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Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 6. Juli 2023, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:

Honig: So wird ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Herkunftskennzeichnung bei Honig verbessern – Verbraucherinformation stärken – Heimische Imker schützen Drucksache“ (20/7584) federführend im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beraten. Um Verbraucherinformation zu stärken und heimische Imker zu schützen, fordert die CDU/CSU-Fraktion die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für „eine bessere Rechtsdurchsetzung und häufigere Kontrollen einzusetzen, um die Importe von gestreckten Honigen zu minimieren“, schreiben die Abgeordneten. Darüber hinaus soll das pauschale Verbot der Bienenhaltung in Naturschutzgebieten überdacht werden und sich im Europäischen Rat für eine bessere Rückverfolgbarkeit des importierten Honigs sowie einheitliche Qualitätsstandards eingesetzt werden. „Die hohe Nachfrage nach Honig können die Imker in Deutschland allein nicht befriedigen“, heißt es in dem Papier. Deutschland sei ein klassisches Honig-Importland.

Wassermanagement: Ein weiterer Antrag der CDU/CSU mit dem Titel „Folgen des Kohleausstiegs beachten – Wassermanagement für die Spree und deren Nebenflüsse sichern“ (20/7585) wird federführend im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz beraten. Vor dem Hintergrund drohender Wasserknappheit in der Spree nach dem Kohleausstieg in der Lausitz fordert die CDU/CSU-Fraktion ein Wassermanagementkonzept für die Region. In dem Antrag verweist sie auf das Ergebnis einer Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA), wonach nach dem gesetzlich festgelegten Ende der Braunkohleförderung im Lausitzer Revier im Jahr 2038 die Spree „örtlich bis zu 74 Prozent weniger Wasser“ führen könnte. Aktuell speise sich laut Brandenburger Umweltministerium das Wasser der Spree zu 40 Prozent aus dem Grubenwasser der Tagebaue. Nicht nur der Pegel der Spree, sondern auch die der Nebenflüsse Schwarze Elster und Lausitzer Neiße könnten ohne das bislang abgeleitete Grubenwasser sinken. Die Folgen für die Trinkwasserversorgung in Berlin sowie für die Tourismusregion Spreewald seien gravierend, heißt es im Antrag der Fraktion. Ein „Trockenfallen“ der Spree müsse verhindert werden. Konkret verlangt die Fraktion von der Bundesregierung unter anderem, die Ergebnisse der UBA-Studie anzuerkennen und auf deren Grundlage gemeinsam mit den betroffenen Bundesländern Berlin, Brandenburg und Sachsen ein Wassermanagementkonzept inklusive „qualifizierter Kostenschätzung“ für die Spree und ihre Nebenflüsse vorzulegen. Die Bundesregierung solle zudem „jegliche Optionen“ überprüfen, um das zu erwartende Wasserdefizit auszugleichen und die Schaffung zusätzlicher Wasserspeicher im Spreegebiet anzuschieben. Nötig sei die Aufstockung der Speichervolumina auf 180 Kubikmeter, schreiben die Abgeordneten, um das zu erwartende jährliche Defizit von 60 Kubikmeter auszugleichen. Entscheidungen müssten auf der Grundlage von „Machbarkeit, Finanzierbarkeit und der Auswirkungen auf das Gesamtökosystem“ getroffen werden.

Sportstätten: Ein Antrag der AfD mit dem Titel „Den Beitrag des Sports zum Gemeinwohl anerkennen – Investitionsstau bei der Sportstättensanierung auflösen“ (20/6438) wird federführend im Sportausschuss beraten. „Angesichts eines besorgniserregenden Sanierungs- und Investitionsbedarfs im Sportstättenbereich, fehlender Planungskonzepte sowie fehlender einheitlicher Datenerhebungen zum Anlagenbestand und Sanierungsbedarf von Sportstätten“ solle der Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, heißt es in dem Antrag. Zudem solle die Regierung einen bundesweit einheitlichen modernen Sportstättenentwicklungsplan für eine angemessene Fortentwicklung der Sportstätteninfrastruktur vorlegen, der auf einer regelmäßigen Bestands-, Sanierungs- und Investitionsplanung aufsetzt - und für die Erhaltung und systematische Verbesserung der Sportstätteninfrastruktur einen bundesweiten Sportstätteninvestitionsplan mit einem Investitionsvolumen von Bundesfördermitteln in Höhe von 40 Milliarden Euro Sondervermögen Sportstätten für die nächsten fünf bis acht Jahre in den Bundeshaushalt einstellen.

Gebührenordnung: Die Unionsfraktion fordert eine Anpassung der Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte. Die aktuell gültige Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) stamme im Wesentlichen aus dem Jahr 1982 und sei 1996 lediglich teilnovelliert worden, heißt es in einem Antrag (20/7586), der federführend im Gesundheitsausschuss beraten wird. Auch die im Wesentlichen aus dem Jahr 1987 stammende Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), die 2011 überarbeitet wurde, sei nicht mehr zeitgemäß. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung dazu auf, eine Novelle der GOÄ und GOZ in Form einer Rechtsverordnung unverzüglich auf den Weg zu bringen. Zudem sollte für die Zukunft ein Mechanismus etabliert werden, der eine regelmäßige Anpassung der beiden Gebührenordnungen mit Blick auf den medizinischen Fortschritt und die Kostenentwicklung ermögliche.

Abgesetzt: Crossover-Lebendspenden: Ein Antrag der Union mit dem Titel „Crossover-Lebendspenden auch in Deutschland etablieren und strukturelle Defizite für mehr Organspenden beseitigen“ wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

Imkerei: Ein Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Leistungen von Bienen und Imkerei honorieren – Einführung einer staatlichen Bestäubungsprämie“ (20/7569) wird federführend im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beraten. Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, ein Konzept für eine einheitliche staatliche „Bestäubungsprämie“ in Höhe von 60 Euro pro Jahr und Bienenvolk zu erarbeiten und „unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um dieses umzusetzen“, heißt es in dem Antrag. Der Wert der Leistungen eines Bienenvolkes für Umwelt und Gesellschaft liege weit über dem Ertrag von Honig und anderen Bienenprodukten. Insbesondere die Bestäubungsleistung eines Bienenvolks komme nicht nur der Landwirtschaft, sondern dem gesamten Ökosystem und damit der Gesellschaft zugute.

Hofbewirtschaftung: „Bundesweite Hofübernahmeprämie für Junglandwirte einführen“ (20/7579). Dies fordert die AfD in einem Antrag, der federführend im Landwirtschaftsausschuss beraten wird. Um die Übernahme eines bäuerlichen Familienbetriebes zu erleichtern, fordert die AfD-Fraktion eine bundesweite Hofübernahme-/Niederlassungsprämie für Junglandwirte bis zum 40. Lebensjahr. Die Bundesregierung wird aufgefordert, über fünf Jahre eine Anschubfinanzierung in Höhe von jährlich 20.000 Euro einzuführen. Die Finanzierung soll aus GAK-Mitteln erfolgen und lediglich an „Junglandwirte mit entsprechendem Ausbildungsnachweis und Ortsansässigkeit“ ausgezahlt werden, heißt es in dem Antrag. Darüber hinaus soll die Hofnachfolge „durch geeignete rechtliche und politische Maßnahmen vereinfacht werden“. Um einem weiteren Rückgang an Höfen vorzubeugen, sollen die Verfahren der Bodenvergabe und Pachtpreisfestsetzung der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) angepasst werden.

Führerscheinentzug: Die AfD will mit einem Antrag „Vorschläge der Europäischen Kommission für einen möglichen Führerscheinentzug für Personen über 70 Jahre im EU-Ministerrat ablehnen“ (20/7580) lassen. Die Vorlage wird im Verkehrsausschuss federführend beraten. Die Bundesregierung soll nach dem Willen der AfD-Fraktion Vorschläge der Europäischen Kommission für eine Befristung des Führerscheins auf fünf Jahre für Personen über 70 Jahre im EU-Ministerrat ablehnen. Die Vorschläge der EU-Kommission seien mit den Interessen der Bundesrepublik Deutschland und dem Ziel der Verwirklichung gleichwertiger Lebensverhältnisse nicht vereinbar, schreibt die Fraktion. Weite Teile der Bevölkerung wären bedroht, ihre individuelle Mobilität zu verlieren. Darüber hinaus sei der Vorschlag unverhältnismäßig, da ältere Verkehrsteilnehmer unterdurchschnittlich häufig in Verkehrsunfälle verwickelt seien. Fahrhilfen, wie Assistenzsysteme und Systeme für autonomes Fahren, würden außerdem die Anforderungen an den Führerscheininhaber und somit die Risiken senken, auch weniger befähigte Führerscheininhaber könnten am Straßenverkehr teilnehmen.

Saatkrähen: Die CDU/CSU-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Bestandsregulierung der Saatkrähe ermöglichen – Belastung für Anwohner verringern – landwirtschaftliche Aussaat sichern“ (20/7587) eingebracht. Die Vorlage wird im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft federführend beraten. Die CDU/CSU-Fraktion setzt sich für eine Herabstufung des Schutzstatus der Vögel ein, zudem müsse eine Bejagung möglich sein. Gesetze sollen angepasst werden, so dass „rechtskonforme Maßnahmen die Verlagerung von Brutkolonien der Saatkrähe ermöglichen, die sich in Wohngebieten und Siedlungsnähe befinden“, schreiben die Abgeordneten. Deutschlandweit seien die Populationen der Saatkrähe regional stark angestiegen. Im gesamten Bundesgebiet sei im Jahr 2019 der Bestand auf über 200.000 adulte Vögel geschätzt worden. Die Krähen würden neben lebenden Bodenorganismen auch aufkeimende Saat fressen, wodurch erhebliche Verluste im Pflanzenbau entstehen könnten. Schäden von mehreren tausend Euro pro Hektar Ackerfläche seien keine Seltenheit. Neben den zunehmenden Schäden in der Landwirtschaft und der Bedrohung der Artenvielfalt manifestierten sich auch Gefährdungen der Gesundheit und Lebensqualität für die städtische Bevölkerung. Der unkontrollierte und exponentielle Anstieg der Saatkrähenpopulation habe zu einer Ausdehnung ihres ursprünglichen Lebensraums auf Wohngebiete geführt. Ihre Brutkolonien auf Bäumen am Rande von oder in Wohnsiedlungen, die Überwinterungsgesellschaften mit bis zu 1.000 Vögeln und die abendlichen Schwärme auf Schlafbäumen bedeuteten eine intensive und anhaltende Lärmbelästigung. Gesundheitliche Schäden der Anwohner seien die Folge. In der aktuellen Roten Liste der Brutvögel Deutschlands werde die Saatkrähe als ungefährdet eingestuft. Gleichzeitig gehöre die Saatkrähe in Deutschland als europäische Vogelart aber immer noch zu den besonders geschützten Tierarten. Dieser Schutzstatus sei unverhältnismäßig und müsse angepasst werden.

Bildung: Die Abgeordneten der AfD-Fraktion haben einen Antrag mit dem Titel „Kinder mit und ohne Deutschkenntnissen für den gemeinsamen Erfolg getrennt unterrichten“ (20/7575) eingebracht. Die Vorlage wird im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung federführend weiterberaten. Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, „die Volkshochschulen für die Betreuung und den Unterricht für Kinder auszustatten“, sodass Kindern ohne Deutschkenntnisse dort ein gesonderter Sprachunterricht angeboten werden kann. Dieser solle für Kinder in den Klassenstufen eins bis vier verbindlich sein, wenn diese „nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, um eine Grundschule in Deutschland zu besuchen“. Kinder könnten dann wieder in die Regelschulen eingegliedert werden, sobald sie über Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B1 verfügen. Anlass des Antrages sei, dass die Integration nichtmuttersprachlicher Kinder in den Regelschulbetrieb „nur höchst unzureichend, vielerorts sogar überhaupt nicht“ gelänge, schreiben die Abgeordneten . Leidtragende wären deutsch- und fremdsprachige Schüler sowie gleichermaßen die Lehrer. Ferner würden an den Volkshochschulen Sprachkurse, neben dem Thema Gesundheit, am meisten angeboten, insbesondere der Kurs „Deutsch als Fremdsprache“. So wären die deutschen Volkshochschulen bereits „bestens vorbereitet“. Die rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen für den gesonderten Sprachunterricht solle die Bundesregierung im Rahmen einer Bund-Länder-Vereinbarung nach Artikel 91 des Grundgesetzes schaffen, heißt es im Antrag. Darüber hinaus fordert die AfD-Fraktion „Menschen ohne gültigen Aufenthaltstitel konsequent abzuschieben und für temporär Bleibeberechtigte die Befähigung zu fördern und Anreize zu setzten, in das jeweilige Heimatland zurückzukehren“.

(eis/ste/06.07.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/6438 - Antrag: Den Beitrag des Sports zum Gemeinwohl anerkennen - Investitionsstau bei der Sportstättensanierung auflösen
    PDF | 247 KB — Status: 19.04.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/7569 - Antrag: Leistungen von Bienen und Imkerei honorieren - Einführung einer staatlichen Bestäubungsprämie
    PDF | 157 KB — Status: 04.07.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/7575 - Antrag: Kinder mit und ohne Deutschkenntnisse für den gemeinsamen Erfolg getrennt unterrichten
    PDF | 183 KB — Status: 04.07.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/7579 - Antrag: Bundesweite Hofübernahmeprämie für Junglandwirte einführen
    PDF | 160 KB — Status: 04.07.2023
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  • 20/7580 - Antrag: Vorschläge der Europäischen Kommission für einen möglichen Führerscheinentzug für Personen über 70 Jahre im EU-Ministerrat ablehnen
    PDF | 163 KB — Status: 04.07.2023
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  • 20/7584 - Antrag: Herkunftskennzeichnung bei Honig verbessern - Verbraucherinformation stärken - Heimische Imker schützen
    PDF | 164 KB — Status: 04.07.2023
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  • 20/7585 - Antrag: Folgen des Kohleausstiegs beachten - Wassermanagement für die Spree und deren Nebenflüsse sichern
    PDF | 156 KB — Status: 04.07.2023
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  • 20/7586 - Antrag: Gebührenordnungen für Ärzte und für Zahnärzte jetzt novellieren
    PDF | 156 KB — Status: 04.07.2023
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  • 20/7587 - Antrag: Bestandsregulierung der Saatkrähe ermöglichen - Belastung für Anwohner verringern - Landwirtschaftliche Aussaat sichern
    PDF | 149 KB — Status: 04.07.2023
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Umwelt

Experten unterstützen Wassermanagement in der Lausitzregion

Zeit: Mittwoch, 21. Februar 2024, 11 bis 13 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 700

Um Wege zur Sicherung des Wassermanagements der Spree und deren Nebenflüsse vor dem Hintergrund des Kohleausstiegs ging es in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz am Mittwoch, 21. Februar 2024. Der Anhörung zugrunde lag ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/7585), in dem wegen drohender Wasserknappheit in der Spree nach dem Kohleausstieg in der Lausitz ein Wassermanagementkonzept für die Region gefordert wird. Darin wird auf das Ergebnis einer Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) verwiesen, wonach nach dem gesetzlich festgelegten Ende der Braunkohleförderung im Lausitzer Revier im Jahr 2038 die Spree „örtlich bis zu 74 Prozent weniger Wasser“ führen könnte. Die Sachverständigen unterstützten das Ziel des Antrags und schlugen eine Reihe von Maßnahmen wie Wasserspeicherung und -überleitung vor. Die Fragen der Abgeordneten betrafen vor allem diese Maßnahmen, aber auch die vorhandene Datenlage und die Zusammenarbeit von Bund und Ländern.

Wasserwirtschaftlichen Herausforderungen

Prof. Dr. Irina Engelhardt von der Technischen Universität Berlin erklärte in ihrer schriftlichen Stellungnahme, angesichts der wasserwirtschaftlichen Herausforderungen in Braunkohlefolgelandschaften sei es sehr zu begrüßen, dass diese Aufgaben nun mit Nachdruck angegangen werden sollen und der Antrag der CDU/CSU diese wichtige Aufgabe aufgreift. Die Sachverständige gab einen Überblick über die aktuelle hydro(geo)logische und wasserwirtschaftliche Situation in der Lausitz und schlug einen Maßnahmenkatalog vor. Es sei absehbar, dass die etablierte Methode, die Tagebaurestlöcher über die Fließgewässer im Einzugsgebiet   - Spree, Schwarze Elster - zu fluten, zukünftig nicht mehr möglich sein wird. Zum Ausgleich schlug sie unter anderem den Umbau der Bergbaufolgeseen in Speicher und die Überleitung von Fremdwasser, zum Beispiel Fluss- bzw. Niederschlagswasser aus anderen Einzugsgebieten vor.

Eugen Nowak vom Verein Nationale Naturlandschaften machte in seiner Stellungnahme auf das besondere Schutzgut Unesco-Biosphärenreservat Spreewald aufmerksam. Dieses einzigartige Feuchtgebiet verdunste in heißen Sommerzeiten zwar eine erhebliche Menge an Spree-Wasser - dies sei jedoch ein natürlicher Prozess, der gleichzeitig eine Reihe von Ökosystemdienstleistungen des Spreewaldes – von Naturschutz bis Tourismus – erst möglich mache. Um diese dauerhaft zu erhalten, müsse der Spreewald weiter als Feuchtgebiet erhalten werden. Erforderliche Maßnahmen wie die Anpassung der Gewässer-Dimensionen an die künftigen Wassermengen lägen überwiegend in der Zuständigkeit des Landes Brandenburg. Finanzielle Bundesmittel spielten jedoch eine wichtige Rolle bei Renaturierung- und Umbaumaßnahmen an Gewässern. Er würde auch davon abraten, die Ergebnisse der Studie „Wasserwirtschaftliche Folgen des Braunkohleausstieges in der Lausitz“ pauschal anzuerkennen. 

Wiederauffüllung des Grundwasserdefizits

Dr. Martin Pusch vom Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei betonte als dritter der von der SPD-Fraktion für die Anhörung vorgeschlagenen Sachverständigen die Notwendigkeit der Wiederauffüllung des Grundwasserdefizits nach dem Ende des Braunkohlebergbaus. Dies werde erschwert durch die dauerhaft verringerte Spree-Wasserführung wegen Verdunstungsverlusten der Lausitzer Seenplatte sowie wegen des Klimawandels und mehr landwirtschaftlicher Bewässerung. Grundlegendes Ziel sei ein funktionierendes Flussökosystem der Spree als Basis für alle Ökosystemleistungen und die vielen davon abhängigen regionalen Nutzungen. Zur Lösung des Problems sei das Zusammenwirken mehrerer Fachgebiete erforderlich. Zu den Elementen einer zukunftsfähigen Wasserwirtschaft in der Lausitz gehörten die Speicherung saisonaler Wasserüberschüsse, die Minimierung des in die Elbe abfließenden Hochwasservolumens und die Priorisierung der Speicherfunktion von ehemaligen Tagebaurestlöchern gegenüber Nutzungen.

Ingolf Arnold vom Wasser-Cluster-Lausitz führte in seiner Stellungnahme aus, dass sich der Transformationsprozess vom bisher bergbaugeprägten Wasserdargebot der Spree zu einem natürlichen Wasserdargebot bis ans Ende dieses Jahrhunderts erstrecken und in Kombination mit den Wirkungen des fortschreitenden Klimawandels ein nachbergbaulich dauerhaftes Wasserdefizit im regionalen Wasserhaushalt der Spree hinterlassen werde. Dieses Wasserdefizit lasse sich nur durch Wasserüberleitungen aus benachbarten Flussgebieten, vor allem aus der oberen Elbe, in Kombination mit dem Ausbau der wasserwirtschaftlichen Speicher im Spreegebiet zukunftssicher ausgleichen. Aus seiner Sicht sollten die wasserpolitischen Grundsatzentscheidungen in Anbetracht der langen Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungszeiträume und des ambitionierten Kohleausstiegszeitplan in den nächsten drei Jahren getroffen werden. Dies bedürfe auch der aktiven Mitwirkung des Bundes. 

Auswirkungen auf Berliner Trinkwasser

Dr. Jens Burgschweiger von den Berliner Wasserbetrieben wies darauf hin, dass die Spree maßgebliche Auswirkungen auf die Verfügbarkeit und Qualität des Berliner Trinkwassers habe. So habe die aus der Absenkung des Grundwasserspiegels im Umfeld der Tagebaue resultierende Belastung der Spree mit Sulfat negative Folgen bis nach Berlin. Die mit dem Ende des Kohleabbaus verbundenen Maßnahmen würden zu einer signifikanten Verringerung des Abflusses der Spree nach Berlin führen. Der Anteil des gereinigten Abwassers werde deutlich ansteigen, und in der Folge werde sich die Konzentration von Spurenstoffen erhöhen. Daher müssten Verdunstungsverluste und damit die Flächen der Tagebaurestseen, die nicht als Speicher dienen, minimiert werden. Zudem benötige das System Wasserüberleitungen, und der Strukturwandel in der Lausitz müsse den wasserwirtschaftlichen Bedingungen Rechnung tragen.

Wolfram Kritzner von der Ingenieurbüro für Wasser und Boden GmbH führte als dritter der auf Vorschlag der Unionsfraktion teilnehmenden Experten in seiner Stellungnahme aus, dass die UBA-Studie neben einem Speicherdefizit ein mittleres nachbergbauliches Wasserdefizit für die Spree von 63 Millionen Kubikmetern pro Jahr ausgewiesen, welches nur durch Wasserüberleitungen aus anderen Flusseinzugsgebieten zukunftssicher gedeckt werden könne. Vorzugslösung sei die Überleitung aus der Elbe, sagte Kritzner, der auch auf die technischen Details einer solchen Lösung einging. Allein diese Lösung könne alle wasserwirtschaftlichen Speicher im Spreegebiet bedienen. Die Wasserentnahme aus der Elbe erfolge nur bei Überschreitung eines definierten Mindestabflusses. Für die Bewertung der Genehmigungsfähigkeit der Überleitung müssten vielfältige Aspekte, wie konkurrierende geplante Wasserbedarfe der Industrie, beachtet werden.

Wasserüberleitungen mitdenken

Auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nahm Simon Christian Henneberg vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg an der Anhörung teil. Im Vordergrund der gemeinsamen Überlegungen sollten Grundprinzipien wie das Verursacherprinzip – hier stehe der Bergbau in der Pflicht - die Wassernutzung sollte sich am Wasserdargebot orientieren und die Wasserwirtschaft sei nicht per se derjenige, der Wasser für die Nutzung bereitstellt. Gleichwohl würden im Sinne des Gemeinwohls und zur Erfüllung der Daseinsfürsorge alle notwendigen Planungen und Investitionen von der Wasserwirtschaft übernommen. Oberstes Ziel sollte Wassersparen sein, so Henneberg. Sollte Wasser nicht in ausreichender Menge zur Verfügung stehen, seien selbstverständlich Wasserrückhaltungen in Speichern anzulegen, und auch Wasserüberleitungen seien mitzudenken, mit all ihren Konsequenzen. Wenn der volkswirtschaftliche Nutzen größer als der Schaden sei, sei dies ein probates Mittel.

Heike Herrmann vom Verband kommunaler Unternehmen verwies ebenfalls auf den steigenden Sulfatgehalt insbesondere der Spree, was die Einhaltung des Grenzwertes der Trinkwasserverordnung massiv gefährde. Da aber auch langfristig die Spree und ihre Nebenflüsse sowie die Tagebaurestseen zur Trinkwassergewinnung genutzt würden, seien die Belange der sicheren und kostengünstigen Trinkwasserversorgung im Gesamtkomplex zu priorisieren. Mehraufwendungen für die Gewinnung und Aufbereitung von Trinkwasser müssten verursachergerecht umgelegt werden und dürften Verbraucher nicht zusätzlich belasten. Von vornherein seien deshalb bei den konzeptionellen Überlegungen zum Braunkohleausstieg Maßnahmen, welche die Trinkwassergewinnung aus Spreewasser ablösen, mitzukonzipieren und zu fördern, sagte Hermann, die auf Vorschlag der FDP-Fraktion teilnahm. Mehraufwendungen für die Gewinnung und Aufbereitung von Trinkwasser müssten verursachergerecht umgelegt werden und dürften Verbraucher nicht zusätzlich belasten. 

Prioritäre Aufgabe der Politik

Michael Nitschke, der als Einzelsachverständiger von der AfD nominiert worden war, machte wie die Sachverständigen vor ihm auf die vielfältigen Herausforderungen des Wassermanagements in der Lausitz aufmerksam. Eine Entspannung des Wasserhaushalts, insbesondere der Spree, sei auf natürliche Weise nicht absehbar, betonte er. Eine prioritäre Aufgabe der Politik sollte es sein, so Nitschke, einen stabilen und zweckdienlichen Organisations- und Handlungsrahmen für die länderübergreifende Wasserbewirtschaftung der Spree, der Schwarzen Elster und der Lausitzer Neiße zu bieten. 

Mit Blick auf die Studie über die wasserwirtschaftlichen Folgen des Braunkohleausstiegs in der Lausitz meinte Nitschke, es schienen unterschiedliche Auffassungen bei den Beteiligten darüber zu bestehen, ob diese eine Entscheidungsgrundlage bieten, könnte und in welchem Zeitrahmen ein Gesamtkonzept aufzustellen ist. Hier bestehe offensichtlich Koordinierungsbedarf. Unter diesen Gesichtspunkten sei der Antrag der Unionsfraktion zu begrüßen.

Antrag der Union

Vor dem Hintergrund drohender Wasserknappheit in der Spree nach dem Kohleausstieg in der Lausitz fordert die CDU/CSU-Fraktion ein Wassermanagementkonzept für die Region. In einem Antrag (20/7585) verweist sie auf das Ergebnis einer Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA), wonach nach dem gesetzlich festgelegten Ende der Braunkohleförderung im Lausitzer Revier im Jahr 2038 die Spree „örtlich bis zu 74 Prozent weniger Wasser“ führen könnte. Aktuell speise sich laut Brandenburger Umweltministerium das Wasser der Spree zu 40 Prozent aus dem Grubenwasser der Tagebaue. Nicht nur der Pegel der Spree, sondern auch die der Nebenflüsse Schwarze Elster und Lausitzer Neiße könnten ohne das bislang abgeleitete Grubenwasser sinken. Die Folgen für die Trinkwasserversorgung in Berlin sowie für die Tourismusregion Spreewald seien gravierend, heißt es im Antrag der Fraktion. Ein „Trockenfallen“ der Spree müsse verhindert werden.

Konkret verlangt die Fraktion von der Bundesregierung unter anderem, die Ergebnisse der UBA-Studie anzuerkennen und auf deren Grundlage gemeinsam mit den betroffenen Bundesländern Berlin, Brandenburg und Sachsen ein Wassermanagementkonzept inklusive „qualifizierter Kostenschätzung“ für die Spree und ihre Nebenflüsse vorzulegen. Die Bundesregierung solle zudem „jegliche Optionen“ überprüfen, um das zu erwartende Wasserdefizit auszugleichen und die Schaffung zusätzlicher Wasserspeicher im Spreegebiet anzuschieben. Nötig sei die Aufstockung der Speichervolumina auf 180 Kubikmeter, schreiben die Abgeordneten, um das zu erwartende jährliche Defizit von 60 Kubikmeter auszugleichen. Entscheidungen müssten auf der Grundlage von „Machbarkeit, Finanzierbarkeit und der Auswirkungen auf das Gesamtökosystem“ getroffen werden. (mwo/sas/21.02.2024)

Dokumente

  • 20/7585 - Antrag: Folgen des Kohleausstiegs beachten - Wassermanagement für die Spree und deren Nebenflüsse sichern
    PDF | 156 KB — Status: 04.07.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 65. Sitzung am Mittwoch, 21.02.2024, 11:00 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Wortprotokoll der 65. Sitzung, am 21.02.2024

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Prof. Dr. Irina Engelhardt, Technische Universität Berlin (TUB), A.-Drs. 20(16)250-A
  • Stellungnahme Eugen Nowak, Nationale Naturlandschaften e. V., A.-Drs. 20(16)250-B
  • Stellungnahme Martin Pusch, Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB), A.-Drs. 20(16)250-F
  • Stellungnahme Ingolf Arnold, Wasser-Cluster-Lausitz e. V., A.-Drs. 20(16)250-G
  • Stellungnahme Dr.-Ing. Jens Burgschweiger, Berliner Wasserbetriebe, A.-Drs. 20(16)250-D
  • Stellungnahme Simon Christian Henneberg, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, A-Drs. 20(16)250-H
  • Stellungnahme Heike Herrmann, Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU), A.-Drs. 20(16)250-E
  • Stellungnahme Michael Nitschke, , A.-Drs. 20(16)250-C

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Umwelt

Antrag zum Wassermanagement für die Spree ohne Mehrheit

Ein Wassermanagement für die Spree fordert die Unionsfraktion. Ihren Antrag mit dem Titel „Folgen des Kohleausstiegs beachten – Wassermanagement für die Spree und deren Nebenflüsse sichern“ (20/7585) hat der Bundestag am Donnerstag, 27. Juni 2024, auf Basis einer Beschlussvorlage des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (20/11729) mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen abgelehnt. Für den Unionsantrag stimmten die Antragsteller und die AfD-Fraktion.

Antrag der Unionsfraktion

Vor dem Hintergrund drohender Wasserknappheit in der Spree nach dem Kohleausstieg in der Lausitz fordert die CDU/CSU-Fraktion ein Wassermanagementkonzept für die Region. In ihrem Antrag verweist sie auf das Ergebnis einer Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes, wonach nach dem gesetzlich festgelegten Ende der Braunkohleförderung im Lausitzer Revier im Jahr 2038 die Spree „örtlich bis zu 74 Prozent weniger Wasser“ führen könnte. Aktuell speise sich laut Brandenburger Umweltministerium das Wasser der Spree zu 40 Prozent aus dem Grubenwasser der Tagebaue. Nicht nur der Pegel der Spree, sondern auch die der Nebenflüsse Schwarze Elster und Lausitzer Neiße könnten ohne das bislang abgeleitete Grubenwasser sinken, befürchten die Abgeordneten. Die Folgen für die Trinkwasserversorgung in Berlin sowie für die Tourismusregion Spreewald seien gravierend, heißt es im Antrag der Fraktion. Ein „Trockenfallen“ der Spree müsse verhindert werden.

Konkret verlangte die Fraktion von der Bundesregierung unter anderem, die Ergebnisse der Umweltbundesamt-Studie anzuerkennen und auf deren Grundlage gemeinsam mit den betroffenen Bundesländern Berlin, Brandenburg und Sachsen ein Wassermanagementkonzept inklusive „qualifizierter Kostenschätzung“ für die Spree und ihre Nebenflüsse vorzulegen. Die Bundesregierung sollte zudem „jegliche Optionen“ überprüfen, um das zu erwartende Wasserdefizit auszugleichen und die Schaffung zusätzlicher Wasserspeicher im Spreegebiet anzuschieben. Nötig sei die Aufstockung der Speichervolumina auf 180 Kubikmeter, schreiben die Abgeordneten, um das zu erwartende jährliche Defizit von 60 Kubikmeter auszugleichen. Entscheidungen müssten auf der Grundlage von „Machbarkeit, Finanzierbarkeit und der Auswirkungen auf das Gesamtökosystem“ getroffen werden. (sas/hau/27.06.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

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Bernhard Herrmann

Bernhard Herrmann

© Bernhard Herrmann/Karla Mohr

Herrmann, Bernhard

Bündnis 90/Die Grünen

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Astrid Damerow

Astrid Damerow

© Astrid Damerow/Michael Gehrig

Damerow, Astrid

CDU/CSU

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Andreas Bleck

Andreas Bleck

© Andreas Bleck/ Georg Krimmel

Bleck, Andreas

AfD

()
Jürgen Kretz

Jürgen Kretz

© Jürgen Kretz/Florian Freundt

Kretz, Jürgen

Bündnis 90/Die Grünen

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Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 20/7585 - Antrag: Folgen des Kohleausstiegs beachten - Wassermanagement für die Spree und deren Nebenflüsse sichern
    PDF | 156 KB — Status: 04.07.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/11729 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/7585 - Folgen des Kohleausstiegs beachten - Wassermanagement für die Spree und deren Nebenflüsse sichern
    PDF | 201 KB — Status: 11.06.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Kleebank, Helmut (SPD), Al-Halak, Muhanad (FDP), Feiler, Uwe (CDU/CSU), Kreiser, Dunja (SPD)
  • Beschlussempfehlung 20/11729 (Antrag 20/7585 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Stand: 30.08.2025