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Finanzen

Bundestag berät Novelle des Gemeindefinanz­reform­gesetzes

In erster Lesung hat das Parlament am Donnerstag, 18. Januar 2024, den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines „Neunten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes“ (20/9872) beraten. Nach der Debatte wurde die Vorlage zur federführenden Beratung in den Finanzausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Höchstgrenzen bei der Verteilung von Mitteln aus der Einkommensteuer auf die Kommunen sollen von 35.000 Euro für einzeln veranlagte Steuerpflichtige und 70.000 Euro für zusammenveranlagte Steuerpflichtige auf 40.000 und 80.000 Euro steigen. In der Zielsetzung zu dem Gesetzentwurf erklärt die Bundesregierung, dass die Gemeinden derzeit 15 Prozent des Aufkommens an Lohn- und veranlagter Einkommensteuer sowie 12 Prozent des Aufkommens an Kapitalertragsteuer erhalten. Im Jahr 2024 flössen den Kommunen daraus nach derzeitiger Schätzung 51,2 Milliarden Euro zu, wobei die Bundesländer die Verteilung der Mittel nach einem bundeseinheitlichen Schlüssel vornähmen. Dabei würden Einkommen bis zu einer bestimmten Höhe berücksichtigt.

Die Erhöhung der Einkommensgrenzen sei nun geboten, damit das Steuereinkommen weiterhin „auf der Grundlage der Einkommensteuerleistungen ihrer Einwohner“ erfolge, wie es Artikel 106 Absatz 5 GG vorschreibe. Andere Höchstbeträge würden den Zielen der Gemeindefinanzreform zuwider laufen: Verteilung des Steueraufkommens auf Grundlage des örtlichen Aufkommens, Nivellierung der Steuerkraft bei Gemeinden gleicher Funktion und Größe, Wahrung des Steuerkraftgefälles bei Gemeinden unterschiedlicher Funktion und Größe.

Laut dem Begleitschreiben von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas erhebt der Bundesrat keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf. (bal/hau/18.01.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

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Katja Hessel

Katja Hessel

© Katja Hessel/ Frank Boxler

Hessel, Katja

Parlamentarische Staatssekretärin für Finanzen

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Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/9872 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
    PDF | 272 KB — Status: 20.12.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Tebroke, Dr. Hermann-Josef (CDU/CSU) Daldrup, Bernhard (SPD) Schmidt, Stefan (B90/Grüne) Glaser, Albrecht (AfD) Brehm, Sebastian (CDU/CSU)
  • Überweisung 20/9872 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Finanzen

Bundestag beschließt Än­derung des Gemeindefinanz­reformgesetzes

Mit den Stimmen aller im Parlament vertretenen Fraktionen hat der Bundestag am Donnerstag, 14. März 2024, das Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes (20/9872) beschlossen. Zur Abstimmung über den Entwurf der Bundesregierung hatte der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung (20/10630) abgegeben. Die Mitglieder der Gruppe Die Linke votierten gegen das Gesetz. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Höchstgrenzen bei der Verteilung von Mitteln aus der Einkommensteuer auf die Kommunen sollen von 35.000 Euro für einzeln veranlagte Steuerpflichtige und 70.000 Euro für zusammenveranlagte Steuerpflichtige auf 40.000 und 80.000 Euro steigen. In der Zielsetzung zu dem Gesetzentwurf erklärt die Bundesregierung, dass die Gemeinden derzeit 15 Prozent des Aufkommens an Lohn- und veranlagter Einkommensteuer sowie 12 Prozent des Aufkommens an Kapitalertragsteuer erhielten. Im Jahr 2024 flössen den Kommunen daraus nach derzeitiger Schätzung 51,2 Milliarden Euro zu, wobei die Bundesländer die Verteilung der Mittel nach einem bundeseinheitlichen Schlüssel vornähmen. Dabei würden Einkommen bis zu einer bestimmten Höhe berücksichtigt.

Die Erhöhung der Einkommensgrenzen sei nun geboten, damit das Steuereinkommen weiterhin „auf der Grundlage der Einkommensteuerleistungen ihrer Einwohner“ erfolge, wie es Artikel 106 Absatz 5 des Grundgesetzes vorschreibe. Andere Höchstbeträge würden den Zielen der Gemeindefinanzreform - Verteilung des Steueraufkommens auf Grundlage des örtlichen Aufkommens, Nivellierung der Steuerkraft bei Gemeinden gleicher Funktion und Größe, Wahrung des Steuerkraftgefälles bei Gemeinden unterschiedlicher Funktion und Größe - zuwiderlaufen. (bal/hau/14.03.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

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Markus Herbrand

Markus Herbrand

© Markus Herbrand/ K. Wallraf

Herbrand, Markus

FDP

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Hermann-Josef Tebroke

Hermann-Josef Tebroke

© Dr. Hermann-Josef Tebroke/ Laurence Chaperon

Tebroke, Dr. Hermann-Josef

CDU/CSU

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Bernhard Daldrup

Bernhard Daldrup

© Bernhard Daldrup/ Elias Domsch

Daldrup, Bernhard

SPD

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Albrecht Glaser

Albrecht Glaser

© Albrecht Glaser

Glaser, Albrecht

AfD

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Stefan Schmidt

Stefan Schmidt

© Deutscher Bundestag/ Inga Haar

Schmidt, Stefan

Bündnis 90/Die Grünen

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Sebastian Brehm

Sebastian Brehm

© Sebastian Brehm/ Lutz Wolf

Brehm, Sebastian

CDU/CSU

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Frauke Heiligenstadt

Frauke Heiligenstadt

© Frauke Heiligenstadt/ Photothek Media Lab

Heiligenstadt, Frauke

SPD

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Christian Görke

Christian Görke

© DiG/ Thomas Kläber

Görke, Christian

Gruppe Die Linke

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Karoline Otte

Karoline Otte

© Karoline Otte/Stefan Kaminski

Otte, Karoline

Bündnis 90/Die Grünen

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Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/9872 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
    PDF | 272 KB — Status: 20.12.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/10630 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/9872 - Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
    PDF | 195 KB — Status: 13.03.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/9872 (Beschlussempfehlung 20/10630: Gesetzentwurf annehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw03-de-gemeindefinanzreform-983224

Stand: 29.08.2025