• Direkt zum Hauptinhalt springen
  • Direkt zum Hauptmenü springen
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2025)
  4. 2024
zurück zu: Texte (2021-2025) ()
  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Recht

Regierung will Schwangere vor Abtreibungsgegnern schützen

Die Bundesregierung plant eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes. Über den dazu vorgelegten Gesetzentwurf (20/10861), durch den der Schutz von Schwangeren vor Belästigungen an Beratungsstellen zum Schwangerschaftsabbruch sichergestellt werden soll, hat der Bundestag am Mittwoch, 10. April 2024, erstmals beraten. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten den Entwurf an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Federführung.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Schwangere sollen vor Schwangerschaftsberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wirksamer vor sogenannten Gehsteigbelästigungen durch Abtreibungsgegner geschützt werden. Mit einer Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes will die Bundesregierung nach eigener Aussage „die Rechte der Schwangeren sowie das Beratungs- und Schutzkonzept in seiner Gesamtheit stärken“. 

Vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, fänden mit zunehmender Häufigkeit Protestaktionen von Abtreibungsgegnern statt, schreibt die Bundesregierung. Dabei würden sowohl Schwangere als auch das Fachpersonal zum Teil gezielt gegen ihren Willen angesprochen, um ihnen zum Beispiel eine andere Meinung zu Schwangerschaftsabbrüchen aufzudrängen. Zudem würden sie mit unwahren oder verstörenden Inhalten, die geeignet sind, die Beratung zu beeinträchtigen, konfrontiert. Die Schwangeren träfe das oftmals in einer schon bestehenden besonderen physischen und psychischen Belastungssituation.

Letztverantwortung der Schwangeren sicherstellen

Solche Verhaltensweisen, die nicht auf einen einvernehmlichen Austausch von Argumenten und sachlich zutreffenden Informationen abzielen, können aus Sicht der Bundesregierung das gesetzlich geschützte Regelungskonzept unterlaufen und die Inanspruchnahme der Schwangerschaftskonfliktberatung oder den Zugang zu Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, beeinträchtigen. Deshalb sei es zum einen erforderlich, die Letztverantwortung der Schwangeren in dieser höchstpersönlichen Angelegenheit sicherzustellen. Zum anderen gehe es auch darum, dass das Fachpersonal seine Aufgabe möglichst ungestört ausüben kann. 

Durch die geplanten Änderungen im Schwangerschaftskonfliktgesetz sollen bestimmte, nicht hinnehmbare Verhaltensweisen untersagt werden, „wenn diese geeignet sind, die Inanspruchnahme der Beratung in der Beratungsstelle oder den Zugang zu Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, zu beeinträchtigen“. Dies gelte nur für wahrnehmbare Verhaltensweisen in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der Beratungsstellen und Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden.

Unter diesen Voraussetzungen solle mit dem geplanten Gesetz beispielweise untersagt werden, das Betreten der Einrichtungen durch Hindernisse absichtlich zu erschweren, eine Schwangere gegen ihren erkennbaren Willen die eigene Meinung aufzudrängen, sie erheblich unter Druck zu setzen oder sie mit unwahren Tatsachenbehauptungen oder verstörenden Inhalten zu konfrontieren. Verstöße gegen diese Verbote sollen künftig eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro belegt werden. (hau/10.04.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

()
Lisa Paus

Lisa Paus

© Lisa Paus/ Chaperon

Paus, Lisa

Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

()
Silvia Breher

Silvia Breher

© Silvia Breher/ Anne Hufnagl

Breher, Silvia

CDU/CSU

()
Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

SPD

()
Nicole Höchst

Nicole Höchst

© Nicole Höchst/ Hagen Schnauß

Höchst, Nicole

AfD

()
Nicole Bauer

Nicole Bauer

© Nicole Bauer/Michael Hackl

Bauer, Nicole

FDP

()
Beatrix von Storch

Beatrix von Storch

© Vadim Derksen

Storch, Beatrix von

AfD

()
Nicole Bauer

Nicole Bauer

© Nicole Bauer/Michael Hackl

Bauer, Nicole

FDP

()
Denise Loop

Denise Loop

© Denise Loop/ Karsten Bahnsen

Loop, Denise

Bündnis 90/Die Grünen

()
Bettina Margarethe Wiesmann

Bettina Margarethe Wiesmann

© Bettina M. Wiesmann/ Lorenz Gempper

Wiesmann, Bettina Margarethe

CDU/CSU

()
Leni Breymaier

Leni Breymaier

© Leni Breymaier/Fionn Grosse

Breymaier, Leni

SPD

()
Susanne Hierl

Susanne Hierl

© Susanne Hierl/Christian Kaufmann

Hierl, Susanne

CDU/CSU

()
Gökay Akbulut

Gökay Akbulut

© Gökay Akbulut/Thommy Mardo

Akbulut, Gökay

Gruppe Die Linke

()
Sonja Eichwede

Sonja Eichwede

© DBT/ Inga Haar

Eichwede, Sonja

SPD

()
Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 20/10861 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
    PDF | 345 KB — Status: 27.03.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 20/10861 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Familie

Schutz vor Gehsteig­beläs­ti­gungen durch Abtreibungs­gegner kontrovers bewertet

Zeit: Montag, 13. Mai 2024, 14 bis 15.50 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Die von der Bundesregierung geplante Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (20/10861) wird von Sachverständigen unterschiedlich bewertet. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag, 13. Mai 2024, deutlich. Ziel der Regelung ist es, Schwangere vor Schwangerschaftsberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wirksamer vor sogenannten Gehsteigbelästigungen durch Abtreibungsgegner zu schützen, und dafür zu sorgen, dass das Fachpersonal der Beratungsstellen seine Arbeit ungestört ausüben kann. 

Dazu sollen in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der Beratungsstellen „nicht hinnehmbare Verhaltensweisen“ untersagt werden, wenn diese geeignet sind, die Inanspruchnahme der Beratung oder den Zugang zu Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, zu beeinträchtigen. 

„Überflüssig und übergriffig“

Prof. Dr. Steffen Augsberg von der Justus-Liebig-Universität Gießen hält den Gesetzentwurf für überflüssig und zugleich übergriffig. Bedrohungen, Nötigungen und Beleidigungen seien schon jetzt geregelt, sagte er. 

Auf der anderen Seite seien die Proteste, vor denen die Schwangeren geschützt werden sollen, ihrerseits durch die Meinungs- und Versammlungsfreiheit grundrechtlich geschützt. Diese Grundrechte dürften nicht streng inhaltlich kontrolliert werden. 

„Kein unzulässiger Eingriff in Meinungsfreiheit“

Prof. Dr. Sigrid Boysen von der Universität der Bundeswehr Hamburg vermochte hingegen keinen unzulässigen Eingriff in die Meinungs- oder Versammlungsfreiheit erkennen. Es gehe in dem Fall nicht um einen Meinungskampf im öffentlichen Raum. Der Gesetzgeber verfolge das Ziel, die verpflichtende Beratungslösung zu schützen. 

Der grundrechtliche Konflikt des Schwangerschaftsabbruchs werde in einer formalisierten Situation prozeduralisiert. Die Konfliktberatung dürfe also nicht ihrerseits zu einem von außen an sie herangetragenen zusätzlichen Konflikt gemacht werden. 

„Abstandsregelung nicht erforderlich“

Tomislav Čunović, Geschäftsführer des Vereins „40 Days for Life International“, sprach von einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Versammlungsfreiheit aufgrund einer „nicht erforderlichen Abstandsregelung von 100 Metern“. 

Weder das „friedliche Gebet“ noch das in beiderseitigem Einverständnis stattfindende Gespräch zwischen einer schwangeren Frau und einer „Gehsteigberaterin“ stellen seiner Ansicht nach eine aufdringliche oder nötigende Situation dar. Friedliche und christlich motivierte Lebensretter sollen „unter Generalverdacht“ gestellt werden, beklagte er. 

„Bundeseinheitliche Regelung unabdingbar“

Eine bundeseinheitliche Regelung sei unabdingbar, befand Céline Feldmann vom Deutschen Juristinnenbund. Präventive Mitteln würden benötigt, um Gehsteigbelästigungen begegnen zu können. 

Sie seien notwendig, damit der ungehinderte Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen abgesichert ist und die reproduktiven Rechte von Schwangeren gestärkt werden, sagte Feldmann. 

„Regelung schafft Rechtssicherheit“

Durch die Regelung werde Rechtssicherheit geschaffen, befand Prof. Dr. Sina Fontana von der Universität Augsburg. Der Gesetzentwurf diene der Erfüllung der Schutzpflicht für das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Schwangeren und sichere das staatliche Beratungskonzept im Kontext des Schwangerschaftsabbruchs. 

Beide Zielsetzungen überwiegen ihrer Einschätzung nach in einer Abwägung mit den kollidierenden Rechtsgütern – der Versammlungsfreiheit, der Meinungsfreiheit und der Religionsfreiheit der Protestierenden. 

„Steine statt Brot“

Prof. Dr. Helmut Frister von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf zeigte sich skeptisch, ob durch den Entwurf tatsächlich mehr Rechtssicherheit in Sachen Gehsteigbelästigung geschaffen werden könne. 

Die im Gesetz enthaltenen Einschränkungen, die aus dem Bemühen entstünden, jedem Einzelfall gerecht zu werden, würden den Vollzugsbehörden im Umgang mit Gehsteigbelästigungen „Steine statt Brot“ geben. Die notwendigen Abwägungen würde dadurch wieder auf Vollzugsbehörden und Gerichte verlagert. 

„Bund fehlt Gesetzgebungskompetenz“

Auch Prof. Dr. Christian Hillgruber von der Universität Bonn hält das Ziel des Gesetzes für nicht erreichbar, „weil alles von den von Fall zu Fall sehr unterschiedlichen Einzelumständen abhängt“. 

Zudem fehle es dem Bund für die geplante Erstreckung des Sicherstellungsauftrags auf ungehinderten Zugang zu den Beratungsstellen und den Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sowie für die Behinderungs- und Belästigungsverbote an der erforderlichen Gesetzgebungskompetenz. 

„Es darf keine Beeinflussung vor Beratungsstellen geben“

Laut Claudia Hohmann, Leiterin der Beratungsstelle Pro Familia in Frankfurt am Main haben die Belagerungen von Schwangerschaftsberatungsstellen zugenommen. Keine Frau dürfe aber mit physischen oder psychischen Mitteln dazu bewegt werden, eine Entscheidung zur Fortsetzung oder zum Abbruch ihrer Schwangerschaft zu treffen. 

Der Gesetzgeber habe ausdrücklich festgelegt, dass die Beratung ergebnisoffen stattfinden müsse. Es dürfe daher keine Beeinflussung vor den Beratungsstellen stattfinden.

Von physischen Gehsteigbelästigungen nicht betroffen

Julia Seeberg, Geschäftsführerin beim Bundesverband donum vitae, der ebenfalls Schwangerschaftskonfliktberatung anbietet, begrüßte das Anliegen des Gesetzentwurfs. 

Umfragen hätten gleichwohl ergeben, dass die Donum-vitae-Beratungsstellen bisher nicht von den im Gesetzentwurf dargelegten physischen Gehsteigbelästigungen betroffen sind.

Rechtsunsicherheiten vor Ort befürchtet

Juliane Meinhold vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband begrüßte die Zielsetzung des Entwurfs. Die rechtlichen Formulierungen suggerierten jedoch, dass die Ordnungsbehörden quasi nur in Bezug auf die Belästigung Schwangerer als Tatbestandsvoraussetzung von den Schutzregelungen Gebrauch machen dürften und damit die Ratsuchenden gezwungen werden könnten, offenzulegen, ob sie schwanger sind oder nicht.

„Dies wäre nicht mit dem Sinn und Zweck der Schutzregelung vereinbar und führt wiederum zu Rechtsunsicherheiten vor Ort“, sagte sie.

„Personal vor Belästigungen schützen“

Prof. Dr. jur. Karsten Scholz als Vertreter der Bundesärztekammer unterstützte ausdrücklich die Einführung von Belästigungsverboten. 

Da jedoch auch das Personal in den Einrichtungen regelmäßig belästigt werde, sollte dieses aus Sicht der Bundesärztekammer nicht nur vor einer Behinderung bei der Arbeit, sondern ebenso vor Belästigungen geschützt werden.

Nach wie vor offene Fragen

Aus Sicht von Daniela Schneckenburger vom Deutschen Städtetag kann der Gesetzentwurf zu einem rechtssicheren und bundeseinheitlichen Umgang beitragen. Es sei gut, dass den Landesbehörden nun konkrete Voraussetzungen benannt werden, bei deren Vorliegen ein Eingriff möglich sein wird. 

Kritisch anzumerken sei aber, dass die vorgeschlagenen Bestimmungen angesichts der widerstreitenden Grundrechte nach wie vor Fragen offenließen. (hau/14.05.2024) 

Dokumente

  • 20/10861 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
    PDF | 345 KB — Status: 27.03.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 66. Sitzung am Montag, dem 13. Mai 2024, 14:00 bis 15:50 Uhr - öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll der 66. Sitzung vom 13. Mai 2024
  • Anlagenkonvolut zur 66. Sitzung vom 13. Mai 2024

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen (Stand: 6. Mai 2024)

Stellungnahmen

  • 20(13)109a angeforderte Stellungnahme - Prof. Dr. Christian Hillgruber, Institut für Kirchenrecht, Fachbereich Rechtswissenschaft, Universität Bonn
  • 20(13)109b angeforderte Stellungnahme - Juliane Meinhold, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V
  • 20(13)109c angeforderte Stellungnahme - Prof. Dr. Sina Fontana MLE., Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Krisenresilienz, Universität Augsburg
  • 20(13)109d angeforderte Stellungnahme - Julia Seeberg, donum vitae Bundesverband e. V.
  • 20(13)109e angeforderte Stellungnahme - Prof. Dr. jur. Karsten Scholz, Bundesärztekammer
  • 20(13)109f angeforderte Stellungnahme - Tomislav Čunović, "40 Days for Life International" Anwaltskanzlei
  • 20(13)109g angeforderte Stellungnahme - Deutscher Städtetag, Daniela Schneckenburger
  • 20(13)109h angeforderte Stellungnahme - Céline Feldmann, Deutscher Juristinnenbund e. V. (djb)
  • 20(13)109i angeforderte Stellungnahme - Claudia Hohmann, pro familia Bundesverband
  • 20(13)109j angeforderte Stellungnahme - Prof. Dr. Helmut Frister, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
  • 20(13)109k angeforderte Stellungnahme - Prof. Dr. Steffen Augsberg, Justus-Liebig-Universität Gießen
  • 20(13)109l angeforderte Stellungnahme - Prof. Dr. Sigrid Boysen, Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Völkerrecht und Europarecht Helmut-Schmidt-Universität – Universität der Bundeswehr Hamburg

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Frauen

Schutz von Schwangeren vor Belästigungen an Bera­tungsstellen beschlossen

Der Bundestag hat am Freitag, 5. Juli 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (20/10861) in der vom Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geänderten Fassung (20/12151) angenommen. In namentlicher Abstimmung votierten 381 Abgeordnete für den Gesetzentwurf, 169 lehnten ihn ab. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, Schwangere vor Belästigungen an Beratungsstellen zu schützen.

Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Schwangere sollen vor Schwangerschaftsberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wirksamer vor sogenannten Gehsteigbelästigungen durch Abtreibungsgegner geschützt werden. Mit einer Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes will die Bundesregierung nach eigener Aussage „die Rechte der Schwangeren sowie das Beratungs- und Schutzkonzept in seiner Gesamtheit stärken“.

Vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, fänden mit zunehmender Häufigkeit Protestaktionen von Abtreibungsgegnern statt, schreibt die Bundesregierung. Dabei würden sowohl Schwangere als auch das Fachpersonal zum Teil gezielt gegen ihren Willen angesprochen, um ihnen zum Beispiel eine andere Meinung zu Schwangerschaftsabbrüchen aufzudrängen. Zudem würden sie mit unwahren oder verstörenden Inhalten konfrontiert, die geeignet seien, die Beratung zu beeinträchtigen. Die Schwangeren treffe das oftmals in einer schon bestehenden besonderen physischen und psychischen Belastungssituation.

„Letztverantwortung der Schwangeren sicherstellen“

Solche Verhaltensweisen, die nicht auf einen einvernehmlichen Austausch von Argumenten und sachlich zutreffenden Informationen abzielen, können aus Sicht der Bundesregierung das gesetzlich geschützte Regelungskonzept unterlaufen und die Inanspruchnahme der Schwangerschaftskonfliktberatung oder den Zugang zu Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, beeinträchtigen. Deshalb sei es zum einen erforderlich, die Letztverantwortung der Schwangeren in dieser höchstpersönlichen Angelegenheit sicherzustellen. Zum anderen gehe es auch darum, dass das Fachpersonal seine Aufgabe möglichst ungestört ausüben kann. 

Durch die Änderungen im Schwangerschaftskonfliktgesetz werden bestimmte, „nicht hinnehmbare Verhaltensweisen“ untersagt, „wenn diese geeignet sind, die Inanspruchnahme der Beratung in der Beratungsstelle oder den Zugang zu Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, zu beeinträchtigen“. Dies gelte nur für wahrnehmbare Verhaltensweisen in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der Beratungsstellen und Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden.

Bußgelder bis zu 5.000 Euro 

Unter diesen Voraussetzungen wird mit dem Gesetz beispielsweise untersagt werden, das Betreten der Einrichtungen durch Hindernisse absichtlich zu erschweren, einer Schwangere gegen ihren erkennbaren Willen die eigene Meinung aufzudrängen, sie erheblich unter Druck zu setzen oder sie mit unwahren Tatsachenbehauptungen oder verstörenden Inhalten zu konfrontieren. 

Verstöße gegen diese Verbote sollen künftig eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro belegt werden. (hau/05.07.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

()
Canan Bayram

Canan Bayram

© Canan Bayram/ Anna Fiolka

Bayram, Canan

Bündnis 90/Die Grünen

()
Bettina Margarethe Wiesmann

Bettina Margarethe Wiesmann

© Bettina M. Wiesmann/ Lorenz Gempper

Wiesmann, Bettina Margarethe

CDU/CSU

()
Katja Mast

Katja Mast

© Katja Mast/ Photothek Media Lab

Mast, Katja

SPD

()
Beatrix von Storch

Beatrix von Storch

© Vadim Derksen

Storch, Beatrix von

AfD

()
Katrin Helling-Plahr

Katrin Helling-Plahr

© Katrin Helling-Plahr

Helling-Plahr, Katrin

FDP

()
Susanne Hierl

Susanne Hierl

© Susanne Hierl/Christian Kaufmann

Hierl, Susanne

CDU/CSU

()
Denise Loop

Denise Loop

© Denise Loop/ Karsten Bahnsen

Loop, Denise

Bündnis 90/Die Grünen

()
Axel Müller

Axel Müller

© Axel Müller/ Tobias Koch

Müller, Axel

CDU/CSU

()
Denise Loop

Denise Loop

© Denise Loop/ Karsten Bahnsen

Loop, Denise

Bündnis 90/Die Grünen

()
Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

SPD

()
Elisabeth Winkelmeier-Becker

Elisabeth Winkelmeier-Becker

© DBT/ Inga Haar

Winkelmeier-Becker, Elisabeth

CDU/CSU

()
Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

SPD

()
Gökay Akbulut

Gökay Akbulut

© Gökay Akbulut/Thommy Mardo

Akbulut, Gökay

Gruppe Die Linke

()
Gyde Jensen

Gyde Jensen

© Gyde Jensen/ Tobias Holzweiler

Jensen, Gyde

FDP

()
Thomas Seitz

Thomas Seitz

© DBT/Inga Haar

Seitz, Thomas

fraktionslos

()
Carmen Wegge

Carmen Wegge

© Carmen Wegge/ Photothek Media Lab

Wegge, Carmen

SPD

()
Axel Müller

Axel Müller

© Axel Müller/ Tobias Koch

Müller, Axel

CDU/CSU

()
Carmen Wegge

Carmen Wegge

© Carmen Wegge/ Photothek Media Lab

Wegge, Carmen

SPD

()
Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 20/10861 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
    PDF | 345 KB — Status: 27.03.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/12151 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10861 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
    PDF | 258 KB — Status: 03.07.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/10861 (Beschlussempfehlung 20/12151: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • namentliche Abstimmung zur Gesetzentwurf 20/10861
  • 14:18:34: Beginn der Abstimmung
  • 14:38:43: Ende der Abstimmung
  • endgültiges Ergebnis
  • Gesamt: 550 Ja: 381 Nein: 169
  • Gesetzentwurf 20/10861 angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2025)
  4. 2024
zurück zu: Texte (2021-2025) ()
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • Bundestagspräsidentin (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • hib-Nachrichten (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Hilfe
  • Kontakt
  • Inhaltsübersicht
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • Bundestagspräsidentin (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • hib-Nachrichten (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Barrierefreiheit
  • Datenschutz
  • Impressum

© Deutscher Bundestag

Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw27-de-schwangerschaftskonfliktgesetz-1010746

Stand: 30.08.2025