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Energie

Rechtsrahmen für nationale Wasserstoff­infrastruktur geplant

Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Januar 2024, in erster Lesung den von der Bundesregierung vorgelegten „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes“ (EnWG, 20/10014) beraten. Nach der Debatte wurde der Entwurf in die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Klimaschutz und Energie die Federführung übernehmen. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ziel des Gesetzesentwurfs ist laut Regierung die Schaffung des Rechtsrahmens für die Entwicklung einer nationalen Wasserstoffinfrastruktur, „um einen schnellen und kostengünstigen Hochlauf des Wasserstoffmarktes zu ermöglichen“. Damit solle nicht nur zukünftig die Versorgungssicherheit gewährleistet werden, „sondern es sollen auch maßgebliche Schritte hin zu sauberer, bezahlbarer und sicherer Energie gemacht werden“, heißt es in dem Entwurf. Der Hochlauf des Wasserstoffmarktes diene dabei vor allem der Dekarbonisierung – insbesondere in den Wirtschaftssektoren mit den höchsten Treibhausgasemissionen, in denen auch unter Berücksichtigung von Umweltgesichtspunkten keine energie- und kosteneffizienteren Alternativen zu Wasserstoff verfügbar seien. 

Dafür ist es laut Regierung erforderlich, auf die vorhandenen privatwirtschaftlichen Strukturen aufzubauen, um das Know-how und Fachkräftepotential umgehend und bestmöglich nutzen zu können. Insbesondere solle damit ein hoher Anteil von gegenüber dem Neubau deutlich effizienteren Umstellungen vorhandener Leitungsinfrastruktur ermöglicht werden, um die Investitionskosten der Wasserstoffinfrastruktur möglichst gering zu halten. Mit den Regelungen des Gesetzesentwurfs werde zudem die Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie umgesetzt. 

Turnusmäßige Netzentwicklungsplanung für Wasserstoff

Aufbauend auf der geplanten Schaffung eines Wasserstoff-Kernnetzes als erste Stufe enthält der Gesetzentwurf den Angaben zufolge die zweite Stufe zur Entwicklung eines Wasserstoffnetzes für die Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs. Ziel sei es, über das Wasserstoff-Kernnetz hinaus weitere Wasserstoffverbraucher und -erzeuger sowie Wasserstoffspeicher anzubinden „und ein flächendeckendes, vermaschtes Wasserstoffnetz aufzubauen“. 

Hierzu solle zeitnah eine umfassende, turnusmäßige Netzentwicklungsplanung für Wasserstoff im EnWG eingeführt werden. Die Planung solle in einem integrativen Prozess zusammen mit der Netzentwicklungsplanung für Erdgas erfolgen, um die Wechselwirkungen zwischen beiden Bereichen zu berücksichtigen. „Dadurch soll auch das Ziel einer Transformation Deutschlands hin zu einer dekarbonisierten Volkswirtschaft vorangebracht werden, indem zunehmend Erdgasleitungen auf den Wasserstofftransport umgestellt werden“, heißt es in dem Gesetzentwurf. (hau/18.01.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

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Marc Bernhard

Marc Bernhard

© Marc Bernhard

Bernhard, Marc

AfD

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Michael Kruse

Michael Kruse

© Michael Kruse, FDP Hamburg/Patrick Lux

Kruse, Michael

FDP

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Ralph Lenkert

Ralph Lenkert

© DBT/Inga Haar

Lenkert, Ralph

fraktionslos

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Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/10014 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
    PDF | 949 KB — Status: 11.01.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Nestle, Dr. Ingrid (B90/Grüne) Rimkus, Andreas (SPD) Bergt, Bengt (SPD)
  • Überweisung 20/10014 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Klimaschutz

Wasserstoff-Kernnetz: Experten sehen Finanzierung kritisch

Zeit: Mittwoch, 21. Februar 2024, 11 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.200

Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat sich am Mittwoch, 21. Februar 2024, in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG, 20/10014) befasst, mit dem die zweite Säule für den Aufbau der Wasserstoff-Infrastruktur entstehen soll. Dazu gehört neben der integrierten Netzentwicklungsplanung für Erdgas und Wasserstoff der Rahmen für die Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes durch private Investoren.

Die meisten Sachverständigen begrüßten den Gesetzentwurf an sich. Massive Kritik machte sich aber an der Finanzierungsfrage fest. 

Weltweiter Wettbewerb um Kapital

Die EnBW AG zum Beispiel bezweifelte, dass der Entwurf die gesetzten Ziele erreichen kann, sagte Markus Baumgärtner von der EnBW Energie Baden-Württemberg AG. Der Finanzierungsrahmen für H2-Projekte müsse, wie alle Energiewendeprojekte, im weltweiten Wettbewerb um Kapital bestehen können, um ausreichend Kapital anzuziehen, erklärte der Experte. Dafür müsse aus seiner Sicht der Selbstbehalt in Höhe von 24 Prozent deutlich gesenkt werden. Eine Forderung, die von den meisten Sachverständigen geteilt wurde.

Die Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) Gas seien bereit, ein angemessenes Risiko hinsichtlich der Finanzierung des Kernnetzes zu tragen, sagte Geschäftsführerin Barbara Fischer. Aber diese Risiken seien für die Netzbetreiber „erheblich“, sagte die Expertin. Durch die staatliche Absicherung würden zwar einige davon abgemildert, aber vor allem der vorgesehene Selbstbehalt der Netzbetreiber stelle aus Investorensicht eine zusätzliche Risikokomponente dar.

Das unternehmerische Risiko

Das unternehmerische Risiko ergebe sich für Fernnetzbetreiber vor allem daraus, dass der Erfolg des Markthochlaufes nicht in der eigenen Hand liege, stellte Thomas Gößmann von der Thyssengas GmbH fest: Die Rahmenbedingungen dafür, ob und wie die Netze genutzt würden, setze im Wesentlichen der Staat und beeinflusse damit massiv den Hochlauf. Das Kernnetz sei ein politisch gesetztes Netz, stimmte Kirsten Westphal vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft zu. Es werde die Basis einer Europäischen Infrastruktur bilden. Dabei habe Deutschland ein Alleinstellungsmerkmal, nämlich das gute Gaspipeline-Netz, so Westphal. Dass die Umstellung von bestehenden Gasleitungen auf Wasserstoff Vorrang vor dem Neubau habe – das mache die Transformation betriebs- und volkswirtschaftlich effizient. 

Gabriël Clemens von der E.ON Hydrogen GmbH plädierte für einen zügigen Aufbau des Kernnetzes. Er sehe allerdings Handlungsbedarf beim Blick auf Kunden, die nicht unmittelbar über das Kernnetz versorgt würden, wie etwa energieintensive Unternehmen außerhalb von Ballungsgebieten. Für die müsse mit der gleichen Dringlichkeit das Anschlussnetz ausgebaut werden, forderte Clemens. 

Die Gasverteilnetze und deren Umbau

Matthias Dümpelmann von der 8KU GmbH unterstrich: Die Gasverteilnetze und deren Umbau im Sinne einer Systemplanung müssten dringend die bisherigen Überlegungen ergänzen. „Das Kernnetz ist ein wesentlicher Baustein der Wasserstoff-Wertschöpfungs- und Lieferkette – aber er ist beileibe nicht der einzige“, sagte Dümpelmann.

Philipp Ginsberg vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) unterstrich: Um ein Ineinandergreifen der verschiedenen Netzebenen zu gewährleisten, sehe er erheblichen Nachbesserungsbedarf bei angedachten Planungs- und Abstimmungsprozessen. So sollten, auch um die Wärmeversorgung in den Kommunen voranzutreiben, die Transformationspläne der Gasverteilnetzbetreiber frühzeitig Eingang in den Gesetzgebungsprozess finden, forderte Ginsberg. 

Experte: Strompreis bleibt der höchste in Europa

Klaus Ritgen, Vertreter für die Kommunalen Spitzenverbände nannte es „essenziell“, dass die Kommunen und die kommunalen Betriebe von Beginn an in die Transformationsplanung miteinbezogen würden. „Dies muss auch die kommunale Wärmespannung berücksichtigen“ sagte Ritgen. 

Sebastian Heinemann von der Initiative Energien Speichern (INES) sagte, „die im Antragsentwurf angenommenen Ausspeisemengen für 2032 überschätzen den tatsächlichen Wasserstoffbedarf aller Voraussicht nach deutlich“. Er plädierte dafür, die Speicherkapazitäten an der Bedarfsperspektive auszurichten.

In einem ähnlichen Sinne stellte Benjamin Pfluger von der Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geothermie fest, das vorgeschlagene Kernnetz sei nicht per se zu groß, in dieser Größe aber vermutlich zu früh. Besser wäre es, so Pfluges, die Netzgröße im Ausbau flexibel zu halten und sie an die tatsächliche Nachfrage anzupassen. 

Diplom-Ingenieur Helmut Waniczek sagte voraus, dass der Strompreis in Deutschland in absehbarer Zukunft immer der höchste in Europa sein werde. Da zudem eine Umwandlung in Wasserstoff den Energiepreis verdreifache, sei weder die von der Bundesregierung gewünschte Versorgungssicherheit noch die Bezahlbarkeit gewährleistet, sagte der Experte. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ziel des Gesetzesentwurfs ist die Schaffung des Rechtsrahmens für die Entwicklung einer nationalen Wasserstoffinfrastruktur, um einen schnellen und kostengünstigen Hochlauf des Wasserstoffmarktes zu ermöglichen, der vor allem der Dekarbonisierung dienen soll - insbesondere in den Wirtschaftssektoren mit den höchsten Treibhausgasemissionen, in denen auch unter Berücksichtigung von Umweltgesichtspunkten keine energie- und kosteneffizienteren Alternativen zu Wasserstoff verfügbar sind. Dafür sei es erforderlich, auf die vorhandenen privatwirtschaftlichen Strukturen aufzubauen, um das Know-how und Fachkräftepotential umgehend und bestmöglich nutzen zu können, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Aufbauend auf der geplanten Schaffung eines Wasserstoff-Kernnetzes als erste Stufe enthält der vorliegende Gesetzentwurf die zweite Stufe zur Entwicklung eines Wasserstoffnetzes für die Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs. Ziel ist es, über das Wasserstoff-Kernnetz hinaus weitere Wasserstoffverbraucher und -erzeuger sowie Wasserstoffspeicher anzubinden und ein flächendeckendes Wasserstoffnetz aufzubauen. Hierzu soll zeitnah eine umfassende, turnusmäßige Netzentwicklungsplanung für Wasserstoff im EnWG eingeführt werden. Die Planung soll in einem integrativen Prozess zusammen mit der Netzentwicklungsplanung für Erdgas erfolgen, um die Wechselwirkungen zwischen beiden Bereichen zu berücksichtigen. Der Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff werde ab 2025 etabliert und turnusmäßig alle zwei Jahre erstellt, heißt es. (mis/21.02.2024)

Dokumente

  • 20/10014 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
    PDF | 949 KB — Status: 11.01.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 98. Sitzung am Mittwoch, den 21. Februar 2024, 11:00 Uhr, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.200 - öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll der 98. Sitzung (öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ("Weiterentwicklung Wasserstoff-Kernnetz") des Ausschusses für Klimaschutz und Energie am 21. Februar 2024

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • 20(25)562 Stellungnahme der SV Dr. Dipl.-Ing. Helmut Waniczek
  • 20(25)563 Stellungnahme Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW)
  • 20(25)564 Stellungnahme EnBW Energie Baden-Württemberg AG
  • 20(25)565 Stellungnahme BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschafts e. V.
  • 20(25)566 Stellungnahme Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas)
  • 20(25)567 Stellungnahme 8KU GmbH
  • 20(25)568 Stellungnahme INES Initiative Energien Speichern e.V.
  • 20(25)569 Stellungnahme E.ON Hydrogen GmbH
  • 20(25)570 Stellungnahme Thyssengas GmbH
  • 20(25)571 Stellungnahme Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
  • 20(25)572 Stellungnahme Dr. Benjamin Pfluger, Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geothermie

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Klimaschutz und Energie

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Klimaschutz

Wasserstoffhochlauf in Deutschland nimmt weitere Hürde

Der Bundestag hat am Freitag, 12. April 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG, 20/10014, 20/11018) gebilligt, dessen erklärtes Ziel die Schaffung eines Rechtsrahmens für die Entwicklung einer nationalen Wasserstoffinfrastruktur ist. In namentlicher Abstimmung votierten 347 Abgeordnete für die Initiative, 202 stimmten dagegen und 16 enthielten sich. Mit dem Gesetz soll der Bundesregierung zufolge ein „schneller und kostengünstiger“ Hochlauf des Wasserstoffmarktes ermöglicht werden. Ein Entschließungsantrag der Unionsfraktion zum Gesetzentwurf (20/11020) fand keine Mehrheit. Darin forderte die Fraktion unter anderem Klarheit darüber, in welchem Umfang und an welchen Standorten wasserstofffähige Gaskraftwerke entstehen werden.

Das Parlament stimmte zudem der Verordnung der Bundesregierung für ein Herkunftsnachweisregister für Gas, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen oder unvermeidbarer Abwärme (20/10159, 20/10238 Nr. 2) zu. Sowohl der Gesetzentwurf als auch die Verordnung wurden zuvor im Ausschuss für Klimaschutz und Energie noch in Teilen geändert (20/11017, 20/10995). 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit der Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes soll zukünftig nicht nur die Versorgungssicherheit gewährleistet werden, „sondern es sollen auch maßgebliche Schritte hin zu sauberer, bezahlbarer und sicherer Energie gemacht werden“, heißt es vonseiten der Bundesregierung. Der Hochlauf des Wasserstoffmarktes diene dabei vor allem der Dekarbonisierung – insbesondere in den Wirtschaftssektoren mit den höchsten Treibhausgasemissionen, in denen auch unter Berücksichtigung von Umweltgesichtspunkten keine energie- und kosteneffizienteren Alternativen zu Wasserstoff verfügbar seien. Dafür ist es laut Regierung erforderlich, auf die vorhandenen privatwirtschaftlichen Strukturen aufzubauen, um das Know-how und Fachkräftepotential umgehend und bestmöglich nutzen zu können.

Insbesondere solle damit ein hoher Anteil von gegenüber dem Neubau deutlich effizienteren Umstellungen vorhandener Leitungsinfrastruktur ermöglicht werden, um die Investitionskosten der Wasserstoffinfrastruktur möglichst gering zu halten. Mit den neuen Regelungen werde zudem die Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie umgesetzt. 

Turnusmäßige Netzentwicklungsplanung für Wasserstoff

Aufbauend auf der geplanten Schaffung eines Wasserstoff-Kernnetzes als erste Stufe enthält der Gesetzentwurf den Angaben zufolge die zweite Stufe zur Entwicklung eines Wasserstoffnetzes für die Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs. Ziel sei es, über das Wasserstoff-Kernnetz hinaus weitere Wasserstoffverbraucher und -erzeuger sowie Wasserstoffspeicher anzubinden „und ein flächendeckendes, vermaschtes Wasserstoffnetz aufzubauen“. 

Hierzu soll zeitnah eine umfassende, turnusmäßige Netzentwicklungsplanung für Wasserstoff im EnWG eingeführt werden. Die Planung soll in einem integrativen Prozess zusammen mit der Netzentwicklungsplanung für Erdgas erfolgen, um die Wechselwirkungen zwischen beiden Bereichen zu berücksichtigen. „Dadurch soll auch das Ziel einer Transformation Deutschlands hin zu einer dekarbonisierten Volkswirtschaft vorangebracht werden, indem zunehmend Erdgasleitungen auf den Wasserstofftransport umgestellt werden“, heißt es in dem Gesetz. 

Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hatte am Mittwoch, 10. April, im parlamentarischen Verfahren nachträgliche Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen, die unter anderem mögliche Bilanzierungsschwierigkeiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vermeiden sollen, etwaigen beihilferechtliche Problemen vorbauen, Bürokratie abbauen und dafür sorgen sollen, dass die Pläne zur Wärmewende und die Systementwicklungsstrategie bei allen Schritten mitberücksichtigt werden. 

Verordnung der Bundesregierung

Wie die Bundesregierung in ihrer Verordnung (GWKHV) schreibt, wurde mit dem Herkunftsnachweisregistergesetz die Rechtsgrundlage für ein Herkunftsnachweisregister für Gas, einschließlich Wasserstoff, sowie für Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen oder unvermeidbarer Abwärme geschaffen. Mit der GWKHV konkretisiere sie nun Vorgaben zur Ausstellung, Anerkennung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen, die zur Einrichtung und zum Betrieb des Herkunftsnachweisregisters notwendig seien. 

Die Verordnung diene dabei ebenfalls der Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben in Artikel 19 der Richtlinie (EU) 2018 / 2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen für die Energiequellen Gas, Wasserstoff, Wärme oder Kälte. Die Aufgabe der Einrichtung und des Betriebs beider Register soll dem Umweltbundesamt (UBA) übertragen werden. Zu den nachträglichen Änderungen im Ausschuss gehören verminderte Berichtspflichten und die Klarstellung, dass das UBA keine Änderungen an materiellem Recht vornehmen darf. (hau/mis/ste/12.04.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

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Ingrid Nestle

Ingrid Nestle

© DBT/ Inga Haar

Nestle, Dr. Ingrid

Bündnis 90/Die Grünen

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Andreas Jung

Andreas Jung

© Andreas Jung/ Bildbrauerei

Jung, Andreas

CDU/CSU

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Nina Scheer

Nina Scheer

© Nina Scheer

Scheer, Dr. Nina

SPD

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Marc Bernhard

Marc Bernhard

© Marc Bernhard

Bernhard, Marc

AfD

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Michael Kruse

Michael Kruse

© Michael Kruse, FDP Hamburg/Patrick Lux

Kruse, Michael

FDP

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Robert Habeck

Robert Habeck

© BTF Bündnis 90/Die Grünen / Stefan Kaminski

Habeck, Dr. Robert

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz

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Mark Helfrich

Mark Helfrich

© Mark Helfrich/ Steven Vangermain

Helfrich, Mark

CDU/CSU

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Andreas Rimkus

Andreas Rimkus

© Andreas Rimkus/ Boris Schmidt

Rimkus, Andreas

SPD

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Ralph Lenkert

Ralph Lenkert

© DBT/Inga Haar

Lenkert, Ralph

Gruppe Die Linke

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Fabian Gramling

Fabian Gramling

© Fabian Gramling/ Lukas Muckenfuß

Gramling, Fabian

CDU/CSU

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Bengt Bergt

Bengt Bergt

© Bengt Bergt/Kai Köckeritz

Bergt, Bengt

SPD

()
Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 20/10014 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
    PDF | 949 KB — Status: 11.01.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/10159 - Verordnung: Verordnung über das Herkunftsnachweisregister für Gas und das Herkunftsnachweisregister für Wärme oder Kälte (Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung - GWKHV)
    PDF | 553 KB — Status: 24.01.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/10238 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 12. Dezember 2023 bis 24. Januar 2024)
    PDF | 170 KB — Status: 02.02.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/10995 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu der Verordnung der Bundesregierung - Drucksachen 20/10159, 20/10238 Nr. 2 - Verordnung über das Herkunftsnachweisregister für Gas und das Herkunftsnachweisregister für Wärme oder Kälte (Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung - GWKHV)
    PDF | 501 KB — Status: 10.04.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/11017 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10014 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
    PDF | 520 KB — Status: 10.04.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/11018 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/10014, 20/11017 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
    PDF | 208 KB — Status: 10.04.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/11020 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung - Drucksachen 20/10014, 20/11017 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
    PDF | 150 KB — Status: 10.04.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • (Gesetzentwurf 20/10014 (Beschlussempfehlung 20/11017: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen)


namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 20/10014
15:51:40: Beginn der Abstimmung
16:11:36: Ende der Abstimmung
Gesamt: 566 Ja: 347 Nein: 203 Enthaltungen:16


Beschlussempfehlung 20/10995 (Verordnung 20/10159 in Ausschussfassung zustimmen) angenommen

Entschließungsantrag 20/11020 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw03-de-energiewirtschaftsgesetz-983250

Stand: 29.08.2025