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Recht

Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung

Daer Bundestag hat am Donnerstag, 27. Juni 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung“ (20/11849) in erster Lesung beraten. Im Anschluss wurde die Vorlage zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist dabei der Rechtsausschuss. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das Beurkundungsverfahren sei derzeit grundsätzlich papiergebunden ausgestaltet, schreibt die Regierung. Die Errichtung elektronischer Dokumente zum Zwecke der öffentlichen Beurkundung sehe das Beurkundungsgesetz nur punktuell vor. Derweil erfolge die Verwahrung notarieller Urkunden seit dem Jahr 2022 elektronisch im sogenannten Elektronischen Urkundenarchiv. Auch die Aktenführung bei den Gerichten könne elektronisch erfolgen. Ab dem 1. Januar 2026 sei die elektronische Aktenführung bei den Gerichten verpflichtend. 

Ebenfalls in hohem Maße elektronisch laufe heute der Vollzug notariell beurkundeter Rechtsgeschäfte und sonstiger Rechtsvorgänge ab, heißt es weiter. So werde die Kommunikation zwischen Notariaten und Gerichten zu einem großen Teil elektronisch abgewickelt. Der Kontakt mit Behörden sowie mit Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen solle ebenfalls zunehmend auf elektronischem Weg erfolgen.

Personal- und Sachkapazitäten

Sofern im Beurkundungsverfahren Urkunden in Papierform errichtet werden, bedürfe es sowohl für die elektronische Verwahrung als auch für elektronische Vollzugstätigkeiten eines Medientransfers. „Hierdurch werden Personal- und Sachkapazitäten bei den Urkundsstellen gebunden und die Bearbeitung wird verzögert“, schreibt die Bundesregierung. Um Kapazitäten einzusparen und Prozesse zu beschleunigen, sollen durch das Gesetz „möglichst weitreichend die Voraussetzungen für eine medienbruchfreie Weiterverarbeitung der im Beurkundungsverfahren errichteten Dokumente geschaffen werden“.

Der Entwurf sieht daher eine erhebliche Ausweitung der Möglichkeiten zur Errichtung elektronischer Dokumente zum Zwecke der Beurkundung durch Notarinnen und Notare wie auch durch andere Urkundsstellen vor. Kernstück der Neuregelung ist laut Regierung „die Ermöglichung der Aufnahme elektronischer Niederschriften zur Beurkundung von Willenserklärungen in Gegenwart der Urkundsperson“. Auch für sonstige Beurkundungen sollen die Möglichkeiten zur Errichtung elektronischer Dokumente anstelle von papierförmigen Urkunden ausgeweitet werden. (hau/27.06.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

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Dr. Marco Buschmann

Dr. Marco Buschmann

© Dr. Marco Buschmann/ Julia Deptala

Buschmann, Dr. Marco

FDP

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Fabian Jacobi

Fabian Jacobi

© Fabian Jacobi

Jacobi, Fabian

AfD

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Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/11849 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
    PDF | 707 KB — Status: 17.06.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Karaahmetoglu, Macit (SPD), Winkelmeier-Becker, Elisabeth (CDU/CSU), Steffen, Dr. Till (B90/Grüne)
  • Überweisung 20/11849 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Recht

Sachverständige begrüßen elektronische Präsenzbeurkundung

Zeit: Mittwoch, 9. Oktober 2024, 11 bis 13 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600

Notare sollen Beurkundungen künftig leichter elektronisch vornehmen können. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, den acht Sachverständige am Mittwoch, 9. Oktober 2024, in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses bewerteten. Sie waren sich einig, dass die weitere Modernisierung des Notariats durch die Digitalisierung der Beurkundung notwendig und zu begrüßen sei. Die Vorlage geht vielen aber nicht weit genug und lasse Fragen offen.

Der Entwurf des „Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung“ (20/11849)  nennt als Ziel, „Möglichkeiten zur Errichtung elektronischer Dokumente zum Zwecke der Beurkundung durch Notarinnen und Notare wie auch durch andere Urkundenstellen“ erheblich auszuweiten. Bislang sehe das Beurkundungsgesetz nur punktuell die Errichtung elektronischer Dokumente zum Zwecke der öffentlichen Beurkundung vor.

Doppelter Medienbruch wird vermieden

Der Präsident der Bundesnotarkammer, Prof. Dr. Jens Bormann, sagte, bei der Präsenzbeurkundung gebe es derzeit noch einen doppelten Medienbruch, der zu unnötiger Mehrarbeit führe. Eine Digitalisierung würde auch zu einer schnelleren Abwicklung führen. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Lösung, mit einem Unterschriften-Pad zu arbeiten, sei  pragmatisch und niederschwellig. Es würden keine besonderen technischen Vorkehrungen gebraucht. Die Bundesnotarkammer habe einen Prototyp für die entsprechende Anwendung entwickelt, die zeitnah nach Inkrafttreten den Notarinnen und Notaren kostenlos zur Verfügung gestellt werden kann. Insgesamt handle es sich bei dem Entwurf um eine gute Lösung, es seien lediglich kleinere Klarstellungen und Vereinfachungen nötig.

Petra Laitenberger vom Deutschen Städtetag sagte, die Möglichkeit einer elektronischen Präsenzbeurkundung stelle einen weiteren Baustein im Rahmen der Digitalisierung der Verwaltung dar und werde daher auch vom Städtetag begrüßt. Darüber hinaus sei es richtig, dass Beurkundungen weiterhin auch in Präsenz wegen der damit verbundenen persönliche Belehrung über die Rechtsfolgen durchzuführen seien. Es erscheine auch sinnvoll, zeitgleich mit der Aufnahme der elektronischen Niederschrift eine elektronische, sichere Übermittlung der Behörden untereinander einzuführen. Die erheblichen Kosten für die Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung dürften allerdings nicht den Kommunen auferlegt werden.

Effektivere Arbeitsabläufe

Rechtsanwalt Dr. Thomas Lapp, Mitglied im Vorstand des EDV-Gerichtstages, begrüßte ebenfalls, dass im Notariat ein durchgängig digitaler Ablauf der Beurkundung ohne Medienbruch ermöglicht werden soll. Die Arbeitsabläufe würden so effektiver. Lapp kritisierte aber, dass die Regelungen „viel zu kompliziert“ seien. Einfachere Lösungen wären besser. Analoge Prozesse dürften nicht einfach Schritt für Schritt elektronisch abgebildet werden, sondern man müsse sich überlegen, welche Möglichkeiten die Digitalisierung bringen, und den ganzen Prozess neu denken. Für das Notariat müsste nichts Neues erfunden werden. Im Rahmen der Digitalisierung sollten bestehende und europaweit koordinierte Strukturen genutzt werden.

Dr. Felix Odersky, Vizepräsident des Deutscher Notarvereins, sagte, die Notare verstünden sich eher als Antreiber denn als Getriebene, um die Abläufe in den Notariaten effektiver zu machen. Der Großteil des Digitalisierungsprozesses spiele sich bisher im Hintergrund ab. Um diesen zu verbessern, sei der Gesetzentwurf genau richtig. Der doppelte Medienbruch könne vermieden werden und man erhalte das finale Produkt auf einem direkten, schlankeren Weg. Ebenfalls wichtig sei, dass das elektronisch beglaubigte Dokument als Willenserklärung im Außenverhältnis den bisherigen Zwang zur Ausfertigung, also zum papiergebundenen Original, ersetzen kann. Das angebotene Verfahren komme allen Menschen entgegen.

Mehr Mut bei der Digitalisierung gefordert

Auch Prof. Dr. Sebastian Omlor, Direktor des Instituts für das Recht der Digitalisierung an der Philipps-Universität Marburg, sagte, der Entwurf sei ein weiterer wichtiger Schritt in der Digitalisierung des Notariats und der Vereinfachung von Abläufen im Rechts-verkehr. Die Grundrichtung sei begrüßenswert. Aus seiner Sicht sei jedoch mehr Mut bei der Digitalisierung erforderlich. So sollte die Form der elektronischen Niederschrift als Re-gelfall vorgegeben werden, schreibt Omlor in seiner Stellungnahme. Der Gesetzesentwurf sollte als Anstoß für weitere und vertieftere Digitalisierungsschritte zugunsten eines effizienteren Rechtsverkehrs dienen.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann bewertete den Gesetzentwurf in seiner Stellungnahme als einen ersten Schritt in Richtung Digitalisierung, er bleibe aber in wesentlichen Punkten hinter den Erwartungen an eine umfassende digitale Transformation zurück. Eine konsequente Abschaffung der notariellen Beurkundungspflicht in bestimmten Fällen bei umfassender Beteiligung von Rechtsanwälten könne Römermann zufolge Funktionen des Notariats übernehmen. Darüber hinaus sollte die Monopolisierung der technischen Infrastruktur durch die Bundesnotarkammer kritisch hinterfragt werden, um Innovationspotenzial und Wettbewerb zu fördern. Diese notwendigen Reformen könnten ungenutzte Potenziale zur Entbürokratisierung, Effizienzsteigerung und Verfahrensvereinfachung freisetzen.

Elektronische Präsenzbeurkundung nicht verpflichtend

Wie Norbert Weide vom  Deutscher Anwaltverein, Mitglied des Ausschusses Anwaltsnotariat, in seiner Stellungnahme erläuterte, besteht bei den Notaren und Notarinnen, ins-besondere im Anwaltsnotariat, seit langem der Wunsch zur medienbruchfreien Bearbeitung der im Beurkundungsverfahren errichteten Dokumente, da in der täglichen Arbeit vom rechtsuchenden Publikum die digitale Kommunikation erwartet werde. Da die elektronische Präsenzbeurkundung durch den Gesetzesentwurf nicht verpflichtend werde, sondern eine Alternative geschaffen werde, bleibe es aber jedem Notar und jeder Notarin selbst überlassen, die papiergebundene Beurkundung zu nutzen. Weide sprach sich dafür aus, den Zwischenschritt eines Unterschriften-Pads zukünftig zu überwinden und den elektronischen Personalausweis zu benutzen.

Auch Notar Dr. Felix Wobst aus Gerolzhofen begrüßte das Ziel des Entwurfs. Er übertrage das Beurkundungsverfahren sachgerecht in die digitale Welt. Die Unterschrift sei wichtig. Auf absehbare Zeit sehe er dafür keine Alternative. Alles andere würde bei den meisten seiner Mandanten nur Befremden auslösen. In seiner schriftlichen Stellungnahme erklärt Wobst, bezweifelt werden dürfe aber, ob die erhofften Effizienzgewinne auf absehbare Zeit eintreten werden. Denn solange die für den Vollzug erforderlichen Dokumente anderer Behörden weiterhin in Papierform erteilt würden, müsse die technische und personelle Ausstattung für den Scan-Prozess ohnehin bereitgehalten werden.

Odersky, Omlor und Wobst wurden auf Vorschlag der Fraktion der CDU/CSU zur öffentlichen Anhörung eingeladen, Bormann, Laitenberger und Weide  auf Vorschlag der SPD-Fraktion und Lapp sowie Römermann auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Entwurf sieht Änderungen in zehn Gesetzen vor

In dem Entwurf heißt es „Kernstück der Neuregelung ist die Ermöglichung der Aufnahme elektronischer Niederschriften zur Beurkundung von Willenserklärungen in Gegenwart der Urkundsperson. Auch für sonstige Beurkundungen werden die Möglichkeiten zur Errichtung elektronischer Dokumente anstelle von papierförmigen Urkunden ausgeweitet.“ Änderungen sind in insgesamt zehn Gesetzen vorgesehen, darunter in der Bundesnotarordnung und im Beurkundungsgesetz. Wie die Bundesregierung ausführt, soll die jeweilige Urkundenstelle grundsätzlich darüber entscheiden, ob in einem Beurkundungsverfahren eine papierförmige Urkunde oder ein elektronisches Dokument genutzt wird. Ein Wahl-recht der Beteiligten bestehe damit nicht, gleiches gelte für die Beglaubigung von eigen-händigen elektronischen Unterschriften und Handzeichen. „Anderes kann gelten, wenn etwa zwingend eine papierförmige Urschrift der Urkunde benötigt wird, etwa im Falle von Vollmachten oder bei zur Verwendung im Ausland bestimmten Erklärungen“, heißt es weiter.

In der Stellungnahme des Bundesrates zum  Gesetzentwurf werden zahlreiche Änderungsvorschläge angeführt. Das Gros der Vorschläge lehnt die Bundesregierung ab, einige davon will sie prüfen (20/12610). (scr/mwo/09.10.2024)
 

Dokumente

  • 20/11849 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
    PDF | 707 KB — Status: 17.06.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/12610 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung - Drucksache 20/11849 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 196 KB — Status: 21.08.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • Tagesordnung der 117. Sitzung - 9. Oktober 2024, 11.00 Uhr - öffentliche Anhörung

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Petra Laitenberger
  • Stellungnahme Dr. Thomas Lapp
  • Stellungnahme Prof. Dr. Sebastian Omlor
  • Stellungnahme Prof. Dr. Volker Römermann
  • Stellungnahme Norbert Weide
  • Stellungnahme Dr. Felix Wobst

Weitere Informationen

  • Rechtsausschuss
  • Gesetzentwurf (BT-Drs. 20/11849)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw26-de-praesenzbeurkundung-1008378

Stand: 30.08.2025