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Familie

Entwurf zur Einführung der Kindergrundsiche­rung erstmals beraten

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Donnerstag, 9. November 2023, erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Kindergrundsicherung (20/9092) debattiert. Die Bundesregierung will damit Millionen Kinder aus der Armut holen. Im Anschluss der Beratung wurde der Gesetzentwurf in den federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen. Mit dem Gesetz sollen die bisherigen finanziellen Leistungen Kindergeld, Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag und die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets für Kinder zusammengeführt werden. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

„Armut und ein Armutsrisiko beeinflussen den Bildungserfolg, die Gesundheit sowie die Entwicklung von Kindern nachteilig und erschweren gesellschaftliche Teilhabe. Es besteht ein gesellschaftlicher Konsens darüber, dass Kinderarmut bekämpft werden muss, damit Kinder die gleichen Chancen, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft haben,“ heißt es im Entwurf zur Begründung. 

Mit der Einführung der Kindergrundsicherung sollen laut Regierung bessere Chancen für Kinder und Jugendliche geschaffen und mehr Familien mit Unterstützungsbedarf erreicht werden. Dies soll vor allem durch verbesserte Zugänge zu den existenzsichernden Leistungen für Familien und zu Information und Beratung erreicht werden. Die Kindergrundsicherung soll einfach und digital beantragbar sein. Auch sollen automatisierte Datenabrufe genutzt werden. So will die Bundesregierung bis zu 5,6 Millionen Kinder erreichen, davon fast zwei Millionen Kinder, die derzeit Bürgergeld beziehen.

Kindergrundsicherung soll aus drei Teilen bestehen

Konkret sollen diese Ziele erreicht werden, indem die bisherigen finanziellen Leistungen Kindergeld, Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag und die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes für Kinder zusammengeführt werden. Die Kindergrundsicherung soll aus drei Teilen bestehen: dem einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag für alle Kinder und Jugendlichen (entspricht dem heutigen Kindergeld), dem einkommensabhängigen und altersgestaffelten Kinderzusatzbetrag sowie den Leistungen für Bildung und Teilhabe. Der Kinderzusatzbetrag unterscheidet sich insbesondere dadurch vom bisherigen Kinderzuschlag, dass sich der monatliche Höchstbetrag des Kinderzusatzbetrages nicht am steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum des Kindes orientiert. Vielmehr werden für die Berechnung des monatlichen Höchstbetrages des Kinderzusatzbetrages die alterstgestaffelten Regelbedarfe nach dem SGB XII (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch) sowie die auf Grundlage des Existenzminimumberichts auf das Kind entfallenden Bedarfe für Unterkunft und Heizung zu Grunde gelegt.

Zudem liegt der Anspruch auf den Kinderzusatzbetrag beim Kind selbst und setzt den Wohnsitz in Deutschland voraus. Außerdem sollen Kinder in Familien mit geringem oder keinem Einkommen dadurch besser erreicht werden, dass die Mindesteinkommensgrenze sowie die Überwindung der Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch), die bisher Voraussetzungen für den Erhalt des Kinderzuschlages waren, beim Kinderzusatzbetrag nicht vorgesehen werden. „Das heißt, den Kinderzusatzbetrag bekommen Familien, deren Einkommen nicht zur Deckung des Existenzminimums ihrer Kinder reicht“, schreibt die Bundesregierung. Zusätzlich zum Kinderzusatzbetrag soll das Schulbedarfspaket, das Bestandteil der Leistungen für Bildung und Teilhabe ist und derzeit 174 Euro jährlich beträgt, automatisch mit dem Antrag auf Kinderzusatzbetrag beantragt und ausgezahlt werden können. 

Situation von Alleinerziehenden

Dadurch, dass Unterhaltsleistungen und Unterhaltsvorschuss an das Kind bei der Bemessung des Kinderzusatzbetrages (wie im derzeitigen Kinderzuschlag) grundsätzlich zu 45 Prozent berücksichtigt werden, soll sich die Situation von Alleinerziehenden, die Bürgergeld erhalten, und Alleinerziehenden mit noch nicht eingeschulten Kindern besonders verbessern.

Zum Ziel, die familienpolitischen Leistungen neu aufzustellen, gehört demnach auch, das Existenzminimum von Kindern neu zu definieren, indem die über 20 Jahre alten Verteilschlüssel erneuert werden und gleichzeitig der Sofortzuschlag entfallen kann. (che/ste/09.11.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

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Lisa Paus

Lisa Paus

© Lisa Paus/ Chaperon

Paus, Lisa

Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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Silvia Breher

Silvia Breher

© Silvia Breher/ Anne Hufnagl

Breher, Silvia

CDU/CSU

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Sönke Rix

Sönke Rix

© Sönke Rix/Photothek

Rix, Sönke

SPD

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Martin Reichardt

Martin Reichardt

© Martin Reichardt/Daniel Schneider

Reichardt, Martin

AfD

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Martin Gassner-Herz

Martin Gassner-Herz

© Martin Gassner-Herz/Jolin Held

Gassner-Herz, Martin

FDP

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Heidi Reichinnek

Heidi Reichinnek

© Heidi Reichinnek / Olaf Krostitz

Reichinnek, Heidi

Die Linke

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Stephanie Aeffner

Stephanie Aeffner

© Stephanie Aeffner/Sabine Arndt

Aeffner, Stephanie

Bündnis 90/Die Grünen

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Silvia Breher

Silvia Breher

© Silvia Breher/ Anne Hufnagl

Breher, Silvia

CDU/CSU

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Stephanie Aeffner

Stephanie Aeffner

© Stephanie Aeffner/Sabine Arndt

Aeffner, Stephanie

Bündnis 90/Die Grünen

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Kai Whittaker

Kai Whittaker

© Kai Whittaker/ Steven Vangermain

Whittaker, Kai

CDU/CSU

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Sarah Lahrkamp

Sarah Lahrkamp

© Sarah Lahrkamp/Sandra Höfting

Lahrkamp, Sarah

SPD

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Dorothee Bär

Dorothee Bär

© CSU Landesleitung / Christian Kaufmann

Bär, Dorothee

CDU/CSU

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Annika Klose

Annika Klose

© Annika Klose/ Anna Voelske

Klose, Annika

SPD

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Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/9092 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
    PDF | 1 MB — Status: 06.11.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 20/9092 beschlossen
  • Bekanntgabe Ergebnis der namentlichen Abstimmung

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Familie

Sachverständige üben deutliche Kritik an der Kindergrundsicherung

Zeit: Montag, 13. November 2023, 11.30 bis 13.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 200

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Kindergrundsicherung (20/9092) stößt bei Experten auf deutliche Kritik. In einer Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag, 13. November 2023, begrüßten die geladenen Sachverständigen zwar einhellig die Grundidee, familienpolitische Leistungen zusammenzuführen und dadurch leichter zugänglich zu machen. An der Art und Weise, wie dies geschehen soll, gab es jedoch durchweg erhebliche Zweifel.

Die Vorlage der Regierung würde nicht dazu führen, Mehrfachzuständigkeiten zu beseitigen, Familien würden nicht Leistungen aus einer Hand bekommen, wie es eigentlich das Ziel des Gesetzes sei, lauteten die Einwände. Insofern drehte sich ein erheblicher Teil der Diskussion um die Ausgestaltung des neuen „Familienservices“, dessen Aufbau nach Ansicht der Experten die Verwaltungskosten in die Höhe treiben und das System unnötig verkomplizieren würde.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ziel der Kindergrundsicherung ist es, Millionen Kinder aus der Armut zu holen, indem die bisherigen Leistungen Kindergeld, Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag und die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zusammengeführt und im Wesentlichen von einem neu zu schaffenden „Familienservice“ bei der Bundesagentur für Arbeit (in Anlehnung an die bisherigen Familienkassen) bearbeitet werden.

Die Kindergrundsicherung soll aus drei Teilen bestehen: dem einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag für alle Kinder und Jugendlichen (entspricht dem Kindergeld), dem einkommensabhängigen und altersgestaffelten Kinderzusatzbetrag sowie den Leistungen für Bildung und Teilhabe. Dadurch, dass Unterhaltsleistungen und Unterhaltsvorschuss bei der Bemessung des Kinderzusatzbetrages grundsätzlich nur zu 45 Prozent berücksichtigt werden, soll sich die Situation von Alleinerziehenden, die Bürgergeld erhalten, und Alleinerziehenden mit noch nicht eingeschulten Kindern besonders verbessern.

Arbeitsagentur: Wir brauchen mehr Zeit

Für die Bundesagentur für Arbeit (BA) betonte Vanessa Ahuja, dass die BA geübt darin sei, komplexe Gesetze umzusetzen. „Aber wir brauchen mehr Zeit“. Es müsse die IT angepasst, Personal akquiriert und qualifiziert und ein Schnittstellenmanagement aufgebaut werden, um Familien unnötige Wege zu ersparen. „Das ist für die BA zum 1. Januar 2025 nicht realisierbar“, sagte sie.

Einige andere Sachverständige mahnten, die vorhandenen Unterstützungsstrukturen nicht zu zerschlagen, die sich in den rund 1.000 Jobcentern für Familien im Bürgergeld-Bezug etabliert haben. 100 Familienservice-Stellen könnten diese nicht ersetzen, sagte zum Beispiel Diana Stolz, Vorsitzende der Betriebskommission des Kommunalen Jobcenters Neue Wege Kreis Bergstraße. „Kinderarmut ergibt sich aus Elternarmut, deshalb muss man die ganze Familie in den Blick nehmen“ und könne nicht die Kinder vom Familienservice und die Eltern durch das Jobcenter betreuen. 

Marc Elxnat, Vertreter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, stellte fest, der anfänglichen Euphorie über das Projekt Kindergrundsicherung sei nun Ernüchterung gewichen. „Es werden unnötige Parallelstrukturen geschaffen“, so Elxnat. Ähnlich äußerten sich die anderen Vertreter der kommunalen Spitzenverbände.

VdK: Bündelung von Leistungen ist wichtiges Ziel

Kritik gab es mehrfach auch daran, dass der Gesetzentwurf bisher keine Anhebung des soziokulturellen Existenzminimums für Kinder vorsieht. Dies bezeichneten vor allem die Vertreter von Wohlfahrtsverbänden als enttäuschend. Andreas Aust vom Paritätischen Gesamtverband betonte, eine Kindergrundsicherung müsse deutlich mehr sein als eine Verwaltungsreform. „Um Armut zu bekämpfen, brauchen Familien schlicht und einfach mehr Geld.“ Für einen Großteil der armen Kinder würden sich die Leistungen aber nicht ändern, sagte er.

Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverband VdK Deutschland, bekräftigte, dass die Bündelung von Leistungen ein ganz wichtiges Ziel der Kindergrundsicherung sei, denn das jetzige System funktioniere nicht so, wie es Kinder und Jugendliche eigentlich bräuchten. Sie appellierte an die Abgeordneten, in den Beratungen dafür zu sorgen, dass die Ungleichbehandlung von Familien mit viel Geld und jenen mit wenig Geld abgeschafft wird.

Bernd Siggelkow, Vorstand der Kinderstiftung „Arche“, verwies darauf, dass es armen Kindern nicht nur an Geld mangele, sondern auch an Ressourcen, auf die sie zurückgreifen können, unter anderem auf ein ganz anders aufgestelltes Bildungssystem. Auch müsse sichergestellt werden, dass die Leistungen bei den Kindern direkt ankommen, lautete sein Appell an die Abgeordneten. (che/13.11.2023)


Dokumente

  • 20/9092 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
    PDF | 1 MB — Status: 06.11.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 50. Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag, den 13. November 2023, 11:30 Uhr - öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll
  • Anlagenkonvolut

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste (Stand: 07.11.2023)

Stellungnahmen

  • 20(13)80a angeforderte Stellungnahme - Deutscher Landkreistag, Dr. Irene Vorholz Deutscher Städte- und Gemeindebund, Marc Elxnat
  • 20(13)80b angeforderte Stellungnahme - Sozialverband VdK Deutschland e. V., Verena Bentele
  • 20(13)80c angeforderte Stellungnahme - Deutscher Städtetag, Stefan Hahn
  • 20(13)80d angeforderte Stellungnahme - AWO Bundesverband e. V., Alexander Nöhring
  • 20(13)80e angeforderte Stellungnahme - Bundesagentur für Arbeit, Vanessa Ahuja
  • 20(13)80f angeforderte Stellungnahme - Der Paritätische Gesamtverband, Dr. Andreas Aust
  • 20(13)80g angeforderte Stellungnahme - Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V., Miriam Hoheisel
  • 20(13)80h angeforderte Stellungnahme - Prof. Dr. Ronnie Schöb
  • 20(13)80i angeforderte Stellungnahme - Familienbund der Katholiken (Bundesverband) e. V., Matthias Dantlgraber
  • 20(13)80j angeforderte Stellungnahme - Betriebskommission des Kommunalen Jobcenters Neue Wege Kreis Bergstraße, Diana Stolz
  • 20(13)80k angeforderte Stellungnahme - Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, Hans-Böckler-Stiftung, Universität Paderborn
  • 20(13)79a unangeforderte Stellungnahme - Save the Children Deutschland e. V
  • 20(13)79b unangeforderte Stellungnahme - Arbeitskreis Armutsforschung
  • 20(13)79c unangeforderte Stellungnahme - Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB)
  • 20(13)79d unangeforderte Stellungnahme - Sozialverband Deutschland e. V. (SoVD)
  • 20(13)79e unangeforderte Stellungnahme - Der Kinderschutzbund Bundesverband e. V.
  • 20(13)79f unangeforderte Stellungnahme - Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
  • 20(13)79g unangeforderte Stellungnahme - Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Bundesvorstand
  • 20(13)79h unangeforderte Stellungnahme - Netzwerk Grundeinkommen, Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland, Attac-Arbeitsgruppe Genug
  • 20(13)79i unangeforderte Stellungnahme - Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS
  • 20(13)79j unangeforderte Stellungnahme - Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V.
  • 20(13)79k unangeforderte Stellungnahme - Zukunftsforum Familie e. V.
  • 20(13)79l unangeforderte Stellungnahme - evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf)

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Gesetzentwurf der Bundesregierung

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw45-de-kindergrundsicherung-975454

Stand: 30.08.2025