaftsbund, die auf Vorschlag der SPD-Fraktion eingeladen war, unterstrich: „Im europäischen und im deutschen Arbeitsrecht ist die unbefristete Beschäftigung der Regelfall.“ Angesichts der Vielzahl befristeter Stellen in der Wissenschaft würde diese Norm jedoch oft übersehen. Die Erwartungen an die Novellierung des WissZeitVG seien „riesengroß“, und das Engagement für bessere Arbeitsbedingungen habe ein nie zuvor gesehenes Niveau erreicht. 

Innovationen in der Wissenschaft seien nur mit einer stabilen Arbeitskultur möglich, nicht aber mit befristeten Verträgen. Bolenius warnte vor der „begrenzten Öffnung für kleinteilige tarifrechtliche Regelungen“, die nur zusätzliche Rechtsunsicherheiten schaffen würden und forderte eine Streichung der Tarifsperre sowie „Dauerstellen für Daueraufgaben“.

Weniger Bürokratie, mehr Durchlässigkeit

Prof. Dr. Patrick Cramer von der Max-Planck-Gesellschaft, der auf Vorschlag der FDP-Fraktion eingeladen wurde, verwies auf die Vorteile des Gesetzentwurfs, wie die Einführung von Mindestvertragslaufzeiten, die die Planungssicherheit erhöhen. Dennoch kritisierte er, dass Missbrauch durch Kettenverträge oder die Drittmittelfinanzierung weiterhin nicht adressiert würden. Ihm seien sowohl Perspektivenverbesserung für Wissenschaftler als auch die Leistungsfähigkeit der Wissenschaftseinrichtungen wichtig. 

Cramer plädierte für weniger Bürokratie und eine bessere Durchlässigkeit der Systeme, um Wissenschaftler auch internationale Karrieren zu ermöglichen.

Klare Karrierewege schaffen

Prof. Dr. Walter Rosenthal von der Hochschulrektorenkonferenz, auf Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen eingeladen, betonte, dass spätestens nach der Qualifizierungszeit klare Karrierewege geschaffen werden müssten, sei es durch Juniorprofessuren, unbefristete Stellen neben der Professur oder außerhalb der Wissenschaft. 

Rosenthal erläuterte, dass es sich bei der Promotionsphase und der anschließenden Postdoc-Phase innerhalb des Qualifizierungszeitraums um hoch kompetitive und wissenschaftsbezogene Phasen handelt, in denen jeweils angemessene Vertragslaufzeiten erforderlich seien. Er warnte davor, dass die Tariföffnung zu einer Zersplitterung des Wissenschaftssystems führen könnte, da unterschiedliche Tarifparteien im Wissenschaftsbereich vertreten seien.

Leistungsdruck auf Post-Docs

Prof. Dr. Wolfgang Wick vom Wissenschaftsrat, der überfraktionell zur Anhörung eingeladen war, wies auf das Risiko hin, dass Höchstbefristungsgrenzen den Leistungsdruck auf Post-Docs weiter erhöhen könnten. Eine höhere Zahl unbefristeter Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter, die nicht den Weg zur Professur anstreben, könne dagegen eine wertvolle Alternative bieten. „Damit entstünden mehr Karriereziele für Promovierte, die das Berufsziel Professur nicht anstreben oder nicht erreichen“, so der Sachverständige. 

Das WissZeitVG solle zudem die Vielfalt der Karrierewege in der Wissenschaft berücksichtigen, sagte Wick und forderte unbefristete Stellen für Personal, das Daueraufgaben in der Forschung und Lehre übernimmt.

Potenzial für Fachkräfte-Gewinnung nutzen

Dr. Jan Wöpking vom German U15 e. V., eingeladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, begrüßte die Zielsetzung des Gesetzentwurfs zur Verbesserung der Karrierewege. Die Einführung einer Erstmindestvertragslaufzeit von drei Jahren in der Promotionsphase sei ein Schritt in die richtige Richtung. Auch die geplante Integration einer pflegepolitischen Komponente sei eine wertvolle Ergänzung. 

Kritisch sehe er jedoch die Tariföffnung und die Höchstbefristungsdauer in der Post-Doc-Phase. Er betonte, dass Deutschland nach den USA weiterhin das zweitattraktivste Gastland weltweit für Forschende sei, ein Potenzial, das es für die Gewinnung von Fachkräften zu nutzen gelte. (cha/14.11.2024)

Dokumente

  • 20/10802 - Antrag: Gute Wissenschaft braucht gute Arbeitsbedingungen - Paradigmenwechsel beim Wissenschaftszeitvertragsgesetz unverzüglich umsetzen
    PDF | 158 KB — Status: 22.03.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/11559 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
    PDF | 592 KB — Status: 29.05.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 87. Sitzung am Mittwoch, dem 13. November 2024, 9.30 Uhr - öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll der 87. Sitzung
  • Anlagenkonvolut zum Wortprotokoll der 87. Sitzung - Teil 1

Stellungnahmen

  • 20(18)267a - Stellungnahme Deutscher Gewerkschaftsbundes
  • 20(18)267b - Stellungnahme Leopoldina
  • 20(18)267c - Stellungnahme Wissenschaftsrat
  • 20(18)267d - Stellungnahme Hochschulrektorenkonferenz
  • 20(18)267e - Stellungahme Georg-August-Universität Göttingen
  • 20(18)267f - Stellungnahme GERMAN U15
  • 20(18)267g - Stellungnahme Allianz der Wissenschaftsorganisationen - Max-Planck-Gesellschaft
  • 20(18)268a - Stellungnahme Jun.-Prof. Dr. Amrei Bahr, PD Dr. Kristin Eichhorn, Dr. Sebastian Kubon (Initiatoren von #IchBinHanna)
  • 20(18)268b - Stellungnahme IAQ - Fakultät für Gesellschaftswissenschaften
  • 20(18)268c - Stellungnahme Humboldt-Universität zu Berlin
  • 20(18)268d - Stellungnahme PostdocNET
  • 20(18)268e - Stellungnahme Max-Planck-Gesellschaft
  • 20(18)268f - Stellungnahme Landespersonalrätekonferenz
  • 20(18)268g - Stellungnahme VHD
  • 20(18)268h - Stellungnahme Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands
  • 20(18)268i - Stellungnahme yHEP association

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw42-de-befristungsrecht-1023764

Stand: 29.08.2025