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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung (ohne Abstimmung)
Finanzen

Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht debattiert

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht“ (20/12351) hat der Bundestag am Donnerstag, 26. September 2024, in erster Lesung debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Durch die Regelung sollen Betreiber von Ladesäulen für E-Autos und Stromspeichern von Bürokratie und Steuerpflichten entlastet werden. Unter anderem will die Regierung regeln, dass Nutzer von Elektrofahrzeugen beim bidirektionalen Laden steuerrechtlich nicht zu Versorgern werden und damit Steuern zahlen müssen. 

Auch bei Stromspeichern soll eine doppelte Besteuerung „umfassend vermieden“ werden, heißt es in dem Entwurf. (hau/bal/26.09.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Till Mansmann

Till Mansmann

© DBT/Inga Haar

Mansmann, Till

FDP

Jan Wenzel Schmidt

Jan Wenzel Schmidt

© Jan Wenzel Schmidt

Schmidt, Jan Wenzel

AfD

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/12351 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
    PDF | 3 MB — Status: 24.07.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Steiniger, Johannes (CDU/CSU), Kasper, Carlos (SPD), Schäfer, Dr. Sebastian (B90/Grüne)
  • Überweisung 20/12351 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Finanzen

Streit über mehr oder weniger Bürokratie

Zeit: Mittwoch, 9. Oktober 2024, 14 bis 15.30 Uhr

Unterschiedliche Sichtweisen auf die Bürokratiewirkung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht (20/12351) haben die geladenen Sachverständigen am Mittwoch, 9. Oktober 2024, in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses geäußert. Durch die Regelung sollen Betreiber von Ladesäulen für E-Autos und Stromspeichern von Bürokratie und Steuerpflichten entlastet werden. 

Unter anderem will die Regierung regeln, dass Nutzer von Elektrofahrzeugen beim bidirektionalen Laden steuerrechtlich nicht zu Versorgern werden und damit Steuern zahlen müssen. Auch bei Stromspeichern soll eine doppelte Besteuerung „umfassend vermieden“ werden, heißt es in dem Entwurf.

BDI: Gesetz führt zu massivem Bürokratieaufbau

Annette Selter vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, sagte zu dem Gesetzentwurf: „Der Titel ist irreführend.“ Sie sei fast „erschrocken“, als sie den Entwurf gesehen habe. 

„Das Gesetz zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuergesetz führt nicht zu geringeren Bürokratielasten und durch viele neue Vorgaben zu einem massiven Bürokratieaufbau“, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme des BDI. Im Gesetzentwurf aufgeführte Entlastungen hülfen nur der Verwaltung, nicht den Unternehmen. 

Kritik an Umgang mit Bioenergie und Buchführungspflichten

Dass Bioenergie künftig steuerlich stärker belastet werde, bemängelte Gerolf Bücheler vom Hauptstadtbüro Bioenergie, anwesend ebenfalls auf Initiative der Unionsfraktion. Er wies unter anderem darauf hin, dass Bioenergie ein flexibler Stromlieferant sein könne, wenn Wind- und Sonnenenergie witterungsbedingt zu wenig Strom liefern. 

In der schriftlichen Stellungnahme des Hauptstadtbüros Bioenergie wird kritisiert, dass entgegen dem EU-Recht die Bundesregierung Biomasse aus der Definition von Strom aus erneuerbaren Energien im Stromgesetz streichen wolle. Dies wäre „eine klare Verletzung“ der Verpflichtung, EU-Recht national umzusetzen, heißt es in der Stellungnahme. Zudem widerspreche die Streichung willkürlich dem Prinzip der Technologieoffenheit und benachteilige ungerechtfertigt die Energieerzeugung aus Biomasse.

Kritik übte auch Christian Seyfert vom Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK), ebenfalls geladen auf Vorschlag der Unionsfraktion. Zwar begrüßt der VIK in seiner schriftlichen Stellungnahme die vorgesehenen Regelungen zur E-Mobilität und zu Stromspeichern. Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten für gespeicherte Strommengen seien „allerdings eher ein Schritt in die falsche Richtung“. 

„Richtiger Schritt in die richtige Richtung“

Eher positiv äußerten sich dagegen die Sachverständigen, die auf Vorschlag der Ampel-Fraktionen geladen waren. Dirk Jansen von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (SPD-Vorschlag) sagte: „Ich halte das Gesetz für einen absolut richtigen Schritt in die richtige Richtung.“ Der Entwurf enthalte „viele Erleichterungen“. 

Da die Stromsteuer auch den Sinn habe, Einnahmen für den Staat zu generieren, seien Berichtspflichten der Unternehmen nötig. Ohne Bürokratie gehe es nicht. 

VKU warnt vor steigenden Abwasserentgelten

Mustafa Baris Gök vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU), ebenfalls auf Vorschlag der SPD-Fraktion geladen, lobte die „Vereinheitlichung der Rechtslage für Ladesäulen“. In der schriftlichen Stellungnahme des VKU heißt es zu den neuen Regelungen für die E-Mobilität: „Aus Sicht der kommunalen Energieversorgungsunternehmen sind diese Regelungen eine erhebliche Vereinfachung in Bezug auf die stromsteuerliche Behandlung von Ladevorgängen im Rahmen der E-Mobilität.“ Gök nannte dies „einen großen Wurf“, mit dem die Preise für Ladestrom sinken könnten, da nun mehr Anbieter bereit sein könnten, Ladesäulen zu errichten und so der Wettbewerb um Kunden steigen könne.

Allerdings äußert der VKU auch Kritik am Gesetzentwurf und warnt vor steigenden Abwasserentgelten für Unternehmen und Verbraucher. Für seine Mitgliedsunternehmen sei „wohl der wichtigste Punkt der Wegfall der Steuerbefreiung für Strom aus Klär-, Deponiegas und Biomasse“. In der Stellungnahme heißt es dazu weiter: „Wir bitten die Mitglieder des Finanzausschusses, dem Bundestag zu empfehlen, dass für Strom aus Klär-, Deponie- und Biogas Stromsteuer maximal in Höhe des europäischen Mindeststeuersatzes von 0,5 Cent je Megawattstunde anfällt, um Wirtschaft und Letztverbraucher nicht zusätzlich zu belasten und Inflationsrisiken nicht zu erhöhen.“

„Wir sehen das Bemühen, Bürokratie abzubauen“

Als „fatales Signal“ bezeichnete es Tanja Utescher-Dabitz vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), geladen auf Vorschlag der FDP-Fraktion, dass die Steuerbefreiung im Bereich der Fernwärme teilweise aufgehoben werden solle. Strom werde dort eingesetzt, um Wärmeverlust zu vermeiden. Das solle künftig nur noch steuerfrei sein, wenn die Wärme für das produzierende Gewerbe genutzt werde. Utescher-Dabitz sprach von „aufwändiger Abgrenzung“ und plädierte für die Streichung. 

Insgesamt erklärte sie: „Wir sehen das Bemühen, Bürokratie abzubauen“, aber der Gesetzentwurf beinhalte auch mehr Bürokratieaufwand. Utescher-Dabitz forderte eine generelle Senkung der Stromsteuer für Unternehmen und Verbraucher, auch um die Akzeptanz der Energiewende zu erhöhen. „Grundsätzlich gute Regelungen“ machte auch sie im Bereich der E-Mobilität aus. Auch die technologieoffene Ausweitung der Definition von Stromspeichern lobte sie. (bal/09.10.2024)

Dokumente

  • 20/12351 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
    PDF | 3 MB — Status: 24.07.2024

Tagesordnung

  • TO "Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht"

Protokolle

  • Protokoll "Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht"

Sachverständigenliste

  • SV-Liste "Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht"

Stellungnahmen

  • Hauptstadtbüro Bioenergie
  • Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.
  • Verband der Industriellen Energie- & Kraftwirtschaft e. V.
  • Verband der Industriellen Energie- & Kraftwirtschaft - Ergänzung
  • Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)

Weitere Informationen

  • Finanzausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Finanzen

Bürokratieabbau im Strom- und Energie­steuerrecht beraten

Die Abgeordneten des Bundestages haben am Freitag, 18. Oktober 2024, den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht (20/12351) beraten. Damit sollen Betreiber von Ladesäulen für E-Autos und Stromspeichern von Bürokratie und Steuerpflichten entlastet werden. Weil in der namentlichen Abstimmung statt der erforderlichen 367 Stimmen lediglich 232 Abgeordnete ihr Votum abgegeben hatten, war somit die Beschlussfähigkeit des Bundestages nicht gegeben und es wurde nicht über den Gesetzentwurf abschließend abgestimmt. Nach der Geschäftsordnung ist der Bundestag beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner 733 Mitglieder im Plenum anwesend sind. 

Zu dem Regierungsentwurf haben der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung (20/13404) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/13405) vorgelegt. Außerdem hat die Unionsfraktion einen Entschließungsantrag (20/13409) eingebracht, über den ebenfalls nicht abgestimmt wurde.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll klar regeln, dass Nutzer von Elektrofahrzeugen beim bidirektionalem Laden steuerrechtlich nicht zu Versorgern werden und damit Steuern zahlen müssen. Auch bei Stromspeichern soll eine doppelte Besteuerung „umfassend vermieden“ werden, heißt es in dem Entwurf. Der Nationale Normenkontrollrat beziffert in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf die Entlastung der Wirtschaft durch das Gesetz auf 15,4 Millionen Euro pro Jahr infolge des Wegfalls von Bürokratiekosten. So gelte etwa künftig als maßgeblicher Versorger und Steuerschuldner derjenige, der eine Ladesäule betreibt. „Damit entfallen künftig komplizierte Einzelfallprüfungen von komplexen vertraglichen Geschäftsmodellen innerhalb der Ladesäule“, schreibt das Gremium.

Für das bidirektionale Laden, also den Ladevorgang in beide Richtungen, beispielsweise von der heimischen Photovoltaikanlage zum Elektrofahrzeug und vom Elektrofahrzeug zu heimischen Elektrogerätschaften, würden „klare Vorgaben geschaffen“, schreibt der Normenkontrollrat weiter und erklärt: „Diese verhindern, dass Nutzerinnen und Nutzer von Elektrofahrzeugen zu Versorgern und Steuerschuldnern werden.“ Stromspeicher würden mit dem Gesetzentwurf „technologieoffen neu definiert“, Mehrfachbesteuerungen für ein- und ausgespeisten Strom vermieden.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hält die zum 1. Januar 2024 erfolgte Senkung der Stromsteuer für unzureichend, wie er in seiner Stellungnahme schreibt. Dort heißt es weiter: „Deshalb fordert der Bundesrat, dass die Stromsteuer für alle Unternehmen, nicht nur für die des produzierenden Gewerbes, auf das europarechtliche Mindestmaß gesenkt wird. Nur so erhalten auch Unternehmen in den Bereichen Dienstleistung, Handel und das gesamte Handwerk die notwendige Kostenentlastung. Diese Senkung sollte unbefristet gesetzlich verankert werden, um den Unternehmen Planungssicherheit zu geben. Eine Absenkung der Stromsteuer auf das europarechtliche Mindestmaß erscheint darüber hinaus auch für die Privathaushalte geboten.“

Die Länderkammer kritisiert ferner, dass mit dem Gesetzentwurf eine „komplette Streichung von Biomasse als erneuerbarem Energieträger“ erfolge: „Es ist unverständlich, warum Biomasse nach dem Stromsteuergesetz nicht zu den erneuerbaren Energieträgern zählen soll, nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz aber schon.“ Die Bundesregierung weist diese Kritik in ihrer Stellungnahme zurück: „Aufgrund der vorgeschlagenen Anpassungen können weiterhin tausende Betreiber von Stromerzeugungsanlagen mit einer elektrischen Nennleistung von bis zu zwei Megawatt ab dem 1. Januar 2025 bürokratiearm und rechtssicher Steuerbefreiungen in Anspruch nehmen, auch wenn Biomasse, Klär- und Deponiegas zur Stromerzeugung eingesetzt wird. Pro Anlage einer solchen Größenordnung können tausende Haushalte oder ein mittelgroßes Unternehmen mit Strom versorgt werden.“ 

Beratung im Finanzausschuss

Der federführende Finanzausschuss gab am Mittwoch, 16. Oktober, grünes Licht für die Ausweitung und Verstetigung des Strompreispakets. Mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion wurde eine Änderung am Gesetzentwurfs beschlossen, der eine Entfristung bei der Stromsteuerentlastung für das produzierende Gewerbe vorsieht. 

Die AfD-Fraktion stimmte im Ausschuss gegen diesen Änderungsantrag, die Gruppe Die Linke enthielt sich.(bal/eis/18.10.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Till Mansmann

Till Mansmann

© DBT/Inga Haar

Mansmann, Till

FDP

Johannes Steiniger

Johannes Steiniger

© Johannes Steiniger/Tobias Koch

Steiniger, Johannes

CDU/CSU

Carlos Kasper

Carlos Kasper

© Richard Hübner

Kasper, Carlos

SPD

Martin Reichardt

Martin Reichardt

© Martin Reichardt/Daniel Schneider

Reichardt, Martin

AfD

Sebastian Schäfer

Sebastian Schäfer

© Sebastian Schäfer/ Stefan Kaminski

Schäfer, Dr. Sebastian

Bündnis 90/Die Grünen

Armand Zorn

Armand Zorn

© Armand Zorn / Photothek Media Lab

Zorn, Armand

SPD

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

AfD

Anja Reinalter

Anja Reinalter

© Anja Reinalter/ Andrea Ege

Reinalter, Prof. Dr. Anja

Bündnis 90/Die Grünen

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 20/12351 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
    PDF | 3 MB — Status: 24.07.2024
  • 20/13404 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/12351 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
    PDF | 847 KB — Status: 16.10.2024
  • 20/13405 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/12351, 20/13404 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
    PDF | 198 KB — Status: 16.10.2024
  • 20/13409 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/12351, 20/13404 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
    PDF | 151 KB — Status: 16.10.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • 16:49:16: Beginn der Sitzungsunterbrechung
  • 17:00:19: Ende der Sitzungsunterbrechung


namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 20/12351 (Beschlussempfehlung 20/13404: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen)
17:01:00: Beginn der namentlichen Abstimmung
17:21:08: Ende der namentlichen Abstimmung
Gesamtstimmen: 232
Aufgrund fehlender Beschlussfähigkeit keine Abstimmung zu Gesetzentwurf 20/12351

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw39-de-energiesteuerrecht-1017746

Stand: 16.07.2025