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Arbeit

Mehr Rechtssicherheit bei der Bezahlung von Betriebsräten

Wer in einem Unternehmen zum Betriebsrat gewählt wird, übernimmt ein unentgeltliches Ehrenamt. Betriebsräte sind von ihrer beruflichen Tätigkeit freigestellt, sie dürfen nicht weniger verdienen „als das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung“. Sie dürfen „wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden“, wie es im Betriebsverfassungsgesetz heißt.

Die Bundesregierung will diese gesetzlichen Vorgaben nun weiter präzisieren. Ihren Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes (20/9469, 20/9875) hat der Bundestag am Freitag, 22. März 2024, erstmals beraten und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will diese gesetzlichen Vorgaben nun weiter präzisieren und hat dazu eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes (20/9469, 20/9875) in den Bundestag eingebracht, die am Freitag in erster Lesung beraten wurde. Anlass ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10. Januar 2023 (Aktenzeichen: 6 StR 133/22), das in der Praxis zu Rechtsunsicherheiten und vermehrt zu präventiven Kürzungen von Betriebsratsvergütungen geführt hat. Laut BGH kann es den strafrechtlichen Tatbestand der Untreue erfüllen, wenn der Arbeitgeber gegen das Begünstigungsverbot verstößt. Dieser Verunsicherung will die Regierung nun mit der Gesetzesnovelle abhelfen.

Dazu ist vorgesehen, den Paragrafen 37 des Betriebsverfassungsgesetzes zu ergänzen, indem der Begriff „vergleichbarer Arbeitnehmer“ konkretisiert wird. Maßstab für die Entlohnung wie bei einem vergleichbaren Arbeitnehmer soll der Zeitpunkt sein, zu dem das Betriebsratsamt übernommen wurde, es sei denn, eine spätere Neubestimmung ist sachlich begründet. Arbeitgeber und Betriebsrat sollen in einer Betriebsvereinbarung „vergleichbare Arbeitnehmer“ definieren können. Kommt eine solche Betriebsvereinbarung zustande, soll sie nur auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden können.

Ergänzt werden soll auch der Paragraf 78 durch den Hinweis, dass eine Begünstigung oder Benachteiligung im Hinblick auf das gezahlte Arbeitsentgelt nicht vorliegt, wenn das Betriebsratsmitglied die betrieblichen Anforderungen dafür erfüllt.

Minister: Betriebsräten den Rücken stärken

In der Debatte sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), der Gesetzentwurf sorge für Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Er gehe auf Vorschläge einer von ihm eingesetzten Fachkommission zurück, nachdem unterschiedliche Rechtsprechungen von BGH und Bundesarbeitsgericht für Unsicherheit in den Betrieben gesorgt hätten.

Heil würdigte die Arbeit der mehr als 100.000 Betriebsräte in Deutschland: „Wer sich für Demokratie einsetzt, darf nicht der Dumme sein.“ Es gehe darum, den Betriebsräten den Rücken zu stärken. Es dürften ihnen keine beruflichen Nachteile durch das Amt entstehen, weil sonst nicht in ausreichender Zahl Betriebsräte gefunden würden.

SPD: Orientierung an vergleichbaren Beschäftigten

Vertreter der Koalition, der Union und der Linken unterstützten das Vorhaben. Für die SPD-Fraktion machte Jan Dieren deutlich, dass die Vergütung eines Betriebsrats sich nun an der Lohnentwicklung vergleichbarer Beschäftigter orientieren müsse. Sie dürften nach 20- oder 30-jähriger Betriebsratstätigkeit nicht immer noch dasselbe verdienen wie am Anfang ihrer Tätigkeit. Vielmehr müssten sie so vergütet werden, wie wenn es die Betriebsratstätigkeit nicht gegeben hätte.

Michael Gerdes (SPD) verwies darauf, dass als Folge der Rechtsunsicherheit nicht nur Vergütungen gekürzt, sondern sogar Rückzahlungsforderungen gegenüber Betriebsräten erhoben worden seien. Diese Rechtsunsicherheit müsse zügig beendet werden, sie sei keine gute Werbung für ein Betriebsratsmandat. 

Grüne: Gesetzentwurf dringend und notwendig

Frank Bsirske (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, Kläger gegen eine Kürzung ihrer Vergütungen hätten Recht bekommen. Was beim Bundesarbeitsgericht noch als rechtmäßig gegolten habe, sei vom BGH unter den Untreue-Verdacht gestellt worden. Die Unsicherheit sei groß, es könne nicht sein, dass man aufgrund dessen mit einem Bein im Gefängnis stehe. Bsirske betonte, es werde ein umfassendes Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot normiert, das ausdrücklich die berufliche Entwicklung der Betriebsratsmitglieder umfasse.

Seine Fraktionskollegin Beate Müller-Gemmeke nannte den Gesetzentwurf „dringend und notwendig“, es gehe um Rechtssicherheit für Betriebsräte und Unternehmen. Die betriebliche Mitbestimmung sei ein hohes Gut. Die Themen der Betriebsräte seien vielfältig, die Anforderungen reichten vom juristischen Sachverstand bis zum psychologischen Feingefühl, etwa bei Fragen des Mobbings. Wenn Arbeitgeber und Betriebsräte eine Betriebsvereinbarung zur Vergütung beschlössen, sei dies transparent: „Wir brauchen handlungsfähige Betriebsräte.“

FDP betont Unabhängigkeit der Betriebsräte

Carl-Julius Cronenberg (FDP) hob die „innere und äußere Unabhängigkeit“ der Betriebsräte hervor. Nur so könne sichergestellt werden, dass Vereinbarungen nicht durch materielle Vorteile beeinflussbar sind. Der Gesetzentwurf werde getragen von der positiven Bewertung durch die Sozialpartner, was eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich mache.

Aus Sicht seines Fraktionskollegen Pascal Kober darf der Umkehrschluss nicht lauten, dass es nur dort gute Arbeitsverhältnisse gibt, wo ein Betriebsrat existiert. Es gebe „Gute und Problematische“ auf beiden Seiten. Die deutsche Volkswirtschaft sei darauf angewiesen, dass Menschen Unternehmen gründen und ins Risiko gehen.

CDU/CSU vermisst Modernisierungsvorschläge

Zustimmung signalisierte auch Axel Knoerig (CDU/CSU), der allerdings Modernisierungsvorschläge der Bundesregierung vermisste, etwa im Hinblick auf Online-Betriebsversammlungen. Die betriebliche Mitbestimmung sei unverzichtbar für  die Sozialpartnerschaft. Knoerig wunderte sich allerdings, weshalb der Minister so lange gebraucht habe, um diesen Gesetzentwurf vorzulegen.

Für Maximilian Mörseburg (CDU/CSU) darf die Änderung der Regeln nicht dazu führen, dass die Unabhängigkeit der Betriebsräte eingeschränkt wird. Die Integrität des Ehrenamts müsse gewahrt werden. Sein Fraktionskollege Winfried Oellers sprach von einer „notwendigen gesetzgeberischen Korrektur“. Das Benachteiligungsverbot werde durch einen Mindestvergütungsanspruch ergänzt.

AfD: Vetternwirtschaft weiterhin möglich

Aus Sicht von Gerrit Huy (AfD) erinnerte an vergangene „Korruptionsaffären“ bei Volkswagen und Siemens. „Vetternwirtschaft“ sei nach wie vor möglich, die Staatsanwaltschaft dürfe nicht tätig werden. Auch bei „offensichtlicher Begünstigung“ von Betriebsräten sei nicht zu erwarten, dass Anzeige erstattet wird. Ob durch den Gesetzentwurf Rechtssicherheit erreicht hat, werde die Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales klären.

Susanne Ferschl (Gruppe Die Linke) begrüßte den Gesetzentwurf. Sie hätte sich nach eigener Aussage mehr gewünscht, etwa dass bei der Vergütung sämtliche Qualifikationen und die Amtsdauer berücksichtigt werden. (vom/22.03.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

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Hubertus Heil

Hubertus Heil

© Photothek/ Thomas Imo

Heil (Peine), Hubertus

Bundesminister für Arbeit und Soziales

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Axel Knoerig

Axel Knoerig

© Axel Knoerig/ Sigi Schritt

Knoerig, Axel

CDU/CSU

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Frank Bsirske

Frank Bsirske

© Bonnie Bartusch

Bsirske, Frank

Bündnis 90/Die Grünen

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Gerrit Huy

Gerrit Huy

© Gerrit Huy/ Marcus Vetter, Fotostudio Seefeld

Huy, Gerrit

AfD

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Carl-Julius Cronenberg

Carl-Julius Cronenberg

© Justus Kersting

Cronenberg, Carl-Julius

FDP

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Jan Dieren

Jan Dieren

© Jan Dieren/Photothek

Dieren, Jan

SPD

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Wilfried Oellers

Wilfried Oellers

© Wilfried Oellers/ Tobias Koch

Oellers, Wilfried

CDU/CSU

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Beate Müller-Gemmeke, Bündnis 90/Die Grünen

Beate Müller-Gemmeke, Bündnis 90/Die Grünen

© Stefan Kaminski

Müller-Gemmeke, Beate

Bündnis 90/Die Grünen

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Pascal Kober

Pascal Kober

© DBT/ Thomas Koehler

Kober, Pascal

FDP

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Maximilian Mörseburg

Maximilian Mörseburg

© Julian Kurwan

Mörseburg, Maximilian

CDU/CSU

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Michael Gerdes

Michael Gerdes

© Photothek

Gerdes, Michael

SPD

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Susanne Ferschl

Susanne Ferschl

© Susanne Ferschl/Foto Baur

Ferschl, Susanne

Gruppe Die Linke

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Angela Hohmann

Angela Hohmann

© DBT/Stella von Saldern

Hohmann, Angela

SPD

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Peter Aumer

Peter Aumer

© Peter Aumer/ Berli Berlinski

Aumer, Peter

CDU/CSU

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Alexander Ulrich

Alexander Ulrich

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Ulrich, Alexander

Gruppe BSW

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Bernd Rützel

Bernd Rützel

© Bernd Rützel / DBT/Stella von Saldern

Rützel, Bernd

SPD

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Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

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Dokumente

  • 20/9469 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
    PDF | 241 KB — Status: 27.11.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/9875 - Unterrichtung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes - Drucksache 20/9469 - Stellungnahme des Bundesrates
    PDF | 115 KB — Status: 20.12.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 20/9469 und 20/9875 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Arbeit

Gesetzliche Klarstellung zur Betriebsratsvergütung stößt auf Zustimmung

Zeit: Montag, 22. April 2024, 16.30 bis 18 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Die von der Bundesregierung angestrebte gesetzliche Klarstellung zur Betriebsratsvergütung durch eine Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes (20/9469) wird von Sachverständigen begrüßt. Während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 22. April 2024, bewerteten sowohl Arbeitgebervertreter als auch Gewerkschaftsvertreter die Anpassung als sinnvoll, teils auch als zwingend. 

Hintergrund der Neuregelung ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10. Januar 2023 zur Frage der Untreue bei Verstößen gegen das betriebsverfassungsrechtliche Begünstigungsverbot, das in der Praxis vermehrt zu Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung der Grundsätze zur Betriebsratsvergütung geführt hat. Der BGH hatte den Freispruch zweier VW-Vorstände aufgehoben, die wegen Untreue angeklagt waren, weil die von ihnen gewährten Arbeitsentgelte an freigestellte Betriebsräte die Zahlungen an die betriebsverfassungsrechtlich zutreffenden Vergleichsgruppen erheblich überstiegen hatten. 

Sachverständige kritisieren Angriffe auf Betriebsräte

Laut Achim Dietrich, Gesamtbetriebsratschef des Autozulieferers ZF Friedrichshafen AG, wurde das Urteil in einigen Unternehmen genutzt, um Vergütungen von Betriebsräten zu reduzieren. „Die Angriffe auf Betriebsräte, ob bewusst oder aus Unsicherheit, sind ein Angriff auf die Mitbestimmung und die Demokratie im Betrieb“, sagte er. Zudem scheine es ein Geschäftsmodell von Anwaltskanzleien geworden zu sein, erst die Unsicherheit anzufeuern und dann Beratungsleistungen anzubieten, sagte Dietrich. 

Der Arbeitsrechts-Experte Prof. Dr. Georg Annuß von der Universität Regensburg sprach sich klar für die Verabschiedung der vorgeschlagenen Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes aus. „Es ist dringend nötig, diesem Spuk ein Ende zu bereiten“, sagte er. Die benötigte Klarstellung könne nicht anders erreicht werden als durch den Gesetzgeber. 

Prof. Dr. Frank Bayreuther von der Universität Passau sprach von einem angemessenen Ausgleich zwischen dem Ehrenamtsprinzip des Betriebsverfassungsrechts und der Notwendigkeit für Unternehmen, die Vergütung ihrer Betriebsräte rechtssicher gestalten zu können. Aktuell würden sich einige Unternehmen in Folge des Urteils dazu veranlasst fühlen, eine „arbeitsgerichtliche Klärung“ herbeizuführen, indem sie Betriebsräten die Vergütung kürzen und so entsprechende Rechtsstreitigkeiten provozieren. 

BDA: Betriebsratsamt ist ein Ehrenamt

Aus Sicht der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ist die Änderung zwar nicht zwingend, gleichwohl aber sinnvoll, da in den Betrieben eine Verunsicherung zu konstatieren sei, wie BDA-Vertreter Roland Wolf sagte.

Für die BDA sei es weiterhin zentral, dass das Betriebsratsamt ein Ehrenamt ist. „An diesem Ehrenamtsprinzip darf nicht gerüttelt werden“, sagte Wolf. Dieses wesentliche Element der Betriebsverfassung sei in dem Gesetzesentwurf gewahrt. 

DGB: Regelung ist Beitrag zum Rechtsfrieden

Isabel Eder vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) nannte die Regelung einen Beitrag zum Rechtsfrieden. Eine flächendeckende Verbesserung für Betriebsräte hätte allerdings erreicht werden können, wenn die geplanten Betriebsvereinbarungen mittels Einigungsstelle erzwingbar ausgestaltet worden wären, sagte sie. 

Zudem fehle es an klarstellenden Regelungen zu den Kriterien zur Bildung einer Vergleichsgruppe sowie zur Bestimmung der betriebsüblichen beruflichen Entwicklung.

IG Metall: Mehr Anerkennung für Betriebsräte

Prof. Dr. Johanna Wenckebach von der IG Metall unterstütze die DGB-Forderungen. Zugleich forderte sie mehr Anerkennung für die verantwortungsvollen Aufgaben, die Betriebsräte leisten. 

Gerade in Zeiten von Polykrisen und des demografischen Wandels, der auch die betriebliche Interessenvertretung vor neue Herausforderungen stelle, brauche es Menschen, die sich in den Betrieben engagieren, so Wenckebach. Fehlende Entwicklungsmöglichkeiten dürften da nicht abschrecken.

Stärkung von Mitbestimmung und Ehrenamt

Für Prof. Dr. Markus Stoffels von der Universität Heidelberg leistet der Entwurf einen wichtigen Beitrag zur Wiederherstellung der Rechtssicherheit auf dem Gebiet der Vergütung der Betriebsratstätigkeit und stärkt damit mittelbar auch die betriebliche Mitbestimmung als solche. Eher kritisch zu beurteilen sei, so Stoffels weiter, dass die Klärung wichtiger und praxisrelevanter Fragen in den begründenden Teil des Entwurfes verlagert werde.

Auch der Deutscher Führungskräfteverband (ULA) sieht in dem Gesetz einen geeigneten Beitrag, die Mitbestimmung und das Ehrenamt zu stützen. Die vorgeschlagenen Änderungen stellten Klarstellungen dar, „die sich auf das Wesentliche beschränken und dabei auch das Ehrenamtsprinzip aufrechterhalten“, sagte ULA-Hauptgeschäftsführer Michael Schweizer. 

Prof. Dr. Thomas Klebe von der Hans-Böckler-Stiftung begrüßte es, dass der Entwurf die Zustimmung der Sozialpartner gefunden hat. Unbefriedigend sei aber, „dass das Verfahren zur Festlegung der Kriterien und Vergleichspersonen freiwillig ist“. Das setze auf einen gutwilligen Arbeitgeber, „den wir nicht überall haben“. Hier sei eine Chance zu mehr Rechtsfrieden vertan worden, befand Klebe. (hau/23.04.2024)

Dokumente

  • 20/9469 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
    PDF | 241 KB — Status: 27.11.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 77. Sitzung am Montag, den 22. April 2024, 16.30 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • 77. Sitzung Wortprotokoll Anhörung "Betriebsratsvergütung""

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Schriftliche Stellungnahme - Professor Dr. Thomas Klebe, Frankfurt am Main
  • Schriftliche Stellungnahme - Professor Dr. Georg Annuß, München
  • Schriftliche Stellungnahme - Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Professor Dr. Markus Stoffels, Heidelberg
  • Schriftliche Stellungnahme - IG Metall
  • Schriftliche Stellungnahme - ULA e.V. Deutscher Führungskräfteverband
  • Schriftliche Stellungnahme - Professor Dr. Frank Bayreuther, Passau
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Schriftliche Stellungnahme - Jochen Homburg, Dreieich
  • Unaufgeforderte schriftliche Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
  • Zusammenstellung der Schriftlichen Stellungnahmen

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Arbeit

Novellierung der Betriebsratsvergütung einstimmig beschlossen

Der Bundestag hat am Freitag, 28. Juni 2024, die gesetzliche Klarstellung zur Betriebsratsvergütung durch eine Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes (20/9469, 20/9875) beschlossen. Alle Fraktionen und Gruppen des Bundestages stimmten der Regierungsvorlage zu, nachdem sie zuvor ausdrücklich den Tausenden Betriebsräten in Deutschland für deren ehrenamtliches Engagement gedankt haben. Der Entscheidung im Plenum lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales  (20/11997) zugrunde.

Urteil des Bundesgerichtshofes

Durch die Novelle sollen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Januar 2023 entstandene Rechtsunsicherheiten beseitigt werden. Betriebsratsmitglieder dürfen laut Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) wegen ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt werden. Das gilt auch für ihre berufliche Entwicklung und das Arbeitsentgelt. Das Benachteiligungsverbot wird ergänzt durch einen Mindestvergütungsanspruch. So darf das Arbeitsentgelt nicht geringer bemessen werden als das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher Entwicklung. 

Das Urteil, in dem es um die Frage der Untreue bei Verstößen gegen das betriebsverfassungsrechtliche Begünstigungsverbot ging, hat in der Praxis vermehrt zu Rechtsunsicherheiten hinsichtlich der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern und zur präventiven Kürzung der Vergütung durch die Unternehmen geführt. „Um negative Folgen für die betriebliche Mitbestimmung insgesamt auszuschließen, sind klarstellende gesetzliche Maßnahmen notwendig, ohne dabei die Möglichkeit der Aufklärung und Ahndung von Verstößen gegen das Begünstigungsverbot einzuschränken“, begründet die Regierung ihren Gesetzentwurf.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

So soll Paragraf 37 des Betriebsverfassungsgesetzes ergänzt werden, indem der Begriff „vergleichbarer Arbeitnehmer“ konkretisiert wird. Maßstab für die Entlohnung wie bei einem vergleichbaren Arbeitnehmer soll der Zeitpunkt sein, zu dem das Betriebsratsamt übernommen wurde, es sei denn, eine spätere Neubestimmung ist sachlich begründet. Arbeitgeber und Betriebsrat sollen in einer Betriebsvereinbarung „vergleichbare Arbeitnehmer“ definieren können. Kommt eine solche Betriebsvereinbarung zustande, soll sie nur auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden können.

Ergänzt werden soll auch der Paragraf 78 durch den Hinweis, dass eine Begünstigung oder Benachteiligung im Hinblick auf das gezahlte Arbeitsentgelt nicht vorliegt, wenn das Betriebsratsmitglied die betrieblichen Anforderungen dafür erfüllt. 

Minister: Keine Angst vor beruflichen Nachteilen

Bundesarbeits- und sozialminister Hubertus Heil (SPD) bekräftigte: „Wer sich als Betriebsrat engagiert, muss sicher sein, dass er keine beruflichen Nachteile befürchten muss.“ Denn die Freistellung der Betriebsräte soll sich nicht negativ auf die Lohnentwicklung auswirken, wie es der Gesetzentwurf klarstelle. 

Grüne: Betriebsräte in Umbruchzeiten besonders wichtig

Für Bündnis 90/Die Grünen betonte Frank Bsirske: „Gerade in Zeiten des Umbruchs brauchen wir die Interessenvertretung der Beschäftigten. Sie dürfen nicht ausgebremst werden.“ 

SPD: Sicherheit für demokratische Prinzipien

Jan Dieren (SPD) fügte  hinzu, man stelle nun klar, dass sich die Vergütung der Betriebsräte an der Lohnentwicklung vergleichbarer Beschäftigter orientiere. Es sei keine große Änderung, aber eine wichtige, denn sie sichere die Demokratie in den Betrieben.

FDP: Mehr Freiheitsvertrauen in Betriebe und Beschäftigte

Carl-Julius Cronenberg (FDP) appellierte trotz seiner Unterstützung für die Reform daran, gleichzeitig mehr „Freiheitsvertrauen“ in Betriebe und Beschäftigte zu haben. So stärke man den Standort Deutschland.

Union: Wir stehen hinter der Mitbestimmung

„Wir stehen hinter der Mitbestimmung“, betonte Axel Knoerig (CDU/CSU). Mitbestimmte Unternehmen seien krisenfester und erfolgreicher als andere, deshalb brauche es über die Reform hinaus Regelungen für eine moderne, digitale Betriebsratsarbeit, forderte er. 

AfD: Abschied von Sozialer Marktwirtschaft

Norbert Kleinwächter (AfD) betonte, die Regierung tue das „Richtige im Falschen“, denn viele Grundlagen der Sozialen Marktwirtschaft würden inzwischen mit Füßen getreten. Das Prinzip, dass alle von Fortschritt und Wohlstand profitieren, gelte „leider“ schon lange nicht mehr, denn profitieren würden nur noch wenige.

Linke: Behinderung von Betriebsratsarbeit streng ahnden

Susanne Ferschl (Die Linke) forderte, die Behinderung von Betriebsratsarbeit „endlich als Offizialdelikt anzuerkennen“. Den Gesetzentwurf begrüßte sie dennoch. Es sei ein unhaltbarer Zustand gewesen, dass nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes viele Gehälter von Betriebsräten „eingefroren“ worden seien.

Antrag der Linken abgelehnt

Im Anschluss an die Debatte stand zudem ein Antrag der Gruppe Die Linke mit dem Titel „Demokratie stärken – Betriebsräte vor mitbestimmungsfeindlichen Arbeitgebern schützen“ (20/11151) zur Abstimmung. Die Vorlage fand gegen die Stimmen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD bei Zustimmung durch die Antragsteller keine Mehrheit. Dazu lag dem Plenum eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (20/11842) vor.

Mit ihrem Antrag wollte Die Linke Betriebsräte „vor mitbestimmungsfeindlichen Arbeitgebern“ schützen. In der Vorlage heißt es: „Wer sich für Demokratie im Betrieb einsetzt, lebt gefährlich: Zunehmend versuchen Arbeitgeber aktiv, Betriebsratswahlen zu verhindern und deren Initiatorinnen und Initiatoren einzuschüchtern. Ihr Ziel sind betriebsrats- und gewerkschaftsfreie Zonen.“ Betroffene Beschäftigte bräuchten deshalb neben praktischer Solidarität und Unterstützung vor allem gesetzlichen Schutz. Denn es handele sich nicht um Kavaliersdelikte, sondern um eine Straftat.

Die Gruppe forderte deshalb von der Bundesregierung, das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgehend umzusetzen und Betriebsratsbehinderung als Offizialdelikt einzustufen. Die Regierung sollte auf die Bundesländer einwirken, Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Verfolgung der Vergehen nach den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes einzurichten. Außerdem forderte die Gruppe, ein Melderegister für Betriebsratswahlen analog zum geplanten Verbandssanktionenregister unter Führung des Bundesamts für Justiz als Registerbehörde einzurichten. Dort sollten auch Behinderungs- und Manipulationsversuche erfasst werden. (che/vom/irs/28.06.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

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Hubertus Heil

Hubertus Heil

© Photothek/ Thomas Imo

Heil (Peine), Hubertus

Bundesminister für Arbeit und Soziales

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Axel Knoerig

Axel Knoerig

© Axel Knoerig/ Sigi Schritt

Knoerig, Axel

CDU/CSU

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Frank Bsirske

Frank Bsirske

© Bonnie Bartusch

Bsirske, Frank

Bündnis 90/Die Grünen

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Norbert Kleinwächter

Norbert Kleinwächter

© AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag/Stephan Schmidt

Kleinwächter, Norbert

AfD

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Carl-Julius Cronenberg

Carl-Julius Cronenberg

© Justus Kersting

Cronenberg, Carl-Julius

FDP

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Wilfried Oellers

Wilfried Oellers

© Wilfried Oellers/ Tobias Koch

Oellers, Wilfried

CDU/CSU

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Jan Dieren

Jan Dieren

© Jan Dieren/Photothek

Dieren, Jan

SPD

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Beate Müller-Gemmeke, Bündnis 90/Die Grünen

Beate Müller-Gemmeke, Bündnis 90/Die Grünen

© Stefan Kaminski

Müller-Gemmeke, Beate

Bündnis 90/Die Grünen

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Peter Aumer

Peter Aumer

© Peter Aumer/ Berli Berlinski

Aumer, Peter

CDU/CSU

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Pascal Kober

Pascal Kober

© DBT/ Thomas Koehler

Kober, Pascal

FDP

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Bernd Rützel

Bernd Rützel

© Bernd Rützel / DBT/Stella von Saldern

Rützel, Bernd

SPD

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Dr. Markus Reichel

Dr. Markus Reichel

© Dr. Markus Reichel/ Frank Grätz

Reichel, Dr. Markus

CDU/CSU

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Mathias Papendieck

Mathias Papendieck

© Mathias Papendieck/ Christine Fiedler

Papendieck, Mathias

SPD

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Susanne Ferschl

Susanne Ferschl

© Susanne Ferschl/Foto Baur

Ferschl, Susanne

Gruppe Die Linke

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Angelika Glöckner

Angelika Glöckner

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Glöckner, Angelika

SPD

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Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 20/9469 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
    PDF | 241 KB — Status: 27.11.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/9875 - Unterrichtung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes - Drucksache 20/9469 - Stellungnahme des Bundesrates
    PDF | 115 KB — Status: 20.12.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/11151 - Antrag: Demokratie stärken - Betriebsräte vor mitbestimmungsfeindlichen Arbeitgebern schützen
    PDF | 166 KB — Status: 23.04.2024
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  • 20/11842 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke - Drucksache 20/11151 - Demokratie stärken - Betriebsräte vor mitbestimmungsfeindlichen Arbeitgebern schützen
    PDF | 181 KB — Status: 14.06.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/11997 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/9469, 20/9875 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
    PDF | 192 KB — Status: 26.06.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/9469, 20/9875 (Beschlussempfehlung 20/11997: Gesetzentwurf annehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/11842 (Antrag 20/11151 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (Video)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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© Deutscher Bundestag

Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw12-de-betriebsverfassungsgesetz-994782

Stand: 29.08.2025