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Inneres

Obergrenze für Parteien­finanzierung soll angehoben werden

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 9. November 2023, mit einer geplanten Änderung des Parteiengesetzes befasst. Die Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9147) vorgelegt, der unter anderem eine Anhebung der absoluten Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung vorsieht. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage in den federführenden Innenausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf von Koalition und Union

Dem Gesetzentwurf zufolge soll die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung von 141,9 Millionen Euro für das Jahr 2011 auf knapp 184,8 Millionen Euro für die für das Jahr 2018 vorzunehmende Festsetzung angehoben werden. „Zuzüglich des jährlichen Inflationsausgleiches entsprechend des vom Statistischen Bundesamt dargelegten Berichts beträgt die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung für das Jahr 2023 derzeit rund 187,6 Millionen Euro“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs weiter. 

Damit soll die staatliche Parteienfinanzierung den vier Fraktionen zufolge „an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden, unter denen Parteien heute bei der Erfüllung ihres verfassungsmäßigen Auftrags agieren“. Die Anhebung sei mit Blick auf die erweiterten Anforderungen an die politische Arbeit und die gestiegenen Partizipationsansprüche innerhalb der Parteien geboten. Konkret ergebe sich ein finanzieller Mehrbedarf gegenüber der bisherigen Obergrenze „insbesondere aus den Kosten für Internetauftritte, Maßnahmen zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit, aus Kosten für Social Media und andere neue Kommunikationskanäle sowie aus den Aufwendungen für Mitgliederbefragungen, die als Instrument innerparteilicher Willensbildung eine zunehmende Rolle spielen“. In diesem Zusammenhang seien in erheblichem Umfang Investitionen nachzuholen.

Rechenschaft über Einnahmen aus Sponsoring

Zugleich sieht der Gesetzentwurf eine Verpflichtung der Parteien vor, Einnahmen aus Sponsoring künftig ab einer Bagatellgrenze in einem gesonderten Sponsoring-Bericht im Rechenschaftsbericht aufzuführen. Um mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung herzustellen, soll zudem der Schwellenwert von Spenden, die der Bundestagspräsidentin unverzüglich mitzuteilen und von dieser zeitnah zu veröffentlichen sind, von 50.000 Euro auf 35.000 Euro gesenkt werden. 

Für sogenannte „Parallelaktionen“ enthält die Vorlage eine „sanktionsbewehrte Verpflichtung des eigenmächtig werbenden Dritten, der unmittelbar für eine Partei wirbt, diese Werbung der Partei anzuzeigen“. Will eine Partei eine solche Werbemaßnahme nicht als Spende annehmen, habe sie grundsätzlich von dem Werbenden Unterlassung zu verlangen. „Wehrt die Partei sich nicht im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren gegen die Werbemaßnahme, ist diese als Spende angenommen und nach den Regeln des Parteiengesetzes zu behandeln“, führen die vier Fraktionen dazu des Weiteren aus. 

Darüber hinaus sollen mit dem Gesetzentwurf nach „positiven Erfahrungen mit digitalen Beteiligungsformaten während der Covid-19-Pandemie“ digitale Parteitage und Hauptversammlungen sowie die digitale Ausübung von Mitgliederrechten nun auch dauerhaft möglich werden. (sto/ste/09.11.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

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Dietmar Nietan

Dietmar Nietan

© photothek

Nietan, Dietmar

SPD

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Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

CDU/CSU

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Irene Mihalic

Irene Mihalic

© Irene Mihalic/ Annette Koroll

Mihalic, Dr. Irene

Bündnis 90/Die Grünen

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Fabian Jacobi

Fabian Jacobi

© Fabian Jacobi

Jacobi, Fabian

AfD

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Dirk Wiese

Dirk Wiese

© Dirk Wiese/ Marco Urban

Wiese, Dirk

SPD

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Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

CDU/CSU

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Fabian Jacobi

Fabian Jacobi

© Fabian Jacobi

Jacobi, Fabian

AfD

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Michael Georg Link

Michael Georg Link

© Michael Link/ Stephanie Trenz

Link (Heilbronn), Michael Georg

FDP

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Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Die Linke

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Ansgar Heveling

Ansgar Heveling

© Ansgar Heveling/ Tobias Koch

Heveling, Ansgar

CDU/CSU

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Dunja Kreiser

Dunja Kreiser

© Dunja Kreiser/Photothek Media

Kreiser, Dunja

SPD

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Sebastian Brehm

Sebastian Brehm

© Sebastian Brehm/ Lutz Wolf

Brehm, Sebastian

CDU/CSU

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Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/9147 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes
    PDF | 380 KB — Status: 07.11.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 20/9147 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Inneres

Sachverständige begrüßen Neuregelung des Parteiengesetzes

Zeit: Montag, 27. November 2023, 11 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4 900

Der Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Änderung des Parteiengesetzes (20/9147) ist bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat am Montag, 27. November 2023, überwiegend auf Zuspruch gestoßen. Ziel der Regelung ist die Anhebung der absoluten Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung, die Schaffung von mehr Transparenz bei Parteisponsoring und bei Parteispenden sowie die Eröffnung der Möglichkeiten digitaler Parteitage.

Eine Erhöhung der absoluten Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung von 141,9 Millionen Euro für das Jahr 2011 auf knapp 184,8 Millionen Euro hatte der Bundestag bereits 2018 beschlossen. Anfang 2023 hatte aber das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Erhöhung als verfassungswidrig verworfen und damit einer Normenkontrollklage der Fraktionen von FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stattgegeben. Das Gericht hatte geurteilt, dass der Gesetzgeber den Mittelaufwuchs nicht ausreichend begründet habe.

Mittelerhöhung rückwirkend zum Jahr 2018 

Die im aktuellen Gesetzentwurf zu findende Begründung wurde bei der Anhörung als ausreichend bewertet. Unterschiedliche Auffassungen gab es jedoch hinsichtlich des Vorhabens, der Mittelerhöhung rückwirkend zum Jahr 2018 Geltung zu verschaffen.

Nach Einschätzung von Prof. Dr. Pia Annika Lange von der Universität Bremen ist der Gesetzgeber mit seinem Entwurf den Begründungsanforderungen, die das BVerfG herausgearbeitet habe, „vollumfänglich nachgekommen“. Es würden sowohl die Anhebung der rechtfertigenden einschneidenden Veränderungen in der Gestalt der Digitalisierung sowie der verstärkte Einsatz innerparteilicher Partizipationsinstrumente umfassend begründet. Zudem werde daraus nachvollziehbar der unerlässliche Finanzbedarf der Parteien abgeleitet.

Auch Prof. Dr. Karsten Schneider von der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz sieht durch die „überaus sorgfältigen Darlegungen“ in der Begründung des Entwurfes sämtliche Anforderungen, die sich aus der Rechtsprechung des BVerfG ergeben, erfüllt. Die „rückwirkende Reparatur der Rechtslage“ nach dem Urteil vom 24. Januar 2023 ist aus seiner Sicht „verfassungsrechtlich vorzugswürdig“.

„Eine unliebsame Entscheidung“ 

Eine rückwirkende Erhöhung der absoluten Obergrenze begegnet nach Auffassung von Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz von der Julius-Maximilians-Universität Würzburg „keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken“. Vielmehr werde damit ein „von Anfang an rechtmäßiger Zustand“ hergestellt. Es handle sich also um den Gedanken der Heilung, der aus dem Verwaltungsverfahrensrecht bekannt sei, sagte Schwarz.

Es sei verfassungsrechtlich völlig unbedenklich, wenn der Gesetzgeber bei der Frage der Obergrenze den begangenen formalen Fehler beseitige, sagte Prof. Dr. Joachim Wieland von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer. Eine rückwirkende Reparatur sei daher angemessen, befand auch er.

Dr. Ulrich Vosgerau sah das anders. Der Gesetzgeber wolle mit dem Entwurf eine „unliebsame Entscheidung“ des BVerfG rückwirkend korrigieren, sagte er. Das biete eine Parallele zu dem Versuch, für das Haushaltsjahr 2023 rückwirkend einen Haushaltsnotstand festzustellen, um die Entscheidung des BVerfG vom 15. November „aus der Welt schaffen zu können“. Vosgerau erkannte darin ein „Gewaltenteilungsproblem“.

„Aus der Legitimitätsperspektive“ 

Prof. Dr. Michael Koß von der Leuphana Universität Lüneburg bezeichnete die rückwirkende Erhöhung „aus der Legitimitätsperspektive als schwierig bis sehr schwierig“. Den gescheiterten Versuch von 2018 heilen zu wollen, „in dem man den Parteien 100 Millionen rückwirkend hinterherwirft“, sei unangemessen. Das gelte insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Sparzwänge.

Prof. Dr. Foroud Shirvani von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn sieht in dem Gesetzentwurf eine „grundsätzlich sinnvolle Ergänzung des Parteienfinanzierungsrechts“. Um verfassungsrechtliche Risiken zu verringern seien jedoch Überarbeitungen und Klarstellungen angeraten, befand er. Das gelte etwa für die Frage, wie durch den Gesetzgeber die Erhöhung des Anpassungsvolumens ermittelt wurde.

Demokratische Willensbildung in einer Partei

Prof. Dr. Sophie Schönberger von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf bewertete die verfassungsrechtlichen Anforderungen „grundsätzlich als gewahrt“. Irritierend sei aber, dass die Regelung für Festsetzungen ab dem Anspruchsjahr 2018 gelten solle. Die rückwirkende Gesetzesänderung laufe ins Leere, da es für die Beurteilung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts grundsätzlich auf den Erlasszeitpunkt ankomme, befand sie.

Wenn laut Gesetzentwurf die Einberufung digitaler Parteitage nur durch den Vorstand, nicht aber durch Voten von Untergliederungen erfolgen kann, werde damit zu stark in die innerparteilichen Willensbildungsprozesse eingegriffen, sagte Prof. Dr. Isabelle Borucki von der Philipps-Universität Marburg. Eine derartige direktive Steuerung stehe der Demokratisierung und breiten Anbindung einer Partei und ihrer Untergliederungen entgegen und schränke die demokratische Willensbildung in der Partei ein. (hau/27.11.2023)

Dokumente

  • 20/9147 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes
    PDF | 380 KB — Status: 07.11.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 61. Sitzung am Montag, dem 27. November 2023, 11.00 Uhr - Öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Protokoll - 61. Sitzung - 27. November 2023, 11.00 Uhr - Parteienrecht

Sachverständigenliste

  • Aktuelle Liste der Sachverständigen mit Stand 22. November 2023 - Öffentliche Anhörung am Montag, dem 27. November 2023, 11.00 Uhr - Parteiengesetz

Stellungnahmen

  • 20(4)340 A - Stellungnahme Prof. Dr. Sophie Schönberger, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf - Parteiengesetz - BT-Drucksache 20/9147
  • 20(4)340 B - Stellungnahme Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz, Julius-Maximilians-Universität Würzburg - Parteiengesetz - BT-Drucksache 20/9147
  • 20(4)340 C - Stellungnahme Prof. Dr. Michael Koß, Leuphana Universität Lüneburg - Parteiengesetz - BT-Drucksache 20/9147
  • 20(4)340 D - Stellungnahme Prof. Dr. Karsten Schneider, Johannes Gutenberg-Universität Mainz - Parteiengesetz - BT-Drucksache 20/9147
  • 20(4)340 E - Stellungnahme Prof. Dr. Joachim Wieland, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer - Parteiengesetz - BT-Drucksache 20/9147
  • 20(4)340 F - Stellungnahme Prof. Dr. Foroud Shirvani, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn - Parteiengesetz - BT-Drucksache 20/9147
  • 20(4)340 G - Stellungnahme Prof. Dr. Isabelle Borucki, Philipps-Universität Marburg- Parteiengesetz - BT-Drucksache 20/9147
  • 20(4)340 H - Stellungnahme Prof. Dr. Pia Annika Lange, Universität Bremen - Parteiengesetz - BT-Drucksache 20/9147
  • 20(4)340 I - Stellungnahme Priv.-Doz. Dr. Ulrich Vosgerau, Berlin - Parteiengesetz - BT-Drucksache 20/9147
  • 20(4)344 - Stellungnahme Transparency International Deutschland e. V. - Parteiengesetz - BT-Drucksache 20/9147

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Inneres und Heimat

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Inneres

Anhebung der Ober­gren­ze für Parteienfi­nan­zierung beschlossen

Der Bundestag hat am Freitag, 14. Dezember 2023, das Parteiengesetz geändert. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/9147) wurde namentlich mit 541 Stimmen gegen 69 Stimmen bei zwei Enthaltungen angenommen. Das Gesetz, das unter anderem eine Anhebung der absoluten Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung vorsieht, war im Ausschuss für Inneres und Heimat zuvor noch stellenweise geändert worden. Dazu lag den Abgeordneten eine Beschlussempfehlung (20/9774) und vom Haushaltsausschuss ein Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (20/9778) vor.

Gesetzentwurf von Koalition und Union

Dem Gesetzentwurf zufolge soll die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung von 141,9 Millionen Euro für das Jahr 2011 auf knapp 184,8 Millionen Euro für die für das Jahr 2018 vorzunehmende Festsetzung angehoben werden. „Zuzüglich des jährlichen Inflationsausgleiches entsprechend des vom Statistischen Bundesamt dargelegten Berichts beträgt die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung für das Jahr 2023 derzeit rund 187,6 Millionen Euro“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs weiter. 

Damit soll die staatliche Parteienfinanzierung den vier Fraktionen zufolge „an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden, unter denen Parteien heute bei der Erfüllung ihres verfassungsmäßigen Auftrags agieren“. Die Anhebung sei mit Blick auf die erweiterten Anforderungen an die politische Arbeit und die gestiegenen Partizipationsansprüche innerhalb der Parteien geboten. Konkret ergebe sich ein finanzieller Mehrbedarf gegenüber der bisherigen Obergrenze „insbesondere aus den Kosten für Internetauftritte, Maßnahmen zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit, aus Kosten für Social Media und andere neue Kommunikationskanäle sowie aus den Aufwendungen für Mitgliederbefragungen, die als Instrument innerparteilicher Willensbildung eine zunehmende Rolle spielen“. In diesem Zusammenhang seien in erheblichem Umfang Investitionen nachzuholen.

Rechenschaft über Einnahmen aus Sponsoring

Zugleich sieht das Gesetz eine Verpflichtung der Parteien vor, Einnahmen aus Sponsoring künftig ab einer Bagatellgrenze in einem gesonderten Sponsoring-Bericht im Rechenschaftsbericht aufzuführen. Um mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung herzustellen, soll zudem der Schwellenwert von Spenden, die der Bundestagspräsidentin unverzüglich mitzuteilen und von dieser zeitnah zu veröffentlichen sind, von 50.000 Euro auf 35.000 Euro gesenkt werden. 

Für sogenannte „Parallelaktionen“ enthält die Vorlage eine „sanktionsbewehrte Verpflichtung des eigenmächtig werbenden Dritten, der unmittelbar für eine Partei wirbt, diese Werbung der Partei anzuzeigen“. Will eine Partei eine solche Werbemaßnahme nicht als Spende annehmen, habe sie grundsätzlich von dem Werbenden Unterlassung zu verlangen. „Wehrt die Partei sich nicht im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren gegen die Werbemaßnahme, ist diese als Spende angenommen und nach den Regeln des Parteiengesetzes zu behandeln“, führen die vier Fraktionen dazu des Weiteren aus. 

Digitale Parteitage und Hauptversammlungen

Darüber werden mit dem Gesetz nach „positiven Erfahrungen mit digitalen Beteiligungsformaten während der Covid-19-Pandemie“ digitale Parteitage und Hauptversammlungen sowie die digitale Ausübung von Mitgliederrechten nun auch dauerhaft möglich gemacht. 

Mit den Stimmen aller Fraktionen nahm der Ausschuss einen Änderungsantrag von SPD, CDU/CSU, Grünen und FDP an. Er soll unter anderem sicherstellen, dass Personen, die eine Werbemaßnahme zugunsten einer Partei beabsichtigen, „auch deren Finanzierung offenlegen müssen, um unzulässige Strohmann-, Auslands- oder Einflussspenden zu erkennen“. (sto/hau/15.12.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

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Dietmar Nietan

Dietmar Nietan

© photothek

Nietan, Dietmar

SPD

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Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

CDU/CSU

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Irene Mihalic

Irene Mihalic

© Irene Mihalic/ Annette Koroll

Mihalic, Dr. Irene

Bündnis 90/Die Grünen

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Fabian Jacobi

Fabian Jacobi

© Fabian Jacobi

Jacobi, Fabian

AfD

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Stephan Thomae

Stephan Thomae

© Stephan Thomae/ Sonja Thürwächter

Thomae, Stephan

FDP

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Sebastian Brehm

Sebastian Brehm

© Sebastian Brehm/ Lutz Wolf

Brehm, Sebastian

CDU/CSU

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Dunja Kreiser

Dunja Kreiser

© Dunja Kreiser/Photothek Media

Kreiser, Dunja

SPD

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Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

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Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

AfD

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Konstantin von Notz

Konstantin von Notz

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Notz, Dr. Konstantin von

Bündnis 90/Die Grünen

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Clara Bünger

Clara Bünger

© Clara Bünger/Ben Gross

Bünger, Clara

fraktionslos

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Dirk Wiese

Dirk Wiese

© Dirk Wiese/ Marco Urban

Wiese, Dirk

SPD

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Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

()

Dokumente

  • 20/9147 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes
    PDF | 380 KB — Status: 07.11.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/9774 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/9147 - Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes
    PDF | 216 KB — Status: 13.12.2023
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  • 20/9778 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/9147, 20/9774 - Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes
    PDF | 161 KB — Status: 13.12.2023
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 20/9147 (Beschlussempfehlung 20/9774: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen)
  • 13:19:52: Beginn der Abstimmung
  • 13:40:04: Ende der Abstimmung
  • Gesamt: 612 Ja: 541 Nein: 69 Enthaltungen: 2
  • Gesetzentwurf 20/9147 in Ausschussfassung angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw45-de-parteiengesetz-975816

Stand: 29.08.2025