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Wirtschaft

Debatte zur geplanten Standardisierung von Handy-Ladekabeln

Bis Ende 2024 soll es standardisierte Ladekabel für alle Handys, Kameras und Kopfhörer geben. Dieses Ziel verfolgt die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf „zur Änderung des Funkanlagengesetzes“ (20/9873), der am Donnerstag, 18. Januar 2024, auf der Tagesordnung des Bundestages stand. Der Entwurf wurde im Anschluss an die Debatte in den federführenden Wirtschaftsausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Regierung will mit der Novelle des Funkanlagengesetzes eine EU-Richtlinie umsetzen. Die Richtlinie „zur verbindlichen Etablierung von einheitlichen endgeräteseitigen Ladeschnittstellen bei Funkanlagen als Voraussetzung für deren Bereitstellung auf dem Markt“ muss laut Entwurf von den Mitgliedstaaten bis zum 28. Dezember 2023 in nationales Recht umgesetzt sein. Die sich hieraus ergebenden Vorschriften sind ab dem 28. Dezember 2024 für die meisten und ab dem 28. April 2026 für sämtliche in den Geltungsbereich der Richtlinie fallenden Geräte anzuwenden.

Die Richtlinie verfolgt laut Bundesregierung das Ziel, eine Fragmentierung des Marktes in Bezug auf Ladeschnittstellen und Ladeprotokolle von elektronischen Geräten mit Funkschnittstellen (vor allem Smartphones) zu verhindern beziehungsweise zu reduzieren, die Verbraucherfreundlichkeit zu verbessern, Ressourcen zu schonen und Elektronikabfälle zu verringern. 

Vorgesehen ist, die Ladeschnittstellen von kabelgebunden aufladbaren Mobiltelefonen und ähnlichen Kategorien oder Klassen von Funkanlagen (Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer und Headsets, tragbare Videospielkonsolen, tragbare Lautsprecher, eBook Reader, Notebooks) zu harmonisieren, sodass sie über einen einheitlichen Ladeanschluss aufgeladen werden können. Zudem soll sichergestellt werden, dass die aufgeführten Geräte, wenn sie über eine Schnellladefunktion verfügen, mindestens dasselbe Ladeprotokoll nutzen. (hau/18.01.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

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Chantal Kopf

Chantal Kopf

© Chantal Kopf/ Dominik Butzmann

Kopf, Chantal

Bündnis 90/Die Grünen

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Uwe Schulz

Uwe Schulz

© Uwe Schulz/privat

Schulz, Uwe

AfD

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Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/9873 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Funkanlagengesetzes
    PDF | 274 KB — Status: 20.12.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Metzler, Jan (CDU/CSU) Werner, Lena (SPD) Bauer, Nicole (FDP)
  • Überweisung 20/9873 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Wirtschaft

Ladekabel-Standards für Handys und an­dere Geräte ab Dezember 2024

Bis Ende 2024 soll es standardisierte Ladekabel für Handys, Kameras und Kopfhörer geben. Mit der breiten Mehrheit aller Fraktionen hat der Bundestag am Donnerstag, 14. März 2024, einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Funkanlagengesetzes“ (20/9873) beschlossen. Einzig die Abgeordneten der Gruppe Die Linke enthielten sich bei der Abstimmung. Der Wirtschaftsausschuss hatte zuvor im parlamentarischen Verfahren noch Änderungen am Ursprungstext vorgenommen (20/10465). 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit der Novelle des Funkanlagengesetzes wurde eine EU-Richtlinie umgesetzt. Die Richtlinie „zur verbindlichen Etablierung von einheitlichen endgeräteseitigen Ladeschnittstellen bei Funkanlagen als Voraussetzung für deren Bereitstellung auf dem Markt“ sollte laut Entwurf von den Mitgliedstaaten bereits bis zum 28. Dezember 2023 in nationales Recht umgesetzt sein. 

Die sich hieraus ergebenden Vorschriften sind ab dem 28. Dezember 2024 für die meisten und ab dem 28. April 2026 für sämtliche in den Geltungsbereich der Richtlinie fallenden Geräte anzuwenden.

Fragmentierung des Marktes verhindern

Die Richtlinie verfolgt laut Bundesregierung das Ziel, eine Fragmentierung des Marktes in Bezug auf Ladeschnittstellen und Ladeprotokolle von elektronischen Geräten mit Funkschnittstellen (vor allem Smartphones) zu verhindern beziehungsweise zu reduzieren, die Verbraucherfreundlichkeit zu verbessern, Ressourcen zu schonen und Elektronikabfälle zu verringern.

Vorgesehen ist, die Ladeschnittstellen von kabelgebunden aufladbaren Mobiltelefonen und ähnlichen Kategorien oder Klassen von Funkanlagen (Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer und Headsets, tragbare Videospielkonsolen, tragbare Lautsprecher, eBook Reader, Notebooks) zu harmonisieren, sodass sie über einen einheitlichen Ladeanschluss aufgeladen werden können. Zudem soll sichergestellt werden, dass die aufgeführten Geräte, wenn sie über eine Schnellladefunktion verfügen, mindestens dasselbe Ladeprotokoll nutzen. 

Bei der Änderungen, die im Wirtschaftausschuss zuvor am Gesetz beschlossen wurde, handelt es sich um ein sogenanntes Omnisbusgesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuches. Es lag hier jedoch lediglich redaktioneller Anpassungsbedarf vor. (hau/emu/ste/14.03.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

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Tabea Rößner

Tabea Rößner

© Stefan Kaminski

Rößner, Tabea

Bündnis 90/Die Grünen

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Jan Metzler

Jan Metzler

© Jan Metzler/ Tobias Koch

Metzler, Jan

CDU/CSU

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Lena Werner

Lena Werner

© Lena Werner/ Fionn Große

Werner, Lena

SPD

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Uwe Schulz

Uwe Schulz

© Uwe Schulz/privat

Schulz, Uwe

AfD

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Nicole Bauer

Nicole Bauer

© Nicole Bauer/Michael Hackl

Bauer, Nicole

FDP

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Ralph Lenkert

Ralph Lenkert

© DBT/Inga Haar

Lenkert, Ralph

Gruppe Die Linke

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Maik Außendorf

Maik Außendorf

© Maik Außendorf/Peter van Loon

Außendorf, Maik

Bündnis 90/Die Grünen

()
Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

()

Dokumente

  • 20/9873 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Funkanlagengesetzes
    PDF | 274 KB — Status: 20.12.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/10465 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/9873 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Funkanlagengesetzes
    PDF | 181 KB — Status: 23.02.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/9873 (Beschlussempfehlung 20/10465: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw11-de-funkanlagengesetz-991078

Stand: 29.08.2025