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Ernährung

Geplante Novelle des Tierschutzgesetzes in erster Lesung beraten

Die Bundesregierung plant eine Novellierung des Tierschutzgesetzes. Den entsprechende Gesetzentwurf „zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes“ (20/12719) hat der Bundestag am Donnerstag, 26. September 2024, in erster Lesung beraten und im  Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit den Änderungen des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes will die Bundesregierung Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes schließen und die bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse anpassen. Mit ihrem Gesetzentwurf (20/12719) solle der Tierschutz umfassend gestärkt werden.

Verbot von sogenannten Qualzuchten

Zu den wesentlichen Änderungen zählt im Haustierbereich das Verbot von sogenannten Qualzuchten. Die seit Langem bestehenden Regeln zur Qualzucht, die bereits 1986 eingeführt und 2013 konkretisiert wurden, werden um eine nicht abschließende Liste mit möglichen Symptomen der Qualzucht ergänzt. Dazu gehören Symptome wie Blindheit, Taubheit oder Atemnot, wenn sie erblich bedingt sind und zu Schmerzen und Leiden bei den Tieren führen. Damit werde der Vollzug des Qualzuchtverbots durch die Bundesländer gestärkt. Das Züchten gesunder Tiere bleibe erlaubt, es gehe nicht um das pauschale Verbot von bestimmten Rassen wie dem Dackel oder der Perserkatze, heißt es.

Anbieter, die auf Online-Plattformen Tiere anbieten, sollen laut Bundesregieureng rückverfolgbar sein. Auf Online-Plattformen sollen Tiere, die Merkmale von Qualzucht aufweisen, nicht mehr zum Kauf angeboten werden dürfen. Zudem müssen Anbieterinnen und Anbieter von lebenden Tieren ihre Daten bei der Online-Plattform hinterlegen. Wirbeltiere mit Qualzuchtmerkmalen dürfen nicht mehr ausgestellt werden.

Änderungen in der Haltung von Nutztieren

In der Haltung von Nutztieren gibt es ebenfalls Änderungen. So soll es eine Verpflichtung zu Videoaufzeichnungen in Schlachthöfen geben. Behörden sollen sich dadurch einen detaillierten Überblick davon verschaffen, wie die Arbeit in Schlachthöfen abläuft. Künftig gibt es eine Pflicht für Videoaufzeichnungen in tierschutzrelevanten Bereichen von Schlachthöfen. Die Videos sollen die zuständigen Behörden bei der Kontrolle der Vorgänge vor Ort unterstützen.

Zudem erhalten Landwirte Vorgaben zu nicht-kurativen Eingriffen. Das Kupieren von Schwänzen von Lämmern ist künftig verboten. Bei Ferkeln werden die entsprechenden Vorgaben für das Kupieren der Schwänze konkretisiert. Außerdem soll das Ausbrennen von Hornanlagen bei Kälbern ohne Betäubung verboten werden. Das Prozedere verursache den Tieren erhebliche Schmerzen. Für diese Eingriffe ist daher künftig eine Betäubung notwendig.

Verbot der Anbindehaltung von Tieren

Darüber hinaus soll die Anbindehaltung von Tieren jeder Art „grundsätzliche untersagt“ werden. Mit der Gesetzänderung werde „der Verantwortung für die wertvollen und artenreichen Kulturlandschaften in Süddeutschland mit den Bergbauern und Almen, Wiesen und Weiden ebenso Rechnung getragen wie dem Schutz der Tiere, die für die Pflege dieser Landschaften gebraucht werden“, heißt es in dem Entwurf. 

Für die Anbindehaltung von Rindern gelte daher: Die ganzjährige Anbindehaltung wird in zehn Jahren untersagt, die „Kombihaltung“, in der die Tiere viel Zeit auf der Weide verbringen, bleibt unter weiterentwickelten Voraussetzungen in landwirtschaftlichen Betrieben mit höchstens 50 über sechs Monate alten Rindern erlaubt.

Regelungen für Zirkusse

Zirkusse sollen in Zukunft keine Neuanschaffungen bei bestimmten Arten wie Elefanten, Affen, Giraffen, Großkatzen, Robben oder Flusspferde machen, da sie sich im Zirkusalltag nicht art- und verhaltensgerecht halten und versorgen ließen. Bereits im Bestand befindliche Tiere dürfen weiterhin gehalten werden.

Für schwerwiegende Verstöße gegen das Tierschutzrecht soll der Straf- und Bußgeldrahmen angepasst werden. Darunter fällt beispielsweise das Töten eines Tieres ohne „vernünftigen Grund“ in bestimmten Fällen – etwa beim Handeln aus Gewinnsucht, bei beharrlicher Wiederholung oder wenn eine große Zahl Tiere betroffen ist. Hier soll künftig eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren (bisher drei Jahre) möglich sein. 

Auch der Versuch der Misshandlung oder Tötung eines Tieres steht künftig unter Strafe: Der Bußgeldrahmen verdoppelt sich – von derzeit bis zu 25.000 Euro auf bis zu 50.000 Euro. Mit dieser Änderung sollen Behörden und Gerichte die Möglichkeit erhalten, Verstöße gegen den Tierschutz angemessen zu ahnden.

Tierschutzbeauftragter im Gesetz verankert

Schließlich soll das Amt des Bundesbeauftragten für Tierschutz im Tierschutzgesetz verankert werden. Damit werde der Tierschutz in Deutschland institutionell und strukturell gestärkt, heißt es in dem Entwurf. 

Aufgabe des Tierschutzbeauftragten ist es unter anderem, den Austausch zwischen Bund und Ländern zu stärken und als Kontaktperson für Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden im Hinblick auf Belange des Tierschutzes zur Verfügung zu stehen. (hau/nki/16.09.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

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Ophelia Nick

Ophelia Nick

© Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/Stefan Kaminski

Nick, Dr. Ophelia

Parlamentarische Staatssekretärin für Ernährung und Landwirtschaft

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Astrid Damerow

Astrid Damerow

© Astrid Damerow/Michael Gehrig

Damerow, Astrid

CDU/CSU

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Susanne Mittag

Susanne Mittag

© Photothek/SPD-Fraktion

Mittag, Susanne

SPD

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Stephan Protschka

Stephan Protschka

© DBT/Haar

Protschka, Stephan

AfD

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Ingo Bodtke

Ingo Bodtke

© Ingo Bodtke/ Mandy Bestehorn

Bodtke, Ingo

FDP

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Hermann Färber

Hermann Färber

© Hermann Färber/ photothek/ Thomas Tuchel

Färber, Hermann

CDU/CSU

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Dr. Zoe Mayer

Dr. Zoe Mayer

© Zoe Mayer/ Stefan Kaminski

Mayer, Dr. Zoe

Bündnis 90/Die Grünen

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Ina Latendorf

Ina Latendorf

© Ina Latendorf/ Olaf Köstritz

Latendorf, Ina

Gruppe Die Linke

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Anke Hennig

Anke Hennig

© Anke Hennig/SPD Bramsche

Hennig, Anke

SPD

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Amira Mohamed Ali

Amira Mohamed Ali

© Amira Mohamed Ali/ Thomas Hedrich/DiG 2021

Mohamed Ali, Amira

Gruppe BSW

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Artur Auernhammer

Artur Auernhammer

© Büro Auernhammer / Christian Kaufmann

Auernhammer, Artur

CDU/CSU

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Dr. Franziska Kersten

Dr. Franziska Kersten

© SPD Sachsen-Anhalt

Kersten, Dr. Franziska

SPD

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Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/12719 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
    PDF | 1 MB — Status: 04.09.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 20/12719 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Landwirtschaft

Experten sehen Nachbesserungsbedarf beim Tierschutzgesetz

Zeit: Montag, 14. Oktober 2024, 17.30 bis 19.30 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Experten sehen Nachbesserungsbedarf bei den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwürfen zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes (20/12719). Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft am Montag, 14. Oktober 2024, deutlich. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, „den Tierschutz bei der Haltung und Nutzung von Tieren umfassend zu verbessern“, schreibt die Regierung. Dazu sollen Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes geschlossen und die bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst werden, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Krüsken: Verlagerung der Tierhaltung ins Ausland

Der Deutsche Bauernverband (DBV) spricht sich gegen den Gesetzesentwurf aus. „Weitreichende gesetzliche Veränderungen, wie sie im Gesetzesentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes vorgesehen sind, für die praxistaugliche Lösungen fehlen und die einen angemessenen zeitlichen Rahmen sowie eine Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit im EU-Binnenmarkt vermissen lassen, lehnen wir ab“, sagte Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes. 

Es stehe außer Frage, einen ausgewogenen Ansatz zu finden, der sowohl die berechtigten Anliegen des Tierschutzes als auch die Realitäten und Herausforderungen in der landwirtschaftlichen Praxis berücksichtige. Davon sei der vorliegende Gesetzesentwurf der Ampelregierung leider weit entfernt. Die Pläne führten vielmehr zu einer Verlagerung der Tierhaltung ins Ausland. „Mit Verboten und Verschärfungen des Strafmaßes im nationalen Alleingang kann man Tierschutz nicht voranbringen.“

Sollte das Gesetz kommen, müssten perspektivisch alle derzeitigen Anbindehaltungsbetriebe einen Boxenlaufstall bauen. Pro Platz für einen Boxenlaufstall sei mit Investitionskosten von mindestens 10.000 Euro zu rechnen. Daraus resultierten rund drei Milliarden Euro Investitionskosten für die betroffenen Milchviehhalter, was zu jährlichen Kosten von mehr als 200 Millionen Euro nur für diesen Bereich führe. Nach Paragraf 18 des Tierschutzgesetzentwurfs drohe für einen Verstoß gegen die Regelungen zur Anbindehaltung eine Geldbuße in Höhe von bis zu 50.000 Euro. „Diese Höhe kann Existenzen vernichten und ist daher vollkommen unverhältnismäßig“, sagte Krüsken.

Timm-Guri: Heimische Produktion gefährdet

Dem schloss sich Isabella Timm-Guri, Direktorin Fachbereich Erzeugung und Vermarktung beim Bayerischen Bauernverband, an. Sie sprach von einer „Sackgasse“, in die das überarbeitete Tierschutzgesetz führe. Die Versorgung der Menschen mit heimischen Produkten wäre bei seiner Einführung gefährdet. Vor allem Betriebe im süddeutschen Raum seien auf die Anbindehaltung angewiesen. 

Timm-Guri erwähnte dabei die meist kleinen Alm-Betriebe, die nicht nur für die Milchproduktion sorgten, sondern auch für den Erhalt der Kulturlandschaften in stark touristisch geprägten Regionen. In den Höfen finde jene regionale Wertschöpfung statt, die von der Politik so oft herausgehoben werde. Die Expertin warnte vor einer „falschen Weichenstellung bei dem Gesetz“, jeder zweite Milchviehbetrieb in Bayern stünde auf dem Spiel, sollte der Entwurf in der angedachten Form kommen.

Kari: Es muss nun gehandelt werden

Ariane Kari, Beauftragte der Bundesregierung für den Tierschutz, kritisierte die bereits gemachten Zugeständnisse, die es gegenüber ersten Entwürfen gegeben habe und bedauerte die „Verschlechterungen“, die das Vorhaben, das Tierschutzgesetz zu reformieren, im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens erfahren habe. Ursprünglich sei die komplette Neupositionierung des Tierschutzes vorgesehen gewesen. Darin sollten Tierhaltungsformen wie die Anbindehaltung von Rindern nur noch in medizinisch begründeten Ausnahmefällen erlaubt sein.

Zwischen dem ersten Entwurf und dem aktuellen Gesetz sei es zu Verschlechterungen gekommen. Ursprünglich sollte die ganzjährige Anbindehaltung nach fünf Jahren auslaufen, die saisonale war an den Betriebsinhaber geknüpft. Nun sei die Übergangsfrist für die ganzjährige Anbindehaltung zehn Jahre und auch die Anknüpfung an den Betriebsinhaber sei nicht mehr im Gesetzentwurf. Sie erkenne zwar, dass vor allem auch kleine Almbetriebe von den Veränderungen bei der Anbindehaltung betroffen seien, jedoch bestehe das Problem seit Jahrzehnten und es müsse nun gehandelt werden.

Felde: Entwurf verstößt zum Teil gegen das Staatsziel

Dr. Barbara Felde, Richterin am Verwaltungsgericht Gießen und stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V., nennt den Gesetzentwurf der Bundesregierung „an vielen Stellen unzureichend und ungenau“. Zudem verstoße er zum Teil gegen das Staatsziel Tierschutz in Artikel 20a des Grundgesetzes, und „wichtige und dringend erforderliche Regelungen fehlen gänzlich“. 

Felde forderte, den Gesetzentwurf „an vielen Stellen anzupassen“, dabei seien aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Bedürfnissen der Tiere zugrunde zu legen, „nicht aber allein Wirtschaftsinteressen“. Felde sprach sich gegen die im Gesetzentwurf eingeräumte Verlängerung der Anbindehaltung bei Rindern um zehn Jahre aus. Außerdem kritisierte sie, dass Züchter weiter Tiere erzeugen könnten, die Qualzuchtmerkmale aufweisen. Ihrer Ansicht nach brauche es ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereinigungen auf Bundesebene.

Verbandsklagerechte gebe es unter anderem bereits im Naturschutzrecht, im Wettbewerbsrecht und im Recht des Verbraucherschutzes. Die Einführung und Weiterentwicklung von Verbandsklagerechten entspräche der allgemeinen Tendenz, privates Engagement und privaten Sachverstand, wie sie sich in Vereinen finden, zur Durchsetzung von Gemeinwohlinteressen zu nutzen.

Müller fordert Verbot tierschutzwidriger Haltungssysteme

Auch nach Ansicht von Dr. Esther Müller, Geschäftsführerin Wissenschaft beim Deutschen Tierschutzbund, bleibt der Gesetzentwurf hinter den Erwartungen zurück. So fehle beispielsweise das im Koalitionsvertrag angekündigte vollumfängliche Verbot der Anbindehaltung von Rindern. Obwohl auch der Bundesrat sich bereits 2016 für ein Ende der Anbindehaltung ausgesprochen habe, „fehlt im Entwurf der Mut zu einer konsequenten, aus Tierschutzsicht dringend gebotenen politischen Entscheidung“, sagte Müller.

Der Tierschutzverbund fordert das vollständige Verbot „tierschutzwidriger Haltungssysteme“ wie Käfig-, Kastenstand- und Anbindehaltung sowie das Verbot schmerzhafter Eingriffe und Amputationen ohne medizinische Indikation. Außerdem sprach sich Müller für „konkrete Maßnahmen zur Erreichung des Ziels“ aus, alle Tierversuche zu beenden, so wie es der Koalitionsvertrag der Ampelregierung vorsieht.

Jürgensen: Tierschutzgesetz muss konkretisiert werden

Noch weiter gehen die Forderungen von Rüdiger Jürgensen, Direktor Politik und Interessenvertretung bei der Tierschutzorganisation „Vier Pfoten“. Das Tierschutzgesetz müsse „konkretisiert“ werden. Die Gründe der Arbeits-, Zeit- oder Kostenersparnis, die es derzeit erlaubten, einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen, „müssen als vernünftiger Grund klar ausgeschlossen werden“, sagte Jürgensen. Das Verbot der Anbindehaltung von Rindern sei „schnellstmöglich“ umzusetzen, die geplanten Übergangsfristen werden von „Vier Pfoten“ abgelehnt. 

Zudem sollten alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde und Katzen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Transponders auf Kosten des Halters von einem Tierarzt gekennzeichnet und in einem Heimtierregister registriert werden. Jürgensen kritisierte, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium es „leider versäumt, ein umfassendes Verbot für Wildtiere in Zirkussen festzulegen“.  Da eine art- und verhaltensgemäße Haltung von Wildtieren in Zirkussen grundsätzlich nicht möglich sei, sollte Zirkussen und ähnlichen Einrichtungen die Haltung und das Mitführen dieser Tiere untersagt werden.

Dörnath: Novelle verliert sich im Klein-Klein

Die Tiermedizinerin Dr. Alexandra Dörnath, Expertin für Wildtiere und exotische Haustiere, widersprach ihrem Vorredner. Das bestehende Tierschutzgesetz sei praktikabel, umsetzbar und herausragend im internationalen Vergleich. Die nun angedachte Novelle verliere sich in einem unnötigen, symbolischen Klein-Klein. „Gesetze sollen Rahmen schaffen und kein Lehrbuch sein“, sagte Dörnath. Das geplante Wildtierverbot habe keine wissenschaftliche Grundlage. Positivlisten erhöhten weder Tierschutzstandards noch verbesserten sie den Artenschutz. 

Zudem fehle im Gesetz die Definition zum Begriff Anbinden. Dörnath forderte für mehr Tierschutz Amtstierärzte und Aktualisierungen von Ordnungen und Leitlinien. „Mit dieser Novelle wird der Tierschutz nicht verbessert, ich empfehle, den Kreis der Sachverständigen um einen erfahrenen Amtstierarzt, der aktuell im Tierschutzvollzug tätig ist, zu erweitern“, so Dörnath.

Palzer kritisiert Tierschutzgesetz als Symbolpolitik

Dr. Andreas Palzer, Bundesverband Praktizierender Tierärzte, bezeichnete die geplanten Änderungen am Tierschutzgesetz als „Symbolpolitik“. Bis auf wenige Ausnahmen würden sie in der Praxis „nicht zu einer signifikanten Verbesserung des Tierschutzes in Deutschland führen“. Die Vorschläge zum Online-Handel mit Tieren gingen nicht weit genug, die Maßnahmen zum Schwänzekupieren – vor allem bei Lämmern – könnten Tierleid sogar noch vergrößern. 

„Völlig unverständlich bleibt, dass an manchen Stellen unnötige Bürokratie aufgebaut wird, ohne dass damit ein erkennbarer Nutzen für die Problemlösung oder die Kontrollbehörde verbunden ist“, sagte Palzer. Die Symptom- und Diagnose-Liste von möglichen Anzeichen des Vorliegens einer Defektzucht (Qualzucht) lese sich „zusammengewürfelt“, die Auswahl der Begriffe sei willkürlich und effektheischend. (nki/14.10.2024)

Dokumente

  • 20/12719 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
    PDF | 1 MB — Status: 04.09.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 69. Sitzung - öffentliche Anhörung am Montag, dem 14. Oktober 2024, 17:30 - 19:30 Uhr (inklusive Liste der Sachverständigen)

Protokolle

  • Wortprotokoll der Öffentlichen Anhörung am 14. Oktober 2024 zum Thema "Novelle des Tierschutzgesetzes"

Stellungnahmen

  • Stellungnahme der Einzelsachverständigen Dr. med. vet. K. Alexandra Dörnath
  • Stellungnahme der Einzelsachverständigen Dr. Barbara Felde
  • Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes
  • Stellungnahme der Beauftragten der Bundesregierung für Tierschutz
  • Stellungnahme des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte e. V.
  • Stellungnahme des Deutschen Bauernverbandes e. V.
  • Stellungnahme des Deutschen Tierschutzbundes e. V.
  • Stellungnahme Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw39-de-tierschutzgesetz-1017680

Stand: 02.09.2025