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Recht

Einführung einer Nachhaltigkeits­berichterstattung

Die Bundesregierung plant die Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen. Ihren Gesetzentwurf „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022 / 2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537 / 2014 und der Richtlinien 2004 / 109 / EG, 2006 / 43 / EG und 2013 / 34 / EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen“ (20/12787) hat der Bundestag am Donnerstag, 26. September 2024, in erster Lesung debattiert. Im Anschluss wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Wie die Bundesregierung schreibt, verpflichtet eine EU-Richtlinie die Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Damit trage das Gesetz insbesondere zur rechtzeitigen Erreichung des Ziels 12 der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung bei, nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherzustellen. Diese Verpflichtung werde mit dem vorliegenden Gesetz umgesetzt. 
Im Zuge der Umsetzung werde auch der bestehende Rechtsrahmen überprüft und punktuell angepasst. Zur Umsetzung der Ziele seien Änderungen unter anderem im Handelsgesetzbuch, im Wertpapierhandelsgesetz und in der Wirtschaftsprüferordnung erforderlich. (hau/mwo/26.09.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

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Benjamin Strasser

Benjamin Strasser

© Benjamin Strasser/ James Zabel

Strasser, Benjamin

Parlamentarischer Staatssekretär der Justiz

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Stephan Mayer

Stephan Mayer

© DBT/Inga Haar

Mayer (Altötting), Stephan

CDU/CSU

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Fabian Jacobi

Fabian Jacobi

© Fabian Jacobi

Jacobi, Fabian

AfD

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Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/12787 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    PDF | 1 MB — Status: 09.09.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Limbacher, Esra (SPD), Beck, Katharina (B90/Grüne), Warken, Nina (CDU/CSU)
  • Überweisung 20/12787 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Recht

Nach­haltigkeits­bericht­er­stattung von Unternehmen im Urteil von Experten

Zeit: Mittwoch, 16. Oktober 2024, 11 bis 13 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600

Der Rechtsausschuss hat sich am Mittwoch, 16. Oktober 2024, in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (20/12787, 20/13256) befasst. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Vertreter von Unternehmensverbänden, der Wirtschaft sowie von Gewerkschaften forderten Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf. Die geladenen Sachverständigen begrüßten zwar, dass die Bundesregierung eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Richtlinie anstrebe, Änderungswünsche bezogen sich aber beispielsweise auf Umsetzungsfristen, auf die Aussetzung von Berichtspflichten nach dem deutschen Lieferkettengesetz sowie auf die Einbindung der Arbeitnehmervertretungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Auch die Belastung der Wirtschaft durch zunehmende Bürokratie wurde kritisch hervorgehoben. Die Sachverständigen äußerten sich im Ausschuss und in schriftlichen Stellungnahmen.

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD-Richtlinie) in deutsches Recht umsetzen. Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten „zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung“, heißt es im Gesetzentwurf. Die Umsetzung hätte bis zum 6. Juli 2024 vorgenommen werden sollen.

Für eine „ausreichende Übergangszeit“

Für die Rewe Group sprach sich deren Leiterin der Nachhaltigkeitskommunikation, Kerstin May, in ihrer Stellungnahme für eine „ausreichende Übergangszeit“ und eine „Reduktion von Komplexität“ aus. Die vorgesehene Übergangszeit sei gerade für Unternehmen wie die Rewe Group, die bislang nicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet sind, zu kurz bemessen. „Trotz der Erfahrung aus 15 Jahren Nachhaltigkeitsberichterstattung nach GRI sind die Anforderungen hoch und nicht leicht in Prozesse zu gießen“, führte die von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige aus. GRI ist die Global Reporting Initiative.

Ähnliches forderte auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) in ihrer Stellungnahme. Für Unternehmen solle ein „Einführungszeitraum“ vorgesehen werden, „in dem die an den Nachhaltigkeitsbericht anknüpfenden Sanktionen ausgesetzt oder zumindest maßgeblich reduziert sein sollten“. Das sei eine Maßnahme, um den Entwurf zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit nachzubessern, führte die von der CDU/CSU-Fraktion benannte Kammer in ihrer Stellungnahme auf.

„Belastung für mittelständische Unternehmen“

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), den die FDP-Fraktion zur Anhörung benannt hatte, betonte die große Belastung insbesondere der mittelständischen Unternehmen durch neue Berichtspflichten. Verbandsvertreterin Monika Wünnemann sprach sich vor den Abgeordneten daher für eine „praxistaugliche“ und verhältnismäßige Umsetzung aus. 

Der BDI schlug zudem vor, zur Entlastung der von der Richtlinie betroffenen Unternehmen die Berichterstattung nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für die Jahre 2023 und 2024 vollständig auszusetzen. Auch die im Entwurf vorgesehenen Sanktionen und Haftungen sollten zunächst ausgesetzt werden, forderte der BDI.

„Wenden Sie volkswirtschaftliche Schäden ab“

Der von der Unionsfraktion benannte Verband der Chemischen Industrie (VCI) erhob diese Forderungen ebenfalls. Der Verband begrüßte zwar, dass die Bundesregierung annähernd eine Eins-zu-eins-Umsetzung anstrebe, forderte aber die Bundesregierung – wie auch BDI und DIHK – auf, auf europäischer Ebene für eine Überarbeitung der CSRD-Richtlinie sowie weiterer Berichtsvorgaben einzutreten. „Wenden Sie volkswirtschaftliche Schäden ab“, mahnte VCI-Vertreter Sören Bauermann vor den Abgeordneten.

Mit Blick auf die späte Umsetzung in Deutschland sprachen sich unter anderem BDI und Wirtschaftsprüfer in der Anhörung für eine zügige Umsetzung aus. Um „massive Unsicherheiten für Unternehmen und Prüfer“ zu vermeiden, bedürfe es einer „zügigen parlamentarischen Umsetzung“, mahnte die von der FDP-Fraktion benannte Melanie Sack vom Institut der Wirtschaftsprüfer in ihrer schriftlichen Stellungnahme. Die Wirtschaftsprüferkammer, die von der CDU/CSU-Fraktion benannt worden war, äußerte sich in ihrer Stellungnahme ähnlich.

Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Sowohl die Wirtschaftsprüferkammer als auch das Institut der Wirtschaftsprüfer begrüßten, dass Wirtschaftsprüfer für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zuständig sein sollen. Demgegenüber sprach sich die Vorsitzende des Sustainable-Finance-Beirats der Bundesregierung, Silke Stremlau, in ihrer schriftlichen Stellungnahme dafür aus, auch Umweltprüfer für eine Probezeit von drei Jahren als Prüfer für die Nachhaltigkeitsberichterstattung einzusetzen. Damit könne der Wettbewerb in einem Bereich gefördert werden, in dem Unternehmen einen Mangel an qualifizierten Prüfern beklagten, argumentierte die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannte Sachverständige.

Dieselbe Forderung erhob die ebenfalls von der Grünen-Fraktion benannte Vorstandsvorsitzende von Germanwatch, Silvie Kreibiehl. Kreibiehl sprach sich in ihrer schriftlichen Stellungnahme zudem dafür aus, kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bei der Umsetzung der CSRD-Richtlinie besonders zu unterstützen. Unter anderem erinnerte sie daran, dass Bundeskanzler Olaf Scholz „verbindliche Standards“ angekündigt habe, um die Weitergabe von Berichtspflichten von großen Unternehmen an KMU zu regulieren.

„Entwurf bleibt hinter den Anforderungen zurück“

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisierte in seiner Stellungnahme, dass der Entwurf in „wesentlichen Punkten“ hinter den Anforderungen der Richtlinie zurückbleibe. So vernachlässige der Entwurf einen zentralen Aspekt der CSRD, die „klare Benennung“ von Gewerkschaften und Vertretungen betrieblicher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als wichtige Zielgruppen der Berichterstattung, obwohl diese in der CSRD mehrfach hervorgehoben würden, kritisierte der DGB.

Auf Probleme für kommunale Unternehmen machte die Geschäftsführerin der Stadtwerke Schneeberg GmbH, Janice Kaiser, aufmerksam. Auch kleinere kommunale Unternehmen fielen aufgrund landesrechtlicher Regelungen unter die neuen Berichtspflichten. Die von der SPD-Fraktion benannte Kaiser verwies zur Lösung auf einen entsprechenden Vorschlag des Bundesrates in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf (20/13256), eine entsprechende Klarstellung im Handelsgesetzbuch vorzusehen. Den hatte die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung indes abgelehnt und Anpassungen auf landesrechtlicher Ebene angemahnt. (scr/16.10.2024)

Dokumente

  • 20/12787 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    PDF | 1 MB — Status: 09.09.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/13256 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen - Drucksache 20/12787 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 256 KB — Status: 09.10.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • Tagesordnung der 120. Sitzung - 16. Oktober 2024, 11.00 Uhr - öffentliche Anhörung

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Sören Bauermann
  • Stellungnahme Andreas Dörschell
  • Stellungnahme Janice Kaiser
  • Stellungnahme Dr. Rainer Kambeck
  • Stellungnahme Silvie Kreibiehl
  • Stellungnahme Kerstin May
  • Stellungnahme Melanie Sack
  • Stellungnahme Silke Stremlau
  • Stellungnahme Dr. Katrin Vitols
  • Stellungnahme Dr. Monika Wünnemann

Weitere Informationen

  • 20/12787 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    PDF | 1 MB — Status: 09.09.2024
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Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw39-de-nachhaltigkeitsberichterstattung-1017734

Stand: 02.09.2025