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Bürgerräte

Bundestagsdebatte über Empfehlungen zur Ernährung

Kostenloses gesundes Mittagessen für Kinder in Schulen und Kitas, mehr Nachhaltigkeit beim Verbrauch von Lebensmitteln und eine Tierwohlabgabe: Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. März 2024, über die Empfehlungen des Bürgerrates „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“ (20/10300) erstmals beraten und die dazu vorgelegte Unterrichtung im Anschluss an den federführenden Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft zur weiteren Beratung überwiesen. Die Debatte offenbarte vor allem die Uneinigkeit bei der Bewertung der Arbeit von Bürgerräten sowie bei den Zuständigkeiten für die Umsetzung der Empfehlungen.

Unterrichtung des Bürgerrates

Fünf Monate lang hatten 160 ausgeloste Teilnehmer in Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern, Ernährungsexperten und Fachpolitikern über eine Verbesserung der Ernährungspolitik beraten. Vergangenen Monat hatte das Gremium Bundestagspräsidentin Bärbel Bas ein Gutachten mit neun Empfehlungen überreicht. An erster Stelle empfiehlt der Bürgerrat die Einführung eines kostenfreien und gesunden Mittagessens für alle Kinder in Schulen und Kitas. Der Bund solle dies gemeinsam mit den Ländern finanzieren. Bisher haben nur armutsgefährdete Kinder Anspruch auf ein kostenfreies Mittagessen. 

Außerdem schlägt das Gremium ein verpflichtendes staatliches Label vor, das das bewusste Einkaufen gesunder Lebensmittel erleichtern soll. Darüber hinaus sollen Supermärkte ab einer Größe von 400 Quadratmetern Verkaufsfläche verpflichtet werden, noch genießbare Lebensmittel zum Beispiel an Tafeln oder andere gemeinnützige Organisationen weiterzugeben. An vierter Stelle steht die Verbesserung der Lebensbedingungen von Tieren und die Finanzierung des Stallumbaus. 

Vorgeschlagen wird auch eine gesunde, ausgewogene und angepasste Gemeinschaftsverpflegung in Krankenhäusern, Reha-, Senioren- und sonstigen Pflegeeinrichtungen, eine Verbrauchsabgabe zur Förderung des Tierwohls und eine Altersgrenze für Energydrinks. Zudem hat sich der Bürgerrat in seiner Empfehlung darauf geeinigt, dass es mehr Personal für Lebensmittelkontrollen braucht. Dafür soll die Berufsordnung für Lebensmittelkontrolleure novelliert werden.

Grüne begrüßen direkte Bürgerbeteiligung

Für Leon Eckert (Bündnis 90/Die Grünen) stellt die Einsetzung von Bürgerräten nicht nur eine „Weiterentwicklung der Demokratie“ dar, sondern ermöglicht eine direkte Beteiligung von Bürgern bei gesellschaftspolitisch relevanten Fragen. „Eine selbstbewusste repräsentative Demokratie muss sich vor den Meinungen der Bürger nicht verstecken“, sagte Eckert.

Union warnt vor Auslagerung von Verantwortung

Dafür erntete er heftige Kritik von Philipp Amthor (CDU/CSU). Der Unionspolitiker machte grundsätzliche Kritik am Vorgehen der Ampel-Koalition zur Einsetzung des Bürgerrats deutlich. Er warnte vor einer Auslagerung von Verantwortung an Kommissionen und „herbeiquotierte Räte“ zulasten des Parlaments. 

Das sei eine gefährliche Tendenz, da das parlamentarische Regierungssystem aktuell „unter starkem Druck“ stehe. Anstatt Verantwortung und die Lösung von wichtigen Fragen an Bürgerräte zu delegieren, sei es die Aufgabe der Ausschüsse und des Plenums, Entscheidungen zu treffen.

FDP: Vorzüge der repräsentativen Demokratie herausstellen

Dr. Gero Hocker (FDP) schloss sich dem an. Die Einrichtung suggeriere, dass es im politischen Bereich einfache und schnelle Lösungen für komplizierte Sachverhalte geben könnte. Hocker rief dazu auf, die Vorzüge einer repräsentativen Demokratie herauszustellen. 

Die Arbeit der Parlamente sei oftmals zeitintensiv, aber sie sei gründlich und durch die Hinzuziehung von Fachleuten gekennzeichnet. „Lassen Sie uns das als selbstbewusste Parlamentarier zum Ausdruck bringen!“

SPD fordert zügige Umsetzung der Vorschläge

Von der SPD-Fraktion erhielten die Einsetzung des Bürgerrates und die von dem Gremium erarbeiteten Empfehlungen hingegen viel Ausspruch. Peggy Schierenbeck (SPD) forderte eine zügige Umsetzung der Vorschläge. Vor allem das kostenfreie Mittagessen in Kitas und Schulen sollten Bund und Länder angehen. Es sei richtig, dass die Zuständigkeit dafür bei den Ländern liege, jedoch sollte es gelingen, bei dieser Frage eine gemeinsame Lösung zu finden. 

Marianne Schieder (ebenfalls SPD) forderte ihre Kollegen im Plenum auf, „die Arbeit der Bürger im Bürgerrat ernst zu nehmen und umzusetzen“. Die Empfehlungen seien „Abschluss und Auftrag zugleich“, das neue Instrument der Bürgerbeteiligung habe sich als erfolgreich erwiesen, das zeige das „gute und gelungene Bürgergutachten“, das der Politik nun vorliegt.

AfD will mehr direkte Beteiligungsformate

Für Peter Felser (AfD) ist der Bürgerrat nicht das richtige Instrument zu mehr Beteiligung der Bürger, er plädierte für mehr direkte Beteiligungsformate. Zudem werde mit der Einsetzung des Bürgerrates suggeriert, die Empfehlungen würden auch umgesetzt. Dabei seien etliche im Bürgerrat diskutierten Fragen „längst Gegenstand jahrelanger Debatten“. 

Ein kostenfreies Mittagessen an Schulen sei zwar „eine gute Sache“, aber der Bundestag sei nicht verantwortlich. Zudem stelle sich die Frage: „Wer bezahlt das, und ist das gerecht?“ Die Verbrauchsabgabe für mehr Tierwohl wiederum würde Fleisch weiter verteuern. „Wollen wir wirklich, dass Fleisch zum Luxusgut wird?“, so Felser.

Fraktionslose zweifeln an Umsetzung der Vorschläge

Amira Mohamed Ali (Gruppe BSW) hält die Vorschläge des Bürgerrates für „sehr vernünftig“, vor allem das kostenfreie Mittagessen in Schulen. Sie habe jedoch Zweifel, ob es zur Umsetzung der Empfehlungen komme. „Es ist Fakt, dass Menschen mit wenig Geld sich eine gesunde und ausgewogene Ernährung nicht leisten können“, sagte sie. Zehn Millionen Menschen in Deutschland könnten sich derzeit „bestenfalls jeden zweiten Tag eine vollwertige Mahlzeit leisten“. Nach Ansicht Mohamed Alis verteuere die Politik der Ampelregierung die Lebensmittel weiter, „das ist in diesen Zeiten ein Skandal“, sagte sie.

Ina Latendorf (Gruppe Die Linke) erinnerte daran, dass etliche Fragen, die im Bürgerrat diskutiert wurden, „seit Jahren Gegenstand linker Politik sind“. Bereits vor zwölf Jahren habe es den ersten Antrag für die Einführung eines kostenfreien Mittagessens an Schulen gegeben, „dieser und alle weiteren Anträge dazu wurden abgelehnt“, sagte Latendorf. (nki/14.03.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Leon Eckert

Leon Eckert

© Leon Eckert / Stefan Kaminski

Eckert, Leon

Bündnis 90/Die Grünen

Philipp Amthor

Philipp Amthor

© Philipp Amthor/Tobias Koch

Amthor, Philipp

CDU/CSU

Marianne Schieder

Marianne Schieder

© Barbara Stopfer

Schieder, Marianne

SPD

Peter Felser

Peter Felser

© Peter Felser

Felser, Peter

AfD

Gero Clemens Hocker

Gero Clemens Hocker

© Gero Hocker/Roland Furtwängler

Hocker, Dr. Gero Clemens

FDP

Renate Künast

Renate Künast

© Renate Künast/Laurence Chaperon

Künast, Renate

Bündnis 90/Die Grünen

Hermann Färber

Hermann Färber

© Hermann Färber/ photothek/ Thomas Tuchel

Färber, Hermann

CDU/CSU

Dr. Matthias Miersch

Dr. Matthias Miersch

© Dr. Matthias Miersch/ Jason Lee Mitchell

Miersch, Dr. Matthias

SPD

Stephan Protschka

Stephan Protschka

© DBT/Haar

Protschka, Stephan

AfD

Ingo Bodtke

Ingo Bodtke

© Ingo Bodtke/ Mandy Bestehorn

Bodtke, Ingo

FDP

Dr. Zoe Mayer

Dr. Zoe Mayer

© Zoe Mayer/ Stefan Kaminski

Mayer, Dr. Zoe

Bündnis 90/Die Grünen

Artur Auernhammer

Artur Auernhammer

© Büro Auernhammer / Christian Kaufmann

Auernhammer, Artur

CDU/CSU

Peggy Schierenbeck

Peggy Schierenbeck

© Peggy Schierenbeck/ Katja Thiele

Schierenbeck, Peggy

SPD

Christina Stumpp

Christina Stumpp

© Christina Stumpp / CDU / Steffen Boettcher

Stumpp, Christina

CDU/CSU

Gökay Akbulut

Gökay Akbulut

© Gökay Akbulut/Thommy Mardo

Akbulut, Gökay

Gruppe Die Linke

Isabel Mackensen-Geis

Isabel Mackensen-Geis

© Isabel Mackensen-Geis/ Fionn Grosse

Mackensen-Geis, Isabel

SPD

Amira Mohamed Ali

Amira Mohamed Ali

© Amira Mohamed Ali/ Thomas Hedrich/DiG 2021

Mohamed Ali, Amira

Gruppe BSW

Petra Nicolaisen

Petra Nicolaisen

© Petra Nicolaisen/ Nikolaus Schiemann

Nicolaisen, Petra

CDU/CSU

Ina Latendorf

Ina Latendorf

© Ina Latendorf/ Olaf Köstritz

Latendorf, Ina

Gruppe Die Linke

Nadine Heselhaus

Nadine Heselhaus

© Photothek Media Lab

Heselhaus, Nadine

SPD

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/10300 - Unterrichtung: Bürgergutachten - Empfehlungen des Bürgerrates "Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben" an den Deutschen Bundestag
    PDF | 8 MB — Status: 20.02.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/10300 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Ernährung

Bürgerrat will an künftige Kindergelderhöhungen ran

Zeit: Montag, 13. Mai 2024, 11 bis 13 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 200

Der Bürgerrat für Ernährung im Wandel (20/10300) will zur Finanzierung eines bundesweit kostenfreien Mittagessens für alle Kinder an künftige Kindergelderhöhungen ran. Das machte ein Teilnehmer des Gremiums bei einem öffentlichen Fachgespräch im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft am Montag, 13. Mai 2024, deutlich. Der Vorschlag von Joseph Heiß, der im Bürgerrat in der Arbeitsgruppe zum Thema Schulessen teilgenommen hatte, stieß bei den Experten auf ein geteiltes Echo. Während von Seiten der Wissenschaft die Dringlichkeit eines kostenlosen Mittagessens in Kita und Schulen Konsens war, sprach sich der Deutsche Städte- und Gemeindebund dagegen aus.

Auswirkungen auf allgemeine Ernährungsgewohnheiten

Prof. em. Ulrike Arens-Azevêdo von der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg und Prof. Dr. Berthold Koletzko, Ernährungsmediziner am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München, wiesen auf internationale Studien aus Skandinavien, den USA und China hin. In Schweden und Finnland gebe es seit Jahrzehnten Gratismittagessen an Bildungseinrichtungen, und dort seien dadurch „positive Effekte auf die Gesellschaft gemessen worden“, sagte Arens-Azevêdo. Die Kinder würden ein besseres gesellschaftliches Klima an der Schule durch gemeinsam eingenommene Speisen erleben. 

Zudem hätten die Speisen Auswirkungen auf allgemeine Ernährungsgewohnheiten der Kinder und deren Familien. Das unterstrich auch Berthold Koletzko: Schulen leisteten einen Beitrag für die allgemeine Leistungsfähigkeit der Heranwachsenden. Vor allem in Deutschland seien Aufstieg und Gesundheit stark von der sozialen Herkunft anhängig. Wer sich ausgewogen ernähre, der sei nicht nur leistungsfähiger in der Schule, sondern der reduziere auch das Risiko von Übergewicht und Adipositas. 

Experten verweisen auf hohe Folgekosten

Alexandra Lienig, Projektleiterin der Vernetzungsstelle Schulverpflegung bei der Verbraucherzentrale Thüringen, verwies auf die Erfahrungen ihres Bundeslandes. Dort würden seit 2020 die Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) bei Schulessen gelten, und das habe „in der Fläche zu mehr Qualität bei der Gemeinschaftsverpflegung bei Kindern geführt“. Jedoch sei „die Preisfrage eine große Herausforderung für die Eltern“, sagte sie. Das Essen sei kostenpflichtig, die Bezahlung liege bei den Familien. „Wir brauchen eine Mitfinanzierung durch den Freistaat Thüringen“, sagte Lienig. Die Preise seien in den vergangenen zwei Jahren um 25 Prozent gestiegen.

Stephanie Wunder vom Thinktank Agora Agrar, Leiterin Team nachhaltige Ernährung, plädierte für die Einführung eines komplett kostenfreien Schulmittagessens. Sie machte auf die hohen Folgekosten aufmerksam, die durch falsche Ernährungsmuster im Kinder- und Jugendlichenalter entstünden. „Wir reden von zwei- bis dreistelligen Milliardenbeträgen, die Krankheiten wie Übergewicht und Adipositas verursachen“, sagte Wunder. Die Kosten für eine kostenlose warme Mahlzeit in der Kita und der Schule stellten „eine gute präventive Investition dar“.

Prof. Dr. Wilhelm Windisch, Experte für Tierernährung an der Technischen Universität München, unterstrich die Notwendigkeit für „eine gesunde und ausgewogenen Ernährung bei Heranwachsenden“. Er verwies auf den hohen Bedarf an Eisen und Omega-3-Fettsäuren bei Kindern und Jugendlichen. Deshalb solle es beim Schulessen auch Fleisch, Fisch und Eierspeisen geben. Auch das sei „eine Frage der Ernährungsgerechtigkeit“. Vor allem in Haushalten mit geringem Einkommen und Bildungsniveau komme es öfter als im Durchschnitt zu Übergewicht und mangelnder Bewegung. Diese Defizite könnten durch ein gemeinsames, kostenloses Schulessen ausgeglichen werden.

Fehlendes Finanzierungskonzept

Marc Elxnat vom Deutschen Städte- und Gemeindebund, Büroleiter des Hauptgeschäftsführers Gerd Landsberg, verdeutlichte die Notwendigkeit „einer gesundheitsförderlichen Ernährung für alle Kinder, unabhängig von der sozialen Herkunft“, allerdings gebe es für die Vorschläge des Bürgerrates kein Finanzierungskonzept. Der Bürgerrat empfehle zwar Standards für das kostenlose Mittagessen, aber die müssten auch finanzierbar sein. „Es stellt sich die Frage, ob es der richtige Zeitpunkt ist, neue Ansprüche zu schaffen“, so Elxnat. Zumal solle darüber nachgedacht werden, ob die Maßnahme zielgenau sei, weil von dem kostenlosen Mittagessen pauschal alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von der Einkommenssituation der Eltern, profitierten.

„Die finanzielle Ausstattung ist nicht geklärt, zudem sind schulische Angelegenheiten Sache der Länder“, sagte Manon Struck-Pacyna, Leiterin Öffentlichkeitsarbeit des Lebensmittelverbands Deutschland. Allerdings seien die Bundesländer bislang nicht bereit, den finanziellen Mehraufwand eines kostenlosen Mittagessens an Kitas und Schulen zu übernehmen. Auch der Aufwand, den Bildungseinrichtungen mit der Bereitstellung eines solchen Angebots hätten, sei nirgends berücksichtigt. Schulen hätten Küchen, Personal und Räumlichkeiten bereitzustellen. 

Schulessen wichtigstes Thema im Bürgerrat

Joseph Heiß, Teilnehmer am Bürgerrat, machte deutlich, dass das Thema kostenfreies Schulmittagessen das wichtigste Thema im Bürgerrat gewesen sei. Obwohl bereits „am zweiten Tag der Hinweis kam, das Thema nicht zu behandeln, weil es Sache der Länder ist, ließ uns das Thema nicht los“, sagte Heiß. Deshalb habe sich das Gremium Gedanken dazu gemacht, wie so ein Vorhaben bezahlt werden könnte. Die Bundesregierung habe im Jahr 2022 rund 47 Milliarden Euro an Kindergeld bezahlt, ein deutschlandweites Schulessen würde etwa 5,5 Milliarden Euro pro Jahr kosten. Aus diesem Grund sollte der Kindergeld-Etat dafür genutzt werden. 

Ingeborg Simon, ebenfalls Teilnehmerin am Bürgerrat, wies auf den Punkt Lebensmittelverschwendung hin. Sie schlug vor, Schulspeisen, die nicht verwendet worden seien, an die Cateringfirmen zurückzugeben, so dass diese die Reste an Bedürftige, etwa mit Hilfe der Tafeln, abgeben könnten.

„Essen ist mehr als nur Kalorienzufuhr“

Die beiden Mitglieder des wissenschaftlichen Beirates des Bürgerrates, Prof. Dr. Britta Renner, Gesundheitspsychologin an der Universität Konstanz, sowie Prof. Dr. Melanie Eva-Maria Speck vom Fachbereich Agrarwissenschaften und Landschaftsarchitektur, Sozialökonomie in Haushalt und Betrieb an der Hochschule Osnabrück, verwiesen ebenfalls auf die Bedeutung von Ernährung. „Essen ist mehr als nur Kalorienzufuhr“, sagte Renner. Menschen würden beim Essen soziale Bindungen aufbauen, und das „begünstigt das gesellschaftliche Klima“, sagte die Psychologin. 

Eva-Maria Speck erinnerte daran, dass der Bürgerrat als „konsensorientiert und fraktions- und parteiübergreifend“ begriffen werden solle, an dem verschiedene Menschen aus allen Bevölkerungsteilen beteiligt waren. Die Empfehlungen seien im breiten Konsens zustande gekommen, und diese sollten die Adressierten dazu bringen, Vorschläge zu erarbeiten, wie die Empfehlungen umgesetzt werden könnten. (nki/15.05.2024)

Dokumente

  • 20/10300 - Unterrichtung: Bürgergutachten - Empfehlungen des Bürgerrates "Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben" an den Deutschen Bundestag
    PDF | 8 MB — Status: 20.02.2024

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft
  • Öffentliches Fachgespräch am Montag, dem 13. Mai 2024, 11:00 bis 13:00 Uhr zu Empfehlung 1 "Kostenfreies Mittagessen für alle Kinder" des Bürgergutachtens "Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben" (BT-Drs. 20/10300)
  • Bürgergutachten – Empfehlungen des Bürgerrates „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“ an den Deutschen Bundestag (BT-Drs. 20/10300)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Ernährung

Mediziner warnen vor Energydrinks und fordern Altersgrenze

Zeit: Dienstag, 10. September 2024, 14 bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3 101

Mehrere Ärzte haben vor möglichen schweren gesundheitlichen Folgen durch den Konsum von sogenannten Energydrinks gewarnt und sich für die Einführung einer Altersgrenze beim Kauf ausgesprochen, um Kinder und Jugendliche besser zu schützen. 

In einem öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft am Dienstag, 10. September 2024, unter Leitung des Vorsitzenden Hermann Färber (CDU/CSU) berichtete Prof. Dr. Nikolaus Haas (Ludwig-Maximilians-Universität München), Energydrinks könnten bei Kindern und Jugendlichen eine Art Einstiegsdroge für andere Drogen im weiteren Erwachsenenaltern sein – von Alkohol zu Cannabis und härteren Drogen. Bekannt sei auch, dass der Konsum von Energydrinks zu aggressivem Verhalten führen könne und dass Schlafstörungen auftreten könnten. 

Altersgrenze befürwortet

Aus medizinischen Gründen sprach sich Haas ebenso wie Dr. Felix Sebastian Oberhoffer (Ludwig-Maximilians-Universität München) für eine Altersgrenze bei Energydrinks aus. Zwei Drittel aller Jugendlichen würden Energydrinks konsumieren. Beim Konsum von Energydrinks komme es zu erhöhtem Blutdruck, Herzrhythmusstörungen und einer signifikant niedrigeren Schlafdauer, so Oberhoffer. 

Grundlage des öffentlichen Fachgesprächs war die Empfehlung des Bürgerrates „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“, eine Altersgrenze bei Energydrinks einzuführen (20/10300). Die Gesundheitsschäden und das Suchtpotenzial seien ähnlich gravierend wie bei Zigaretten und Alkohol, hatte der Bürgerrat argumentiert. Für eine Altersgrenze ab 16 Jahren spricht nach Ansicht des Gremiums, dass Wein und Bier auch ab 16 Jahren erlaubt seien. 

„Energydrinks sind gefährlich“

Dr. Christina Rempe (staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin) sagte, Energydrinks seien für Kinder und Jugendliche leicht zugänglich. Produktaufmachung und Marketing würden nicht erkennen lassen, dass es sich um Produkte handele, die für Kinder und Jugendliche gesundheitlich problematisch sein könnten. 

Dr. Rebekka Siegmann (foodwatch Deutschland) verwies darauf, dass sich der Absatz der Drinks in den letzten sechs Jahren fast verdoppelt habe. Testkäufe hätten belegt, dass auch Elfjährige problemlos diese Drinks hätten kaufen können. 

Energydrinks seien gefährlich. Eine Altersgrenze für Energydrinks wäre konsequent, sagte Siegmann. Kinder und Jugendliche müssten vor den Gefahren geschützt werden. Von Influencern verbreitete Werbung ziele auf Kinder und Jugendliche. Das Marketing richte sich eindeutig an Kinder. 

Überschrittene Unbedenklichkeitsgrenze

Prof. Dr. Tanja Schwerdtle (Bundesinstitut für Risikobewertung, Max-Rubner-Institut) sagte unter Hinweis auf Risikobewertungen, bereits bei einem Verzehr von zwei 250-Milliliter-Dosen Energydrinks am Tag werde die Grenze einer unbedenklichen Koffeinaufnahme überschritten. 

Es sei aber bekannt, dass Kinder und Jugendliche häufig größere Mengen konsumieren würden. Ergebnisse einer Studie zu einem chronisch hohen Konsum von Energydrinks würden 2025 erwartet. 

„Energydrinks sind sicher“

Andreas Kadi (Energy Drinks Europe) sagte, Energydrinks seien auf europäischer und nationaler Ebene umfassend und ausreichend reguliert. Es würden Hinweise auf erhöhten Koffeingehalt gegeben und zudem Hinweise, dass die Drinks für Kinder, Schwangere und Stillende nicht empfohlen seien. Trotz vergleichbaren Koffeingehalts gebe es solche Verpflichtungen für Kaffee- oder Teegetränke nicht. 

In Deutschland seien sogar Höchstwerte für charakteristische Zutaten von Energydrinks festgelegt. Energydrinks seien sicher, sagte Kadi mit Blick auf Bewertungen von Lebensmittelsicherheitsbehörden. Die Drinks würden von Jugendlichen auch nicht übermäßig konsumiert. Unter Berufung auf Untersuchungen sagte Kadi, bei Jugendlichen stamme die hohe Koffeinaufnahme aus Kaffee und Tee und sei nicht auf Energydrinks zurückzuführen. 

„Diese Getränke braucht kein Mensch“

Dr. Detlef Groß (Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke) zitierte aus Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI), wonach der Konsum von Energydrinks bei Kindern keine nennenswerte Rolle spiele. Bei Jugendlichen stünden Kaffee, Teegetränke und koffeinhaltige Getränke im Vordergrund. 

Rene Schreiber, Teilnehmer der Arbeitsgruppe zu Empfehlung 8 des Bürgerrates „Ernährung im Wandel“, sagte, er sei ursprünglich sogar für ein völliges Verbot gewesen: „Diese Getränke braucht kein Mensch.“ (hle/11.09.2024)

Dokumente

  • 20/10300 - Unterrichtung: Bürgergutachten - Empfehlungen des Bürgerrates "Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben" an den Deutschen Bundestag
    PDF | 8 MB — Status: 20.02.2024

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft
  • Öffentliches Fachgespräch am Dienstag, dem 10. September 2024, 14:00 bis 16:00 Uhr zu Empfehlung 8 "Altersgrenze für Energydrinks" des Bürgergutachtens "Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben" (BT-Drs. 20/10300)
  • Bürgergutachten – Empfehlungen des Bürgerrates „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“ an den Deutschen Bundestag (BT-Drs. 20/10300)
  • WD 8 - 043/24 Zu Altersbeschränkungen für den Verkauf von Energydrinks

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Ernährung

Experten: Karitative Lebensmittel-Unternehmer schaffen

Zeit: Montag, 23. September 2024, 15 bis 17 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 200

Die Mehrheit der Experten unterstützt die Forderung des Bürgerrates für Ernährung im Wandel (20/10300), die Weitergabe noch genießbarer Lebensmittel gesetzlich zu regeln. Dazu soll die Rechtsfigur des karitativen Lebensmittel-Unternehmers geschaffen werden. In einem öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft am Montag, 23. September 2024, zudem Thema „Zu Empfehlung 3: Verpflichtende Weitergabe von genießbaren Lebensmitteln durch den Lebensmitteleinzelhandel“ sprach sich Prof. Dr. Markus Grube, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, für eine Korrektur des Lebensmittelrechts und „der Schaffung einer rechtlichen Vorgabe“ zur Weitergabe noch genießbarer Lebensmittel aus. Zudem brachte er steuerliche Erleichterungen für Lebensmitteleinzelhändler ins Gespräch, die Waren zugunsten von Tafeln und anderen gemeinnützigen Ausgabestellen bereitstellen.

„Kooperationen mit Tafeln verstärken“

Dem schloss sich Dr. Marcus Girnau, stellvertretender Hauptgeschäftsführer beim Lebensmittelverband Deutschland, an. Auch er ist gegen eine gesetzliche Verpflichtung des Einzelhandels und der Lebensmittelhersteller, Waren abzugeben. Besser sei es, „die bestehenden Kooperationen mit den Tafeln zu verstärken“. 

Die Zusammenarbeit zwischen Händlern und Spendenstellern habe sich seit Jahrzehnten entwickelt, und diesen Weg gelte es weiterzugehen. Zudem verwies Girnau auf das Gutachten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, das Lebensmittelrecht zu reformieren, einfache Weitergaberegelungen zu schaffen und andere Spender wie beispielsweise die Außer-Haus-Verpflegestellen einzubeziehen.

Sensibilisierung der Bevölkerung

„Das Thema ist ökologisch und ökonomisch sehr wichtig“, sagte Philipp Hennerkes, Geschäftsführer für den Bereich Public Affairs und Media Relations beim Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH). Die Unternehmen, die Spenden abgeben, hätten ihre Prozesse weiter spezialisiert. Somit gäben in Deutschland fast 90 Prozent der Lebensmittelmärkte mittlerweile Spenden ab, in Frankreich seien es 60 Prozent. Zudem finde das Thema mit Aktionen wie „Zu gut für die Tonne“ Aufmerksamkeit, womit eine Sensibilisierung der Bevölkerung für weniger Lebensmittelverschwendung verbunden sei. 

Dr. Marie Mourad, Beraterin für Abfallvermeidung und Nachhaltigkeit, bewarb das Gesetz, das Supermärkten in Frankreich seit 2016 verbietet, Lebensmittel wegzuwerfen und diese stattdessen zu spenden. „Dadurch haben die Tafeln deutlich mehr Spenden erhalten“, sagte Mourad. In den USA gebe es eine ähnliche Regelung, und auch in Deutschland wäre ein solches Gesetz „kein Wunderding“, sondern eine Notwendigkeit, befand Mourad.

Rechtssicher und rentabel

Regina Treutwein, Bereichsleiterin Lebensmittelrettung und Logistik bei der Tafel Deutschland, erinnerte daran, dass ihre Einrichtung seit über 30 Jahren Lebensmittelverschwendung bekämpfe. Die Bürgerrat-Empfehlung, die Weitergabe genießbarer Lebensmittel durch den Lebensmittelhandel gesetzlich zu regeln, „begrüßen wir in vollem Maße“, sagte Treutwein. Jedoch müsse das in mehreren Schritten geschehen. Als erstes solle die Weitergabe an genießbaren Lebensmitteln „rechtlich sicher“ sein und sich auch für alle Unternehmen in der Lebensmittelwertschöpfungskette finanziell lohnen. 

Dazu sollten steuerliche Vereinfachungen vorgenommen werden, besonders für Unternehmen, die Sachspenden an karitative Einrichtungen wie die Tafeln leisten. Das französische Gesetz, so Treutwein, sei für Deutschland nicht eins zu eins übertragbar, weil der Lebensmitteleinzelhandel seit Jahrzehnten mit den Betreibern der Tafeln zusammenarbeite.

Weiterentwicklung der Weitergabe durch die Tafeln

Prof. Dr. Melanie Eva-Maria Speck vom Fachbereich Agrarwissenschaften und Landschaftsarchitektur/Sozialökonomie in Haushalt und Betrieb an der Hochschule Osnabrück und Mitglied im wissenschaftlichen Beitrat des Bürgerrats erklärte, die meisten Spenden würden über den Lebensmitteleinzelhandel gespendet, doch über die Produktflüsse und die Logistik gebe es kaum valide Daten. „Deswegen brauchen wir ein anderes Monitoring“, schlug sie vor.  

Zudem brauche es eine Weiterentwicklung der Weitergabe durch die Tafeln. Derzeit würden diese Institutionen mehrheitlich von Ehrenamtlern betrieben. Das System stoße jedoch „in Krisenlagen an seine Grenzen“, so Speck. Der Beginn des Ukraine-Krieges und die damit gestiegene Zahl an Tafelkunden hätten das gezeigt. Zudem brauche es klare Regeln für die Spender. Tafeln hätten ein anderes Ziel als etwa Social-Impact-Unternehmen wie beispielsweise die „Too Good To Go GmbH“, die eine gewerbliche Weitergabe vornehme.

„Elf Millionen Tonnen werden weggeworfen“

Die Vertreterin dieser Firma, Astrid Fastenrath, machte deutlich, wie wichtig die Weitergabe von genießbaren Lebensmitteln sei. „Elf Millionen Tonnen Lebensmittel werden in Deutschland pro Jahr weggeworfen, das muss reduziert werden.“ Das Geschäftsmodell der „Too Good To Go GmbH“ sei es, Geschäfte zu verbinden, die unverkaufte, überschüssige Lebensmittel haben und diese zu einem vergünstigten Preis an Selbstabholer verkaufen möchten. 

So könnten Restaurants, Cafés, Supermärkte und Hotels Lebensmittel weitergeben, die noch essbar sind, und die Waren nicht einfach entsorgen. Die Mobile App sei 2016 an den Start gegangen und habe mittlerweile rund 100 Millionen Nutzer weltweit. Lebensmittelverschwendung könne nicht nur mit einem einzigen Modell bekämpft werden.

Arbeitsgruppe des Bürgerrates „Ernährung im Wandel“

Melanie Beate Morgen, Teilnehmerin der Arbeitsgruppe zu Empfehlung Nummer drei des Bürgerrates „Ernährung im Wandel“, bekräftigte die Notwendigkeit, die Bevölkerung dazu zu sensibilisieren, „weniger Lebensmittel zu verschwenden“. Brigitte Bernhard, Teilnehmerin beim Bürgerrat, wünscht sich, dass „Politik die rechtlichen Grundlagen für die Weitergabe von noch essbaren Lebensmitteln schafft“. 

Kombiniert mit dem kostenlosen Mittagessen in Kitas und Schulen – eine weitere Empfehlung des Bürgerrates – solle die Weitergabekette ergänzt werden. Auch Lebensmittel aus diesem Bereich sollten weitergegeben werden und nicht in der Mülltonne landen, so der Wunsch der Vertreterinnen aus dem Bürgerrat.

Mehr Personal für Lebensmittelkontrollen

Die Teilnehmer des Bürgerrates hatten von September 2023 bis Januar 2024 in Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern, Ernährungsexperten und Fachpolitikern über eine Verbesserung der Ernährungspolitik beraten. Im Februar hatte das Gremium Bundestagspräsidentin Bärbel Bas ein Gutachten überreicht. Der Bundestag hatte Anfang 2024 erstmals über die Empfehlungen debattiert und die Vorschläge zur weiteren Beratung an die Fachpolitiker im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen. 

Die Empfehlungen beinhalten unter anderem die verpflichtende  Weitergabe von genießbaren Lebensmitteln durch den Lebensmitteleinzelhandel. Außerdem wird ein kostenfreies Mittagessen in Kitas und Schulen, eine Verbrauchsabgabe zur Förderung des Tierwohls und eine Altersgrenze für Energydrinks vorgesehen. Zudem hat sich der Bürgerrat in seiner Empfehlung darauf geeinigt, dass mehr Personal für Lebensmittelkontrollen benötigt wird. Dafür solle die Berufsordnung für Lebensmittelkontrolleure novelliert werden. (nki/26.09.2024)

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  • 20/10300 - Unterrichtung: Bürgergutachten - Empfehlungen des Bürgerrates "Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben" an den Deutschen Bundestag
    PDF | 8 MB — Status: 20.02.2024

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft
  • Öffentliches Fachgespräch am Montag, dem 23. September 2024, 15:00 bis 17:00 Uhr zu Empfehlung 3 "Verpflichtende Weitergabe genießbarer Lebensmittel durch den Lebensmitteleinzelhandel" des Bürgergutachtens "Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben" (BT-Drs. 20/10300)
  • Bürgergutachten – Empfehlungen des Bürgerrates „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“ an den Deutschen Bundestag (BT-Drs. 20/10300)

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Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Ernährung

Einheitskennzeichnung als Weg aus dem Label-Dschungel

Zeit: Montag, 4. November 2024, 14.30 bis 16.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2 600

Mehrere Experten haben sich in einem öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft am Montag, 4. November 2024, zum Thema „Bewusstes Einkaufen leicht gemacht durch ein verpflichtendes staatliches Label“ für ein solches Label ausgesprochen. Von Gastronomie und Handel gab es erhebliche Bedenken. Grundlage der Beratung waren Empfehlungen des Bürgerrates „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“ (20/10300). 

Empfehlung des Bürgerrates

Diese sehen unter anderem vor, ein staatliches, verpflichtendes Label für alle in Deutschland und der Europäischen Union verkaufte Produkte einzuführen. Das Label soll einfach gestaltet sein und von einer Informationskampagne begleitet werden, damit es Akzeptanz bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern findet. „Man soll in drei Sekunden erkennen, ob das Lebensmittel unbedenklich ist“, heißt es in der Empfehlung des Bürgerrates.

Der Bürgerrat hatte in seiner Empfehlung 2 ein staatliches, verpflichtendes Label für alle in Deutschland und der Europäischen Union verkauften Produkte empfohlen. Das Label solle die Bereiche Klima, Tierwohl und Gesundheit einzeln berücksichtigen und wissenschaftlich fundiert sein.

„Wir sitzen alle in einem Boot“

Prof. Dr. Antje Risius (Georg-August-Universität Göttingen), Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des Bürgerrats, erläuterte, der Bürgerrat wolle einen neuen Standard setzen, der auch Vertrauen habe. Sie appellierte: „Wir sitzen alle in einem Boot.“ 

Prof. Dr. Carsten Leo Demming (Duale Hochschule Baden-Württemberg, Heilbronn) sagte, die Empfehlungen des Bürgerrats seien sinnvoll. Ein solches Label müsse auf den ersten Blick schnell und einfach Informationen liefern. Verbraucher würden nur zwischen zwei und acht Sekunden auf die Verpackung blicken. Daher müsse ein Label einheitlich sein, zum Beispiel in Form eines fünfstufigen Ampelsystems. Dass Verbraucher derzeit verunsichert seien, liege an der Vielzahl der Labels. Es gebe einen „Label-Dschungel“. 

„Einfache und verlässliche Informationen“

Lena Hennes (Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie) erklärte, ein verpflichtendes staatliches Label entspreche klar dem Wunsch der Verbraucher. Es könne einfache und verlässliche Informationen bieten. Die vom Bürgerrat empfohlenen Dimensionen Tierwohl und Gesundheit seien einfach umzusetzen. Bei der Dimension Klima könnten wegen der schwankenden Emissionen bei Lebensmitteln Durchschnittswerte verwendet werden. 

Die Lebensmittelproduktion trage zu einem Viertel aller Treibhausgasemissionen bei, erläuterte Prof. Dr. Carolyn Hutter (Duale Hochschule Baden-Württemberg, Heilbronn). Intensive Landwirtschaft und Überfischung seien Haupttreiber des Biodiversitätsverlustes. Das Label sei nicht nur gut für die Umwelt, sondern auch für die Wirtschaft, die animiert werde, ihre Produkte nachhaltiger zu machen und Wettbewerbsvorteile zu generieren. 

Unterstützung für ein staatliches Label

Christiane Seidel (Verbraucherzentrale Bundesverband) kritisierte den heutigen „Label-Dschungel“. Für Verbraucher sei es schwer nachzuvollziehen, ob es sich um reines Marketing handele oder ambitionierte Label. Durch Greenwashing würden Verbraucher immer wieder getäuscht. Die Forderung nach einem staatlichen Label werde unterstützt. 

Massive Kritik an der Empfehlung des Bürgerrats äußerte Ingrid Hartges (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband). Die Branche leide bereits heute unter starker bürokratischer Belastung. Die Auswahl der Tierwohlkennzeichnung lehne man ab. Man könne freiwillige Lösungen nehmen. Die Politik erkläre, Bürokratie abbauen zu wollen. Hier geschehe das Gegenteil. Außerdem gehe es der Branche nicht gut: „Viele Betriebe geben auf.“ 

„Überforderung der Verbraucherinnen und Verbraucher“

Christian Mieles (Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels) sagte, der Handel setze sich seit Langem für nachhaltige Systeme ein. Mit Blick auf die Empfehlungen des Bürgerrates rate man jedoch zu einer differenzierteren Betrachtung. Aus Sicht des Handels erscheine es nahezu unmöglich, Aspekte wie Klima, Tierwohl und Gesundheit in einer Kennzeichnung zusammenzuführen. 

Der Vorschlag des Bürgerrates ziele darauf ab, drei komplexe und sehr unterschiedliche Kriterien in einem Label zu integrieren, kritisierte Manon Struck-Pacyna (Lebensmittelverband Deutschland). „Wir halten dies für eine Überforderung sowohl der Verbraucherinnen und Verbraucher beim Verständnis als auch der Wissenschaft und Wirtschaft bei der Erarbeitung und Umsetzung“, sagte Struck-Pacyna, die außerdem vor neuen bürokratischen Hürden warnte. 

„Informationskampagne zwingend erforderlich“

Karen Bömelburg (Bürgerrat) erläuterte, man sei fassungslos gewesen, wie viele Labels es gebe. Eine Informationskampagne sei zwingend erforderlich, damit der Verbraucher wisse, wie er mit dem neuen Label umgehen müsse. Joachim Joppe (Bürgerrat) entgegnete auf die Kritik aus der Gastronomie, das Label sollte nur für Lebensmittel gelten, die man kaufe. Das Hotel- und Gaststättengewerbe habe mit dem Label nichts zu tun. 

Prof. Dr. Moritz Hagenmeyer, Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des Bürgerrates, nannte das Vorhaben eines nationalen staatlichen Labels nicht umsetzbar. „Wir sind hier so ein bisschen wie in dem Märchen 'Des Kaisers neue Kleider'“, sagte Hagenmeyer. Aus europarechtlicher Sicht gebe es keine Möglichkeit, ein solches Label zu beschließen. (hle/05.11.2024)

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw37-pa-ernaehrung-unterrichtung-buergerrat-1013556

Stand: 17.05.2025