• Direkt zum Hauptinhalt springen
  • Direkt zum Hauptmenü springen
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2025)
  4. 2024
zurück zu: Texte (2021-2025) ()
  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Energie

Gesetz­entwurf zur Erneuerbaren-Richtlinie der EU erörtert

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes (20/11226) vorgelegt, den der Bundestag am Donnerstag, 16. Mai 2024, erstmals beraten und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen hat.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die EU-Richtlinie 2023 / 2413 zur Änderung der EU-Richtlinie 2018 / 2001 sieht vor, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen der Union auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 gesteigert wird. Um dieses Ziel zu erreichen, sind in der Richtlinie Maßnahmen vorgesehen, um die Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien deutlich zu beschleunigen. 

Dazu sind von Mitgliedstaaten Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energien auszuweisen, in denen Vorhaben in einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren genehmigt werden. Auch außerhalb von Beschleunigungsgebieten werden die Genehmigungsverfahren angepasst. Zudem können Mitgliedstaaten Infrastrukturgebiete ausweisen, um auch hier zu vereinfachten und beschleunigten Verfahren zu gelangen.

Dazu führt die Bundesregierung im Gesetzentwurf aus: „Die Änderungen fügen sich in die Gesamtlinie Deutschlands ein, seine gesamte Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den 1,5-Grad-Klimaschutz-Pfad auszurichten, zu dem sich Deutschland und die Europäische Union im Rahmen des Übereinkommens von Paris verpflichtet haben. Die Stromversorgung soll im Jahr 2030 zu mindestens 80 Prozent auf erneuerbaren Energien beruhen. Für die Erreichung dieses Ziels sind massive Anstrengungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien sowie beim Ausbau der Stromnetze erforderlich.“

Anlagen zur Wasserstofferzeugung auf See

Darüber hinaus macht die EU-Richtlinie 2010 / 750 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) Vorgaben zu Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff. Zudem soll die Errichtung von Anlagen zur Wasserstofferzeugung auf See im überragenden öffentlichen Interesse liegen.

Ferner soll die EU-Verordnung 2023 / 1804 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe den Aufbau von Ladeinfrastruktur in der gesamten EU beschleunigen und vereinheitlichen.

Windenergie auf See und Stromnetze

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf setzt die planungs- und genehmigungsrechtlichen Bestimmungen der EU-Richtlinie 2018 / 2001 in den Bereichen Windenergie auf See sowie Stromnetze um. Daneben werden Regelungen der EU- Richtlinie 2010/75 über Industrieemissionen, soweit noch nicht durch bestehende Vorschriften abgedeckt, umgesetzt. Es werden Änderungen im Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergie-auf-See-Gesetz, WindSeeG), im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz) sowie im Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) vorgenommen. Darüber hinaus werden Änderungen am s Bundesbedarfsplangesetz BBPlG vorgenommen.

Der Normenkontrollrat erhebt keine Einwände, er bewertet die Darstellung der Regelungsfolgen als nachvollziehbar und methodengerecht. (mis/16.05.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

()
Katrin Uhlig

Katrin Uhlig

© Katrin Uhlig/ Meike Kenn

Uhlig, Katrin

Bündnis 90/Die Grünen

()
Thomas Heilmann

Thomas Heilmann

© Piet Truhlar

Heilmann, Thomas

CDU/CSU

()
Bengt Bergt

Bengt Bergt

© Bengt Bergt/Kai Köckeritz

Bergt, Bengt

SPD

()
Steffen Kotré

Steffen Kotré

© Steffen Kotré/ Hagen Schnauss

Kotré, Steffen

AfD

()
Michael Kruse

Michael Kruse

© Michael Kruse, FDP Hamburg/Patrick Lux

Kruse, Michael

FDP

()
Maria-Lena Weiss

Maria-Lena Weiss

© Maria-Lena Weiss/ Michael Kienzler

Weiss, Dr. Maria-Lena

CDU/CSU

()
Stefan Seidler

Stefan Seidler

© Stefan Seidler/Lars Salomonsen

Seidler, Stefan

fraktionslos

()
Astrid Damerow

Astrid Damerow

© Astrid Damerow/Michael Gehrig

Damerow, Astrid

CDU/CSU

()
Daniel Schneider

Daniel Schneider

© Daniel Schneider/ Maximilian König

Schneider, Daniel

SPD

()
Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

()

Dokumente

  • 20/11226 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
    PDF | 858 KB — Status: 29.04.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Rede zu Protokoll: Hümpfer, Markus (SPD)
  • Überweisung 20/11226 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Energie

Experten sehen Nachbesserungsbedarf bei RED-III-Umsetzung

Zeit: Mittwoch, 5. Juni 2024, 10.30 bis 13 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.800

An der von der Bundesregierung geplanten Umsetzung der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie am Mittwoch, 5. Juni 2024, zum Gesetzentwurf „zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes“ (20/11226) deutlich. 

Um das Ziel einer Steigerung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen in der EU auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 zu erreichen, sind in der Richtlinie Maßnahmen enthalten, die beschleunigte Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien ermöglichen sollen. So sollen durch die Mitgliedstaaten Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energien ausgewiesen werden, in denen Vorhaben in einem vereinfachten Verfahren genehmigt werden. Auch außerhalb von Beschleunigungsgebieten sollen die Genehmigungsverfahren angepasst werden. Zudem sollen Mitgliedstaaten Infrastrukturgebiete ausweisen, um auch hier zu vereinfachten und beschleunigten Verfahren zu gelangen.

Experten betonen Bedeutung des Netzanschlusses

Ob Offshore-Windenergieparks durch die Regelungen künftig schneller ans Netz gehen können, wird allerdings von Vertretern der Windenergie-Branche in Zweifel gezogen. Kristin Blasche vom Windparkbetreiber Orsted Germany GmbH geht davon aus, „dass die Gesetzesänderung nicht zu einer Beschleunigung des Ausbaus der Offshore Windenergie führen würde“. Es gebe derzeit keine Verzögerungen bei der Projektrealisierung durch Genehmigungsverfahren. Entscheidend für die Projektrealisierung sei das Vorhandensein des Netzanschlusses. 

Auch Stefan Thimm, Geschäftsführer beim Bundesverband der Windenergie Offshore (BWO), sieht keine Beschleunigungswirkung in dem geplanten Verzicht auf die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) innerhalb der auszuweisenden Beschleunigungsgebiete. Die UVP sei in der Genehmigungspraxis etabliert, trage wesentlich zur Erhöhung der Akzeptanz des Offshore-Windpark-Ausbaus bei und habe in der Vergangenheit zur Rechts- und Investitionssicherheit der Offshore-Projekte beigetragen, sagte er. Ebenso wie Blasche forderte Thimm, eine „Kann-Bestimmung“ einzuführen, damit Unternehmen weiterhin die Möglichkeit haben, eine UVP durchzuführen und in das Genehmigungsverfahren einzubringen. 

Aus Sicht von Urs Wahl, Senior Manager Politik und Regierungsangelegenheiten bei der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, wird eine beschleunigte Inbetriebnahme der Offshore-Windparks mit dem Gesetzentwurf nicht erreicht. Alles hänge am Netzanschluss, egal wie das Verfahren vorher gestaltet werde, sagte er. Die Abschaffung der UVP spiele hingegen keine Rolle. Wahl regte an, zu den Infrastrukturgebieten auch eine Beschleunigung für den Ausbau und Neubau von Pumpspeicherkraftwerken in Betracht zu ziehen. 

Einheitliches System für Bund und Bundesländer

Tetiana Chuvilina, Leiterin Politik beim Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH, forderte „Nachschärfungen“, um die gewünschten Beschleunigungseffekte zu erzielen. Wenn die Länder einzeln über die Einführung von Infrastrukturgebieten entscheiden dürfen, schwäche dies die Beschleunigungseffekte der RED III. Es sei zielführend, so Chuvilina, ein einheitliches System für Bund und alle Bundesländer per Gesetz zu etablieren, da sonst ein Flickenteppich drohe. Bleibe man bei der Einzelentscheidung müsse der jeweiligen Behörde eine einmonatige Frist zur Entscheidung für oder gegen eine Infrastrukturgebietsausweisung gesetzt werden, verlangte sie. 

Hinter diese Forderung stellte sich auch Guido Hermeier, Leiter Recht Netzinfrastruktur, Naturschutzfachliche Kompensation und Leitungsrechte beim Übertragungsnetzbetreiber Amprion GmbH. Er forderte zugleich, Erleichterungen im Gebiets- und Artenschutz nicht nur auf die Zulassungsphase, sondern auch vollständig auf die Umsetzungsphase des Vorhabens zu erstrecken, was laut Unionsrecht möglich sei. Außerdem müsse sichergestellt sein, dass bei Mitnahmen von 110 kV-Anlagen oder der nachträglichen Einbeziehung von Nebenanlagen auf das Gesamtvorhaben „die umweltfachlichen Erleichterungen ebenfalls greifen“. 

Beschränkung der Artenschutzprüfung

Die geplanten Privilegien sollten auch aus Sicht von Bastian Olzem, Geschäftsbereichsleiter Erzeugung und Systemintegration beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), auf die 110 kV-Ebene ausgeweitet werden. „Wir könnten so den Beschleunigungseffekt aus dem Übertragungsnetz auf die nächste Stufe ausweiten“, sagte er. Die Artenschutzprüfung müsse auf die streng geschützten Arten beschränkt bleiben. Auf eine Erweiterung des Artenspektrums müsse verzichtet werden, so Olzem. Mit Blick auf die UVP bewertete er eine „Kann-Regelung“ besser als den obligatorischen Wegfall. 

Für Felix Schmidt, Policy Advisor Climate and Energy beim WWF Deutschland, schießt die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf über das Ziel hinaus. Die Umsetzung der RED III dürfe nicht zu einer Absenkung der Umweltstandards führen, betonte er. Schmidt forderte Anpassungen, „um Schutzstandards und Rechtssicherheit zu verbessern“. Die UVP sowie die artenschutzrechtliche Prüfung müssten erhalten bleiben. Zudem müsse das Volumen von Beschleunigungsgebieten eingegrenzt werden, „indem sie an zentral voruntersuchten Flächen angeknüpft werden und sensible Gebiete ausschließen“. 

Preisbasierte Vergabeverfahren 

Henning Vöpel, Vorstand beim Centrum für Europäische Politik, bewertete den Gesetzentwurf als grundsätzlich geeignet, die Vorgaben der RED-III-Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Er schlug zugleich vor, das rein preisbasierte Vergabeverfahren künftig auf sämtliche Ausschreibungen von Flächen für Offshore-Windkraft anzuwenden, um Einnahmepotenziale zu erhöhen und so die positiven Effekte auf Netzausbau und Kostenentlastung zu verstärken.

Außerdem regte er eine Prüfung der Erdleitungspriorität im Netzausbau aus der Perspektive der Systemkosten an. Die deutlich niedrigeren Kosten einer Freileitung im Vergleich zur Erdleitung würden sich in den Netzentgelten und damit in der Kostenbelastung von Wirtschaft und Verbrauchern bemerkbar machen. 

Erdverkabelung und Leistungsdichte

Eva Bode von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände sprach sich hingegen dafür aus, am Erdkabelvorrang festzuhalten. Die Energiewende könne nur gelingen, „wenn dort, wo der Ausbau stattfindet, er auf breite Akzeptanz stößt“, sagte Bode. Erdkabel stellten in der Regel einen geringeren Eingriff in das Lebensumfeld der Betroffenen dar. 

Der Physiker Dieter Böhme zog die Leistungsstärke der Windkraft in Zweifel. Windräder hätten nur eine mittlere Leistungsdichte von etwa 40 bis 100 Watt pro Quadratmeter Rotorfläche, „was der Leistung klassischer Glühlampen entspricht, ohne dass man den Strom groß technisch speichern kann“. Angesichts dieser Leistungsdichte seien Milliarden Quadratmeter Rotorfläche für eine Energiewende nötig. „Deutschland und seine Küsten würden in einen einzigen Wald von Windrädern verwandelt“, sagte Böhme. (hau/05.06.2024)

Dokumente

  • 20/11226 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
    PDF | 858 KB — Status: 29.04.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 112. Sitzung am Mittwoch, den 5. Juni 2024, 10:30 Uhr, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.800 - öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll der 112. Sitzung (öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes") des Ausschusses für Klimaschutz und Energie am 5. Juni 2024

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • 20(25)627 Stellungnahme des Sachverständigen Urs Wahl, EnBW Energie Baden-Württemberg AG
  • 20(25)630 Stellungnahme der Sachverständigen Kristin Blasche, Orsted Germany GmbH
  • 20(25)631 Stellungnahme des Sachverständigen Prof. Dr. Henning Vöpel, Centrum für Europäische Politik
  • 20(25)632 Stellungnahme des Bundesverbandes der Windenergie Offshore e.V. (BWO)
  • 20(25)633 Stellungnahme der WWF Deutschland
  • 20(25)635 Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
  • 20(25)636 Gemeinsame Stellungnahme der TenneT TSO GmbH und der Amprion GmbH
  • 20(25)637 Stellungnahme BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
  • 20(25)640 Stellungnahme des Sachverständigen Dipl.-Phys. Dieter Böhme

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Klimaschutz und Energie

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Energie

Höchstspannungslei­tun­gen in den Bundes­be­darfsplan aufgenommen

Der Bundestag hat am Freitag, 5. Juli 2024, den ersten Teil des Gesetzentwurfs der  Bundesregierung „zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den
Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes“ (20/11226, 20/11558, 20/11685 Nr.9) angenommen und den übrigen Teil späteren Beschlussfassungen vorzubehalten. Er folgte damit einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (20/12145). Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, dagegen die Unionsfraktion die AfD-Fraktion, die beiden Gruppen Die Linke und BSW sowie der fraktionslose Abgeordnete Robert Farle.

Beschluss über übrige Gesetzesteile vertagt

Die Entscheidung über den Bundesbedarfsplan vorzuziehen und die übrigen Gesetzesteile später zu beschließen, begründen die Koalitionsfraktionen unter anderem damit, dass in den Bundesbedarfsplan weitere Vorhaben unabhängig von der nächsten turnusmäßigen Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes vorab bereits aufgenommen werden sollen. Die Bundesnetzagentur habe im Rahmen der Prüfung des Netzentwicklungsplans Strom 2023 bis 2037/2045 die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf der Vorhaben geprüft. Die Bundesnetzagentur habe für die betroffenen Vorhaben eine vorläufige Auswertung des Umweltberichts erstellt. Diese Auswertung sei bei der Entscheidung berücksichtigt worden. Hierdurch werde eine wirksame Umweltvorsorge sichergestellt. 
Der Bundesbedarfsplan umfasst Vorhaben, die der Anpassung, Entwicklung und dem Ausbau der Übertragungsnetze zur Einbindung von Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen, zur Interoperabilität der Elektrizitätsnetze innerhalb der Europäischen Union, zum Anschluss neuer Kraftwerke oder zur Vermeidung struktureller Engpässe im Übertragungsnetz dienen. Er stellt die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringliche Bedarf zur Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Netzbetriebs fest.

Damit die Vorhabenträger schnellstmöglich einen Antrag auf Planfeststellung stellen können, sei eine frühzeitige Aufnahme der Vorhaben in das Bundesbedarfsplangesetz erforderlich, heißt es in der Beschlussempfehlung. Da die neuen Vorhaben mit den bereits in Planung befindlichen Vorhaben 81 (Höchstspannungsleitung von Hemmingstedt/Lieth/Lohe-Rickelshof/Wöhrden nach Klein Rogahn/Stralendorf/Warsow/Holthusen/Schossin) und 82 (Höchstspannungsleitung von Ovelgönne/Rastede/Wiefelstede/Westerstede nach Bürstadt) gebündelt werden und diese Planungen nicht verzögert werden sollen, erweise sich ein Vorziehen selbst um wenige Monate als erforderlich. Daher sei es ausnahmsweise geboten, die Vorhaben – kurz vor der eigentlichen Novelle auf Basis der Bestätigung des Netzentwicklungsplans – bereits jetzt in das Bundesbedarfsplangesetz aufzunehmen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die EU-Richtlinie 2023/2413 zur Änderung der EU-Richtlinie 2018/2001 sieht vor, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen der EU auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 gesteigert wird. Um dieses Ziel zu erreichen, sind in der Richtlinie Maßnahmen vorgesehen, um die Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien deutlich zu beschleunigen. Dazu sind von Mitgliedstaaten Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energien auszuweisen, in denen Vorhaben in einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren genehmigt werden. Auch außerhalb von Beschleunigungsgebieten werden die Genehmigungsverfahren angepasst. Zudem können Mitgliedstaaten Infrastrukturgebiete ausweisen, um auch hier zu vereinfachten und beschleunigten Verfahren zu gelangen.

Dazu führt die Bundesregierung im Gesetzentwurf aus: „Die Änderungen fügen sich in die Gesamtlinie Deutschlands ein, seine gesamte Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den 1,5-Grad-Klimaschutz-Pfad auszurichten, zu dem sich Deutschland und die Europäische Union im Rahmen des Übereinkommens von Paris verpflichtet haben. Die Stromversorgung soll im Jahr 2030 zu mindestens 80 Prozent auf erneuerbaren Energien beruhen. Für die Erreichung dieses Ziels sind massive Anstrengungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien sowie beim Ausbau der Stromnetze erforderlich.“

Anlagen zur Wasserstofferzeugung auf See

Darüber hinaus macht die EU- Richtlinie 2010/750 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) Vorgaben zu Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff. Zudem soll die Errichtung von Anlagen zur Wasserstofferzeugung auf See im überragenden öffentlichen Interesse liegen.

Ferner soll die EU-Verordnung 2023/1804 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe den Aufbau von Ladeinfrastruktur in der gesamten EU beschleunigen und vereinheitlichen.

Der Gesetzentwurf soll die planungs- und genehmigungsrechtlichen Bestimmungen der EU-Richtlinie 2018/2001 in den Bereichen Windenergie auf See sowie Stromnetze umsetzen. Daneben werden Regelungen der EU-Richtlinie 2010/75 über Industrieemissionen, soweit noch nicht durch bestehende Vorschriften abgedeckt, umgesetzt. Es werden Änderungen im Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergie-auf-See-Gesetz) im Energiewirtschaftsgesetz sowie im Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) vorgenommen. Darüber hinaus wird das Bundesbedarfsplangesetz geändert. (hau/mis/05.07.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

()
Ingrid Nestle

Ingrid Nestle

© DBT/ Inga Haar

Nestle, Dr. Ingrid

Bündnis 90/Die Grünen

()
Andreas Jung

Andreas Jung

© Andreas Jung/ Bildbrauerei

Jung, Andreas

CDU/CSU

()
Nina Scheer

Nina Scheer

© Nina Scheer

Scheer, Dr. Nina

SPD

()
Dr. Rainer Kraft

Dr. Rainer Kraft

© Rainer Kraft/Hagen Schnauss

Kraft, Dr. Rainer

AfD

()
Michael Kruse

Michael Kruse

© Michael Kruse, FDP Hamburg/Patrick Lux

Kruse, Michael

FDP

()
Jonas Geissler

Jonas Geissler

© Jonas Geissler/ CSU-Landesleitung

Geissler, Dr. Jonas

CDU/CSU

()
Ralph Lenkert

Ralph Lenkert

© DBT/Inga Haar

Lenkert, Ralph

Gruppe Die Linke

()
Markus Hümpfer

Markus Hümpfer

© Markus Hümpfer/ Anand Anders

Hümpfer, Markus

SPD

()
Dr. Rainer Kraft

Dr. Rainer Kraft

© Rainer Kraft/Hagen Schnauss

Kraft, Dr. Rainer

AfD

()
Markus Hümpfer

Markus Hümpfer

© Markus Hümpfer/ Anand Anders

Hümpfer, Markus

SPD

()
Klaus Ernst

Klaus Ernst

© Klaus Ernst/Katja Julia Fischer

Ernst, Klaus

Gruppe BSW

()
Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

()

Dokumente

  • 20/11226 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
    PDF | 858 KB — Status: 29.04.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/11558 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes - Drucksache 20/11226 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 255 KB — Status: 29.05.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/11685 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 30. April bis 29. Mai 2024)
    PDF | 185 KB — Status: 07.06.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/12145 - Beschlussempfehlung und Bericht: Erste Beschlussempfehlung und Erster Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (25. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/11226, 20/11558 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
    PDF | 302 KB — Status: 03.07.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Teil des Gesetzentwurf 20/11226 und 20/11558 (erste Beschlussempfehlung 20/12145 Buchstabe a: einen Teil des Gesetzentwurf mit der Bezeichnung "Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetz" in der Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/12145 (Gesetzentwurf 20/11226 und 20/11558 Buchstabe b: den übrigen Teil des Gesetzentwurf späteren BeschlFassungen vorzubehalten) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (Video)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2025)
  4. 2024
zurück zu: Texte (2021-2025) ()
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • Bundestagspräsidentin (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • hib-Nachrichten (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Hilfe
  • Kontakt
  • Inhaltsübersicht
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • Bundestagspräsidentin (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • hib-Nachrichten (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Barrierefreiheit
  • Datenschutz
  • Impressum

© Deutscher Bundestag

Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw27-de-windenergie-auf-see-1010730

Stand: 29.08.2025