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Landwirtschaft

Oppositionsanträge zur Entlastung der Landwirtschaft debattiert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 27. Juni 2024, erstmals Anträge der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Landwirtschaft tatsächlich entlasten – Versprechen der Bundesregierung umgehend umsetzen“ (20/11951) und der AfD-Fraktion mit dem Titel „Die deutsche Landwirtschaft wirklich entlasten“ (20/11958) debattiert. 

Die beiden antragstellenden Fraktionen wollten über ihre Anträge sofort abstimmen lassen. Der Bundestag entschied jedoch mehrheitlich, beide Anträge zur weiteren Beratung in die Ausschüsse zu überweisen. Federführend ist jeweils der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft. Gegen die Ausschussüberweisung stimmten im Fall des Unionsantrags die Union und die AfD, im Fall des AfD-Antrags nur die AfD. 

Antrag der Union

Die Unionsfraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag (20/11951) auf, die den deutschen Land- und Forstwirten von den Koalitionsfraktionen gegebenen Zusicherungen umzusetzen. Dafür müsse dem Bundestag vor der parlamentarischen Sommerpause ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, mit dem die „deutlich erhöhte steuerliche Belastung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe“ auf ein Niveau abgesenkt wird, das dem europäischen Durchschnitt entspricht.

Mit dem Gesetzentwurf solle auch die Liquidität der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe deutlich verbessert werden, heißt es weiter. Außerdem müsse für einen raschen und spürbaren Abbau der bürokratischen Lasten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gesorgt werden, vor allem durch eine ausschließliche Eins-zu-eins-Umsetzung der von der EU ermöglichten Erleichterungen im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Alternative Antriebstechnologien in der Landwirtschaft sowie alternative und nachhaltig erzeugte Kraftstoffe sollten nach Auffassung der Fraktion stärker gefördert werden. 

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag (20/11958), die Rücknahme der im Frühjahr beschlossenen Abschaffung der Agrardieselrückerstattung sowie eine komplette Überarbeitung der Dünge- und Pflanzenschutzverordnungen sowie der Nutztierhaltungsverordnungen. 

Auf internationaler Ebene solle sich die Bundesregierung ferner dafür einsetzen, einem EU-Beitritt der Ukraine nicht zuzustimmen. (hau/nki/27.06.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

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Steffen Bilger

Steffen Bilger

© Steffen Bilger/ Tobias Koch

Bilger, Steffen

CDU/CSU

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Dr. Matthias Miersch

Dr. Matthias Miersch

© Dr. Matthias Miersch/ Jason Lee Mitchell

Miersch, Dr. Matthias

SPD

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Frank Rinck

Frank Rinck

© Frank Rinck

Rinck, Frank

AfD

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Renate Künast

Renate Künast

© Renate Künast/Laurence Chaperon

Künast, Renate

Bündnis 90/Die Grünen

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Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

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Gero Clemens Hocker

Gero Clemens Hocker

© Gero Hocker/Roland Furtwängler

Hocker, Dr. Gero Clemens

FDP

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Christina Stumpp

Christina Stumpp

© Christina Stumpp / CDU / Steffen Boettcher

Stumpp, Christina

CDU/CSU

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Dr. Franziska Kersten

Dr. Franziska Kersten

© SPD Sachsen-Anhalt

Kersten, Dr. Franziska

SPD

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Ina Latendorf

Ina Latendorf

© Ina Latendorf/ Olaf Köstritz

Latendorf, Ina

Gruppe Die Linke

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Anne Monika Spallek

Anne Monika Spallek

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Spallek, Dr. Anne Monika

Bündnis 90/Die Grünen

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Artur Auernhammer

Artur Auernhammer

© Büro Auernhammer / Christian Kaufmann

Auernhammer, Artur

CDU/CSU

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Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/11951 - Antrag: Landwirtschaft tatsächlich entlasten - Versprechen der Bundesregierung umgehend umsetzen
    PDF | 151 KB — Status: 25.06.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/11958 - Antrag: Die deutsche Landwirtschaft wirklich entlasten
    PDF | 161 KB — Status: 25.06.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 20/11951 beschlossen
  • Überweisung 20/11958 beschlossen
  • Bekanntgabe Ergebnis der namentlichen Abstimmung

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Landwirtschaft

Mehrere Vorlagen zur Agrarwirtschaft überwiesen

Der Bundestag hat sich am Freitag, 28. Juni 2024, mit drei Vorlagen der Koalitionsfraktionen zur Agrarwirtschaft befasst. Die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben dazu einen Gesetzentwurf zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften (20/11948) und einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (20/11947) sowie einen Antrag mit dem Titel „Landwirtschaft in Deutschland zukunftsfähig gestalten“ (20/11946) eingebracht. 

Der erste Gesetzentwurf und der Antrag wurden im Anschluss an die Beratung an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft zur federführenden Beratung überwiesen. Der zweite Gesetzentwurf wird im Finanzausschuss weiterberaten. 

Änderung agrarrechtlicher Vorschriften

Der Gesetzentwurf zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften (20/11948) sieht vor, dass Lieferanten, die bislang nur befristet vom Anwendungsbereich des Gesetzes zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich erfasst waren, dauerhaft in den Schutzbereich einbezogen werden. Das Retourenverbot (Paragraf 12) und das Verbot von Vereinbarungen zu Lagerkosten (Paragraf 14) werden durch Ausnahmen ergänzt. 

Die Vorschriften zur Einbeziehung des Bundeskartellamtes in die Entscheidungen der Durchsetzungsbehörde werden aufgehoben und durch eine Befugnis zum gegenseitigen Informationsaustausch beider Behörden ersetzt. Das Marktorganisationsgesetz wird an die Regelung im Verwaltungsverfahrensgesetz angepasst.

Das Gesetz zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich trat im Juni 2021 in Kraft und soll Lieferanten entlang der Wertschöpfungskette gegen unlautere Handelspraktiken schützen. Im November 2023 wurden die Ergebnisse einer umfassenden Evaluierung durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft veröffentlicht. Dadurch wurde deutlich, dass unlautere Praktiken angewendet werden, die über die mit dem Gesetz verbotenen Praktiken hinausgehen

Steuerentlastung für Landwirte 

Eine steuerliche Tarifermäßigung für Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft befristet bis zum Jahr 2028 soll eingeführt werden. Dafür hat die Ampelkoalition einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht (20/11947). Damit wird eine Regelung wieder eingeführt, die bereits bis zum Veranlagungszeitraum 2022 galt.

Mit der Maßnahme soll die steuerliche Progressionswirkung abgemildert werden, indem die Steuer auf einen Betrag gesenkt wird, der sich ergäbe, wenn über drei Jahre hinweg gleichmäßige Einkünfte erwirtschaftet worden wären. Die Steuermindereinnahmen werden auf 150 Millionen Euro für einen Dreijahreszeitraum geschätzt. (eis/nki/28.06.3024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

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Julia Verlinden

Julia Verlinden

© Rainer Kurzeder

Verlinden, Dr. Julia

Bündnis 90/Die Grünen

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Albert Stegemann

Albert Stegemann

© Albert Stegemann/ Jens Jeske

Stegemann, Albert

CDU/CSU

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Susanne Mittag

Susanne Mittag

© Photothek/SPD-Fraktion

Mittag, Susanne

SPD

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Peter Felser

Peter Felser

© Peter Felser

Felser, Peter

AfD

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Maximilian Mordhorst

Maximilian Mordhorst

© Maximilian Mordhorst/Rainer Milling

Mordhorst, Maximilian

FDP

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Artur Auernhammer

Artur Auernhammer

© Büro Auernhammer / Christian Kaufmann

Auernhammer, Artur

CDU/CSU

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Ina Latendorf

Ina Latendorf

© Ina Latendorf/ Olaf Köstritz

Latendorf, Ina

Gruppe Die Linke

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Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/11946 - Antrag: Landwirtschaft in Deutschland zukunftsfähig gestalten
    PDF | 136 KB — Status: 25.06.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/11947 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
    PDF | 278 KB — Status: 25.06.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/11948 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften
    PDF | 273 KB — Status: 25.06.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 20/11948, 20/11947, 20/11946 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Finanzen

Agrarverbände plädieren für steuerliche Risikoausgleichsrücklage

Zeit: Montag, 1. Juli 2024, 12.30 bis 14 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 400

Für eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage haben sich Verbände der Landwirtschaft am Montag, 1. Juli 2024, bei einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses ausgesprochen. Insbesondere Landwirte in Ostdeutschland würden davon stärker profitieren als von der von der Bundesregierung geplanten Tarifglättung in der Einkommensteuer, machte Klaus Wagner deutlich, Präsident des Thüringer Bauernverbands. „Wir nehmen die Tarifglättung gern mit, aber für 80 Prozent der Landwirte in Ostdeutschland ist das eine Enttäuschung“, sagte Wagner, der auf Einladung der CDU/CSU-Fraktion geladen war.

Die Tarifglättung soll Landwirte entlasten. SP, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wollen mit ihrem Gesetzentwurf zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (20/11947) die steuerliche Progressionswirkung abmildern, indem die Steuer auf einen Betrag gesenkt wird, der sich ergäbe, wenn über drei Jahre hinweg gleichmäßige Einkünfte erwirtschaftet worden wären. 

„Uns wurde mehr genommen als wir jetzt bekommen“

„Von Gewinglättung haben immer die Betriebe Vorteile, die schwankende Einkommen unterhalb des Spitzensteuersatzes haben“ erklärte Martin Schulz, Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft bäuerlicher Landwirtschaft (AbL), der auf Vorschlag der FDP-Fraktion geladen war. Insbesondere Viehhalter würden dazu zählen, da die Preise für Fleisch und Milch von Jahr zu Jahr stark schwankten. 

Dass die Maßnahme indes nur ein „kleiner Tropfen“ sei, um Belastungen der Landwirte an anderen Stellen auszugleichen, machte der ebenfalls auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion geladene Präsident des Deutschen Weinbauverbandes (DWV), Klaus Schneider, deutlich. „Eine Risikoausgleichsprämie würden wir wesentlich lieber sehen“, sagte Schneider und ergänzte: „Uns wurde durch die Maßnahmen der Bundesregierung mehr genommen als wir jetzt bekommen.“ 

Großbetriebe profitierten von Agrardiesel-Beihilfe

In der Anhörung wurden als Belastung für die Landwirte die gekürzten Subventionen für Agrardiesel thematisiert. Hierzu sagte der auf Vorschlag der SPD-Fraktion geladene Einzelsachverständige Prof. Dr. Alfons Balmann vom Leibniz-Institut für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien (IAMO), dass bisher von der Beihilfe zu zwei Dritteln überdurchschnittlich große Betriebe begünstigt gewesen seien. Da diese bereits sehr hohe Grenzsteuersätze hätten, würden sie von der Entlastung durch die Tarifanpassung nicht profitieren. 

Balmann verwies auf „viele steuerliche Sonderregelungen“ für Landwirte. „Das ist eine Vielzahl von Steuergeschenken, die im Einzelnen schwer zu begründen sind“, erklärte der Agrarökonom. Eine Risikoausgleichsrücklage könne „ein gewisses Potenzial“ haben, entscheidend sei aber die konkrete Ausgestaltung. 

„Frage nach Wechselwirkungen stellt sich“

Dies sagte auch Rüdiger Schmittberg, Vorstand des Bundes Deutscher Finanzrichterinnen und Finanzrichter (BDFR) und Vizepräsident des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg, der auf Vorschlag der SPD-Fraktion geladen war. Insbesondere stelle sich die Frage nach Wechselwirkungen. Als Beispiele nannte er Veräußerungs- und Aufgabengewinne sowie die Möglichkeit von Verlustvor- und nachträgen. „So eine Beratung zur Rücklage dürfte nicht ganz einfach sein“, sagte Schmittberg.

Steffen Wiegand, Geschäftsführer des Hauptverbandes der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen, den die Unionsfraktion als Sachverständigen vorgeschlagen hatte, lobte die Idee einer Risikoausgleichsrücklage und verwies auf die Forstwirtschaft. Dort gebe es bereits die Möglichkeit, dass Forstwirte umsatzbasiert eine solche Rücklage bilden könnten. 

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Die Koalitionsfraktionen wollen mit ihrem Gesetzentwurf (20/11947) eine steuerliche Tarifermäßigung für Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft befristet bis zum Jahr 2028 einführen. Damit wird eine Regelung wieder eingeführt, die bereits bis zum Veranlagungszeitraum 2022 galt.

Mit der Maßnahme soll die steuerliche Progressionswirkung abgemildert werden, indem die Steuer auf einen Betrag gesenkt wird, der sich ergäbe, wenn über drei Jahre hinweg gleichmäßige Einkünfte erwirtschaftet worden wären. Die Steuermindereinnahmen werden auf 150 Millionen Euro für einen Dreijahreszeitraum geschätzt. Das Gesetz gilt als zustimmungspflichtig im Bundesrat. (bal/01.07.2024)

Dokumente

  • 20/11947 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
    PDF | 278 KB — Status: 25.06.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • Tagesordnung "Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- u. Forstwirtschaft"

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste - Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- u. Forstwirtschaft

Stellungnahmen

  • Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V. (HLBS)

Weitere Informationen

  • Finanzausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Landwirtschaft

Sachverständige wollen Nachbesserungen am Agrarpaket der Koalition

Die Mehrheit der Sachverständigen verlangt deutliche Nachbesserungen beim Agrarpaket der Ampelfraktionen. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft am Montag, 1. Juli 2024, begrüßte die Mehrheit der geladenen Sachverständigen zwar, dass das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG) nun endlich angepasst werde, doch die geplanten Änderungen seien nicht ausreichend.

Kritik gab es auch an der Ansetzung des Anhörungstermins. Erst am 25. Juni sei bekannt geworden, dass die Bundesregierung ein lange versprochenes Agrarpaket (20/11946, 20/11947 und 20/11948) in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause verabschieden wolle. Die AfD-Fraktion blieb der Anhörung fern. Einmal mehr werde ein Regierungsvorhaben in wenigen Tagen durch das Parlament gebracht, um es in der allerletzten Minute vor der Sommerpause zu beschließen, so die Argumentation.

 Unlautere Handelspraktiken sollen unterbunden werden

Mit der Reform des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes (20/11948) will die Bundesregierung die Stellung der Landwirte in der Wertschöpfungskette verbessern. Vor allem unlautere Handelspraktiken sollen unterbunden werden wie etwa die Kaufpreiszahlung für verderbliche Agrarerzeugnisse später als 30 Tage nach der Lieferung, das Zurückschicken unverkaufter Erzeugnisse vom Handel an den Lieferanten ohne Zahlung des Kaufpreises oder die kurzfristige Stornierung von Bestellungen verderblicher Waren wie Salatköpfe oder Erdbeeren durch den Käufer.

Mit dem AgrarOLkG setzt die Bundesregierung die EU-Richtlinie 2019/633 um. Diese kurz UTP-Richtlinie genannte Regelung von 2019 thematisiert unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette. Mit der Umsetzung der Richtlinie durch die Mitgliedstaaten in nationales Recht gelte erstmals EU-weit ein einheitlicher Mindestschutzstandard für Erzeuger landwirtschaftlicher Produkte.

 „Mehrheit der Änderungen erscheint zweckmäßig“

Kartellanwalt Dr. Kim Manuel Künstner, als Sachverständiger vom Bündnis 90/Die Grünen geladen, sprach sich dafür aus, „aufgrund des dynamischen Umfelds, in welchem sich das AgrarOLkG befindet“, eine Erneuerung der Evaluierung vorzunehmen. Die Evaluierung solle insbesondere auch dazu genutzt werden, Entwicklungen in anderen Mitgliedstaaten und die Auswirkungen der dortigen Instrumente zu beobachten. 

Bei der Evaluierung solle es nicht nur um den materiell-rechtlichen Gehalt der Verbote gehen. Vielmehr sollten auch Effizienz und Effektivität der behördlichen Durchsetzung in Betracht gezogen werden Die Mehrheit der im Entwurf vorgesehenen Änderungen erscheine zweckmäßig. Insgesamt und im Vergleich zu den Aktivitäten in anderen Mitgliedstaaten seien die Erweiterungen der Verbote aber allenfalls als moderat zu bezeichnen.

„Begrenzung der Unternehmensgröße nicht sachgerecht“

Prof. Dr. Rainer P. Lademann, auf Einladung der SPD-Fraktion im Ausschuss, verwies ebenfalls auf die Evaluierung und betonte, dass der Evaluierungsbericht gezeigt habe, dass das AgrarOLkG die Verhandlungssituation der Lieferanten des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) verbessert habe. Gleichwohl solle das dem Wettbewerb „immanente Prinzip des Entdeckungsverfahrens nur dort eingeschränkt werden, wo einzelne Regelungen eindeutige Indizien von Marktungleichgewichten sind“, sagte er.

Außerdem sei die Aufhebung des befristeten Schutzes von Lieferanten verderblicher Frischprodukte wie Milch-, Fleisch-, Obst-, Gemüse- und Gartenbauprodukte mit mehr als 350 Millionen Euro Jahresumsatz „sachgerecht“. Da größere Unternehmen stärker auf den LEH angewiesen seien und häufiger von unfairen Handelspraktiken betroffen seien als kleinere Unternehmen, sei „aus ökonomischer Sicht weder eine Begrenzung der Unternehmensgröße noch bezüglich der Art der Produkte sachgerecht“, sagte Lademann.

„Landwirte als Lieferanten weiter stärken“

Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), geladen von der CDU/CSU-Fraktion, begrüßte die Reform, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf. Die Position der Landwirte als Lieferanten müsse demnach weiter gestärkt werden. 

Um in der Lebensmittelkette nachhaltig und dauerhaft für Augenhöhe zu sorgen, müssten auf EU- und nationalem Kartellrecht Möglichkeiten geschaffen werden, um Erzeuger zu stärken. Das würde dazu führen, dass sich kleinere und mittlere Lieferanten offen beschweren könnten, ohne Befürchtungen, vom Handel ausgelistet zu werden.

Rücknahme des Retourenverbots begrüßt

Birgit Buth, Geschäftsführerin beim Deutschen Raiffeisenverband (DRV), auf Einladung der CDU/CSU-Fraktion im Ausschuss, begrüßte „ausdrücklich, dass das AgrarOLkG nun endlich angepasst wird und die wichtige Entfristung des erweiterten Anwendungsbereichs vorgesehen wird“. Vor allem sei positiv, dass das sogenannte Retourenverbot in Paragraf 12 nun zum größten Teil zurückgenommen werde. Es soll künftig nur noch für Erzeugnisse gelten, die nicht mehr länger als zwölf Monate verkaufsfähig sind.  

Auch Buth sprach die Probleme an, die Lieferanten mit dem Handel hätten. Daher sollten Erzeugervereinigungen in jeder Rechtsform insgesamt besser geschützt werden. Andere Mitgliedstaaten hätten Erzeugerzusammenschlüsse von der Anwendung des AgrarOLkG aus diesen Gründen ausgenommen. Sie würden als verlängerter Arm der Erzeuger anerkannt. Diesen verlängerten Arm gelte es zu stärken.

„Regulierung überwiegend an den Handel adressiert“ 

Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), kritisierte, dass die UTP-Richtlinie ursprünglich die Verhandlungspositionen kleinerer Erzeuger verbessern sollte, aber später auch größere lebensmittelverarbeitende Industrieunternehmen mit einem Umsatz von bis zu 350 Millionen Euro in den Anwendungsbereich der Richtlinie einbezogen wurden. Diese Einschränkungen des freien Wettbewerbs gingen schon nach EU-Recht weit über das Verhältnis zwischen Erzeugern und Lebensmitteleinzelhandel hinaus, „ohne geeignet zu sein, die Ertragssituation der Erzeuger zu verbessern“, sagte Genth. 

Dies folge der Tatsache, dass die Regulierung überwiegend an den Handel adressiert sei, obwohl die Erzeuger nur selten in direkten Vertragsbeziehungen zum Handel stünden. Weniger als zehn Prozent der von den Landwirten erzeugten Produkte würden direkt vom Lebensmitteleinzelhandel abgenommen, dazwischen stehe eine Reihe von kleinen und mittleren Betrieben.

„Keine Anforderung erfüllt“

Susanne Uhl, Leiterin des Hauptstadtbüros der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), lehnte den Gesetzentwurf ab. Der enorme Preisdruck im Lebensmittelhandel habe mit der Macht der Konzentration auf die vier Großkonzerne Aldi, Lidl, Edeka und Rewe seine Ursache, das führe zu Lohndruck. Ein wirksames Gesetz könnte diesen zusätzlichen Lohndruck auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abmildern, sagte Uhl. 

Mit Blick auf die Stabilisierung des Lohngefüges und der Tarifbindung müsse eine Gesetzesnovellierung mindestens gewährleisten, dass der enge Anwendungsbereich auf Unternehmen mit einem maximalen Jahresumsatz von 350 Millionen Euro ersatzlos entfalle, die Liste der verbotenen Handelspraktiken durch eine Generalklausel ergänzt werde und die Preiszusammensetzung von Lebensmitteln transparenter werde. „Der vorliegende Gesetzentwurf erfüllt keine dieser Anforderungen“, so das Fazit der NGG-Vertreterin.

„Keine Verbesserung in der Wertschöpfungskette zu erwarten“

Auch Elmar Hannen von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), der von der Gruppe Die Linke als Sachverständiger geladen war, ging auf die Arbeitsbedingungen der Menschen ein, die am Anfang der Wertschöpfungskette stünden. Die Politik müsse die Rechte dieser Menschen im In- und Ausland in den Blick nehmen.

„Für eine Vielzahl der Bäuerinnen und Bauern in Deutschland und für die Bäuerinnen und Bauern im globalen Süden ist mit diesem Entwurf allerdings keine Verbesserung in der Wertschöpfungskette zu erwarten“, sagte Hannen. Damit auch Landwirte direkt vom AgrarOLkG profitieren könnten, brauche es für sie „eine unmittelbar wirksame Stärkung in der Wertschöpfungskette“. (nki/01.07.2024)

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  • 20/11946 - Antrag: Landwirtschaft in Deutschland zukunftsfähig gestalten
    PDF | 136 KB — Status: 25.06.2024
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  • 20/11947 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
    PDF | 278 KB — Status: 25.06.2024
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  • 20/11948 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften
    PDF | 273 KB — Status: 25.06.2024
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Weitere Informationen

  • Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Landwirtschaft

Bundestag beschließt Agrarpaket zur Entlas­tung der Landwirtschaft

Der Bundestag hat am Freitag, 5. Juli 2024, drei Gesetze des sogenannten Agrarpakets der Koalition beschlossen. So wurde mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen das Votum von CDU/CSU und AfD bei Enthaltung der Gruppe Die Linke der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur ersten Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes (20/10819) in einer vom Agrarausschuss geänderten Fassung angenommen. Ebenso angenommen wurde ein Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften (20/11948) in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen das Votum der CDU/CSU, AfD und die Gruppe Die Linke. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (20/11947) in einer vom Finanzausschuss geänderten Fassung wurde mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP und AfD gegen die Stimmen von CDU/CSU und die Gruppe Die Linke beschlossen. Ein von den Koalitionsfraktionen zur Abstimmung über das GAP-Konditionalitäten-Gesetz vorgelegter Entschließungsantrag (20/12155) wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der CDU/CSU und AfD bei Enthaltung der Gruppe Die Linke angenommen. Demnach sollen unter andrem die förderrechtlichen Genehmigungen bei der Umwandlung von Dauergrünland in nicht landwirtschaftliche Flächen abgeschafft und die Form- und Größenvorgaben für Blühflächen sowie Blühstreifen weitestgehend gestrichen werden.

Hingegen abgelehnt wurde ein Antrag der Unionsfraktion mit dem Titel „Landwirtschaft tatsächlich entlasten – Versprechen der Bundesregierung umgehend umsetzen“ (20/11951). Die Vorlage fand keine Mehrheit gegen die Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Gruppe Die Linke bei Zustimmung der Antragsteller und Enthaltung der AfD. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Die deutsche Landwirtschaft wirklich entlasten“ (20/11958). Der Antrag verfehlte gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen bei Zustimmung durch die Antragsteller die nötige Mehrheit. Die Abstimmungen erfolgten auf Grundlage einer Reihe von Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (20/12147, 20/12148, 20/12156, 20/12157). Zur Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Verlängerung der Tarifermäßigung hat der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung (20/12152) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung (20/12153) zur Finanzierbarkeit vorgelegt. 

Grüne: Ein guter Vorschlag und ein guter Start

Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte die Position des Deutschen Bauernverbands. Anstatt zurückzublicken, sollten die Fragen einer zukunftsfähigen Landwirtschaft und Ernährungssicherheit diskutiert werden, das habe die Ampel getan. „Was wir heute abstimmen, ist ein guter Vorschlag und ein guter Start“, sagte sie. 

SPD: Ein großartiges Paket

Dem schloss sich Susanne Mittag (SPD) an und sprach von „einem großartigen Paket“. Landwirte, Angestellte und Verbraucher würden von den Maßnahmen profitieren.

CDU/CSU: Das Paket ist eine Enttäuschung

Die Opposition übte heftige Kritik. Hermann Färber (CDU/CSU) nannte das Paket „eine Enttäuschung“. Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft verwies auf die Erwartungen, die nach den Protesten entstanden seien, und unterstrich, dass „das Vertrauen in die Politik“ bei den Landwirten mit diesem Vorhaben nicht gestärkt worden sei.

AfD: Agrarpaket ist eine Mogelpackung

Auch Stephan Protschka (AfD) kritisierte das Vorhaben: „Das sogenannte Agrarpaket ist eine Mogelpackung und nicht einmal ansatzweise geeignet, um Bauernfamilien spürbar zu entlasten“, sagte er. Die Ampel drücke sich leider davor, die eigentlichen Probleme, wie die zu hohen Energiekosten, die Dumping-Importe und die immensen bürokratischen Belastungen, anzugehen. 

Linke: Ampel hat sich nicht genug Zeit genommen

Ina Latendorf (Gruppe Die Linke) bemängelte, dass die Ampel sich erst in der vergangenen Woche auf die Reformen geeinigt habe, für eine gründliche Auseinandersetzung damit sei leider keine Zeit gewesen. Außerdem sei verpasst worden, die Stellung der Erzeuger innerhalb der Wertschöpfungskette zu stärken.

FDP: Liberale waren treibende Kraft der Reform

Gero Hocker (FDP) relativierte die Kritik und verwies auf „die Erfolge“ wie Tarifglättung, Wegfall der Flächenstilllegung und Stärkung der Erzeuger in der Wertschöpfungskette. Die Liberalen seien „die treibende Kraft bei den Reformen gewesen“.

Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes

Im Zuge der jüngsten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist auf EU-Ebene müssen die neuen Vorgaben in heimisches Recht überführt werden. Dazu hat die Bundesregierung ihren Entwurf des ersten Gesetzes zur Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes (20/10819) vorgelegt. Dabei wurden Änderungen vorgenommen, die unter anderem zwei neue Öko-Regelungen vorsehen. Demnach soll es neben einem Angebot für Milchviehbetriebe mit Weidehaltung eine weitere Öko-Regelung für Maßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität geben. Die genaue Ausgestaltung der beiden Öko-Regelungen soll in einer Rechtsverordnung geregelt werden. Die Öko-Regelungen sollen, anders als ursprünglich vorgesehen, nicht aus Kürzungen der Flächenprämie, sondern aus freien Mitteln finanziert werden. Betriebe sollen die Hilfen dafür im nächsten Jahr für 2026 beantragen können.

Das Gesetz enthält auch Regelungen zur Datenübermittlung zwischen den jeweils zuständigen Stellen. Dazu sollen die Mitgliedstaaten die geltenden Kontroll- und Durchsetzungssysteme im Bereich des Sozial- und Arbeitsrechts nutzen.

Änderungen im Agrarausschuss

Im Landwirtschaftsausschuss vorgenommene Änderungen des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes sehen neben arbeitsrechtlichen Verbesserungen auch zwei neue Öko-Regelungen vor. Demnach soll es neben einem Angebot für Milchviehbetriebe mit Weidehaltung eine weitere Öko-Regelung für Maßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität geben. Die neuen Öko-Regelungen sollen, anders als ursprünglich vorgesehen, nicht aus Kürzungen der Flächenprämie, sondern aus freien Mitteln finanziert werden. Betriebe sollen die neuen Öko-Regelungen im nächsten Jahr für 2026 beantragen können. Ein weiterer Punkt betrifft den Bürokratieabbau: Durch Erleichterungen im GAP-Konditionalitäten-Gesetz wird auf die Pflicht zur Stilllegung von vier Prozent der Ackerfläche ab 2025 verzichtet.

Zudem werden GAP-Zahlungen zukünftig an die Einhaltung bestimmter arbeitsschutzrechtlicher sowie arbeitsrechtlicher Vorschriften aus den Bereichen Beschäftigung, Gesundheit und Sicherheit geknüpft. Ziel der sozialen Konditionalität sei, die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften zu fördern und so zur Entwicklung einer sozialverträglichen Landwirtschaft beizutragen. 

Änderung agrarrechtlicher Vorschriften

Das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG) von 2021, um unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette (UTP-Richtlinie) zu verhindern, soll reformiert werden. Das sieht der Gesetzentwurf der Koalition zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften (20/11948) vor. 

Das AgrarOLkG ist im Juni 2021 in Kraft getreten und soll Lieferanten entlang der Wertschöpfungskette gegen unlautere Handelspraktiken wie kurzfristige Stornierung verderblicher Agrarprodukte oder Lebensmittel, Zahlungsfristen oder Beteiligungen der Lieferanten an Kosten für die Lagerung der Ware, schützen. So ist beispielsweise ein dauerhafter Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken, wie Zahlungsziele von über 30 Tagen für verderbliche und von über 60 Tagen für andere Agrar-, Fischerei- und Lebensmittel, sowie ein Verbot von Retouren dieser Waren vorgesehen. Im November 2023 wurden die Ergebnisse einer umfassenden Evaluierung durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft veröffentlicht. Dadurch wurde deutlich, dass unlautere Praktiken angewendet werden, die über die mit dem AgrarOLkG verbotenen Praktiken hinausgehen.

Der Vorschlag der Ampelfraktionen sieht vor, dass Lieferanten, die bislang nur befristet vom Anwendungsbereich des Gesetzes erfasst waren, dauerhaft in den Schutzbereich einbezogen werden. Das Retourenverbot (Paragraf 12) und das Verbot von Vereinbarungen zu Lagerkosten (Paragraf 14) werden durch Ausnahmen ergänzt. Die UTP-Verbote werden durch ein Umgehungsverbot ergänzt. Die Vorschriften zur Einbeziehung des Bundeskartellamtes in die Entscheidungen der Durchsetzungsbehörde werden aufgehoben und durch eine Befugnis zum gegenseitigen Informationsaustausch beider Behörden ersetzt. Das Marktorganisationsgesetz wird an die Regelung im Verwaltungsverfahrensgesetz angepasst.

Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (20/11947) zielt darauf ab, eine steuerliche Tarifermäßigung für diese Einkünfte befristet bis zum Jahr 2028 einzuführen. Damit wird eine Regelung wieder eingeführt, die bereits bis zum Veranlagungszeitraum 2022 galt. Mit der Maßnahme soll die steuerliche Progressionswirkung abgemildert werden, indem die Steuer auf einen Betrag gesenkt wird, der sich ergäbe, wenn über drei Jahre hinweg gleichmäßige Einkünfte erwirtschaftet worden wären. Die Steuermindereinnahmen werden auf 150 Millionen Euro für einen Dreijahreszeitraum geschätzt.

Damit sollen Gewinnschwankungen aufgrund von Wetterbedingungen abgefedert werden. Die Gewinnglättung (eigentlich Tarifermäßigung) ist rückwirkend ab 2023 vorgesehen und soll für drei Jahre gelten. Landwirte könnten so rund 50 Millionen Euro Steuern sparen, schätzt die Bundesregierung. Allerdings wurden über die nur noch bis 2026 gezahlten Agrardieselbeihilfen Landwirte um rund 440 Millionen Euro pro Jahr von der Mineralölsteuer entlastet. Im parlamentarischen Verfahren haben die Ampel-Fraktionen im Finanzausschuss durch einen Änderungsantrag erwirkt, dass eine doppelte steuerliche Inanspruchnahme der Tarifglättung mit Verlustrückträgen vermieden werden soll. 

Antrag der Unionsfraktion

Die CDU/CSU-Fraktion fordert in ihrem Antrag (20/11951) die Bundesregierung auf, ihre Zusagen (20/10057), die im Zuge der Bauernproteste im Januar gemacht wurden, wie vereinbart vor der Sommerpause 2024 umzusetzen. Anfang des Jahres habe der Bundestag beschlossen, „noch im ersten Quartal 2024 konkrete Vorhaben aufzulisten, die der Landwirtschaft Planungssicherheit und Entlastungen geben, und bis zum Sommer entsprechende Maßnahmen zu beschließen“. Das sei bislang nicht passiert. Deshalb fordert die CDU/CSU-Fraktion die Bundesregierung auf, „ihren eigenen Ankündigungen Taten folgen zu lassen und die den deutschen Land- und Forstwirten von den Koalitionsfraktionen gegebenen Zusicherungen endlich auch umgehend umzusetzen“, heißt es in dem Antrag.

Dafür solle vor der parlamentarischen Sommerpause 2024 ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, mit dem insbesondere die von der Regierungskoalition deutlich erhöhte steuerliche Belastung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe insgesamt auf ein Niveau abzusenken sei, das dem europäischen Durchschnitt entspreche sowie eine deutliche Verbesserung der Liquidität der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe zur Folge habe. Außerdem solle es „einen raschen und spürbaren Abbau der bürokratischen Lasten“ für land- und forstwirtschaftliche Betriebe geben, aktuell insbesondere durch eine ausschließliche „Eins-zu-eins“-Umsetzung der von der EU ermöglichten Erleichterungen im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik. Schließlich solle die Bundesregierung dafür sorgen, dass alternative Antriebstechnologien in der Landwirtschaft sowie alternative und nachhaltig erzeugte Kraftstoffe stärker gefördert werden.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag mit dem Titel „Die deutsche Landwirtschaft wirklich entlasten“ (20/11958) den Abbau „überbordender Bürokratie und Überregulierungen“, die Rücknahme der im Frühjahr beschlossenen Abschaffung der Agrardieselrückerstattung sowie eine komplette Überarbeitung der Dünge- und Pflanzenschutzverordnungen sowie der Nutztierhaltungsverordnungen. 

Auf internationaler Ebene solle sich die Bundesregierung ferner dafür einsetzen, einem EU-Beitritt der Ukraine nicht zuzustimmen, heißt es weiter. (nki/05.07.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

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Renate Künast

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Dokumente

  • 20/10057 - Antrag: Landwirtschaft in Deutschland im Dialog zukunftsfähig gestalten
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  • 20/10819 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes
    PDF | 267 KB — Status: 25.03.2024
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  • 20/11947 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
    PDF | 278 KB — Status: 25.06.2024
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  • 20/11948 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften
    PDF | 273 KB — Status: 25.06.2024
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  • 20/11951 - Antrag: Landwirtschaft tatsächlich entlasten - Versprechen der Bundesregierung umgehend umsetzen
    PDF | 151 KB — Status: 25.06.2024
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  • 20/11958 - Antrag: Die deutsche Landwirtschaft wirklich entlasten
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  • 20/12147 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10819 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes
    PDF | 278 KB — Status: 03.07.2024
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  • 20/12148 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/11948 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften
    PDF | 283 KB — Status: 03.07.2024
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  • 20/12152 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/11947 - Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
    PDF | 228 KB — Status: 03.07.2024
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  • 20/12153 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/11947, 20/12152 - Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
    PDF | 181 KB — Status: 03.07.2024
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  • 20/12155 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/10819, 20/12147 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes
    PDF | 168 KB — Status: 03.07.2024
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  • 20/12156 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/11951 - Landwirtschaft tatsächlich entlasten - Versprechen der Bundesregierung umgehend umsetzen
    PDF | 190 KB — Status: 03.07.2024
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  • 20/12157 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Bernd Schattner, Stephan Protschka, Peter Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/11958 - Die deutsche Landwirtschaft wirklich entlasten
    PDF | 175 KB — Status: 03.07.2024
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/10819 (Beschlussempfehlung 20/12147: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 20/12155 angenommen
  • Gesetzentwurf 20/11948 (Beschlussempfehlung 20/12148: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Gesetzentwurf 20/11947 (Beschlussempfehlung 20/12152: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/12156 (Antrag 20/11951 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/12157 (Antrag 20/11958 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

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Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Stand: 29.08.2025