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Wirtschaft

Mittelstandsförderung aus dem ERP-Sondervermögen debattiert

Der Bundestag hat am Freitag, 29. September 2023, erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2024 (20/8289) beraten. Nach der Aussprache überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung in den federführenden Wirtschaftsausschuss. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Aus dem ERP-Sondervermögen, das auf den Marshallplan zum Wiederaufbau in der Nachkriegszeit zurückgeht (European Recovery Program), sollen Mittel in Höhe von rund 1,09 Milliarden Euro für die Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, vor allem des Mittelstandes, und für Angehörige freier Berufe bereitgestellt werden, zum Beispiel in Form von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital. Hierfür ist ein Volumen von insgesamt rund elf Milliarden Euro vorgesehen.

Der Wirtschaftsplan sieht unter anderem Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen sowie zur Förderung der Leistungssteigerung mittelständischer Unternehmen und für Exporte der gewerblichen Wirtschaft vor. Hierfür sind für das Jahr 2024 rund 64,5 Millionen Euro vorgesehen (2023: 60,2 Millionen Euro). Für Zusagen bis zum 31. Dezember 2023 werden Förderkosten in Höhe von etwa 219,3 Millionen Euro eingeplant (2023: 136,1 Millionen Euro).

Kleinere Posten sind unter anderem die Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (3,6 Millionen Euro) und die „Gewährung von Stipendien an Studentinnen und Studenten und junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland“ (3,6 Millionen Euro). Die Kredite aus dem ERP-Sondervermögen werden von der staatlichen KfW-Bankengruppe vergeben. (vom/emu/29.09.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

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Sandra Detzer

Sandra Detzer

© Dr. Sandra Detzer / Stefan Kaminski

Detzer, Dr. Sandra

Bündnis 90/Die Grünen

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Jan Metzler

Jan Metzler

© Jan Metzler/ Tobias Koch

Metzler, Jan

CDU/CSU

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Hannes Walter

Hannes Walter

© Maximilian König

Walter, Hannes

SPD

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Enrico Komning

Enrico Komning

© Enrico Komning

Komning, Enrico

AfD

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Gerald Ullrich

Gerald Ullrich

© Gerald Ullrich/ Oliwia Wadhwa

Ullrich, Gerald

FDP

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Thomas Lutze

Thomas Lutze

© Thomas Lutze/ Felix Schulz

Lutze, Thomas

Die Linke

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Michael Kellner

Michael Kellner

© Michael Kellner/ Nils Leon Brauer

Kellner, Michael

Parlamentarischer Staatssekretär für Wirtschaft und Klimaschutz

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Sebastian Roloff

Sebastian Roloff

© Susie Knoll

Roloff, Sebastian

SPD

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Bernhard Loos

Bernhard Loos

© Deutscher Bundestag/ Inga Haar

Loos, Bernhard

CDU/CSU

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Bernd Westphal

Bernd Westphal

© Bernd Westphal/Photothek

Westphal, Bernd

SPD

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Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/8289 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2024 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2024)
    PDF | 474 KB — Status: 11.09.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 20/8289 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Wirtschaft

Bundestag macht ERP-Mittel zur Förderung des Mittelstandes frei

Der Bundestag hat am Donnerstag, 16 November 2023, den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2024 (20/8289, 20/8673, 20/8819 Nr. 9) gebilligt. Zugestimmt hatten die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke. Die CDU/CSU und die AfD votierten dagegen. Der Wirtschaftsausschuss hatte im parlamentarischen Verfahren noch Änderungen am Ursprungstext vorgenommen (20/9357).

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2024 sieht vor, dass Mittel in Höhe von rund 1,09 Milliarden Euro für die Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, vor allem des Mittelstandes, und für Angehörige freier Berufe bereitgestellt werden, zum Beispiel in Form von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital. Hierfür ist ein Volumen von insgesamt rund elf Milliarden Euro vorgesehen.

Der Wirtschaftsplan sieht unter anderem Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen sowie zur Förderung der Leistungssteigerung mittelständischer Unternehmen und für Exporte der gewerblichen Wirtschaft vor. Hierfür sind für das Jahr 2024 rund 64,5 Millionen Euro vorgesehen (2023: 60,2 Millionen Euro). Für Zusagen bis zum 31. Dezember 2023 werden Förderkosten in Höhe von etwa 219,3 Millionen Euro eingeplant (2023: 136,1 Millionen Euro).

Stipendien und Informationsreisen

Kleinere Posten sind unter anderem die Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (3,6 Millionen Euro) und die „Gewährung von Stipendien an Studentinnen und Studenten und junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland“ (3,6 Millionen Euro).

Die Kredite aus dem ERP-Sondervermögen werden von der staatlichen KfW-Bankengruppe vergeben. Das ERP-Sondervermögen geht auf den Marshallplan zum Wiederaufbau in der Nachkriegszeit zurückgeht (European Recovery Program). Der Bundesrat erhob in seiner Stellungnahme (20/8673) vom 29. September keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf. 

Änderungen im Ausschuss

Die Koalitionsfraktionen hatten zuvor im parlamentarischen Verfahren einen Änderungsantrag vorgelegt, der soziale Innovationen und gemeinwohlorientierte Unternehmen im Rahmen der „Nationalen Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen“ (SIGU) in den Wirtschaftsplan aufnimmt. Da die Prüfung bezüglich des Umfangs und Ausgestaltung der Umsetzung der SIGU zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes noch nicht abgeschlossen ist, so die Begründung des Änderungsantrags, soll es keine pauschale Öffnung in Paragraf 4 sowie der Anlage zu Paragraf 1 geben. Vielmehr wird die Erweiterung des Förderkreises einer Rechtsverordnung vorbehalten.

Mit einer zweiten Verordnungsermächtigung wurden Nachhaltigkeitskriterien in die Programme des ERP-Wirtschaftsplans aufgenommen. „Die Bundesregierung möchte das nachhaltige Gründungsgeschehen stärken“, hieß es im Antrag. Da die Prüfung zu Umfang und Ausgestaltung des Förderprogramms „nachhaltige Gründungen“ zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes ebenfalls noch nicht abgeschlossen ist, eine Programmeinführung jedoch noch während der Laufzeit des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2024 ermöglicht werden soll, solle das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen bis Ende Juni 2024 eine entsprechende Rechtsverordnung abstimmen und dem Bundestag zur Billigung vorlegen. (vom/emu/ste/16.11.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

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Gerald Ullrich

Gerald Ullrich

© Gerald Ullrich/ Oliwia Wadhwa

Ullrich, Gerald

FDP

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Leif-Erik Holm

Leif-Erik Holm

© Leif-Erik Holm

Holm, Leif-Erik

AfD

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Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 20/8289 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2024 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2024)
    PDF | 474 KB — Status: 11.09.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/8673 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2024 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2024) - Drucksache 20/8289 - Stellungnahme des Bundesrates
    PDF | 118 KB — Status: 06.10.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/8819 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 18. September bis 9. Oktober 2023)
    PDF | 173 KB — Status: 13.10.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/9357 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8289, 20/8673, 20/8819 Nr. 9 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2024 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2024)
    PDF | 185 KB — Status: 15.11.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Metzler, Jan (CDU/CSU), Walter, Hannes (SPD), Meiser, Pascal (Die Linke), Detzer, Dr. Sandra (B90/Grüne)


Gesetzentwurf 20/8289 und 20/8673 (Beschlussempfehlung 20/9357: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw46-de-erp-wirtschaftsplan-976572

Stand: 29.08.2025