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Kultur

Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes beraten

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. September 2024, erstmals den Entwurf der Bundesregierung für ein erstes Gesetz zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes (20/12350) debattiert. Im Anschluss an die erster Lesung wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Auch wenn sich das Kulturgutschutzgesetz nach Aussage der Bundesregierung „in den ersten fünf Jahren bewährt hat und es keiner Generalrevision des Gesetzes bedarf“, bestehe gleichwohl in einzelnen Bereichen „Anlass zur Optimierung“, heißt es in der Vorlage. Insofern gebe der von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien erstellte Anwendungsbericht zum Kulturgutschutzgesetz Handlungsempfehlungen ab, denen mit der Novelle Rechnung getragen werden soll. 

Im Wesentlichen dienten die Änderungen der Anpassung der nationalen Bestimmungen an den weiterentwickelten Rechtsrahmen auf EU-Ebene sowie der Beseitigung von in der Anwendung erkannten Unschärfen, schreibt die Bundesregierung.

Die Anpassung des Kulturgutschutzgesetzes an den fortentwickelten Rechtsrahmen auf EU-Ebene sei vor allem durch die am 7. Juni 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte EU-Verordnung 2019/880 über das Verbringen und die Einfuhr von Kulturgütern erforderlich geworden, heißt es weiter. Unter anderem verpflichte die Verordnung jeden Mitgliedstaat dazu, eine zuständige Behörde für die Erteilung von Einfuhrgenehmigungen zu bestimmen. Mit der Novelle werde eine entsprechende Zuständigkeitsvorschrift hierfür geschaffen. (hau/26.09.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

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Erhard Grundl

Erhard Grundl

© Erhard Grundl/Fotoatelier am Hafen/German Popp

Grundl, Erhard

Bündnis 90/Die Grünen

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Dr. Götz Frömming

Dr. Götz Frömming

© Götz Frömming/ Olga Grenner

Frömming, Dr. Götz

AfD

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Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/12350 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes (KGSGÄndG)
    PDF | 357 KB — Status: 24.07.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Heveling, Ansgar (CDU/CSU), Lindh, Helge (SPD), Glogowski-Merten, Anikó (FDP)
  • Überweisung 20/12350 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Kultur

Überwiegend Lob für geplante Änderung des Kulturgut­schutzgesetzes

Zeit: Mittwoch, 16. Oktober 2024, 14.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.400

Der Deutsche Kulturrat und der Deutsche Museumsbund begrüßen ausdrücklich die geplanten Änderungen am Kulturgutschutzgesetz. Dies zeigte sich in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien am Mittwoch, 16. Oktober 2024, zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes (20/12350). Die Interessengemeinschaft Deutscher Kunsthandel lobte zwar ebenfalls die für den Handel vorgesehenen Erleichterungen. Nach ihrer Einschätzung belastet das Kulturgutschutzgesetz den Handel jedoch prinzipiell zu stark mit Auflagen.

Lob vom Deutschen Kulturrat

Olaf Zimmermann vom Deutschen Kulturrat lobte das Kulturgutschutzgesetz. Entgegen der großen Aufregung, die das Gesetz 2016 bei seiner Beratung und Verabschiedung verursacht habe, habe es sich in seiner Umsetzung „gut“ entwickelt. Deshalb sei es zu begrüßen, dass das Gesetz nun nicht grundlegend überarbeitet werden sollen, sondern nur einzelne Verbesserungen vorgenommen würden.

So sei es zu begrüßen, dass die Ausfuhrgenehmigungen für nationales Kulturgut im Rahmen internationaler Ausstellungen, Restaurierungsarbeiten und Forschungsprojekte von fünf auf zehn Jahre verlängert werden soll. „Wir wollen Kulturgüter ja nicht einsperren, sondern international zugänglich machen“, sagte Zimmermann. Auch die Anhebung der Wertgrenze von 2.500 Euro auf 5.000 Euro, ab der die besonderen Sorgfaltspflichten für den Handel bei Ausfuhren gelten, begrüßte Zimmermann als sachgerecht.

„Damit können die Museen gut leben“

Meneske Wenzler vom Deutschen Museumsbund lobte den Gesetzentwurf der Bundesregierung ebenfalls. Die umfangreichen Vorgaben durch das neue EU-Recht seien darin gut umgesetzt worden. Sie begrüßte zudem die Verlängerung der Ausfuhrgenehmigung für Kulturgüter im internationalen Leihverkehr für Museen und andere Kultureinrichtungen von fünf auf zehn Jahre: „Damit können die Museen gut leben.“ 

Wenzler nutzte die Anhörung zugleich, um sich für Aufnahme von Museen und anderen Einrichtungen, die Kulturgüter bewahren, in das neue Kritis-Dachgesetz zum Schutz kritischer Infrastruktur auszusprechen. Leider sei dies im aktuellen Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums entgegen früherer Ankündigungen nicht erfolgt, monierte Wenzler. 

Teil der kritischen Infrastruktur

Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und die damit verbundene absichtliche Zerstörung von Kulturgütern in der Ukraine, habe gezeigt, dass Kultureinrichtungen als Teil der kritischen Infrastruktur zu schützen seien. Auch während der Corona-Pandemie hätten es die Museen schmerzlich gespürt, dass sie nicht zur schützenswerten kritischen Infrastruktur gehören und nicht in den Genuss von Ausnahmeregelungen bei den Corona-Auflagen gekommen seien. 

Wenzler verwies darauf, dass Kulturgüter aber nicht nur im Fall von Kriegen oder Naturkatastrophen besser zu schützen seien, sondern bereits bei der Lagerung. Die Lage in vielen Depots sei aber „katastrophal“, sie seien nicht einmal ausreichend gegen Brände geschützt, weil die Budgets dafür nicht ausreichten. Wenn Museen aber unter die schützenswerte kritische Infrastruktur fielen, dann müssten auch die benötigten finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden. 

Olaf Zimmermann unterstützte diese Forderung Wenzlers nachdrücklich. Er regte an, in Deutschland nach dem Vorbild des Technischen Hilfswerks (THW) eine Art Kulturschutz-Hilfswerk aufzubauen, um Kulturgüter im Fall von Naturkatastrophen oder Kriegen besser schützen zu können. 

„Sehr großer bürokratischer Aufwand“

Dr. Christina Berking von der Interessengemeinschaft Deutscher Kunsthandel führte an, dass sie „extrem dankbar“ sei, dass die besonderen Sorgfaltspflichten des Handels bei der Ausfuhr von Kulturgütern zukünftig erst ab einer Wertgrenze von 5.000 Euro gelten sollen. Der Handel hätte sich allerdings lieber eine Wertgrenze von 10.000 Euro analog zum Geldwäschegesetz gewünscht, wie dies auch von der FDP vorgeschlagen worden sei. 

Zugleich machte Berking deutlich, dass das Kulturgutschutzgesetz für den Handel mit einem sehr großen bürokratischen Aufwand verbunden sei. Die Branche sei „sehr kleinteilig“ und viele Händler hätten kaum mehr als zehn Mitarbeiter. All die Dokumentationen über den Erwerb, die Einfuhr oder die Provinienzen der Kulturgüter seien mitunter nur schwer zu realisieren. Zudem sei zu hinterfragen, ob der betriebene Aufwand lohne. In nur ganz wenigen Fällen käme es zu einer unerlaubten Aus- oder Einfuhr von Kulturgütern. 

Übereinstimmend sprachen sich Zimmermann, Wenzler und Berking dafür aus, dass Kulturgutschutzgesetz regelmäßig alle fünf Jahre einer Evaluation zu unterziehen. (aw/16.10.2024)

Dokumente

  • 20/12350 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes (KGSGÄndG)
    PDF | 357 KB — Status: 24.07.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 65. Sitzung am Mittwoch, dem 16. Oktober 2024, öffentlich
  • 1. Ergänzungsmitteilung zur 65. Sitzung am Mittwoch, dem 16. Oktober 2024

Protokolle

  • Protokoll der 65. Sitzung vom 16.10.2024
  • Anlagenkonvolut zum Protokoll der 65. Sitzung am 16.10.2024

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Deutscher Kulturrat
  • Stellungnahme Interessengemeinschaft Deutscher Kunsthandel
  • Stellungnahme Deutscher Museumsbund
  • Stellungnahme VAN HAM Kunstauktionen, Markus Eisenbeis

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Kultur und Medien

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw39-de-kulturgutschutzgesetz-1017738

Stand: 02.09.2025