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Inneres

Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziga­nismus

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Juni 2021, den Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus mit dem Titel „Perspektivwechsel – Nachholende Gerechtigkeit – Partizipation“ (19/30310) in einer Debatte ausgewertet. Den Bericht hatte die Bundesregierung vorgelegt. Im Anschluss der Aussprache wurde der Bericht an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.

Bericht zu Antiziganismus in Deutschland

Laut der Unabhängigen Kommission Antiziganismus stellt Antiziganismus ein massives gesamtgesellschaftliches Problem in Deutschland dar. In ihrem Urteil stützt sie sich auf 15 aktuelle, von ihr initiierte Studien. Diese greifen besonders die Perspektiven der Betroffenen auf. Breite empirische Erhebungen seien dafür durchgeführt worden. Untersucht wurde Antiziganismus etwa in kommunaler Verwaltung, Schulbüchern und Polizei. Mehrere empirische Studien weisen laut dem Gremium hier institutionellen Antiziganismus nach.

Als Konsequenz fordert die Kommission eine umfassende Strategie gegen Antiziganismus. Unter anderem empfiehlt sie Bund und Ländern, Beauftragte gegen Antiziganismus zu berufen und eine ständige Bund-Länder-Kommission zu schaffen, um die Arbeit gegen Antiziganismus auf höchster Ebene politisch zu verankern.

Zudem verlangt sie, die zahlreichen Defizite bei der „Wiedergutmachung“ des Unrechts gegenüber Sinti und Roma umgehend zu kompensieren. Darüber hinaus brauche es einen umfassenden Prozess der Aufarbeitung der sogenannten Zweiten Verfolgung nach 1945 durch eine von Perspektiven Sinti und Roma geprägte Wahrheitskommission, so die Empfehlung der Experten. Sie stellen fest, dass auch in der Asylpolitik seit Jahrzehnten zu einer erheblichen Benachteiligung von Roma gekommen, die in Deutschland Schutz vor Verfolgung, Diskriminierung, Gewalt und Krieg suchten.

Unabhängige Kommission Antiziganismus

Die Unabhängige Kommission Antiziganismus wurde vom Deutschen Bundestag eingesetzt und hat sich am 27. März 2019 konstituiert. Dem Gremium gehören elf Personen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft an, die sich mit Antiziganismus beziehungsweise Rassismus gegen Sinti und Roma beschäftigen. (sas/24.06.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

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Axel Müller

Axel Müller

© Axel Müller/ Tobias Koch

Müller, Axel

CDU/CSU

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Markus Frohnmaier

Markus Frohnmaier

© Jana Schneider

Frohnmaier, Markus

AfD

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Helge Lindh

Helge Lindh

© Photothek Media Lab

Lindh, Helge

SPD

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Sandra Bubendorfer-Licht

Sandra Bubendorfer-Licht

© DBT/Inga Haar

Bubendorfer-Licht, Sandra

FDP

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Ulla Jelpke

© Fraktion DIE LINKE.

Jelpke, Ulla

Die Linke

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Filiz Polat

Filiz Polat

© Filiz Polat/ Annette Koroll

Polat, Filiz

Bündnis 90/Die Grünen

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Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

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Volker Ullrich

Volker Ullrich

© Dr. Volker Ullrich/Tobias Koch

Ullrich, Dr. Volker

CDU/CSU

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Susann Rüthrich

Susann Rüthrich

© SPD-Parteivorstand/ Susie Knoll

Rüthrich, Susann

SPD

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Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 19/30310 - Unterrichtung: Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus Perspektivwechsel - Nachholende Gerechtigkeit - Partizipation
    PDF | 9 MB — Status: 21.05.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 19/30310 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Inneres

Abgesetzt: Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus

Gemeinsam Antiziganismus bekämpfen steht vor dem Mahnmal für Sinti und Roma in Berlin bei einer Kundgebung auf einem Banner.

Antiziganismus meint die Abneigung oder Feindschaft gegenüber Sinti und Roma. (© picture alliance / dpa | Florian Schuh)

Von der Tagesordnung des Bundestages am Freitag, 31. März 2023, abgesetzt wurde die Abstimmung über den Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus mit dem Titel „Perspektivwechsel – Nachholende Gerechtigkeit – Partizipation“, den die Bundesregierung in der vergangenen Wahlperiode als Unterrichtung (19/30310, 20/1207) vorgelegt hatte. Dazu sollte der Ausschuss für Inneres und Heimat eine Beschlussempfehlung vorlegen.

Beauftragter gegen Antiziganismus

In dem mehr als 800 Seiten umfassenden Bericht fordert die 2019 eingesetzte Kommission die Bundesregierung auf, einen „Beauftragten gegen Antiziganismus“zu berufen, der Maßnahmen zur Überwindung von Antiziganismus koordinieren soll. Beraten werden soll er nach dem Willen der Kommission von einem unabhängigen Kreis aus Wissenschaft, Praxis und Zivilgesellschaft, der von der Bundesregierung in Absprache mit dem Beauftragten berufen wird.

Zur Sicherstellung der Umsetzung zahlreicher in dem Bericht formulierten Empfehlungen fordert die Kommission zudem die Schaffung einer ständigen Bund-Länder-Kommission, da viele Maßnahmen zur Überwindung von Antiziganismus laut Vorlage in die Zuständigkeit der Länder fallen.

Anerkennung des Genozids an Sinti und Roma

Zu den zentralen Forderungen der Kommission zählt zudem die umfassende Anerkennung des nationalsozialistischen Genozids an Sinti und Roma. Für nicht in Deutschland lebende Überlebende des NS-Völkermordes an Sinti und Roma fordert die Kommission die Einrichtung eines Sonderfonds durch das Bundesfinanzministerium für diejenigen, die nach den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik bisher keine oder nur geringfügige Entschädigungen erhalten haben.

Eine niedrigschwellige, einmalige Anerkennungsleistung sei für alle Roma und Sinti vorzusehen, die vor der Befreiung ihres damaligen Heimat- oder Emigrationslandes von der NS-Besatzung oder den mit dem NS-Regime kollaborierenden Regierungen geboren wurden, heißt es in der Vorlage weiter. Wer die Anspruchsvoraussetzungen erfülle, solle laufende Leistungen erhalten.

„Schaden umfassend ausgleichen“

Die Kommission fordert darüber hinaus, „den gesundheitlichen, sozialen und ökonomischen Schaden, der durch die massive Benachteiligung in der Wiedergutmachungspraxis und den fortgesetzten Antiziganismus nach 1945 der Zweiten Generation entstanden ist, umfassend auszugleichen“. Den bis 1965 in Deutschland geborenen Kindern der im Nationalsozialismus verfolgten Sinti und Roma seien daher nach dem Vorbild der „Stiftung Anerkennung und Hilfe“ einmalige Pauschalen auszuzahlen.

Des Weiteren dringt das Gremium auf die Einsetzung einer Kommission zur Aufarbeitung des an Sinti und Roma begangenen Unrechts in der Bundesrepublik. Sinti und Roma „wurde und wird durch staatliche Behörden und andere gesellschaftliche Institutionen der Bundesrepublik Deutschland (zum Beispiel Polizei, Justiz, öffentliche Verwaltung, Ausländer- und Sozialbehörden, Schulen, Jugendämter, Kirchen, Wohlfahrtsverbände) gravierendes Unrecht zugefügt“, schreiben die Autoren. Deshalb fordere die Kommission die Bundesregierung auf, einen „umfassenden Prozess der Aufarbeitung dieses auch als Zweite Verfolgung bezeichneten Unrechts einzuleiten“. Dazu solle die Bundesregierung ein mit angemessenen finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattetes Gremium einsetzen.

Anerkennung geflüchteter Roma als schutzwürdig

Ferner pocht die Kommission in ihrem Bericht auf die Anerkennung geflüchteter Roma als „besonders schutzwürdige Gruppe“. Mit Blick auf die praktische Anwendung der Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes sei klarzustellen, dass die in Deutschland lebenden Roma „aus historischen und humanitären Gründen als eine besonders schutzwürdige Gruppe anzuerkennen sind“. Landesregierungen und Ausländerbehörden seien aufgefordert, die Praxis der Abschiebung von Roma sofort zu beenden. Der Bundesregierung und dem Bundesgesetzgeber wird in dem Bericht empfohlen, die Einstufung von Serbien, Nordmazedonien, Bosnien-Herzegowina, Albanien, Montenegro und dem Kosovo als asylrechtlich „sichere Herkunftsstaaten“ zurückzunehmen.

Schließlich macht sich die Kommission in ihren „zentralen Forderungen“ für die „Umsetzung und Verstetigung von Partizipationsstrukturen“ stark. Unter anderem soll danach die zivilgesellschaftliche Arbeit der Organisationen von Sinti und Roma in Deutschland durch „transparente Strukturen einer dauerhaften finanziellen Förderung“ gestärkt werden. (vom/sto/28.03.2023)

Dokumente

  • 19/30310 - Unterrichtung: Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus Perspektivwechsel - Nachholende Gerechtigkeit - Partizipation
    PDF | 9 MB — Status: 21.05.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1207 - Antrag: Erneute Überweisung von Vorlagen aus früheren Wahlperioden
    PDF | 326 KB — Status: 28.03.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Inneres

Fraktionen fordern Kom­mission zur Auf­arbeitung des Unrechts an Sinti und Roma

Der Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus mit dem Titel „Perspektivwechsel – Nachholende Gerechtigkeit – Partizipation“ (19/30310, 20/1207 Nr.4) stand am Donnerstag, 14. Dezember 2023, auf der Tagesordnung des Bundestages. 

Im Anschluss an die Debatte hat das Plenum mit breiter Mehrheit eine Entschließung (20/9779) angenommen, wonach die Bundesregierung aufgefordert wird, eine Kommission „zur Aufarbeitung des an Sinti und Roma begangenen Unrechts in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR“ für die Zeit nach 1945 bis in die Gegenwart einzurichten. Auch soll sie „das Gedenken an die durch das NS-Regime verfolgten und ermordeten Sinti und Roma“ wachhalten, heißt es. Mit der Entschließung verurteilt der Bundestag jede Form von Antiziganismus, würdigt die Arbeit der im Zentralrat Deutscher Sinti und Roma zusammengeschlossenen Verbände und fordert die Regierung unter anderem auf, den Abschluss eines Staatsvertrages anzustreben. Für die Entschließung stimmten die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Die AfD-Fraktion enthielt sich mehrheitlich.

Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus

In dem mehr als 800 Seiten umfassenden Bericht fordert die 2019 eingesetzte Kommission die Bundesregierung auf, einen „Beauftragten gegen Antiziganismus“ zu berufen, der Maßnahmen zur Überwindung von Antiziganismus koordinieren soll. Beraten werden soll er nach dem Willen der Kommission von einem unabhängigen Kreis aus Wissenschaft, Praxis und Zivilgesellschaft, der von der Bundesregierung in Absprache mit dem Beauftragten berufen wird.

Zur Sicherstellung der Umsetzung zahlreicher in dem Bericht formulierten Empfehlungen fordert die Kommission zudem die Schaffung einer ständigen Bund-Länder-Kommission, da viele Maßnahmen zur Überwindung von Antiziganismus laut Vorlage in die Zuständigkeit der Länder fallen.

Anerkennung des Genozids an Sinti und Roma

Zu den zentralen Forderungen der Kommission zählt zudem die umfassende Anerkennung des nationalsozialistischen Genozids an Sinti und Roma. Für nicht in Deutschland lebende Überlebende des NS-Völkermordes an Sinti und Roma fordert die Kommission die Einrichtung eines Sonderfonds durch das Bundesfinanzministerium für diejenigen, die nach den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik bisher keine oder nur geringfügige Entschädigungen erhalten haben.

Eine niedrigschwellige, einmalige Anerkennungsleistung sei für alle Roma und Sinti vorzusehen, die vor der Befreiung ihres damaligen Heimat- oder Emigrationslandes von der NS-Besatzung oder den mit dem NS-Regime kollaborierenden Regierungen geboren wurden, heißt es in der Vorlage weiter. Wer die Anspruchsvoraussetzungen erfülle, solle laufende Leistungen erhalten.

„Schaden umfassend ausgleichen“

Die Kommission fordert darüber hinaus, „den gesundheitlichen, sozialen und ökonomischen Schaden, der durch die massive Benachteiligung in der Wiedergutmachungspraxis und den fortgesetzten Antiziganismus nach 1945 der Zweiten Generation entstanden ist, umfassend auszugleichen“. Den bis 1965 in Deutschland geborenen Kindern der im Nationalsozialismus verfolgten Sinti und Roma seien daher nach dem Vorbild der „Stiftung Anerkennung und Hilfe“ einmalige Pauschalen auszuzahlen.

Des Weiteren dringt das Gremium auf die Einsetzung einer Kommission zur Aufarbeitung des an Sinti und Roma begangenen Unrechts in der Bundesrepublik. Sinti und Roma „wurde und wird durch staatliche Behörden und andere gesellschaftliche Institutionen der Bundesrepublik Deutschland (zum Beispiel Polizei, Justiz, öffentliche Verwaltung, Ausländer- und Sozialbehörden, Schulen, Jugendämter, Kirchen, Wohlfahrtsverbände) gravierendes Unrecht zugefügt“, schreiben die Autoren. Deshalb fordere die Kommission die Bundesregierung auf, einen „umfassenden Prozess der Aufarbeitung dieses auch als Zweite Verfolgung bezeichneten Unrechts einzuleiten“. Dazu solle die Bundesregierung ein mit angemessenen finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattetes Gremium einsetzen.

Anerkennung geflüchteter Roma als schutzwürdig

Ferner pocht die Kommission in ihrem Bericht auf die Anerkennung geflüchteter Roma als „besonders schutzwürdige Gruppe“. Mit Blick auf die praktische Anwendung der Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes sei klarzustellen, dass die in Deutschland lebenden Roma „aus historischen und humanitären Gründen als eine besonders schutzwürdige Gruppe anzuerkennen sind“. Landesregierungen und Ausländerbehörden seien aufgefordert, die Praxis der Abschiebung von Roma sofort zu beenden. Der Bundesregierung und dem Bundesgesetzgeber wird in dem Bericht empfohlen, die Einstufung von Serbien, Nordmazedonien, Bosnien-Herzegowina, Albanien, Montenegro und dem Kosovo als asylrechtlich „sichere Herkunftsstaaten“ zurückzunehmen.

Schließlich macht sich die Kommission in ihren „zentralen Forderungen“ für die „Umsetzung und Verstetigung von Partizipationsstrukturen“ stark. Unter anderem soll danach die zivilgesellschaftliche Arbeit der Organisationen von Sinti und Roma in Deutschland durch „transparente Strukturen einer dauerhaften finanziellen Förderung“ gestärkt werden. (sto/vom/hau/ste/14.12.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

()
Simona Koß

Simona Koß

© SPD-Bundestagsfraktion/ Photothek

Koß, Simona

SPD

()
Christoph de Vries

Christoph de Vries

© Christoph de Vries/ Tobia Koch

Vries, Christoph de

CDU/CSU

()
Filiz Polat

Filiz Polat

© Filiz Polat/ Annette Koroll

Polat, Filiz

Bündnis 90/Die Grünen

()
Markus Frohnmaier

Markus Frohnmaier

© Jana Schneider

Frohnmaier, Markus

AfD

()
Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

()
Sandra Bubendorfer-Licht

Sandra Bubendorfer-Licht

© DBT/Inga Haar

Bubendorfer-Licht, Sandra

FDP

()
Natalie Pawlik

Natalie Pawlik

© Natalie Pawlik/ Photothek Media Lab

Pawlik, Natalie

Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen

()
Michael Brand

Michael Brand

© Michael Brand / Tobias Koch

Brand (Fulda), Michael

CDU/CSU

()
Gökay Akbulut

Gökay Akbulut

© Gökay Akbulut/Thommy Mardo

Akbulut, Gökay

fraktionslos

()
Mehmet Daimagüler

Mehmet Daimagüler

© BMFSFJ

Daimagüler, Dr. Mehmet

Antiziganismusbeauftragter der Bundesregierung

()
Stefan Seidler

Stefan Seidler

© Stefan Seidler/Lars Salomonsen

Seidler, Stefan

fraktionslos

()
Alexander Hoffmann

Alexander Hoffmann

© Alexander Hoffmann/ Christian Kaufmann

Hoffmann, Alexander

CDU/CSU

()
Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

()
Markus Frohnmaier

Markus Frohnmaier

© Jana Schneider

Frohnmaier, Markus

AfD

()
Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

()

Dokumente

  • 19/30310 - Unterrichtung: Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus Perspektivwechsel - Nachholende Gerechtigkeit - Partizipation
    PDF | 9 MB — Status: 21.05.2021
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  • 20/1207 - Antrag: Erneute Überweisung von Vorlagen aus früheren Wahlperioden
    PDF | 326 KB — Status: 28.03.2022
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  • 20/9779 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksachen 19/30310, 20/1207 Nr. 4 - Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus Perspektivwechsel - Nachholende Gerechtigkeit - Partizipation
    PDF | 199 KB — Status: 13.12.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Beschlussempfehlung 20/9779 (in Kenntnis 19/13310 Entschließung vornehmen) angenommen

Tagesordnung

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Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw50-de-antiziganismus-980642

Stand: 01.09.2025