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Recht

Antrag zur Bekämpfung von Kinderehen debattiert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. März 2024, erstmals einen Antrag mit dem Titel „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen unverzüglich nachbessern“ (20/10725) beraten, den die CDU/CSU-Fraktion eingebracht hat. Im Anschluss an die Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen. 

Antrag der Union

Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung beim Thema Kinderehen zum Handeln auf. Vor dem Hintergrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 1. Februar 2023 verlangen die Abgeordneten, dass die Bundesregierung „unverzüglich“ einen Gesetzentwurf vorlegt, um die Rechtslage dergestalt verfassungskonform anzupassen, „dass ein Verbot von Kinderehen auch nach dem 30. Juni 2024 erhalten bleibt und somit eine Entstehung von unzulässigen Doppelehen ausschließt“.

Mitte 2017 hatte der Bundestag das Gesetz „zur Bekämpfung von Kinderehen“ verabschiedet. Es sieht vor, dass im Ausland geschlossene Ehen nach deutschem Recht unwirksam sind, wenn der oder die Verlobte zum Zeitpunkt der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil laut Antrag gerügt, dass eine Regelung der Folgen unwirksamer Ehen fehle. „Es bedürfe jedoch einer Regelung der Folgen unwirksamer Ehen. Hierbei sollen nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts 'nacheheliche Ansprüche' für die sozio-ökonomisch schlechter gestellten Betroffenen geschaffen werden“, heißt es in dem Antrag weiter. Die Nachbesserung hatte das Bundesverfassungsgericht mit einer Frist zum 30. Juni 2024 versehen.

Die Unionsabgeordneten warnen, dass durch ein Versäumen der Frist die Gefahr bestehe, dass Frühehen dann nicht mehr verboten sind. Zudem könnte es zu „unzulässigen Doppelehen“ komme, da die für unwirksam erklärten Frühehen nunmehr wieder wirksamen wären. Für Betroffene, die in der Zwischenzeit bereits eine neue Ehe im Inland geschlossen haben, würde laut Union nun eine mit dem deutschen Recht unvereinbare doppelte Ehe vorliegen. „Handelt die Bundesregierung nicht sofort, läuft sie Gefahr, dass selbstbestimmt geschlossene Ehen aufgehoben werden und vormals unwirksame Kinderehen zulasten der Benachteiligten wieder aufleben“, heißt es weiter. (scr/21.03.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

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Dr. Günter Krings

Dr. Günter Krings

© Dr. Günter Krings/ Tobias Koch

Krings, Dr. Günter

CDU/CSU

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Esther Dilcher

Esther Dilcher

© Phototek Media Lab

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Gereon Bollmann

Gereon Bollmann

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Lamya Kaddor

Lamya Kaddor

© Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/ Stefan Kaminski

Kaddor, Lamya

Bündnis 90/Die Grünen

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Katrin Helling-Plahr

Katrin Helling-Plahr

© Katrin Helling-Plahr

Helling-Plahr, Katrin

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Hierl, Susanne

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Leni Breymaier

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Silvia Breher

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CDU/CSU

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Dr. Franziska Krumwiede-Steiner

Dr. Franziska Krumwiede-Steiner

© Franziska Krumwiede-Steiner/ Anette Koroll

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Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/10725 - Antrag: Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen unverzüglich nachbessern
    PDF | 168 KB — Status: 19.03.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 20/10725 beschlossen

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Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Stand: 30.08.2025