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Recht

Bundestag streitet über Justizetat

Heftiger Kritik am Etatentwurf des Bundesministeriums der Justiz sah sich Ressortchef Dr. Marco Buschmann (FDP) am Donnerstag, 7. September 2023, in der ersten Lesung des Einzelplans 07 des Bundeshaushalts 2024 (20/7800) im Bundestag ausgesetzt. Während  die Unionsfraktion und die AfD den Zustand der Gesetzgebung bemängelten, wertete die Linksfraktion geplante Kürzungen bei zivilgesellschaftlichen Organisationen als Skandal. 

Bundesjustizminister Buschmann sagte in seiner Rede, jeder Euro, der im Etat seines Hauses angelegt ist – traditionell das mit dem geringsten Ausgabevolumen –, sei „ein gut angelegter Euro“. Niemand gebe so wenig Geld aus, wie das Justizministerium es tue, und niemand spiele so viel von dem wenigen Geld, das ausgegeben werde, auch wieder ein. Unter den schwierigen Bedingungen der Haushaltskonsolidierung und einer Personalkostenquote von 70 Prozent sei es geschafft worden, einen Schwerpunkt von zehn Prozent Ausgaben und Investitionen im Digitalbereich setzen zu können. Der Einzelplan 07 des Bundeshaushalts 2024 umfasst Ausgaben von 1,03 Milliarden Euro (2023: 1,01 Milliarden Euro) und steigt damit leicht.

Ministerium stellt sich den Herausforderungen der Zeit

Buschmann gab einen Überblick über die Reformvorhaben seines Hauses und erwähnte die Modernisierung des Namensrechts und das Selbstbestimmungsgesetz, zwei Vorhaben, die die Wünsche von großen und kleinen Menschengruppen beträfen. „Jeder einzelne Mensch hat es verdient, dass seine Grundrechte respektiert werden“, sagte Buschmann.

Das Ministerium stelle sich aber auch den großen Herausforderungen der Zeit und kämpfe unter anderem für die Bürgerrechte im digitalen Raum. „Wir digitalisieren das Recht in Deutschland,“ fügte der Minister hinzu. Sein Ministerium stelle sich auch einer Herkulesaufgabe und werde die „überbordende Bürokratie“ angehen.

FDP für Digitalisierung der Justiz

Buschmanns Fraktionskollege Dr. Thorsten Lieb (FDP) verwies darauf, dass das Justizministerium nur bei einem der von Union kritisierten Gesetzesvorhaben federführend sei. Der Etat des Justizministeriums erfülle, was notwendig ist in dieser Zeit, sagte Lieb, nämlich eine klare Priorisierung und Fokussierung bei den Kernaufgaben des Staates.

Die Kernaufgaben müssten ausfinanziert werden, und deshalb sei es notwendig, an allen Stellen, auch im Justizetat sehr genau zu schauen, was man sich noch leisten könne und wo man die Prioritäten setze. An einigen Stellen, wie zum Beispiel bei HateAid – einer Organisation zur Unterstützung von Menschen, die von Online-Hassrede betroffen sind –  werden man natürlich noch intensiv beraten. Großer Wert werde auch auf die Digitalisierung der Justiz gelegt. Es dürfe nicht sein, „dass das letzte Faxgerät auf diesem Planeten in einem deutschen Gericht zuhause ist“.

SPD: Schlechtreden ist nicht hilfreich

Esther Dilcher (SPD) ging ebenfalls auf die Kürzungen im Haushalt ein, insbesondere bei den Zuschüssen. Dies betreffe unter anderem das Anne-Frank-Zentrum und die HateAid gGmbH. In diesen beiden Fällen lohne sich ihrer Auffassung nach die Überlegung, ob nicht eine Gegenfinanzierung innerhalb des Einzelplans doch noch gelingen kann.

Dilcher betonte die Wichtigkeit des gesellschaftlichen Zusammenhalts, daher sei es, wie in der Haushaltswoche schon oft geschehen, wenig hilfreich, alles schlechtzureden und eine negative Stimmung zu verbreiten, um dann davon zu profitieren.

Grüne: Haushalt ist solide, konstant, verlässlich

Bruno Hönel (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, der Haushalt sei solide, konstant und verlässlich. Das sei für Haushälter erfreulich, auch dass die Deckungsquote auf rekordverdächtige 65 Prozent steige. Wie der Etat sei auch der Rechtsstaat und die Demokratie solide, konstant und verlässlich. Den Rechtsstaat zu schützen und zu stärken sei die gemeinsame Verantwortung, der Entwurf des Justizministeriums werde dieser Verantwortung trotz angespannter Haushaltslage, trotz multipler Krisen gerecht.

Es sei nicht einfach, in diesem Haushalt zu kürzen, dies beim Kampf gegen Hass und Hetze zu tun, sei jedoch ein Fehler, sagte Hönel. Auch aus seiner Sicht kommt die Digitalisierung der Justiz voran. Bürger und Bürgerinnen sollten einfacher zu ihrem Recht kommen. Der Haushaltsentwurf liefere eine gute Grundlage dafür, die Justiz auf die Höhe der Zeit zu bringen.

Union zieht „zappendustere“ Bilanz

Für die Unionsfraktion beklagte Dr. Günter Krings (CDU/CSU) einen „traurigen Zustand beim Instrument Gesetzgebung“. Die Bilanz zur Ampel-Halbzeit sehe „zappenduster aus“. Gesetze wie das Heizungsgesetz, das Cannabisgesetz oder das Selbstbestimmungsgesetz schafften statt Rechtssicherheit „maximale Verunsicherung“. 

In einer sich rapide verschlechternden Wirtschaftslage sei die Rechtspolitik der Ampel Teil des Problems, die Unionsfraktion dagegen Teil der Lösung. Die Fraktion habe zuletzt im April eine Blaupause zum Bürokratieabbau vorgelegt. Die Koalition komme dagegen mit wohlfeilen Ankündigungen. Die Menschen in Deutschland wollten endlich Taten sehen. Die Ampel wolle die Rechtspolitik auch zum Umbau der Gesellschaft nutzen, sagte Krings, gehe die zentralen Probleme aber nicht an. Zu den vernachlässigten Themen gehöre insbesondere die Sicherheit der Menschen.

Linke kritisiert Kürzungen bei Demokratieprojekten

Clara Bünger (Die Linke) sagte, angesichts der Spaltung des Landes und in Zeiten, in denen die Demokratie gefährdet sei, komme Buschmann mit Kürzungen im Justizhaushalt bei Demokratieprojekten. Diese Kürzungen seien „ein Skandal“. Betroffen seien unter anderem Organisationen wie HateAid, die Amadeo-Antonio-Stiftung und das Anne-Frank-Zentrum.

Es seien vor allem Projekte, die bisher erfolgreich gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Hetze und Hass im Internet und gegen Desinformation gekämpft hätten. Damit werde ein falsches Zeichen gesetzt. Entgegen Beteuerungen im Koalitionsvertrag werde die Finanzierung einfach gestrichen. Insgesamt seien die Kürzungen „ein Schock“ und befeuerten die Erosion des Sozialstaats und der Zivilgesellschaft.

AfD kritisiert „Bürokratieaufbauprogramm“

Dr. Michael Espendiller (AfD) warf der FDP vor, bei Vorhaben wie dem Heizungsgesetz ein „willfähriger Mehrheitsbeschaffer“ zu sein. Mit Blick auf den von Buschmann angekündigten Bürokratieabbau sei noch gar nichts getan worden. Im Gegenteil, der Minister habe Beihilfe geleistet beim größten Bürokratieaufbauprogramm, das dieses Land seit langem gesehen habe.

Die vorher schon gigantisch gewesene bürokratische Last habe sich in den vergangenen zwei Jahren fast verdoppelt, sagte Espendiller. Das liege daran, dass die Regierung ein Gesetz nach dem anderen erlasse, das mehr und mehr wegführe von der freien Marktwirtschaft, hin zu einem dirigistischen Verwaltungsstaat. So sei das in dieser Woche zur Abstimmung stehende Heizungsgesetz „ein wahres bürokratisches Monster“.

Einnahmen steigen, Zuschüsse sinken

Die Einnahmen des Justizministeriums, die überwiegend auf das zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehörende Deutsche Patent- und Markenamt entfallen, sollen bei 666,08 Millionen Euro liegen und damit um 25,8 Millionen Euro höher ausfallen als in diesem Jahr. Als Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre sollen Mittel in Höhe von 5,9 Millionen Euro ausgebracht werden.

Gekürzt wird bei den im Kapitel „Sonstige Bewilligungen“ (0610) etatisierten Zuschüssen und Zuwendungen. Sie sollen mit 26,13 Millionen Euro um 4,4 Millionen Euro geringer ausfallen als in diesem Jahr. Mit 264.000 Euro sind 2,21 Millionen Euro weniger für „Zuschüsse für überregionale Förderungsmaßnahmen“ eingeplant. Mit 1,12 Millionen Euro (2023: 3,22 Millionen Euro) sollen auch die „Zuschüsse zur Förderung justizspezifischer und rechtspolitischer Vorhaben“ deutlich geringer ausfallen. Wie im laufenden Jahr sind 50 Millionen Euro für „Maßnahmen der Digitalisierungsinitiativen für die Justiz“ im Haushalt gesperrt eingestellt. Für die Aufhebung der Sperre ist eine Einwilligung des Haushaltsausschusses notwendig.

Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht

35 Millionen Euro sind im Kapitel 0710 (Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben) für „Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen das EU-Recht“ eingeplant. Laut Erläuterungen im Entwurf ist die Nichtumsetzung der Whistleblower-Richtlinie der Grund dafür. Die Ausgaben des Ministeriums selbst sollen mit 113,46 Millionen Euro um 10,47 Millionen Euro geringer ausfallen als in diesem Jahr.

Für das Bundesamt für Justiz (Kapitel 0718) sind im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 99,39 Millionen Euro vorgesehen, 417.000 Euro weniger als im laufenden Jahr. Die Einnahmen sollen bei 154,21 Millionen Euro liegen und damit 15 Millionen Euro höher liegen als 2023.

Die Ausgaben für das Deutsche Patent- und Markenamt (Kapitel 0719) sollen 2014 bei 252,82 Millionen Euro liegen und damit geringfügig über dem Ansatz für 2023. Die Einnahmen sollen mit 472,39 Millionen Euro um 15 Millionen Euro über dem Soll-Ansatz für das laufende Jahr liegen.

Ausgaben für Behörden und Oberste Gerichte

Deutlich geringer fällt laut Regierungsentwurf der Ausgabeansatz des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (Kapitel 0714) aus. Nach 65,38 Millionen Euro in 2023 sind im kommenden Jahr 58,24 Millionen Euro veranschlagt. Grund hierfür sind nach dem Entwurf unter anderem deutlich geringer ausfallende Verwaltungskostenerstattungen an die Länder.

Kaum Veränderungen gibt es bei den Ausgaben des Bundesgerichtshofes (Kapitel 0713), die 2024 54,86 Millionen Euro betragen sollen (+ 100.000 Euro), und beim Bundesverwaltungsgericht (Kapitel 0715) mit geplanten Ausgaben in Höhe von 25,04 Millionen Euro (+ 300.000 Euro). Der Ausgabeansatz für den Bundesfinanzhof (Kapitel 0716) soll aufgrund steigender Personalausgaben um 1,2 Millionen Euro auf 19,92 Millionen Euro steigen. Ebenfalls steigende Personalausgaben begründen im Wesentlichen den Anstieg der Ausgaben des Bundespatentgerichtes, für das 2024 15,98 Millionen Euro (+ 700.000 Euro) etatisiert sind. (scr/vom/mwo/07.09.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

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Dr. Marco Buschmann

Dr. Marco Buschmann

© Dr. Marco Buschmann/ Julia Deptala

Buschmann, Dr. Marco

FDP

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Dr. Günter Krings

Dr. Günter Krings

© Dr. Günter Krings/ Tobias Koch

Krings, Dr. Günter

CDU/CSU

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Esther Dilcher

Esther Dilcher

© Phototek Media Lab

Dilcher, Esther

SPD

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Michael Espendiller

Michael Espendiller

© Dr. Michael Espendiller

Espendiller, Dr. Michael

AfD

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Bruno Hönel

Bruno Hönel

© Bruno Hönel/Stefan Kaminski

Hönel, Bruno

Bündnis 90/Die Grünen

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Martin Plum

Martin Plum

© Martin Plum/Gebhard Bücker Fotografie

Plum, Dr. Martin

CDU/CSU

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Bruno Hönel

Bruno Hönel

© Bruno Hönel/Stefan Kaminski

Hönel, Bruno

Bündnis 90/Die Grünen

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Clara Bünger

Clara Bünger

© Clara Bünger/Ben Gross

Bünger, Clara

Die Linke

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Thorsten Lieb

Thorsten Lieb

© Dr. Thorsten Lieb/ Laurence Chaperon Photographie

Lieb, Dr. Thorsten

FDP

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Elisabeth Winkelmeier-Becker

Elisabeth Winkelmeier-Becker

© DBT/ Inga Haar

Winkelmeier-Becker, Elisabeth

CDU/CSU

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Dirk Wiese

Dirk Wiese

© Dirk Wiese/ Marco Urban

Wiese, Dirk

SPD

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Tobias Peterka

Tobias Peterka

© Tobias Matthias Peterka/ Büro Peterka

Peterka, Tobias Matthias

AfD

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Helge Limburg

Helge Limburg

© Helge Limburg/ Bonnie Bartusch

Limburg, Helge

Bündnis 90/Die Grünen

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Volker Ullrich

Volker Ullrich

© Dr. Volker Ullrich/Tobias Koch

Ullrich, Dr. Volker

CDU/CSU

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Sonja Eichwede

Sonja Eichwede

© DBT/ Inga Haar

Eichwede, Sonja

SPD

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Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

AfD

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Canan Bayram

Canan Bayram

© Canan Bayram/ Anna Fiolka

Bayram, Canan

Bündnis 90/Die Grünen

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Franziska Hoppermann

Franziska Hoppermann

© Franziska Hoppermann/ Tobias Koch

Hoppermann, Franziska

CDU/CSU

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Kaweh Mansoori

Kaweh Mansoori

© SPD-Fraktion/ photothek

Mansoori, Kaweh

SPD

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Robert Farle

Robert Farle

© Robert Farle/ Stefan Schäfer

Farle, Robert

fraktionslos

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Carmen Wegge

Carmen Wegge

© Carmen Wegge/ Photothek Media Lab

Wegge, Carmen

SPD

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Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/7800 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024)
    PDF | 102 MB — Status: 18.08.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Verkündung der Ergebnisse der Wahlen zu Gremien (TOP 2,3)

Tagesordnung

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Weitere Informationen

  • Der Weg zum Bundes­haushalt 2024 vom Entwurf zum Beschluss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Recht

Ausgaben des Justizetats über dem Vorjahresniveau

Der Bundestag hat am Donnerstag, 1. Februar 2024, den Etat des Bundesministeriums der Justiz (Einzelplan 07) und den Etat des Bundesverfassungsgerichts (Einzelplan 19) in zweiter Beratung gebilligt. Der Einzelplan 07 umfasst wie im Regierungsentwurf Ausgaben von 1,03 Milliarden Euro (2023: 1,01 Milliarden Euro). Die Verpflichtungsermächtigungen belaufen sich auf 78,99 Millionen Euro. Unter den Bundesministerien ist das Justizressort traditionell das mit dem geringsten Ausgabevolumen. 

Für den Einzelplan 07 des Haushaltsgesetzes 2024 (20/7800, 20/7802) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (20/8607, 20/8661) votierten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Die Oppositionsfraktionen CDU/CSU und AfD sowie fraktionslose Abgeordnete stimmten dagegen. Den Etat des Bundesverfassungsgerichts (Einzelplan 19) nahm das Parlament einstimmig an. 

Union: Etat ist auf Kante genäht

Für die CDU/CSU-Fraktion warf Franziska Hoppermann der Bundesregierung und der Koalition vor, den Justizetat zu vernachlässigen. Mit Verweis auf Umfragen, nach denen der Justiz ein hohes Maß an Vertrauen von der Bevölkerung entgegenbrachte werde, meinte die Christdemokratin, es sei umso betrüblicher, „dass die Bundesregierung nicht alles unternimmt, um die Funktionsfähigkeit“ dieser Institutionen zu stärken. Sie kritisierte, dass der Etat auf Kante genäht sei und die veranschlagten Ausgaben für das Personal nicht ausreichen würden. Das widerspreche den Prinzipien von Haushaltswahrheit und -klarheit, monierte Hoppermann.

Zwischen Vertretern von CDU/CSU und den Koalitionsfraktionen strittig diskutiert wurde im Laufe der Debatte die Förderung des Anne Frank Zentrums, die in der Bereinigungssitzung auf Antrag der Koalitionsfraktionen beschlossen worden war. Hoppermann warf der Koalition unter anderem vor, diese Änderung nicht schon früher – kurz nach dem Überfall der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 – beschlossen zu haben. Zudem sei die langfristige Finanzierung nicht gesichert worden. Vertreter der Koalition wiederum wiesen darauf hin, dass es noch Gespräche mit dem Zentrum gegeben habe, die vor einem Beschluss abgewartet werden sollten. 

FDP: Gemeinsam auf Linie gekommen

Für die FDP-Fraktion nannte Dr. Thorsten Lieb die im Justizetat umgesetzte Stärkung für das jüdische Leben – die Förderung des Anne Frank Zentrums, die Unterstützung für ein Wohnungsbauprojekt in Israel sowie der Zuschuss an die Deutsch-Israelische Juristenvereinigung – eine „ganz wichtige Botschaft“. 

Der Liberale ging zudem auf die ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen für Digitalisierungsprojekte in der Justiz ein, auf die sich Bund und Länder verabredet hatten. Man sei gemeinsam auf eine Linie gekommen, sagte Lieb, „weniger Streiten, mehr umsetzen – das ist das richtige Signal“.

AfD fordert Neuwahlen

Für die AfD-Fraktion warf Dr. Michael Espendiller Justizminister Buschmann vor, nicht genug für den Bürokratieabbau zu tun. Von dem geplanten Bürokratieentlastungsgesetz IV würde es noch 13 weitere benötigen, nur „um ihre Ampelbürokratie wieder loszuwerden“, sagte Espendiller. „Statt unsere Wirtschaft zu retten, befasst sich der Minister lieber mit linksgrünen Ideologieprojekten und der Beerdigung unserer Meinungsfreiheit“, meinte der Abgeordnete. 

Espendiller forderte einen „Befreiungsschlag“, um aus dem „Dschungel von Bürokratie und Ausgaben“, in dem Deutschland ersticke, herauszukommen. Die Bundesregierung solle daher den Weg für Neuwahlen frei machen, forderte der Haushaltspolitiker.

SPD verweist auf Digitalisierung

Für die SPD-Fraktion unterstrich Esther Dilcher ebenfalls Fortschritte bei der Bund-Länder-Kooperation. „Die Digitalisierung im Justizbereich wird in Zusammenarbeit mit den Ländern vorangetrieben“, sagte die Haushaltspolitikerin. Im Haushaltsausschuss, der die Mittel freigeben muss, würden demnächst neue Projektvorlagen erwartet, kündigte die Sozialdemokratin an. Das Bundesjustizministerium könne so eine Vorreiterrolle für die anderen Verwaltungsbereich einnehmen. 

Dilcher hob hervor, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts kaum Auswirkungen auf den Einzelplan gehabt habe, dort sei kaum Einsparpotenzial vorhanden. Dennoch sei es gelungen, Kürzungen rückgängig zu machen und etwa die Organisation Hate Aid weiter zu fördern, so die Haushaltspolitikerin. 

Grüne wollen mehr Schutz für BVerfG

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betonte Bruno Hönel ebenfalls die Bedeutung von Hate Aid, gehe es doch um den „Kampf gegen Hass und Hetze – ob in der analogen oder der digitalen Welt“. Der Grünenabgeordnete warnte, dass die Demokratie von ganz rechts außen unter Beschuss stehe. Autoritäre Kräfte, unter anderem die AfD, wollten die Demokratie und den Rechtsstaat von innen zersetzen. 

In diesem Zusammenhang begrüßte Hönel die aktuelle Debatte über die Frage, wie das Bundesverfassungsgericht besser geschützt werden können. Hönel lobte zudem die Demonstrationen der vergangenen Wochen. Es mache ihm Mut, dass so viele Menschen für die Demokratie, für Vielfalt, für Freiheit und gegen die AfD auf die Straße gegangen seien, so Hönel.

Justizminister warnt vor „rechten Staatsdelegitimierern“

Auf diese Demonstrationen ging für die Bundesregierung auch Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) ein und griff die AfD in diesem Zusammenhang scharf an. Es sei „obszön“, diese Demonstrationen mit gelenkten Demonstrationen zu SED-Zeiten zu vergleichen oder die Demonstranten als „linke Marionetten“ zu bezeichnen. Man müsse nicht links sein, um gegen Rechtsextremismus zu demonstrieren, sagte Buschmann. 

Die größte Gefahr für die liberale Demokratie gehe derzeit von „rechten Staatsdelegitimierern und dem Rechtsextremismus aus“. Das habe die „Deportationskonferenz von Potsdam“ gezeigt. Der Minister verwies mit Blick auf den Etat auf Einsparvorgaben, machte aber klar, dass bei den Digitalprojekten der Rotstift nicht angesetzt werden dürfe. „Der Rechtsstaat muss digital sein, um effizient zu sein und die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger zu erhalten.“ Der vorliegende Haushalt leiste dies. „Jeder Euro in diesem Einzelplan ist eine Investition in Einigkeit und Recht und Freiheit“, schloss Buschmann. 

Einnahmen nachgeordneter Behörden

Bundesjustizminister Buschmann kann 2024 mit Einnahmen von 666,08 Millionen Euro rechnen (2023: 640,23 Millionen Euro). Damit finanziert das Ministerium seine Ausgaben zu fast zwei Dritteln selbst. Die Einnahmen sind im Wesentlichen dem Deutschen Patent- und Markenamt, einer oberen Bundesbehörde mit Sitz in München, zu verdanken, das Einnahmen von 472 Millionen Euro (2023: 457 Millionen Euro) erwartet, und zwar vor allem Gebühren für gewerbliche Schutzrechte. Die Ausgaben der Behörde belaufen sich demgegenüber nur auf 252,82 Millionen Euro (2023: 252,734 Millionen Euro).

Eine weitere nachgeordnete Behörde des Justizministeriums, das Bundesamt für Justiz, rechnet mit Ausgaben von 99,39 Millionen Euro (2023: 99,81 Millionen Euro). Auch hier sollen die Einnahmen von 154,21 Millionen Euro (2023: 139,21 Millionen Euro) die Ausgaben übersteigen.

Bundesgerichte und Generalbundesanwalt

Für den Bundesgerichtshof sind in den Etat 54,86 Millionen Euro eingestellt (2023: 54,76 Millionen Euro), für den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof 58,24 Millionen Euro (2023: 65,38 Millionen Euro) und für das Bundesverwaltungsgericht 25,04 Millionen Euro (2023: 24,74 Millionen Euro).

Der Bundesfinanzhof in München erhält 19,92 Millionen Euro (2023: 18,72 Millionen Euro), das ebenfalls in München befindliche Bundespatentgericht 15,98 Millionen Euro (2023: 15,28 Millionen Euro).

Beschlüsse des Haushaltsausschusses

In den Etatberatungen beschloss der Haushaltsausschuss, einen Zuschuss von 600.000 Euro für „Hate Aid“ einzustellen. Damit soll das Projekt „Digitale Gewalt in einem volatilen Bereich“ unterstützt werden und die Arbeit der Organisation weiter digitalisiert werden. Im Regierungsentwurf war keine Förderung von „Hate Aid“ vorgesehen.

Der Ausschuss erhöhte zudem den Zuschuss an die Stiftung Datenschutz um 110.000 Euro auf 1,11 Millionen Euro. Damit soll die Arbeit der Stiftung als „unabhängige Diskussionsplattform und Informationsplattform zum Thema Datenrecht und Datenpolitik“ gestärkt werden. Zur Unterstützung der Arbeit des beim Justizministerium angesiedelten Nationalen Normenkontrollrates werden ferner zusätzliche 210.000 Euro für Sachmittel zur Verfügung gestellt. Zur Gegenfinanzierung wurde bei der Verwaltungskostenerstattung an die Länder gekürzt und die Globale Minderausgabe im Etat erhöht.

Etat des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht (Einzelplan 19) kann 2024 41,31 Millionen Euro ausgeben (2023: 40,47 Millionen Euro). Die Einnahmen sollen wie 2023 40.000 Euro betragen. Die Verpflichtungsermächtigungen betragen 627.000 Euro. (scr/vom/01.02.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

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Franziska Hoppermann

Franziska Hoppermann

© Franziska Hoppermann/ Tobias Koch

Hoppermann, Franziska

CDU/CSU

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Thorsten Lieb

Thorsten Lieb

© Dr. Thorsten Lieb/ Laurence Chaperon Photographie

Lieb, Dr. Thorsten

FDP

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Michael Espendiller

Michael Espendiller

© Dr. Michael Espendiller

Espendiller, Dr. Michael

AfD

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Esther Dilcher

Esther Dilcher

© Phototek Media Lab

Dilcher, Esther

SPD

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Bruno Hönel

Bruno Hönel

© Bruno Hönel/Stefan Kaminski

Hönel, Bruno

Bündnis 90/Die Grünen

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Carsten Müller

Carsten Müller

© Carsten Müller/ Tobias Koch

Müller (Braunschweig), Carsten

CDU/CSU

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Dr. Marco Buschmann

Dr. Marco Buschmann

© Dr. Marco Buschmann/ Julia Deptala

Buschmann, Dr. Marco

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René Bochmann

René Bochmann

© Privat

Bochmann, René

AfD

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Dr. Marco Buschmann

Dr. Marco Buschmann

© Dr. Marco Buschmann/ Julia Deptala

Buschmann, Dr. Marco

FDP

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Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

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Thomas Seitz

Thomas Seitz

© DBT/Inga Haar

Seitz, Thomas

AfD

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Sonja Eichwede

Sonja Eichwede

© DBT/ Inga Haar

Eichwede, Sonja

SPD

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Awet Tesfaiesus

Awet Tesfaiesus

© Stefan Kaminski

Tesfaiesus, Awet

Bündnis 90/Die Grünen

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Harald Weyel

Harald Weyel

© Prof. Dr. Harald Weyel/Sascha Mohr

Weyel, Dr. Harald

AfD

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Awet Tesfaiesus

Awet Tesfaiesus

© Stefan Kaminski

Tesfaiesus, Awet

Bündnis 90/Die Grünen

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Elisabeth Winkelmeier-Becker

Elisabeth Winkelmeier-Becker

© DBT/ Inga Haar

Winkelmeier-Becker, Elisabeth

CDU/CSU

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Macit Karaahmetoğlu

Macit Karaahmetoğlu

© Macit Karaahmetoglu/ Lukas Schmiele

Karaahmetoglu, Macit

SPD

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Tobias Peterka

Tobias Peterka

© Tobias Matthias Peterka/ Büro Peterka

Peterka, Tobias Matthias

AfD

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Dr. Till Steffen

Dr. Till Steffen

© Dr. Till Steffen/ Stefan Kaminski

Steffen, Dr. Till

Bündnis 90/Die Grünen

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Volker Ullrich

Volker Ullrich

© Dr. Volker Ullrich/Tobias Koch

Ullrich, Dr. Volker

CDU/CSU

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Clara Bünger

Clara Bünger

© Clara Bünger/Ben Gross

Bünger, Clara

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Luiza Licina-Bode

Luiza Licina-Bode

© Luiza Licina-Bode/ Inga Haar

Licina-Bode, Luiza

SPD

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Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/7800 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024)
    PDF | 102 MB — Status: 18.08.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/7802 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024) - Drucksache 20/7800 - und Finanzplan des Bundes 2023 bis 2027 - Drucksache 20/7801 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 191 KB — Status: 11.10.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/8607 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024) - Drucksachen 20/7800, 20/7802 - hier: Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz
    PDF | 280 KB — Status: 20.10.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/8661 - Ergänzung zu den Beschlussempfehlungen: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024) - Drucksachen 20/7800, 20/7802 -
    PDF | 8 MB — Status: 25.01.2024
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Epl 07 und 19 (Beschlussempfehlung 20/8607, 20/8661) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Stand: 01.09.2025