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Digitales

Gesetz zur Umsetzung des Digital Services Act in erster Lesung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Januar 2024, erstmals über das sogenannte Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) beraten, das die Bundesregierung zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene vorgelegt hat. Während die ab 17. Februar 2024 in der Europäischen Union geltende DSA-Verordnung etwa Sorgfaltspflichten für Online-Dienste im „Kampf gegen Desinformation und Hassrede“ im Internet und die Durchsetzung auf EU-Ebene regelt, konkretisiert der Gesetzentwurf der Bundesregierung Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland.

Im Anschluss an die Debatte wurde der Gesetzentwurf „zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022 / 2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000 / 31 / EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019 / 1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze“ in den federführenden Ausschuss für Digitales überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Zuständig für die Aufsicht der Anbieter und die Durchsetzung des DSA in Deutschland soll laut Gesetzentwurf die Bundesnetzagentur sein. Diese soll eng mit den Aufsichtsbehörden in Brüssel und anderen EU-Mitgliedsstaaten zusammenarbeiten. Ergänzend sollen Sonderzuständigkeiten für die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, für nach den medienrechtlichen Bestimmungen der Länder benannte Stellen sowie für den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit geschaffen werden. 

Das Gesetz soll weiter Buß- und Zwangsgelder für Verstöße gegen den DSA regeln. Dabei werde „der vom DSA vorgegebene Spielraum für Sanktionen bei Verstößen gegen den DSA durch diesen Gesetzentwurf ausgeschöpft“, schreibt die Bundesregierung weiter. Danach können Plattformbetreiber mit bis zu sechs Prozent ihres Jahresumsatzes sanktioniert werden.

Ziel des DSA ist es, ein „vertrauenswürdiges Online-Umfeld, in dem die in der EU-Grundrechtecharta verankerten Grundrechte, darunter der Verbraucherschutz, wirksam geschützt werden“ zu schaffen, heißt es im Gesetzentwurf. Dazu zähle das Entfernen von illegalen Inhalten auf Plattformen, Hassrede, aber auch gefälschten Produkten. In jedem Mitgliedstaat soll der jeweilige Koordinator für digitale Dienste auch Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern entgegennehmen und Zugriff auf die Daten von Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen erhalten. (lbr/18.01.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

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Daniela Kluckert

Daniela Kluckert

© Bundesregierung/Jesco Denzel

Kluckert, Daniela

Parlamentarische Staatssekretärin für Digitales und Verkehr

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Catarina dos Santos-Wintz

Catarina dos Santos-Wintz

© Catarina dos Santos-Wintz/ Laurence Chaperon

Santos-Wintz, Catarina dos

CDU/CSU

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Jens Zimmermann

Jens Zimmermann

© Jens Zimmermann/Juliusz Gastev

Zimmermann, Dr. Jens

SPD

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Beatrix von Storch

Beatrix von Storch

© Vadim Derksen

Storch, Beatrix von

AfD

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Tabea Rößner

Tabea Rößner

© Stefan Kaminski

Rößner, Tabea

Bündnis 90/Die Grünen

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Reinhard Brandl

Reinhard Brandl

© Reinhard Brandl/ Stefan Bösl

Brandl, Dr. Reinhard

CDU/CSU

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Armand Zorn

Armand Zorn

© Armand Zorn / Photothek Media Lab

Zorn, Armand

SPD

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Anke Domscheit-Berg

Anke Domscheit-Berg

© DBT/Stella von Saldern

Domscheit-Berg, Anke

fraktionslos

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Holger Becker

Holger Becker

© Holger Becker/ Kristin Döpel-Rabe/Fotostudio Ebenbild

Becker, Dr. Holger

SPD

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Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/10031 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze
    PDF | 1 MB — Status: 15.01.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 20/10031 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Digitales

Experten üben moderate Kritik am Digitale-Dienste-Gesetz

Zeit: Mittwoch, 21. Februar 2024, 14.30 bis 16.30 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses am Mittwoch, 21. Februar 2024, ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Während die seit dem 17. Februar 2024 in der Europäischen Union geltende DSA-Verordnung etwa Sorgfaltspflichten für Online-Dienste im Kampf gegen Desinformation und Hassrede im Internet und die Durchsetzung auf EU-Ebene regelt, konkretisiert der Gesetzentwurf der Bundesregierung Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland. 

Zuständig für die Aufsicht der Anbieter und die Durchsetzung des DSA in Deutschland soll laut Gesetzentwurf die Bundesnetzagentur (BNetzA) sein, bei der eine Koordinierungsstelle eingerichtet werden soll. Ergänzend sollen Sonderzuständigkeiten für die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, für nach den medienrechtlichen Bestimmungen der Länder benannte Stellen sowie für den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit geschaffen werden. Das Bundeskriminalamt soll als zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte fungieren.

„Meilenstein für Internetnutzer in der EU“

Susanne Dehmel (Bitkom) bezeichnete den DSA als „Meilenstein für Internetnutzer in der EU“, der den Schutz vor Produktfälschungen, Desinformation und Hassrede sowie die Sicherheit im Netz deutlich verbessern könne. Die auf Vorschlag der FDP-Bundestagsfraktion eingeladene Sachverständige betonte, dass es nun auf die praxisnahe Um- und Durchsetzung ankomme, da die BNetzA schnell ein Mandat benötige. Dehmel plädierte weiter für einheitliche horizontale Regeln und dafür, in einem delegierten Rechtsakt vorzuschreiben, dass alle Digital Service Coordinator das gleiche Antragsformular und Verfahren für die Bewertung aller Anträge anwenden.

Auch Lina Ehrig vom Verbraucherzentrale Bundesverband betonte die Notwendigkeit einer starken nationalen Aufsicht. Im Entwurf müsse klargestellt werden, dass die Koordinierungsstelle die alleinige Vertretung Deutschlands im europäischen Gremium übernehme und das alleinige Stimmrecht habe. Die auf Vorschlag der SPD-Fraktion geladene Expertin wies darauf hin, dass der Aufbau einer zentralen Beschwerdestelle mit der Einrichtung eines möglichst einfachen Systems der Beschwerdeannahme einhergehen müsse. Mit Blick auf den geplanten Beirat plädierte Ehrig dafür, zu regeln, wie mit dessen Empfehlungen umgegangen werde, sodass eine Nichtumsetzung begründet werden müsse.

Das betonte auch die zweite von der SPD-Fraktion eingeladenen Sachverständige, Svea Windwehr von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Sie halte langfristig die Schaffung einer vollständig unabhängigen Behörde mit eigenem Haushaltstitel für sinnvoll, sagte Windwehr. Auch begrüße sie die Schaffung des Beirats, dessen Sitzungen allerdings im Internet übertragen und dessen Dokumente veröffentlicht werden sollten.

„Möglichst schlanke Aufsichtsstruktur“ 

Der Präsident des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW), Dirk Freytag, nannte es bedauerlich, dass erst jetzt über die nationale Umsetzung des DSA beraten werde. Der auf Vorschlag der Unionsfraktion geladene Sachverständige betonte, dass die zentrale Aufsicht und die Zentralisierung des Beschwerdeverfahrens Errungenschaften seien, die in der Umsetzung des Gesetzes nicht verwässert werden dürften. 

Um Effizienz zu gewährleisten, müsse eine „möglichst schlanke Aufsichtsstruktur“ angestrebt werden. Eine Mischverwaltung wie bei der Datenschutz-Grundverordnung und ein „Bürokratiemonster“ für Beschwerdeführer wie auch für betroffene Unternehmen müsse unbedingt vermieden werden.

„Im Großen und Ganzen recht gelungen“ 

Der Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, Dr. Tobias Schmid, begrüßte den Entwurf ausdrücklich. Er wies darauf hin, dass es gute Gründe für die Einbeziehung der Landesmedienanstalten gebe. Die Medienanstalten lehnten eine konkretisierende Festschreibung der Verfahren zwischen den zuständigen Behörden auf nationaler Ebene ab, sagte Schmid weiter. Verwaltungsvereinbarungen böten mehr Flexibilität und eine schnellere Umsetzung von Anpassungserfordernissen.

Tobias Mast vom Leibniz-Institut für Medienforschung, der auf Vorschlag der Grünen-Fraktion eingeladen wurde, nannte den Entwurf „im Großen und Ganzen recht gelungen“. Die Zuständigkeitsabgrenzung zwischen der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz und den Landesbehörden halte er jedoch für zu komplex. Außerdem plädierte Mast dafür, die im Referentenentwurf angedachte Expertiseerfordernis für die Leitung der Koordinierungsstelle und die Erweiterung des Anwendungsbereichs des Hinweisgeberschutzgesetzes auf den DSA wieder aufzunehmen. Zudem müsse der Beirat bei der Koordinierungsstelle stärkere Auskunfts- und Informationsrechte erhalten, um kein „zahnloser Tiger“ zu sein.

Prof. Dr. Ralf Müller-Terpitz von der Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre der Universität Mannheim, der auf Vorschlag der Vorsitzenden eingeladen wurde, schloss sich dieser Einschätzung an. Die Unabhängigkeit der Koordinierungsstelle sei im Grundsatz gut gelöst, nachjustiert werden müsse bei der Verwendung der Finanzmittel. Ebenfalls sei noch nicht hinreichend geregelt, welches Verhältnis die Koordinierungsstelle und die BNetzA zueinander haben und wer im Verwaltungsvollzug nach außen auftrete, sagte Müller-Terpitz.

Aufstockung des Forschungsetats gefordert 

Matthias Spielkamp von AlgorithmWatch plädierte dafür, den vorgesehenen Forschungsetat von 300.000 Euro aufzustocken. Zudem müsse der Katalog der Straftaten klarer eingegrenzt und die Beteiligung von Zivilgesellschaft und Wissenschaft über den Beirat hinaus ausgerichtet werden. 

Er empfahl weiter, die prognostizierten Bedarfe für die Ausstattung der zuständigen Stellen, etwa beim BKA, zu überprüfen. Auch müsse die Weiterleitung von Nutzerdaten an das BKA wo nötig noch konkreter eingegrenzt werden, so Spielkamp.

BNetzA-Präsident: Gute kollegiale Zusammenarbeit

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, wies darauf hin, dass die BNetzA bereits als designierter Digital Services Coordinator (DSC) Aufgaben angehe. So unterstütze man unter anderem die Europäische Kommission bei den Verfahren gegen die Plattformen X (vormals Twitter) und TikTok. Auf informeller Ebene – noch ohne verabschiedetes Gesetz – werde bereits eine gute kollegiale Zusammenarbeit praktiziert. 

Auch seien mit den anderen DSCs Verfahrensabsprachen getroffen worden, um auf eine europaweite Einheitlichkeit hinzuwirken. Aktuell bereite man sich auch auf Anfragen von Verbrauchern vor, berichtete Müller weiter, und verwies auf dafür nötige personelle und finanzielle Ressourcen im Haushalt. (lbr/21.02.2024)

Dokumente

  • 20/10031 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze
    PDF | 1 MB — Status: 15.01.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 57. Sitzung am Mittwoch, dem 21. Februar 2024, 14:30 Uhr - Öffentliche Anhörung -
  • 56. Sitzung - 1. Änderungs-/Ergänzungsmitteilung

Protokolle

  • Wortprotokoll der 57. Sitzung am 21. Februar 2024 (Öffentliche Anhörung) DDG

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste der 57. Sitzung am 21. Februar 2024 (Öffentliche Anhörung) DDG

Fragenkatalog

  • Fragenkatalog der 57. Sitzung am 21. Februar 2024 (Öffentliche Anhörung) DDG

Stellungnahmen

  • Susanne Dehmel (Bitkom) zur 57. Sitzung am 21. Februar 2024 (Öffentliche Anhörung) "DDG"
  • Lina Ehrig (vzbv) zur 57. Sitzung am 21. Februar 2024 (Öffentliche Anhörung) "DDG"
  • Dirk Freytag (BVDW) zur 57. Sitzung am 21. Februar 2024 (Öffentliche Anhörung) "DDG"
  • Dr. Tobias Mast (Leibniz-Institut für Medienforschung) zur 57. Sitzung am 21. Februar 2024 (Öffentliche Anhörung) "DDG"
  • Prof. Dr. Ralf Müller-Terpitz (Uni Mannheim) zur 57. Sitzung am 21. Februar 2024 (Öffentliche Anhörung) "DDG"
  • Dr. Tobias Schmid (Landesanstalt für Medien NRW) zur 57. Sitzung am 21. Februar 2024 (Öffentliche Anhörung) "DDG"
  • Matthias Spielkamp (AlgorithmWatch) zur 57. Sitzung am 21. Februar 2024 (Öffentliche Anhörung) "DDG"
  • Svea Windwehr (GFF) zur 57. Sitzung am 21. Februar 2024 (Öffentliche Anhörung) "DDG"

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Digitales
  • Informationen für Zuhörerinnen und Zuhörer
  • 20/10031 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze
    PDF | 1 MB — Status: 15.01.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/10281 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze - Drucksache 20/10031 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 289 KB — Status: 07.02.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Digitales

Bundestag stimmt für die Umsetzung des Digital Services Act

Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. März 2024, eine Regelung zum Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten verabschiedet. Die Abgeordneten haben einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031, 20/10466 Nr. 5) in einer vom Ausschuss geänderten Fassung zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) der EU auf nationaler Ebene mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen von CDU/CSU und AfD bei Enthaltung der Gruppe Die Linke angenommen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitales (20/10755) zugrunde und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung (20/10756). Mit der Beschlussempfehlung wurde eine Entschließung angenommen, die unter anderem eine Regelung zur Impressumspflicht im Digitale-Dienste-Gesetz fordert, um eine Kontaktierbarkeit über die Angabe der Wohnadresse hinaus zu ermöglichen. Darüber hinaus haben die Abgeordneten einen Gesetzentwurf zum Entschließungsantrag der CDU/CDU-Fraktion abgelehnt, der zahlreiche Änderungen bezüglich der Aufsichtsstruktur, des materiellen sowie formellen Rechts und der Forschung  gefordert hat.

Minister: Netz nicht den Demokratiefeinden überlassen

Digitalminister Volker Wissing (FDP) betonte, es sei „allerhöchste Zeit“ etwas gegen die zunehmende Desinformation und Hassrede zu tun – auch mit Blick auf die Wahlen in diesem und im kommenden Jahr. Das Netz dürfe nicht „Demokratie- und Menschenfeinden überlassen“ werden, jeder Bürger müsse sich online sicher und frei bewegen können - dafür sorgten der DSA und das DDG. Wissing stellte klar, dass das DDG, den nationalen Rechtsrahmen modernisiere und sich an die mehr als 5.000 kleinen Anbieter in Deutschland richte. Die unabhängige Koordinierungsstelle in der Bundesnetzagentur sorge für mehr Transparenz, sagte er und betonte, dass diese nun ihre Arbeit schnell aufnehmen müsse.

FDP: Bestehendes Recht durchsetzen

Das sagte auch der liberale Digitalpolitiker Maximilian Mordhorst (FDP): Er stellte klar, dass es um in Deutschland ansässige Unternehmen wie etwa gutefrage.net oder chefkoch.de gehe. Bestehendes Recht werde nun durchgesetzt.

Meinungsfreiheit dürfe nicht naiv sein, so Mordhorst: „Toleranz von Intoleranz ist das gleiche wie Intoleranz“, sagte er.

Union: Ampel ist eine Stillstands-Koalition

Deutliche Kritik an den praktischen Auswirkungen des Gesetzes kam aus der Unionsfraktion. Reinhard Brandl (CDU/CSU) kritisierte, nach 834 Tagen im Amt sei dies das erste Digitalgesetz von Minister Wissing. „Diese Ampel ist keine Fortschrittskoalition, sie ist eine Stillstands-Koalition“, sagte Brandl. Deutschland sei m Jahr 2017 mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz Vorreiter beim Kampf gegen Hass im Netz gewesen, jetzt gehöre man zu den Schlusslichtern. 

„Die Bundesregierung hätte eine Struktur schaffen müssen, damit Hinweise vernünftig bearbeitet werden können“, sagte Brandl. So rechne das BKA mit 720.000 Fällen, heute seien es 6.000 und fordere einen Aufwuchs von 44 auf 450 Stellen, bekomme aber keine. Das könne – auch mit Blick auf die Justiz- und Ermittlungsbehörden der Länder – nicht funktionieren, monierte Brandl. Auch sei die Ausstattung der Koordinierungsstelle aus Sicht der Union mangelhaft: „Mit 15 Mitarbeitern bei der Bundesnetzagentur macht man das Internet nicht zu einem sicheren Ort“, sagte er.

AfD kritisiert fehlende politische Unabhängigkeit

Die Abgeordnete Beatrix von Storch /AfD) sprach gar davon, dass mit dem Gesetzespaket nun „Internetzensur EU-weit“ möglich sei. Sie kritisierte die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur und die aus Sicht ihrer Fraktion fehlende politische Unabhängigkeit der Koordinierungsstelle. 

Von Storch sagte, dass diese „Zwangsgelder gegen Plattformen verhängen“ könne, die nicht genug zensierten, Ermittlungen führen dürfe und, dass Meinungsäußerungen im Internet bedroht seien. „Das Gesetz ebnet den Weg für den digitalen Polizeistaat“, so von Storch.

Grüne: Ein guter Tag für die Demokratie

Die AfD spreche „wider besseres Wissen“ von Zensur, wies die Vorsitzende des Digitalausschusses, Tabea Rößner (Bündnis 90/Die Grünen), die Kritik der Fraktion zurück. Viele Menschen zögen sich wegen zunehmend vergifteter Diskurse aus digitalen Debattenräumen zurück, deshalb sei heute ein guter Tag für die Demokratie. 

„Illegale Inhalte sollen keinen Platz mehr auf Plattformen haben“, sagte Rößner und verwies darauf, dass Plattformen nun ihre algorithmischen Mechanismen transparent machen, Meldeverfahren bereitstellen und ihre Inhalte-Moderation verbessern müssten. Auch werde Verbrauchern der Rücken gestärkt. Das Gesetz flankieren müsse nun ein Gesetz gegen digitale Gewalt, betonte Rößner mit Nachdruck.

SPD: Ein Gewinn für die Grundrechte der Internetnutzer

Lob für den Entwurf und die Änderungen im parlamentarischen Verfahren kam von Detlef Müller (SPD). Das Gesetz sei ein Gewinn für die Grundrechte der Nutzer im Internet und ein Beitrag, die Meinungsfreiheit zu erhalten und zu stärken. Er begrüßte, dass die Plattformen einer stärkeren Aufsicht und Sorgfaltspflichten unterworfen würden und betonte, man könne von einem „Grundgesetz des Internets“ sprechen, für das es höchste Zeit sei.

Gruppe Die Linke: Wichtiges Werkzeug gegen Hass

Anke Domscheit-Berg (Gruppe Die Linke) betonte, dass Hass, Hetze und auch Morddrohungen digitaler Alltag seien und es „höchste Zeit“ sei, etwas gegen digitale Gewalt zu tun. Der DSA sei ein wichtiges Werkzeug dafür. 

Sie verstehe daher nicht, warum die Ampel die Umsetzung so verspätet habe, dass die Bundesnetzagentur immer noch keine Rechtsgrundlage habe und nur mit einem Fünftel der nötigen Stellen ausgestattet sei. Der 300.000 Euro umfassende Forschungsetat müsse zudem dringend aufgestockt werden, forderte die Digitalpolitikerin.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die als Grundlage dienende DSA-Verordnung reget Sorgfaltspflichten für Online-Dienste im Kampf gegen Desinformation und Hassrede im Internet und die Durchsetzung auf EU-Ebene. Der Gesetzentwurf der Regierung konkretisiert wiederum Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland. Zuständig für die Aufsicht der Anbieter und die Durchsetzung des DSA in Deutschland soll demnach die Bundesnetzagentur sein. Diese soll eng mit den Aufsichtsbehörden in Brüssel und anderen EU-Mitgliedsstaaten zusammenarbeiten. Ergänzend sollen Sonderzuständigkeiten für die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, für nach den medienrechtlichen Bestimmungen der Länder benannte Stellen sowie für den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit geschaffen werden.

Das Gesetz soll Buß- und Zwangsgelder für Verstöße gegen den DSA regeln. Dabei werde „der vom DSA vorgegebene Spielraum für Sanktionen bei Verstößen gegen den DSA durch diesen Gesetzentwurf ausgeschöpft“, schreibt die Bundesregierung weiter. Danach können Plattformbetreiber mit bis zu sechs Prozent ihres Jahresumsatzes sanktioniert werden. Ziel des DSA ist es, ein „vertrauenswürdiges Online-Umfeld, in dem die in der EU-Grundrechtecharta verankerten Grundrechte, darunter der Verbraucherschutz, wirksam geschützt werden“ zu schaffen, heißt es im Gesetzentwurf. Dazu zähle das Entfernen von illegalen Inhalten auf Plattformen, Hassrede, aber auch gefälschten Produkten. In jedem Mitgliedstaat soll der jeweilige Koordinator für digitale Dienste auch Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern entgegennehmen und Zugriff auf die Daten von Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen erhalten.

Änderungen im Ausschuss

Im parlamentarischen Verfahren hat der Ausschuss für Digitales unter anderem Anforderungen an die DSC-Leitung konkretisiert. Danach müsse die Leiterin oder der Leiter der Koordinierungsstelle über die „erforderliche Qualifikation, Erfahrung und Sachkunde insbesondere im Bereich der Geschäftsmodelle digitaler Dienste und Kenntnisse des Rechtsrahmens“ verfügen. Der Leiter dürfe weder einer Regierung des Bundes oder Landes angehören noch ein Unternehmen der Digitalwirtschaft innehaben, leiten oder Mitglied des Vorstandes oder Aufsichtsrates eines solchen sein, heißt es in der Vorlage weiter. 

Auch werden in dem Änderungsantrag Details zum Beschwerdemanagement bei der Koordinierungsstelle konkretisiert: So soll diese ein leicht zugängliches und benutzerfreundliches Beschwerdemanagement-System einrichten, das „gängige Kriterien für ein modernes Beschwerdeportal“ erfülle und getroffene Entscheidungen transparent mache, heißt es darin weiter. Auch soll es einen jährlichen Bericht der Bundesregierung, erstmals zum 30. Juni 2025, über Meldungen beim BKA geben. Darin soll die Art und Anzahl der gemeldeten Straftaten erfasst sein. Dies solle insbesondere ausgewählte Straftaten etwa gegen die sexuelle Selbstbestimmung, das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die persönliche Freiheit umfassen. Zu dem geplanten 16-köpfigen Beirat bei der Koordinierungsstelle, der diese unter anderem berät und Empfehlungen vorlegen soll, heißt es im Änderungsantrag weiter, dieser solle, um seiner Tätigkeit wirksam nachgehen zu können, Informationsansprüche gegenüber der Koordinierungsstelle erhalten. Berichte, Empfehlungen, Gutachten und Positionspapiere sollen zudem frei zugänglich veröffentlicht werden.
 

Bundesrat fordert Länderzuständigkeit bei Datenschutz

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme (20/10281) zum Gesetzentwurf Änderungen gefordert. Die Länderkammer schlägt vor, in Artikel 1 die zuständige Behörde in Form des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) zu ersetzen durch die jeweiligen Aufsichtsbehörden der Länder. Die Länderkammer begründet dies unter anderem damit, dass die Adressaten der Verpflichtungen nach Artikel 26 und 28 des DSA ausschließlich nicht öffentliche Stellen seien, deren Datenverarbeitung der Datenschutzkontrolle durch die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder unterliege. Eine Zuständigkeitszuweisung an den BfDI führe „absehbar zur Aufspaltung von datenschutzrechtlichen Beschwerdeverfahren, was den Zielen der Effektivität und Rechtssicherheit“ widerspreche, führt der Bundesrat weiter aus.

Weiter fordern die Länder die Bundesregierung auf, zu prüfen, ob der Begriff der Telemedien beibehalten werden kann und nicht durch den Begriff der „digitalen Dienste“ abgelöst wird. Es bestehe die Gefahr unerwünschter Regelungslücken und Anwendungsschwierigkeiten, da der Begriff „Telemedien“ weiter gefasst sei als der Begriff der „Digitalen Dienste“ und beispielsweise auch unentgeltliche Dienstleistungen erfasse.

Meldepflicht bei Straftaten

Der Bundesrat weist weiter darauf hin, dass es im Vergleich zur aktuellen Rechtslage zu „regulatorischen Rückschritten“ bei der Meldung strafbarer Inhalte durch die Plattformbetreiber an die Strafverfolgungsbehörden und beim Löschen strafbarer Inhalte auf Online-Plattformen kommen werde. Artikel 18 des DSA sehe eine Meldepflicht nur bei Straftaten vor, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit von Personen darstellen, nicht aber bei Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, schreibt der Bundesrat. Zudem sei keine klare sanktionsbewehrte fristgebundene gesetzliche Löschpflicht für Plattformbetreiber bei gemeldeten rechtswidrigen Inhalten vorgesehen. Es solle daher geprüft werden, wie wirksame Sanktionsmöglichkeiten geschaffen werden können.

Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung die erste Forderung ab und kündigt an, weitere Punkte prüfen zu wollen. Die Gefahr unerwünschter Regelungslücken oder Anwendungsschwierigkeiten sei nicht gegeben. Soweit der Anwendungsbereich des DSA betroffen sei, bestehe kein Spielraum, ergänzende oder abweichende nationale Vorschriften zu erlassen. Dies betreffe auch die Meldepflicht für strafbare Inhalte, heißt es in der Gegenäußerung. (lbr/21.03.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

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Volker Wissing

Volker Wissing

© FDP Bundespartei/ Laurence Chaperon

Wissing, Dr. Volker

Bundesminister für Digitales und Verkehr

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Reinhard Brandl

Reinhard Brandl

© Reinhard Brandl/ Stefan Bösl

Brandl, Dr. Reinhard

CDU/CSU

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Detlef Müller

Detlef Müller

© Photothek

Müller (Chemnitz), Detlef

SPD

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Beatrix von Storch

Beatrix von Storch

© Vadim Derksen

Storch, Beatrix von

AfD

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Tabea Rößner

Tabea Rößner

© Stefan Kaminski

Rößner, Tabea

Bündnis 90/Die Grünen

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Maximilian Mordhorst

Maximilian Mordhorst

© Maximilian Mordhorst/Rainer Milling

Mordhorst, Maximilian

FDP

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Catarina dos Santos-Wintz

Catarina dos Santos-Wintz

© Catarina dos Santos-Wintz/ Laurence Chaperon

Santos-Wintz, Catarina dos

CDU/CSU

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Beatrix von Storch

Beatrix von Storch

© Vadim Derksen

Storch, Beatrix von

AfD

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Jens Zimmermann

Jens Zimmermann

© Jens Zimmermann/Juliusz Gastev

Zimmermann, Dr. Jens

SPD

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Eugen Schmidt

Eugen Schmidt

© Deutscher Bundestag/Inga Haar

Schmidt, Eugen

AfD

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Maximilian Mordhorst

Maximilian Mordhorst

© Maximilian Mordhorst/Rainer Milling

Mordhorst, Maximilian

FDP

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Eugen Schmidt

Eugen Schmidt

© Deutscher Bundestag/Inga Haar

Schmidt, Eugen

AfD

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Maik Außendorf

Maik Außendorf

© Maik Außendorf/Peter van Loon

Außendorf, Maik

Bündnis 90/Die Grünen

()
Maximilian Funke-Kaiser

Maximilian Funke-Kaiser

© Maximilian Funke-Kaiser/Stefan Trocha

Funke-Kaiser, Maximilian

FDP

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Beatrix von Storch

Beatrix von Storch

© Vadim Derksen

Storch, Beatrix von

AfD

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Maximilian Funke-Kaiser

Maximilian Funke-Kaiser

© Maximilian Funke-Kaiser/Stefan Trocha

Funke-Kaiser, Maximilian

FDP

()
Franziska Hoppermann

Franziska Hoppermann

© Franziska Hoppermann/ Tobias Koch

Hoppermann, Franziska

CDU/CSU

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Carmen Wegge

Carmen Wegge

© Carmen Wegge/ Photothek Media Lab

Wegge, Carmen

SPD

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Anke Domscheit-Berg

Anke Domscheit-Berg

© DBT/Stella von Saldern

Domscheit-Berg, Anke

Gruppe Die Linke

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Renate Künast

Renate Künast

© Renate Künast/Laurence Chaperon

Künast, Renate

Bündnis 90/Die Grünen

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Thomas Jarzombek

Thomas Jarzombek

© Thomas Jarzombek/ Tobias Koch

Jarzombek, Thomas

CDU/CSU

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Armand Zorn

Armand Zorn

© Armand Zorn / Photothek Media Lab

Zorn, Armand

SPD

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Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

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Dokumente

  • 20/10031 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze
    PDF | 1 MB — Status: 15.01.2024
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  • 20/10281 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze - Drucksache 20/10031 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 289 KB — Status: 07.02.2024
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  • 20/10466 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 23. Januar bis 12. Februar 2024)
    PDF | 176 KB — Status: 23.02.2024
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  • 20/10755 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/10031, 20/10281, 20/10466 Nr. 5 - Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze
    PDF | 302 KB — Status: 20.03.2024
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  • 20/10756 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/10031, 20/10281, 20/10755 - Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze
    PDF | 197 KB — Status: 20.03.2024
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/10031 und 20/10281 (Beschlussempfehlung 20/10755 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/10755 Buchstabe b (Entschließung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 20/10757 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (Video)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Stand: 29.08.2025