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Gesundheit

Regierung will hausärztliche Betreuung stärken

Die Bundesregierung will die hausärztliche Versorgung stärken. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf „zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune“ (20/11853, Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz) stand am Freitag, 28. Juni 2024, auf der Tagesordnung des Bundestages. In erster Lesung beraten wurde auch ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum stärken“ (20/11955). Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten beide Vorlagen an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen ist der Gesundheitsausschuss federführend.

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Durch das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz soll laut Regierung der Hausarztberuf deutlich attraktiver, die ambulante regionale Versorgung gestärkt, die hausärztliche und die ambulante psychotherapeutische Versorgung weiterentwickelt, der Leistungszugang verbessert sowie die Transparenz erhöht werden. Ziel sei es, dass Patientinnen und Patienten leichter Zugang zur Behandlung bekommen.

Geplant ist, dass alle Hausarztleistungen einschließlich Hausbesuche künftig ohne Kürzungen vergütet werden. Durch den Wegfall der Budgets werde es für Hausärzte attraktiver, wieder mehr Patienten anzunehmen, befindet die Bundesregierung. Da Patientinnen und Patienten mit leichten chronischen Erkrankungen ohne hohen Betreuungsbedarf nicht mehr jedes Quartal einbestellt werden müssen, würden unnötige Quartalsuntersuchungen entfallen und überfüllte Wartezimmer vermieden. 

Verbessert werden solle auch der Zugang zur psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung. Pflege- und Patientenvertreter sollen zudem mehr Beteiligungsrechte bei Leistungsentscheidungen in der gesetzlichen Krankenversicherung bekommen. (hau/26.06.2024)

Antrag der Union

Die Unionsfraktion fordert in ihrem Antrag eine Stärkung der Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum. Die Gewährleistung der medizinischen Versorgungssicherheit auf dem Land stelle in Folge des Strukturwandels ein großes Problem dar, heißt es in der Vorlage. Dies führe zu gegensätzlichen Verhältnissen zwischen der städtischen und ländlichen Versorgung. Erschwerend komme hinzu, dass der demografische Wandel das Problem der flächendeckenden Gesundheitsversorgung verschärfe. Der Ärztemangel treffe gerade in ländlichen Gebieten besonders viele ältere und hochbetagte Bürger, für die der weite Weg zu den verbleibenden Arztpraxen und Krankenhäusern eine enorme Belastung darstelle.

Es sei unerlässlich, dieser ungünstigen Kombination von Strukturwandel, einer älter werdenden Gesamtbevölkerung und mangelnden Fachkräften entgegenzutreten. Die bestehenden Strukturen müssten daher weiterentwickelt werden. Der Forderungskatalog der Fraktion umfasst 25 Punkte. Die Abgeordneten fordern unter anderem, die angekündigte Entbudgetierung zügig umzusetzen und mit einem Fokus auf den ländlichen Raum zu prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um einer Ballung von Haus- und Fachärzten in den Großstädten vorzubeugen. Dabei solle auch geprüft werden, ob eine Entbudgetierung fachärztlicher Leistungen nur in ländlichen Regionen als Anreiz für eine Niederlassung ermöglicht werden könnte.

Bei der Krankenhausstrukturreform müsse die Notfallversorgung mit Blick auf die schnelle Erreichbarkeit von Krankenhäusern zur Erstversorgung stärker in den Blick genommen werden. Die ärztliche Aus- und Weiterbildung sollte auch an kleineren Klinikstandorten im ländlichen Raum sowie in sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen sichergestellt werden. Zudem sollte die Telemedizin als ergänzendes Mittel zur ärztlichen Versorgung nutzerorientiert ausgebaut werden. (pk/hau/28.06.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

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Karl Lauterbach

Karl Lauterbach

© Karl Lauterbach/Maximilian König

Lauterbach, Prof. Dr. Karl

Bundesminister für Gesundheit

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Tino Sorge

Tino Sorge

© Tino Sorge/ Steven Vangermain

Sorge, Tino

CDU/CSU

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Armin Grau

Armin Grau

© BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN RLP/ Alexander Sell

Grau, Prof. Dr. Armin

Bündnis 90/Die Grünen

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Jörg Schneider

Jörg Schneider

© Jörg Schneider

Schneider, Jörg

AfD

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Christian Bartelt

Christian Bartelt

© Christian Bartelt / Fototstudio Pixelperle Anklam

Bartelt, Christian

FDP

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Alexander Föhr

Alexander Föhr

© Alexander Föhr/ Tobias Koch

Föhr, Alexander

CDU/CSU

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Dirk-Ulrich Mende

Dirk-Ulrich Mende

© DBT/ Stella von Saldern

Mende, Dirk-Ulrich

SPD

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Kathrin Vogler

Kathrin Vogler

© Kathrin Vogler/ Jennifer Kölker

Vogler, Kathrin

Gruppe Die Linke

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Dr. Kirsten Kappert-Gonther

Dr. Kirsten Kappert-Gonther

© Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Bremen/ Caspar Sessler

Kappert-Gonther, Dr. Kirsten

Bündnis 90/Die Grünen

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Emmi Zeulner

Emmi Zeulner

© Emmi Zeulner/ Hendrik Steffens

Zeulner, Emmi

CDU/CSU

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Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 20/11853 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    PDF | 754 KB — Status: 17.06.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/11955 - Antrag: Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum stärken
    PDF | 179 KB — Status: 25.06.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 20/11853, 20/11955 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Gesundheit

Experten erhoffen sich mehr vom Gesundheits­versor­gungs­stärkungsgesetz

Gesundheitsexperten begrüßen im Grundsatz den Gesetzentwurf zur Reform der ambulanten medizinischen Versorgung, sehen aber den Bedarf für weitergehende Regelungen. Mit dem vorliegenden Entwurf für ein Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG, 20/11853, 20/12664) würden Chancen für nachhaltige strukturelle Veränderungen nicht genutzt, kritisierten Sachverständige in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses über den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die Experten äußerten sich in der Anhörung am Mittwoch, 13. November 2024, sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Entbudgetierung für Hausärzte

Der Hausärzteverband wies in der Anhörung auf die Notwendigkeit hin, die Budgetierung für Hausärzte aufzuheben. Die Lage sei prekär und dringlich. Viele Hausärzte seien schon älter und würden nicht noch jahrelang auf bessere Arbeitsbedingungen warten, sondern notfalls früher in den Ruhestand gehen. Die jetzigen Bedingungen seien zudem für die jüngere Generation abschreckend. Ohne die im Entwurf vorgesehene Entbudgetierung drohte die Versorgung insbesondere in ohnehin unterversorgten Gebieten noch schlechter zu werden.

Die Bundesärztekammer (BÄK) erklärte, das Kernstück vormaliger Entwürfe – eine strukturelle Weiterentwicklung der ambulanten Versorgungslandschaft – sei im aktuellen Entwurf nicht mehr enthalten. Das Anliegen, die hausärztliche Versorgung zu stärken, werde unterstützt. Angesichts des spürbaren Mangels an Hausärzten sei es maßgeblich, dass Versorgungsleistungen nicht durch Budgets begrenzt würden. Zudem sollten Hausärzte so lange wie möglich und flächendeckend in der Versorgung gehalten werden. Die Regelungen müssen jedoch so ausgestaltet werden, dass sie nicht auf eine bloße Umverteilung finanzieller Mittel hinausliefen. Dazu müsse der gesetzliche Rahmen angepasst werden. In einem nächsten Schritt müsse die Entbudgetierung auf die fachärztliche Versorgung ausgeweitet werden.

Auf Honorarfragen ging auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ein. Die Entbudgetierung der hausärztlichen Vergütung sei unabdingbar, jedoch berge die Neuregelung die Gefahr erheblicher Honorarumverteilungen mit riskanten und kaum kalkulierbaren Auswirkungen auf die Versorgung. Um das zu vermeiden, müssten die Änderungen angepasst und sorgfältig entwickelt und kalkuliert werden.

Psychotherapeutische Versorgung

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) würdigte die Intention, die Gesundheitsversorgung stärker an den Bedürfnissen der Patienten auszurichten und den kommunalen Bedarf zu berücksichtigen. Der jetzige Entwurf umfasse hinsichtlich der psychischen Gesundheit der Bevölkerung jedoch nur einen Bruchteil dessen, was im Koalitionsvertrag angekündigt war. Neben der geplanten gesonderten Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche müsse die Wartezeiten-Situation von Erwachsenen in den Blick genommen werden. 

Um die psychotherapeutische Versorgung langfristig sichern zu können, müsse außerdem die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung solide geregelt werden. Auf diesen kritischen Punkt gingen in der Anhörung auch andere Sachverständige ein und forderten schnelle Lösungen, um einen Versorgungsengpass zu verhindern.

Innovative Ansätze vermisst

Auch nach Ansicht des BKK-Dachverbandes erfüllt der Gesetzentwurf nicht die darin gesetzten, hohen Erwartungen. Es fehlten grundlegende innovative Ansätze zur Verbesserung der Versorgung sowie eine angemessene Vernetzung mit kommunalen Angeboten. Der Entwurf biete keine Lösungen für die drängenden Probleme im Gesundheitswesen einer alternden Gesellschaft. Die Regelungen versprächen keine bessere Versorgung, insbesondere nicht in unterversorgten Regionen. 

Um den Arztberuf attraktiver zu gestalten, bedürfe es vielmehr besserer Arbeitsbedingungen und einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es bedürfe einer verstärkten interdisziplinären Zusammenarbeit und eines besseren Zugangs zur ambulanten Versorgung.

Kritik an „abgeschwächtem Entwurf“

Die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen (DGIV) sprach von einem stark abgeschwächten Entwurf. Viele zentrale Aspekte, die ursprünglich als innovative Versorgungskonzepte vorgesehen waren, seien entfallen. 

Besonders bedauerlich sei die Streichung zukunftsweisender Ansätze wie der Gesundheitsregionen, primären Versorgungszentren und Gesundheitskioske. Die ursprüngliche Idee einer intersektoralen Versorgung aus früheren Entwürfen des Gesetzes wäre wegweisend gewesen. Die Streichung dieser Elemente sei ein Rückschritt und eine verpasste Chance.

Unstrittige Regelungen zeitnah umsetzen

Der Einzelsachverständige Prof Dr. Ferdinand Gerlach von der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main machte in der Anhörung mit Blick auf die zerbrochene Ampel-Koalition deutlich, dass eine Verabschiedung des Gesetzentwurfes dringlich sei. Die mit dem Gesetzentwurf geplanten Neuregelungen in der hausärztlichen Versorgung seien überfällig. Jeden Tag schlössen Hausarztpraxen. Die Patienten wendeten sich dann an Nachbarpraxen und stellten dort fest, dass die schon überlaufen sind und keine neuen Patienten aufnehmen. 

Derweil sei die Stimmung in den Praxisteams schlecht. Wenn jetzt jahrelang verschleppte Reformen, die weitgehend unumstritten seien, weiter aufgeschoben würden, vergrößerten sich die Probleme. Ein kompletter Neustart würde bedeuten, dass die angestrebten Regelungen erst 2026 umgesetzt werden könnten. Gerlach forderte die Abgeordneten auf, zumindest unstrittige Regelungen noch zeitnah umsetzen.

Zu der Anhörung waren mehr als 80 Fachverbände und Einzelsachverständige geladen, die sich nicht nur zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung äußerten, sondern auch zu Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen sowie zu diversen Anträgen der Opposition. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will mit einer Reform der ambulanten medizinischen Versorgung das Angebot für die Patienten verbessern und Ärzte entlasten. Ihr Gesetzentwurf (20/11853) sieht unter anderem eine Entbudgetierung für Hausärzte vor. Die Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung werden von mengenbegrenzenden und honorarmindernden Vorgaben ausgenommen, wie es in der Vorlage heißt.

Neu eingeführt wird eine Versorgungspauschale zur Behandlung chronisch kranker Patienten, die künftig nicht mehr jedes Quartal einbestellt werden müssen. Mit einer Vorhaltepauschale für die Wahrnehmung eines hausärztlichen Versorgungsauftrags sollen zum Beispiel viele Haus- oder Heimbesuche besonders honoriert werden.

Entlastung von Bürokratie

Über die Festlegung einer Geringfügigkeitsgrenze bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen sollen Mediziner von Bürokratie entlastet und von Arzneimittelregressen verschont werden. Die Gründung kommunaler medizinischer Versorgungszentren (MVZ) soll erleichtert werden. Dazu können für die Zulassung eines MVZ in der Rechtsform einer GmbH die Sicherheitsleistungen in der Höhe begrenzt werden.

Ferner soll die ambulante Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen verbessert und vereinfacht werden. So werden die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen beim Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung durch eine separate Bedarfsplanung berücksichtigt. Außerdem werden zusätzliche psychotherapeutische und psychiatrische Versorgungsaufträge für vulnerable Patientengruppen geschaffen. Schwer kranke oder behinderte Patienten sollen einen besseren Zugang zu notwendigen Hilfsmitteln bekommen. Dazu sollen die Bewilligungsverfahren beschleunigt werden.

Weitere Regelungen betreffen die Mitbestimmung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Im G-BA soll den Organisationen der Pflegeberufe ein Antrags- und Mitberatungsrecht bei Richtlinien und Beschlüssen über die Qualitätssicherung und weitere Aufgabenbereiche zugestanden werden.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat verspricht sich von dem Gesetzentwurf ein besseres Angebot insbesondere in strukturschwachen Regionen. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels plädiert die Länderkammer in ihrer Stellungnahme (20/12664) für neue Versorgungsformen und mehr Rechte der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) für die Versorgungssteuerung.

Die Altersstruktur der Vertragsärzte lasse in naher Zukunft Versorgungsengpässe erwarten. Es sei daher dringend geboten, den KVen Rechte zur Versorgungssteuerung an die Hand zu geben. So sollten die KVen Initiativrechte erhalten, die es ihnen ermöglichen, Ermächtigungen und Sonderbedarfszulassungen anhand von Versorgungsgesichtspunkten auszuschreiben.

Der Bundesrat fordert in den Regionen zudem die Einrichtung von „Gesundheitskiosken“. In Regionen und Stadtteilen mit einem hohen Anteil an sozial benachteiligten Personen und in strukturell benachteiligten Regionen könnten niedrigschwellige Beratungsangebote für Behandlung und Prävention etabliert werden, heißt es in der Stellungnahme. Diese Gesundheitskioske würden von Kommunen und der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unter Beteiligung der Privaten Krankenversicherung (PKV) errichtet. Dabei solle das Initiativrecht bei den Kommunen liegen.

Primärversorgungszentren vorgeschlagen

Die Länder schlagen außerdem „Primärversorgungszentren“ für eine medizinische Grundversorgung vor. Die demografische Entwicklung führe zu einer Zunahme älterer und multimorbider Patienten, sodass sich die Anforderungen an die medizinische Grundversorgung wandelten, heißt es zur Begründung. Erforderlich sei daher ein sektorenübergreifender Ansatz, der auch die Verbindung zur sozialen Beratung und Unterstützung herstelle. 

Der Bundesrat macht sich ferner für die Bildung sogenannter Gesundheitsregionen stark. Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen könnten mit Kreisen oder kreisfreien Städten und KVen Verträge schließen mit dem Ziel, eine bedarfsorientierte, regionale, sektorenübergreifende Versorgung sicherzustellen. Die Bundesregierung sagt laut Vorlage zu, die Vorschläge zu prüfen. (pk/13.11.2024)

Dokumente

  • 20/11853 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    PDF | 754 KB — Status: 17.06.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/12664 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) - Drucksache 20/11853 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 383 KB — Status: 28.08.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 131. Sitzung am Mittwoch, den 13. November 2024, 16:00 Uhr - 1. Ergänzungsmitteilung - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Wortprotokoll der 131. Sitzung vom 13. November 2024 - GVSG
  • Anlagen zur 131. Sitzung vom 13.11.2024

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP)
  • Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP)
  • Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)
  • Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)
  • Bundesärztekammer (BÄK)
  • GKV Spitzenverband
  • Verband der Ersatzkassen (vdek)
  • Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
  • BKK Dachverband
  • AOK Bundesverband
  • AOK Bundesverband
  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW)
  • Bundesverband Managed Care (BMC)
  • Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN)
  • Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV)
  • Akkreditierte Labore in der Medizin (ALM)
  • Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK)
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
  • Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen (DGIV)
  • Deutsche Stiftung Patientenschutz
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen (BAG SELBSTHILFE)
  • Deutscher Hebammenverband (DHV)
  • Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa)
  • Aktion Psychisch kranke (APK)
  • Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
  • ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
  • ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Patientinnenstellen (BAGP)
  • Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV)
  • Sachverständiger Prof. Dr. Matthias Schrappe
  • Bundesverband Medizintechnologie (BVMed)
  • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
  • Gemeinsame Vertretung der Innungskrankenkassen (IKK)
  • Sachverständiger Felix Kiunke
  • Verband der privaten Krankenkassen (PKV)
  • Deutscher Städtetag (DST)
  • Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa)
  • Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV)
  • Hausärztinnen- und Hausärzteverband
  • Deutscher Pflegerat (DPR)
  • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
  • Bundespflegekammer
  • Sachverständiger Elmar Stegmeier
  • Berufsverband der Kinder- und Jugendärztinnen (bvkj)
  • Sozialverband VdK Deutschland
  • Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp)
  • Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp)
  • Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp)

Weitere Informationen

  • Gesundheitsausschuss
  • Änderungsantrag 1 bis 18 der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) Drucksache 20/11853
  • nicht geladene Sachverständige

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Gesundheit

Bundestag stimmt für Wegfall der Honorarbudgets für Hausärzte

Die Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung sollen künftig von mengenbegrenzenden und honorarmindernden Vorgaben ausgenommen werden. Der Bundestag hat am Donnerstag, 30. Januar 2025, den Weg dafür frei gemacht und einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/11853, 20/14793) gebilligt. Für die zuvor im Gesundheitsausschuss noch geänderte Textfassung (20/14771) stimmten die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Die Abgeordneten der Gruppe Die Linke stimmten dagegen, CDU/CSU und AfD enthielten sich ihrer Stimmen. 

Ein Änderungs- (20/14780) und ein Entschließungsantrag (20/14781) der Gruppe Die Linke sowie ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion (20/14779) wurden mehrheitlich abgelehnt. Gegenstand der Debatte war zudem der Bericht des Gesundheitsausschusses (20/14741) zum Beratungsstand bei dem von der Gruppe Die Linke eingebrachten Antrag mit dem Titel „Gesundheit für alle – Modern, gemeinwohlorientiert und solidarisch“ (20/11427).

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will mit einer Reform der ambulanten medizinischen Versorgung das Angebot für die Patienten verbessern und Ärzte entlasten. 

Neu eingeführt wird eine Versorgungspauschale zur Behandlung chronisch kranker Patienten, die künftig nicht mehr jedes Quartal einbestellt werden müssen. Mit einer Vorhaltepauschale für die Wahrnehmung eines hausärztlichen Versorgungsauftrags sollen zum Beispiel viele Haus- oder Heimbesuche besonders honoriert werden.

Entlastung von Bürokratie

Über die Festlegung einer Geringfügigkeitsgrenze bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen sollen Mediziner von Bürokratie entlastet und von Arzneimittelregressen verschont werden. Die Gründung kommunaler medizinischer Versorgungszentren (MVZ) soll erleichtert werden. Dazu können für die Zulassung eines MVZ in der Rechtsform einer GmbH die Sicherheitsleistungen in der Höhe begrenzt werden.

Ferner soll die ambulante Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen verbessert und vereinfacht werden. So werden die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen beim Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung durch eine separate Bedarfsplanung berücksichtigt. Außerdem werden zusätzliche psychotherapeutische und psychiatrische Versorgungsaufträge für vulnerable Patientengruppen geschaffen. Schwer kranke oder behinderte Patienten sollen einen besseren Zugang zu notwendigen Hilfsmitteln bekommen. Dazu sollen die Bewilligungsverfahren beschleunigt werden.

Weitere Regelungen betreffen die Mitbestimmung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Im G-BA soll den Organisationen der Pflegeberufe ein Antrags- und Mitberatungsrecht bei Richtlinien und Beschlüssen über die Qualitätssicherung und weitere Aufgabenbereiche zugestanden werden. 

Änderungen im Ausschuss

Der Gesundheitsausschuss hatte das sogenannte „Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)“ in seiner Sitzung am Mittwoch, 29. Januar 2025, mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP in veränderter Form gebilligt. Der Ausschuss stimmte mehrheitlich einem aktualisierten Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP mit weiteren Regelungen zu. So wird beim Anspruch auf nicht verschreibungspflichtige Kontrazeptiva die Altersbeschränkung bei Fällen, in denen ein Hinweis auf einen sexuellen Missbrauch oder eine Vergewaltigung besteht, aufgehoben. Bisher galt die Regelung nur für Versicherte bis zum vollendeten 22. Lebensjahr.

Ferner wird eine Versorgungspauschale zur Behandlung chronisch kranker Patienten eingeführt. Unabhängig von der Zahl und Art der Arztkontakte soll in einem Zeitraum von vier aufeinander folgenden Kalenderquartalen nur noch eine Abrechnung erforderlich sein. Mit einer Vorhaltepauschale sollen spezielle Aufgaben der zur hausärztlichen Grundversorgung notwendigen Strukturen vergütet werden. Diese Regelung zielt unter anderem auf Hausbesuche und Besuche in Pflegeheimen, bedarfsgerechte Öffnungszeiten der Praxis sowie die Nutzung der Telematikinfrastruktur.

Auch die Versorgung von Menschen mit Behinderungen mit Hilfsmitteln soll verbessert werden. Demnach wird die Erforderlichkeit eines Hilfsmittels vermutet, wenn sich der Versicherte in einem sozialpädiatrischen Zentrum oder in einem medizinischen Behandlungszentrum für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen in Behandlung befindet und das Hilfsmittel von Ärzten empfohlen wird.

Antrag der Linken

Die Abgeordneten fordern einen grundlegenden Umbau des Gesundheitssystems. Der Zugang zur Gesundheitsversorgung sei ein Menschenrecht. Dieses Recht sei durch die jetzige Ausgestaltung des Gesundheitswesens gefährdet, heißt es in ihrem Antrag.

Die Politik der vergangenen Jahrzehnte habe weite Teile der Gesundheitsversorgung den Prinzipien von Markt und Profit unterworfen. Krankenhäuser seien privatisiert und auf das Ziel größtmöglicher Gewinne orientiert worden. Finanzinvestoren kauften Arzt- und Zahnarztsitze auf, um Medizinische Versorgungszentren (MVZ) zu gründen, schreibt die Gruppe. (pk/mtt/ste/30.01.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

()
Heike Baehrens

Heike Baehrens

© Photothek

Baehrens, Heike

SPD

()
Saskia Weishaupt

Saskia Weishaupt

© Bündnis 90/ Die Grünen/ Stefan Kaminski

Weishaupt, Saskia

Bündnis 90/Die Grünen

()
Christine Aschenberg-Dugnus

Christine Aschenberg-Dugnus

© Christine Aschenberg-Dugnus/ Laurence Chaperon

Aschenberg-Dugnus, Christine

FDP

()
Dr. Christina Baum

Dr. Christina Baum

© Dr. Christina Baum/Fotodienst Bundestag

Baum, Dr. Christina

AfD

()
Dirk-Ulrich Mende

Dirk-Ulrich Mende

© DBT/ Stella von Saldern

Mende, Dirk-Ulrich

SPD

()
Kathrin Vogler

Kathrin Vogler

© Kathrin Vogler/ Jennifer Kölker

Vogler, Kathrin

Gruppe Die Linke

()
Karl Lauterbach

Karl Lauterbach

© Karl Lauterbach/Maximilian König

Lauterbach, Prof. Dr. Karl

Bundesminister für Gesundheit

()
Stephan Pilsinger

Dr. med. Stephan Pilsinger

© Stephan Pilsinger/ Christian Kaufmann

Pilsinger, Dr. Stephan

CDU/CSU

()
Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 20/11427 - Antrag: Gesundheit für alle - Modern, gemeinwohlorientiert und solidarisch
    PDF | 167 KB — Status: 14.05.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/11853 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    PDF | 754 KB — Status: 17.06.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/14741 - Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Kathrin Vogler, Susanne Ferschl, Heidi Reichinnek, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke - Drucksache 20/11427 - Gesundheit für alle - Modern, gemeinwohlorientiert und solidarisch
    PDF | 176 KB — Status: 29.01.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/14771 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - 20/11853, 20/12664, 20/12868 Nr. 1.30 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    PDF | 335 KB — Status: 29.01.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/14779 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/11853, 20/12664, 20/14771- Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    PDF | 148 KB — Status: 29.01.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/14780 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/11853, 20/12664, 20/14771 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    PDF | 166 KB — Status: 29.01.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/14781 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/11853, 20/12664, 20/14771 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    PDF | 174 KB — Status: 29.01.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/14793 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/11853, 20/12664, 20/14771 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    PDF | 193 KB — Status: 29.01.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Borchardt, Simone (CDU/CSU), Rüddel, Erwin (CDU/CSU)
  • Änderungsantrag 20/14779 abgelehnt
  • Änderungsantrag 20/14780 abgelehnt
  • Gesetzentwurf 20/11853 angenommen
  • Entschließungsantrag 20/14781 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw26-de-gesundheitsversorgung-1008402

Stand: 29.08.2025