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Recht

Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Justiz beraten

Die Abgeordneten des Bundestages haben sich am Mittwoch, 10. April 2024, mit der Modernisierung der Justiz befasst. Dazu lag ein Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur weiteren Digitalisierung der Justiz“ (20/10943) vor, den die Abgeordneten im Anschluss der Debatte zur weiteren Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen.

Entwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung nach eigenem Bekunden an bisherige Reformbemühungen anknüpfen. „Durch Rechtsanpassungen im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung soll die bereits fortgeschrittene Digitalisierung in der Justiz in allen Verfahrensordnungen weiter gefördert werden“, heißt es in dem Entwurf. So sieht der Entwurf unter anderem „die Einführung einer Hybridaktenführung in allen Verfahrensordnungen für geheimhaltungsbedürftige Aktenbestandteile, für vor der verpflichtenden Einführung der elektronischen Aktenführung in Papier begonnene Akten sowie - während der Pilotierungsphase - für elektronisch begonnene Akten“ vor. 

Ferner ist beispielsweise „die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Dokumenten für Verteidigerinnen und Verteidiger sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Straf- und Bußgeldsachen“ geplant. Zudem soll es laut Entwurf künftig möglich sein, „in der Revisionshauptverhandlung die physische Anwesenheit von Verfahrensbeteiligten durch eine Zuschaltung im Rahmen einer Videokonferenz zu ersetzen“. Weiterhin schlägt die Bundesregierung „die beschränkte Zulassung des Identifizierungsverfahrens ELSTER im elektronischen Rechtsverkehr“ vor. (scr/10.04.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

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Benjamin Strasser

Benjamin Strasser

© Benjamin Strasser/ James Zabel

Strasser, Benjamin

Parlamentarischer Staatssekretär der Justiz

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Ansgar Heveling

Ansgar Heveling

© Ansgar Heveling/ Tobias Koch

Heveling, Ansgar

CDU/CSU

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Sonja Eichwede

Sonja Eichwede

© DBT/ Inga Haar

Eichwede, Sonja

SPD

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Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

AfD

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Dr. Till Steffen

Dr. Till Steffen

© Dr. Till Steffen/ Stefan Kaminski

Steffen, Dr. Till

Bündnis 90/Die Grünen

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Stephan Mayer

Stephan Mayer

© DBT/Inga Haar

Mayer (Altötting), Stephan

CDU/CSU

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Macit Karaahmetoğlu

Macit Karaahmetoğlu

© Macit Karaahmetoglu/ Lukas Schmiele

Karaahmetoglu, Macit

SPD

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Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/10943 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz
    PDF | 733 KB — Status: 08.04.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 20/10943 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Recht

Modernisierung der Justiz im Fokus der Sach­ver­ständigen

Zeit: Mittwoch, 15. Mai 2024, 15 bis 17 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600

Die Modernisierung der Justiz war Thema einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am Mittwoch, 15. Mai 2024. Dazu lag ein Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur weiteren Digitalisierung der Justiz“ (20/10943) vor. Durch Rechtsanpassungen im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung soll die bereits fortgeschrittene Digitalisierung in der Justiz in allen Verfahrensordnungen weiter gefördert werden, wie es in dem Entwurf heißt. 

Die zehn Sachverständigen würdigten die Bemühungen der Bundesregierung, den Justizbereich weiter zu modernisieren, vertraten jedoch zu einzelnen Aspekten unterschiedliche Meinungen. Unter anderem sollen im Strafverfahrensrecht Erleichterungen bei der Strafantragstellung und weiteren derzeit bestehenden Schriftformerfordernissen geschaffen werden, und es soll den Verfahrensbeteiligten die Teilnahme an der Revisionshauptverhandlung im Wege der Videokonferenz ermöglicht werden. Vor allem darauf bezogen sich auch viele Fragen der Abgeordneten.

Ausbau des elektronischen Schriftverkehrs begrüßt

Wie Dr. Angelika Allgayer, Richterin am Bundesgerichtshof, Karlsruhe, in ihrer schriftlichen Stellungnahme erläuterte, sind der Umstieg auf die elektronische Akte und die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Praxis bereits eingeleitet. Soweit der Gesetzentwurf darauf ziele, drohende Medienbrüche zu vermeiden und den elektronischen Schriftverkehr weiter auszubauen, seien die vorgeschlagenen Änderungen zu begrüßen. Dies gelte auch für die vorgesehene Erleichterung der Aufnahme von Strafanträgen. Erhebliche Bedenken bestünden indes gegen die geplante Änderung der Strafprozessordnung, soweit regelhaft eine digitale Teilnahme an der Revisionshauptverhandlung ermöglicht werden soll. Als „Herzstück“ des Strafverfahrens sollte sie weiterhin regelhaft in Präsenz und nur ausnahmsweise digital stattfinden, so Allgayer.

Prof. Dr. Wilfried Bernhardt vom Deutscher EDV-Gerichtstag betonte, dass durch einzelne Änderungen der Prozessrechtsvorschriften allein es nicht gelingen werde, den Reformstau bei der Justizdigitalisierung aufzulösen. Es sei deshalb langfristig unumgänglich, die Prozessordnungen zu modernisieren, um eine bürgernahe, niedrigschwellig zugängliche und moderne Justiz zu fördern und für die Bewältigung umfangreicher und komplexer Verfahren sowie von Massenverfahren nutzbar zu machen. Zur Zulassung der Hybridaktenführung in bestimmten Fällen meinte Bernhardt, da es hier nur um eine Übergangsphase von der Papieraktenführung zur elektronischen Aktenführung gehe, sei die vorgesehene Öffnung für eine begrenzte Hybridaktenführung akzeptabel.

Mehr niedrigschwelliger Zugang gefordert

Tim Hühnert, Referatsleiter Recht beim Deutschen Gewerkschaftsbund, lehnte in seiner Stellungnahme die geplanten Änderungen zum Zugang von empfangsbedürftigen Willenserklärungen im Hinblick auf Kündigungen im Arbeitsrecht ausdrücklich ab. Für Kündigungen von Arbeitsverhältnissen sei die Schriftform vorgeschrieben, die elektronische Form sei ausdrücklich ausgeschlossen. Mit dem Gesetzentwurf solle diese strikte Form nun – zumindest im elektronischen Rechtsverkehr – aufgeweicht werden. Die Aufweichung der Formvorschriften für Kündigungen sei in jeglicher Form abzulehnen. Jeder Schritt in diese Richtung sei unsozial und falsch.

Dr. Edith Kindermann, Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins, meinte, bei dem Gesetzentwurf gehe es nur darum, einzelne Punkte anzusprechen, aber nicht den großen Wurf zu machen. In der Justiz gebe es eine sehr heterogene Landschaft, und es müssten Zweifel angemeldet werden, ob es in den Ländern eine flächendeckende Umsetzung der E-Akte in dem geplanten Zeitrahmen geben kann. Sie glaube jedoch, dass man mit der Möglichkeit einer vorübergehend hybriden Aktenführung die Menschen in den Gerichten mehr mitnehmen könne. Allerdings bleibe man da auch nur bei der E-Akte stehen. Sie glaube, die Schaffung eines gemeinsamen virtuellen Arbeitsraums zwischen Gerichten, Anwälten und vielleicht auch Beteiligten müsse  die große Zielsetzung sein.

Flexibel Regelung für Verwaltungsgerichte

Dr. Robert Seegmüller, Richter am Bundesverwaltungsgericht, Vorsitzender des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen, schloss sich seinen Vorrednern an und sagte, die meisten der vom Entwurf aufgegriffenen Punkte seien gut und richtig. Es seien kleine Schritte auf dem Weg zu einer besseren elektronischen Kommunikation. Für die Verwaltungsgerichtsbarkeit falle auf, dass die Aktenführungsflexibilisierung die Möglichkeit schaffe, in der Pilotierungsphase Papierakten fortzuführen. Das sei aus Sicht der Verwaltungsgerichtsbarkeit sinnvoll, denn sie sei in der Tat mit vielen Akten belastet, die sukzessive digitalisiert werden müssten, was viele Gerichte vor erhebliche Umsetzungsprobleme stelle. Dies sei im Sinne des großen Ganzen eine gute flexible Regelung.

Jacqueline Sittig vom Deutschen Juristinnenbund begrüßte die im Entwurf enthaltenen gleichstellungsorientierten und strafprozessualen Aspekte, die für eine zeitgemäße Justiz nicht nur notwendig, sondern für einen niedrigschwelligen und gleichberechtigten Zugang zur Strafverfolgung, gerade in Fällen digitaler Gewalt, unabdingbar seien. Allerdings seien weitere Maßnahmen in Bezug auf eine elektronische Anzeigeerstattung erforderlich. Der Juristinnenbund schließe sich den Forderungen nach einer bundeseinheitlichen Möglichkeit der elektronischen Anzeigeerstattung an. In einzelnen Bundesländern gebe es bereits Meldeportale für strafrechtlich relevante Äußerungsdelikten im Internet.

Datenschutz darf Digitalisierung nicht bremsen

Der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Gregor Thüsing von der Universität Bonn verwies darauf, dass der Entwurf Änderungen enthalte, die von der Möglichkeit der Stellung eines Strafantrags per E-Mail über die Ausweitung von Videoverhandlungen bis hin zu Hybridakten sowie der verpflichtenden elektronischen Aktenführung reichten. Thüsing zufolge stellt sich bei der Digitalisierung zurecht immer wieder die Frage nach dem Datenschutz. Dabei werde er oftmals als Hemmnis statt als Treiber empfunden. Dies sei aber nicht zwingend, denn Datenschutzrecht sei in seiner Grundidee ein Ermöglichungsrecht und kein Verhinderungsrecht. Datenschutz stehe der Digitalisierung nicht entgegen.

Dr. Jana Zapf, Richterin am Oberlandesgericht Celle, die den Deutschen Richterbund vertrat, merkte an, dass der Erfolg der Digitalisierung der Justiz vor allem von einer angemessenen Ausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften abhängen werde. Gegen die Regelungsvorhaben des Entwurfs bestünden keine durchgreifenden Bedenken. Hinsichtlich der vorgesehenen Änderung der Strafprozessordnung wies Zapf jedoch darauf hin, dass diese für die Angeklagten keinen wirklichen Mehrwert erwarten lasse. Zugleich drohe die Revisionshauptverhandlung geschwächt zu werden. Bedenken habe der Richterbund auch bezüglich der Regelung, dass ein Strafantrag künftig auch elektronisch gestellt werden können soll. 

Abschaffung des Schriftformerfordernisses wichtiger Schritt

Dagegen befürwortete Franziska Benning von HateAid die Abschaffung des Schriftformerfordernisses vollumfänglich. Die gemeinnützige Organisation HateAid setzt sich für Menschenrechte im digitalen Raum ein. Nach Ansicht von HateAid sollte es unbedingt möglich sein, Strafanträge digital, zum Beispiel per E-Mail oder über Onlineformulare zur Anzeige von Hasskommentaren und Verletzungen des Rechts am eigenen Bild zu stellen. Die Abschaffung des Schriftformerfordernisses sei ein wichtiger Schritt, um Hürden für Betroffene digitaler Gewalt bei der Rechtsdurchsetzung abzubauen. Sie sei geeignet die Anzeigebereitschaft zu erhöhen und insgesamt zu mehr Strafverfolgung bei digitaler Gewalt zu führen.

Für Prof. Dr. Volker Römermann, Beirat des Legal Tech Verbands Deutschland, stimmt die Richtung des Entwurfs grundsätzlich, allerdings greife er zu kurz und bringe nicht die gebotene umfassende Digitalisierung. Die konsequente Verwirklichung des Rechtsstaats erfordere einen konsequenteren und mutigeren Schritt, als es im Entwurf noch zum Ausdruck komme. Der Entwurf sei bereits vom Ansatz her inkonsequent, soweit er teilweise vom Misstrauen in die Digitalisierung geprägt sei. Unter anderem seien die vorgeschlagenen Umsetzungsfristen für vertrauliche Aktienbestandteile deutlich zu lang.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Entwurf sieht unter anderem „die Einführung einer Hybridaktenführung in allen Verfahrensordnungen für geheimhaltungsbedürftige Aktenbestandteile, für vor der verpflichtenden Einführung der elektronischen Aktenführung in Papier begonnene Akten sowie – während der Pilotierungsphase – für elektronisch begonnene Akten“ vor. Ferner ist beispielsweise „die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Dokumenten für Verteidigerinnen und Verteidiger sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Straf- und Bußgeldsachen“ geplant. Zudem soll es laut Entwurf künftig möglich sein, „in der Revisionshauptverhandlung die physische Anwesenheit von Verfahrensbeteiligten durch eine Zuschaltung im Rahmen einer Videokonferenz zu ersetzen“. Weiterhin schlägt die Bundesregierung „die beschränkte Zulassung des Identifizierungsverfahrens ELSTER im elektronischen Rechtsverkehr“ vor.

Die Stellungnahme des Bundesrats zu dem Entwurf enthält eine Vielzahl von Prüfbitten und Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen, wie aus einer Unterrichtung der durch die Bundesregierung (20/11309) hervorgeht. Die Bundesregierung schreibt in ihrer Gegenäußerung, dass sie eine Reihe von Vorschlägen geprüft habe, jedoch keinen Anpassungsbedarf sehe. Andere Vorschläge werden abgelehnt beziehungsweise sollen im weiteren Verfahren geprüft werden. Die erste Lesung des Entwurfs fand am 10. April 2024 im Bundestag statt.

An der Anhörung nahmen auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Römermann und Sittig teil, Allgayer, Stegmüller und Thüsing auf Vorschlag der CDU/CSU, Benning, Hühnert und Zapf auf Vorschlag der SPD und Kindermann und Bernhard auf Vorschlag der FDP. (mwo/15.05.2024)

Dokumente

  • 20/10943 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz
    PDF | 733 KB — Status: 08.04.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/11309 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz - Drucksache 20/10943 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 247 KB — Status: 08.05.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • Tagesordnung der 104. Sitzung - 15. Mai 2024, 15.00 Uhr - öffentliche Anhörung

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Dr. Angelika Allgayer
  • Stellungnahme Hate Aid
  • Stellungnahme Deutscher EDV-Gerichtstag e.V.
  • Stellungnahme Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Stellungnahme Deutscher Juristinnenbund e.V.
  • Stellungnahme Prof. Dr. Gregor Thüsing
  • Stellungnahme Deutscher Richterbund

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Recht

Bundestag beschließt Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz

Der Bundestag hat am Freitag, 14. Juni 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur weiteren Digitalisierung der Justiz“ (20/10943, 20/11309, 20/11468 Nr. 4) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (20/11788) angenommen. Für den Gesetzentwurf, durch den 26 Gesetze und Verordnungen geändert werden, stimmte neben den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auch die CDU/CSU-Fraktion. Die AfD-Fraktion stimmte dagegen, die Gruppe Die Linke und die Gruppe BSW enthielten sich. 

Gesetzentwurf der Regierung

Ziel sei es laut Regierung, durch Rechtsanpassungen im elektronischen Rechtsverkehr und bei der elektronischen Aktenführung die bereits fortgeschrittene Digitalisierung in der Justiz in allen Verfahrensordnungen weiter zu fördern. Eingeführt wird mit dem Gesetz unter anderem eine Hybridaktenführung in allen Verfahrensordnungen für geheimhaltungsbedürftige Aktenbestandteile, für vor der verpflichtenden Einführung der elektronischen Aktenführung in Papier begonnene Akten sowie – während der Pilotierungsphase – für elektronisch begonnene Akten. 

Ferner wird der Anwendungsbereich der Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Dokumenten für Verteidiger und Rechtsanwälte in Straf- und Bußgeldsachen„ erweitert. Künftig soll es möglich sein, in der Revisionshauptverhandlung die physische Anwesenheit von Verfahrensbeteiligten durch eine Zuschaltung in einer Videokonferenz zu ersetzen. Das Identifizierungsverfahren der Steuersoftware Elster wird im elektronischen Rechtsverkehr beschränkt zugelassen.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat zu dem Entwurf in einer Unterrichtung (20/11309) Stellung genommen. Die Länderkammer hat etliche Detailänderungen an dem im Bundesrat nicht zustimmungspflichtigen Entwurf vorgelegt.

So werden in der Stellungnahme etwa Bedenken gegen den Entfall der Unterschriftenerfordernisse bei strafprozessualen Einwilligungen geäußert. Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung die vorgeschlagenen Änderungen überwiegend abgelehnt oder weitere Prüfungen angekündigt. (scr/eis/14.06.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

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Katrin Helling-Plahr

Katrin Helling-Plahr

© Katrin Helling-Plahr

Helling-Plahr, Katrin

FDP

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Ansgar Heveling

Ansgar Heveling

© Ansgar Heveling/ Tobias Koch

Heveling, Ansgar

CDU/CSU

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Sonja Eichwede

Sonja Eichwede

© DBT/ Inga Haar

Eichwede, Sonja

SPD

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Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

AfD

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Dr. Till Steffen

Dr. Till Steffen

© Dr. Till Steffen/ Stefan Kaminski

Steffen, Dr. Till

Bündnis 90/Die Grünen

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Volker Ullrich

Volker Ullrich

© Dr. Volker Ullrich/Tobias Koch

Ullrich, Dr. Volker

CDU/CSU

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Tobias Peterka

Tobias Peterka

© Tobias Matthias Peterka/ Büro Peterka

Peterka, Tobias Matthias

AfD

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Luiza Licina-Bode

Luiza Licina-Bode

© Luiza Licina-Bode/ Inga Haar

Licina-Bode, Luiza

SPD

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Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/10943 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz
    PDF | 733 KB — Status: 08.04.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/11309 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz - Drucksache 20/10943 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 247 KB — Status: 08.05.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/11468 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 12. April bis 8. Mai 2024)
    PDF | 151 KB — Status: 17.05.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/11788 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/10943, 20/11309, 20/11468 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz
    PDF | 679 KB — Status: 12.06.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/10943, 20/11309 (Beschlussempfehlung 11788: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw15-de-digitalisierung-justiz-997396

Stand: 02.09.2025