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Verkehr

Gesetz über den Deutschen Wetterdienst soll novelliert werden

Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Januar 2024, erstmals über den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst (DWD-Gesetz, 20/10032) beraten. Die Initiative wurde im Anschluss an die Aussprache in den Verkehrsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. Der DWD erbringt meteorologische und klimatologische Dienstleistungen und sorgt unter anderem für die meteorologische Sicherung der Luftfahrt und der Seefahrt. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Damit der Deutsche Wetterdienst (DWD) ein Naturgefahrenportal entwickeln und betreiben kann, in das die zuständigen Behörden ihre Frühwarnungen, Lage- und Vorsorgeinformationen zu Naturgefahren einpflegen, will die Bundesregierung das DWD-Gesetz novellieren. Mit dem Entwurf sollen die gesetzliche Grundlage und die zu erfüllenden Voraussetzungen für den Bund als Betreiber des Naturgefahrenportals und Herausgeber der darin abgebildeten Informationen geschaffen werden.

Die Länder hätten um Unterstützung bei der Herausgabe ihrer Frühwarnungen, Lage- und Vorsorgeinformationen bezüglich Naturgefahren, insbesondere zu Hochwasser ersucht, heißt es in dem Entwurf. Sie hätten im Bund-Länder-Beirat des Deutschen Wetterdienstes (DWD) als zuständigem Gremium den DWD beauftragt, ein Naturgefahrenportal einzurichten und zu betreiben. Diese Beauftragung sei ein Ergebnis mehrerer Tagungen des Bund-Länder-Beirats des DWD sowie zweier Hochwasser-Workshops beim DWD zur Analyse und Aufbereitung der Hochwasserereignisse im Juli 2021 gewesen.

Allgemeinverständlichen Frühwarnungen

Das Ziel sei die Herausgabe von allgemeinverständlichen Frühwarnungen, Lage- und Vorsorgeinformationen über Naturgefahren an die Bevölkerung, wird mitgeteilt. Dies solle bundesweit an zentraler Stelle in einem einheitlichen und barrierefreien Format erfolgen. Die Informationen sollen dem Entwurf zufolge „mit allen Inhalten, die zum Verständnis der Informationen und Warnungen erforderlich sind“, veröffentlicht werden. Dies solle im Zeitraum so früh wie möglich vor einem bevorstehenden Ereignis geschehen, „so lange noch keine akute Gefahrensituation der höchsten Warnstufe besteht und Vorsorgemaßnahmen möglich sind“.

Die Verantwortlichkeiten für die jeweiligen Frühwarnungen, Lage- und Vorsorgeinformationen bleiben unberührt, schreibt die Bundesregierung. „Insbesondere verbleibt die Verantwortung für das Warnmanagement im Katastrophenschutz bei den Ländern und deren Kommunen“, heißt es in dem Entwurf. Es solle so die Frühwarnung und der Bevölkerungsschutz - mit klaren Zuständigkeiten - verbessert werden. Der DWD werde die Zuständigkeit für den Betrieb des Naturgefahrenportals sowie die Warnungen vor Unwetterereignissen innehaben.

Die bestehenden Warnsysteme für Akutwarnungen bleiben laut Bundesregierung von der Novellierung unberührt. Insbesondere sollen den Angaben zufolge keine Doppelstrukturen zu dem bestehenden Warnsystem des Bundes (MoWaS) aufgebaut werden. Die Herausgabe von Frühwarnungen, Lage- und Vorsorgeinformationen soll entgeltfrei gestellt werden. (ste/hau/18.01.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

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Jürgen Lenders

Jürgen Lenders

© Kris Duangphung (Krisphotography)

Lenders, Jürgen

FDP

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Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/10032 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des DWD-Gesetzes
    PDF | 397 KB — Status: 15.01.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Simon, Björn (CDU/CSU) Plobner, Jan (SPD) Menge, Susanne (B90/Grüne) Marvi, Parsa (SPD)
  • Überweisung 20/10032 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Verkehr

Deutscher Wetterdienst soll Natur­gefahrenportal entwickeln

Der Bundestag hat den Weg für den Deutschen Wetterdienst (DWD) freigemacht, ein Naturgefahrenportal zu entwickeln und zu betreiben, in das die zuständigen Behörden ihre Frühwarnungen, Lage- und Vorsorgeinformationen zu Naturgefahren einpflegen. Mit der Mehrheit der Stimmen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben die Abgeordneten am Donnerstag, 22. Februar 2024, einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/10032, 20/10282) in einer vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (20/10428) gebilligt. Die AfD enthielt sich bei der Abstimmung.

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) erbringt meteorologische und klimatologische Dienstleistungen und sorgt unter anderem für die meteorologische Sicherung der Luftfahrt und der Seefahrt.

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Mit dem Gesetz wurde die gesetzliche Grundlage und die zu erfüllenden Voraussetzungen für den Bund als Betreiber des Naturgefahrenportals und Herausgeber der darin abgebildeten Informationen geschaffen.

Die Länder hatten um Unterstützung bei der Herausgabe ihrer Frühwarnungen, Lage- und Vorsorgeinformationen bezüglich Naturgefahren, insbesondere zu Hochwasser ersucht. Sie hatten im Bund-Länder-Beirat des Deutschen Wetterdienstes (DWD) als zuständigem Gremium den DWD beauftragt, ein Naturgefahrenportal einzurichten und zu betreiben. Diese Beauftragung sei ein Ergebnis mehrerer Tagungen des Bund-Länder-Beirats des DWD sowie zweier Hochwasser-Workshops beim DWD zur Analyse und Aufbereitung der Hochwasserereignisse im Juli 2021 gewesen, heißt es im Gesetz.

Allgemeinverständliche Frühwarnungen

Das Ziel ist die Herausgabe von allgemeinverständlichen Frühwarnungen, Lage- und Vorsorgeinformationen über Naturgefahren an die Bevölkerung. Dies soll bundesweit an zentraler Stelle in einem einheitlichen und barrierefreien Format erfolgen. Die Informationen sollen dem Gesetz zufolge „mit allen Inhalten, die zum Verständnis der Informationen und Warnungen erforderlich sind“, veröffentlicht werden. Dies soll im Zeitraum so früh wie möglich vor einem bevorstehenden Ereignis geschehen, „so lange noch keine akute Gefahrensituation der höchsten Warnstufe besteht und Vorsorgemaßnahmen möglich sind“.

Die Verantwortlichkeiten für die jeweiligen Frühwarnungen, Lage- und Vorsorgeinformationen bleiben unberührt, schreibt die Bundesregierung. „Insbesondere verbleibt die Verantwortung für das Warnmanagement im Katastrophenschutz bei den Ländern und deren Kommunen“, heißt es in dem Gesetz. Es soll so die Frühwarnung und der Bevölkerungsschutz - mit klaren Zuständigkeiten - verbessert werden. 

Mit dem Beschluss wurden auch Änderungen an anderen Gesetzen vorgenommen. So etwa am Handelsgesetzbuch und am Genossenschaftsgesetz. (hau/ste/22.02.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

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Martina Englhardt-Kopf

Martina Englhardt-Kopf

© Martina Englhardt-Kopf/ Tobias Koch

Englhardt-Kopf, Martina

CDU/CSU

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Dirk Brandes

Dirk Brandes

© Dirk Brandes/Privat

Brandes, Dirk

AfD

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Susanne Menge

Susanne Menge

© Susanne Menge/Ilker Evcan

Menge, Susanne

Bündnis 90/Die Grünen

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Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

()
Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

AfD

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Stephan Thomae

Stephan Thomae

© Stephan Thomae/ Sonja Thürwächter

Thomae, Stephan

FDP

()
Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 20/10032 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des DWD-Gesetzes
    PDF | 397 KB — Status: 15.01.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/10282 - Unterrichtung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des DWD-Gesetzes - Drucksache 20/10032 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 162 KB — Status: 07.02.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/10428 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/10032, 20/10282 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des DWD-Gesetzes
    PDF | 238 KB — Status: 21.02.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Lenders, Jürgen (FDP), Plobner, Jan (SPD), Schätzl, Johannes (SPD)
  • Gesetzentwurf 20/10032 (Beschlussempfehlung 20/10428: Gesetzentwurf in Kenntnis Unterrichtung 20/10282 in Ausschussfassung annehmen) angenommen


Antrag zur Geschäftsordnung abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw03-de-dwd-986296

Stand: 29.08.2025