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Gesundheit

Geplantes Medizin­forschungs­gesetz erstmals im Plenum beraten

Der Bundestag hat den Entwurf der Bundesregierung für ein Medizinforschungsgesetz (20/11561) am Donnerstag, 6. Juni 2024, in erster Lesung beraten. Im Anschluss überwies er die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will die Genehmigungsverfahren für klinische Prüfungen und das Zulassungsverfahren von Arzneimitteln und Medizinprodukten „bei gleichzeitiger Wahrung der hohen Standards für die Sicherheit von Patientinnen und Patienten“ vereinfachen, entbürokratisieren und beschleunigen. Dazu sind Änderungen im Arzneimittelgesetz (AMG), im Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG), im Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und in der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV) geplant. 

Insbesondere solle regulatorisch der Weg für die Durchführung dezentraler klinischer Prüfungen geebnet werden, indem der Sondervertriebsweg für Prüf- und Hilfspräparate durch eine Änderung des Paragrafen 47 AMG erweitert wird. Zudem werde die Kennzeichnung von Prüf- und Hilfspräparaten durch Ergänzung des Paragrafen 10a AMG erleichtert und die Genehmigung mononationaler klinischer Prüfungen durch Änderung des Paragrafen 40 Absatz 4 AMG beschleunigt. 

Interdisziplinäre Bundes-Ethik-Kommission 

Geplant ist zudem, eine interdisziplinär zusammengesetzte Bundes-Ethik-Kommission beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu errichten. Außerdem soll eine Richtlinienbefugnis des Arbeitskreises Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland e.V. eingeführt werden. 

Für die Bewertung von Leistungsstudien mit therapiebegleitenden Diagnostika, die für die sichere und wirksame Verwendung eines dazugehörigen Arzneimittels bestimmt sind, werde zukünftig jeweils die Ethik-Kommission zuständig sein, die auch für das dazugehörige Arzneimittel zuständig ist, teilt die Bundesregierung mit. Die neu einzurichtende Spezialisierte Ethik-Kommission für besondere Verfahren werde damit auch im Bereich der Medizinprodukte bestimmte Zuständigkeiten erhalten. (hau/06.06.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

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Karl Lauterbach

Karl Lauterbach

© Karl Lauterbach/Maximilian König

Lauterbach, Prof. Dr. Karl

Bundesminister für Gesundheit

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Hubert Hüppe

Hubert Hüppe

© Hubert Hüppe/René Golz

Hüppe, Hubert

CDU/CSU

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Paula Piechotta

Paula Piechotta

© Paula Piechotta/ Philip Knoll

Piechotta, Dr. Paula

Bündnis 90/Die Grünen

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Martin Sichert

Martin Sichert

© Büro MdB Sichert / Büro MdB Sichert

Sichert, Martin

AfD

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Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

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Christine Aschenberg-Dugnus

Christine Aschenberg-Dugnus

© Christine Aschenberg-Dugnus/ Laurence Chaperon

Aschenberg-Dugnus, Christine

FDP

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Erich Irlstorfer

Erich Irlstorfer

© Erich Irlstorfer/Foto Krammer

Irlstorfer, Erich

CDU/CSU

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Martina Stamm-Fibich

Martina Stamm-Fibich

© DBT/ Inga Haar

Stamm-Fibich, Martina

SPD

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Kathrin Vogler

Kathrin Vogler

© Kathrin Vogler/ Jennifer Kölker

Vogler, Kathrin

Gruppe Die Linke

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Jan-Niclas Gesenhues

Jan-Niclas Gesenhues

© Jan-Niclas Gesenhues/ Sascha Hilgers

Gesenhues, Dr. Jan-Niclas

Parlamentarischer Staatssekretär für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

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Erwin Rüddel

Erwin Rüddel

© Erwin Rüddel/ Tobias Koch

Rüddel, Erwin

CDU/CSU

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Andrew Ullmann

Andrew Ullmann

© Andrew Ullmann/ Brian Rauschert

Ullmann, Dr. Andrew

FDP

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Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/11561 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
    PDF | 920 KB — Status: 29.05.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 20/11561 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Gesundheit

Expertenkritik an vertraulichen Erstattungsbeträgen

Zeit: Mittwoch, 12. Juni 2024, 15.45 bis 17.15 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300

Gesundheits- und Pharmaexperten sehen in dem Medizinforschungsgesetz der Bundesregierung eine wichtige Weichenstellung, kritisieren aber einzelne aus ihrer Sicht schädliche Regelungen. Im Zentrum der Kritik stehen die vertraulichen Erstattungsbeträge, die mit der Reform eingeführt werden sollen, wie eine Anhörung des Gesundheitsausschusses zu dem Gesetzentwurf (20/11561) gezeigt hat. Auch die spezialisierte Ethik-Kommission auf Bundesebene wird kritisch hinterfragt. Die Sachverständigen äußerten sich am Mittwoch, 12. Juni 2024, in der Anhörung und in schriftlichen Stellungnahmen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Medizinforschungsgesetz sollen die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten verbessert werden. Das Ziel sei, die Attraktivität des Standortes Deutschland in der medizinischen Forschung zu stärken und den Zugang zu neuen Therapieoptionen zu beschleunigen, heißt es im Gesetzentwurf. 

Klinische Prüfungen und das Zulassungsverfahren von Arzneimitteln und Medizinprodukten sollen vereinfacht, entbürokratisiert und beschleunigt werden. Regulatorisch soll der Weg für dezentrale klinische Prüfungen geebnet werden. Die Kennzeichnung von Prüf- und Hilfspräparaten soll erleichtert und die Genehmigung „mononationaler“ klinischer Prüfungen beschleunigt werden. Zudem soll die rechtliche Grundlage für die Veröffentlichung von Standardvertragsklauseln für klinische Studien geschaffen werden. Im Bereich des Strahlenschutzes soll eine Verzahnung der Verfahren und damit eine Verbesserung der regulatorischen Rahmenbedingungen erreicht werden.

Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) soll eine übergreifende Koordinierungsstelle für Zulassungsverfahren und Anträge zu klinischen Prüfungen für Arzneimittel eingerichtet werden. Geplant ist außerdem eine spezialisierte Ethik-Kommission für besondere Verfahren auf Bundesebene. Dem Entwurf zufolge sollen zudem der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die pharmazeutischen Unternehmer die Möglichkeit erhalten, vertrauliche Erstattungsbeträge bei Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen zu vereinbaren.

Kritik an vertraulichen Erstattungsbeträgen

Mehrere Fachverbände, darunter die Krankenkassen, wandten sich entschieden gegen die vertraulichen Erstattungsbeträge und warnten vor zusätzlichen Kosten. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erklärte, mit der Einführung von Geheimpreisen drohe eine Vielzahl systemrelevanter Probleme. Zu befürchten seien kontinuierlich steigende Mehrausgaben in Milliardenhöhe und bürokratischer Mehraufwand. Eine bessere Versorgungsqualität sei hingegen nicht zu erwarten. 

Eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes warnte in der Anhörung, die Regelung könnte in einem Zeitraum von zehn Jahren Zusatzkosten in Höhe von bis zu 33 Milliarden Euro verursachen. Zusatzkosten ab einer Höhe von 1,5 Milliarden Euro seien beitragssatzrelevant.

„Massive Kollateralschäden“ befürchtet

Der AOK-Bundesverband begrüßte den Abbau bürokratischer Hürden und die Beschleunigung von Prüfverfahren zugunsten der medizinischen Forschung. Mit dem vertraulichen Erstattungsbetrag werde der Forschungs- und Produktionsstandort jedoch nicht unterstützt. Die Regelung konterkariere die europäischen Bestrebungen für mehr Transparenz und angemessene Arzneimittelpreise. Die AOK befürchtet „massive Kollateralschäden“. Der geheime Erstattungsbetrag sei weder notwendig noch sachgerecht.

Kritik an der Regelung kam auch aus der Pharmabranche. Der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) befürchtet höhere Einkaufspreise und zu deren Finanzierung höhere Fremdkapitalkosten. Nach Darstellung des Verbandes müssten auch die Datenbanksysteme angepasst werden, was den bürokratischen Aufwand vergrößern würde. 

Die Arzneimittel-Importeure warnten vor einer Verschiebung des Preisgefüges aufgrund intransparenter Preise in Europa. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) sprach sich für eine regelmäßige Evaluierung des Gesetzes aus, um zur prüfen, ob das Ziel, Deutschland wieder als Forschungs- und Pharmastandort attraktiv zu machen, erreicht werde.

Innovationsfreundliche Erstattungsbedingungen gefordert

Der Verband der forschenden Pharmaunternehmen (vfu) erklärte, die Verbesserungen für den Studienstandort könnten nur zusammen mit innovationsfreundlichen Erstattungsbedingungen erfolgreich sein. Die starren Einschränkungen im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) erschwerten, dass innovative Arzneimittel in die Patientenversorgung kämen. Es bestehe bei den Erstattungsbedingungen dringender ergänzender Regelungsbedarf. 

Ein Verbandsvertreter sagte in der Anhörung, insbesondere die sogenannten „Leitplanken“ seien für den Standort Deutschland verheerend. Die Möglichkeit für vertrauliche Erstattungspreise wertete der Verband als zusätzliche Vertragsoption für spezielle Konstellationen, wenn die Verfügbarkeit innovativer Arzneimittel gefährdet sei. Die Neuregelung schaffe mehr Flexibilität für Einzelfälle im Verhandlungsrahmen des AMNOG. 

Verschiedene Sachverständige machten sich in der Anhörung dafür stark, die im Entwurf vorgesehenen Mustervertragsklauseln verbindlich zu regeln. Damit ließen sich nach Ansicht der Experten die klinischen Prüfungen in Deutschland erheblich beschleunigen.

Spezialisierten Ethik-Kommission umstritten

Die Bundesärztekammer (BÄK) äußerte sich besorgt über die Errichtung einer spezialisierten Ethik-Kommission für besondere Verfahren auf Bundesebene. Angesichts der strukturellen Ansiedlung beim BfArM widerspreche die Ethik-Kommission zentralen Anforderungen der vom Weltärztebund verabschiedeten Deklaration von Helsinki. Die Unabhängigkeit bei der ethischen Bewertung von Studienvorhaben werde damit grundlegend infrage gestellt. Die unabhängige Bewertung sei aber ein zentraler Eckpfeiler des Probandenschutzes im Kontext klinischer Prüfungen. Die vorgesehene Regelung sei umso bedenklicher, als die Kommission gerade für die komplexen und damit riskanten Forschungsvorhaben an hoch vulnerablen Patientengruppen zuständig sein solle.

Der Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen (AKEK) erklärte, in den bestehenden Ethik-Kommissionen sei das notwendige Fachwissen vorhanden und sollte genutzt werden. Die Einrichtung einer spezialisierten Ethik-Kommission führte zu unnötiger Doppelbürokratie, eine Beschleunigung der Verfahren sei nicht zu erwarten. Arzneimittelstudien würden schon jetzt von nur jeweils einer Ethik-Kommission bewertet. Die gesetzlichen Fristen würden auch eingehalten. Mit der geplanten Ansiedlung der spezialisierten Ethik-Kommission bei einer Bundesoberbehörde könnte die Bereitschaft der Bevölkerung, an klinischen Studien teilzunehmen, abnehmen. (pk/12.06.2024)

Dokumente

  • 20/11561 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
    PDF | 920 KB — Status: 29.05.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 112. Sitzung am Mittwoch, den 12. Juni 2024, 15:45 Uhr - 1. Änderungsmitteilung - öffentliche Anhörung
  • 112. Sitzung am Mittwoch, den 12. Juni 2024, 14:45 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Änderungsantrag 1 bis 7 der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zum Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes – BT-Drucksache 20/11561
  • Anlage zum 112. Protokoll

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • AOK Bundesverband
  • Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI)
  • Die forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
  • Leopoldina
  • Verband der Ersatzkassen (vdek)
  • Bundesärztekammer
  • Prof. Dr. Olaf Witt
  • Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (PHAGRO)
  • Bundesverband Medizintechnologie (BVMed)
  • Prof. Dr. Jürgen Wasem
  • Arbeitskreis Medizinischer Ethikkommissionen in der Bundesrepublik Deutschland (AKEK)
  • Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
  • GKV-Spitzenverband
  • Die Arzneimittel Importeure
  • Netzwerk Evidenzbasierte Medizin
  • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
  • Pharma Deutschland
  • Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und medizinische Onkologie
  • Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und medizinische Onkologie
  • Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie
  • BKK-Dachverband
  • Deutsche Hochschulmedizin
  • Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie
  • Cochrane Deutsche Stiftung
  • IKK
  • IQWiG
  • BAG Selbsthilfe
  • Verband der Privaten Krankenversicherungen
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft

Weitere Informationen

  • Änderungsantrag 1 bis 7 der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zum Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes – BT-Drucksache 20/11561

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Gesundheit

Bundestag beschließt Gesetz zur Stärkung der medizinischen Forschung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. Juli 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Medizinforschungsgesetz (20/11561) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (20/12149) angenommen. Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, dagegen die Unionsfraktion, die AfD-Fraktion und die Gruppe Die Linke. Gegen die Stimmen von CDU/CSU und AfD bei Enthaltung der Linken lehnte der Bundestag einen Entschließungsantrag der Unionsfraktion (20/20154) zum Gesetzentwurf mit der Koalitionsmehrheit ab.

Mit dem Medizinforschungsgesetz sollen die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten verbessert werden. Das Ziel sei, die Attraktivität des Standortes Deutschland in der medizinischen Forschung zu stärken und den Zugang zu neuen Therapieoptionen zu beschleunigen, heißt es im Gesetzentwurf. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das Gesetz zielt darauf ab, klinische Prüfungen und das Zulassungsverfahren von Arzneimitteln und Medizinprodukten zu vereinfachen, zu entbürokratisieren und zu beschleunigen. Regulatorisch soll der Weg für dezentrale klinische Prüfungen geebnet werden. Die Kennzeichnung von Prüf- und Hilfspräparaten soll erleichtert und die Genehmigung „mononationaler“ klinischer Prüfungen beschleunigt werden. Zudem soll die rechtliche Grundlage für die Veröffentlichung von Standardvertragsklauseln für klinische Studien geschaffen werden. Im Bereich des Strahlenschutzes soll eine Verzahnung der Verfahren und damit eine Verbesserung der regulatorischen Rahmenbedingungen erreicht werden.

Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte soll eine übergreifende Koordinierungsstelle für Zulassungsverfahren und Anträge zu klinischen Prüfungen für Arzneimittel eingerichtet werden. Vorgesehen ist außerdem eine spezialisierte Ethik-Kommission für besondere Verfahren auf Bundesebene. Dem Entwurf zufolge sollen zudem der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die pharmazeutischen Unternehmer die Möglichkeit erhalten, vertrauliche Erstattungsbeträge bei Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen zu vereinbaren. 

Änderungen im Ausschuss

Der Gesundheitsausschuss hat im parlamentarischen Verfahren einige Änderungen beschlossen. Die Abgeordneten verständigten sich mehrheitlich auf 26 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen. Nach Kritik an der geplanten Möglichkeit vertraulicher Erstattungsbeträge bei patentgeschützten neuen Arzneimitteln soll die Regelung nunmehr bis Ende Juni 2028 befristet werden. Bis Ende 2026 ist eine Evaluation vorgesehen. Zudem sollen nur jene Pharmafirmen zur Geheimhaltung der Preise berechtigt sein, die mit einer Arzneimittelforschungsabteilung in Deutschland vertreten sind und zudem „relevante eigene Projekte und Kooperationen mit öffentlichen Einrichtungen in präklinischer oder klinischer Arzneimittelforschung in Deutschland“ nachweisen können.

Vorgesehen ist eine Trennung des Verfahrens. So sollen zunächst die Preisverhandlungen abgeschlossen werden. Die Hersteller haben dann fünf Tage Zeit, sich für geheime oder einsehbare Erstattungsbeträge zu entscheiden. Wollen Pharmafirmen von der Möglichkeit geheimer Erstattungsbeträge Gebrauch machen, wird ein zusätzlicher Abschlag von neun Prozent auf den zuvor ausgehandelten Betrag fällig. Weitere Änderungen am Gesetzentwurf betreffen die Standardvertragsklauseln und die geplante spezialisierte Ethik-Kommission für besondere Verfahren auf Bundesebene.

So wird die Bundesregierung dazu ermächtigt, Standardvertragsklauseln mittels Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates für klinische Prüfungen festzulegen. Bei der Besetzung der Ethik-Kommission sollen die obersten Landesgesundheitsbehörden Vorschläge für Mitglieder machen können. Die Berufungsentscheidungen sollen zudem im Benehmen mit den obersten Landesgesundheitsbehörden getroffen werden. (pk/04.07.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

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Karl Lauterbach

Karl Lauterbach

© Karl Lauterbach/Maximilian König

Lauterbach, Prof. Dr. Karl

Bundesminister für Gesundheit

()
Dr. Georg Kippels

Dr. Georg Kippels

© Dr. Georg Kippels/ Tobias Koch

Kippels, Dr. Georg

CDU/CSU

()
Paula Piechotta

Paula Piechotta

© Paula Piechotta/ Philip Knoll

Piechotta, Dr. Paula

Bündnis 90/Die Grünen

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Martin Sichert

Martin Sichert

© Büro MdB Sichert / Büro MdB Sichert

Sichert, Martin

AfD

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Andrew Ullmann

Andrew Ullmann

© Andrew Ullmann/ Brian Rauschert

Ullmann, Dr. Andrew

FDP

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Emmi Zeulner

Emmi Zeulner

© Emmi Zeulner/ Hendrik Steffens

Zeulner, Emmi

CDU/CSU

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Martina Stamm-Fibich

Martina Stamm-Fibich

© DBT/ Inga Haar

Stamm-Fibich, Martina

SPD

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Janosch Dahmen

Janosch Dahmen

© Bündnis 90/ Die Grünen, Stefan Kaminski

Dahmen, Dr. Janosch

Bündnis 90/Die Grünen

()
Hubert Hüppe

Hubert Hüppe

© Hubert Hüppe/René Golz

Hüppe, Hubert

CDU/CSU

()
Christine Aschenberg-Dugnus

Christine Aschenberg-Dugnus

© Christine Aschenberg-Dugnus/ Laurence Chaperon

Aschenberg-Dugnus, Christine

FDP

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Kathrin Vogler

Kathrin Vogler

© Kathrin Vogler/ Jennifer Kölker

Vogler, Kathrin

Gruppe Die Linke

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Heike Baehrens

Heike Baehrens

© Photothek

Baehrens, Heike

SPD

()
Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 20/11561 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
    PDF | 920 KB — Status: 29.05.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/12149 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11561 - Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
    PDF | 959 KB — Status: 03.07.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/11561 (Beschlussempfehlung 20/12149 : Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 20/12154 abgelehnt


(gibt Ergebnisse der Wahlen zu Gremien bekannt)

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw27-de-medizinforschungsgesetz-1011536

Stand: 28.08.2025