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Forschung

Mehr Flexibilität für gemeinnützige Forschungs­einrichtungen

Der Bundestag hat am Mittwoch, 27. September 2023, erstmals einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Flexibilisierung des Besserstellungsverbotes für gemeinnützige Forschungseinrichtungen ermöglichen“ (20/7589) beraten. Der Antrag wurde im Anschluss an die Aussprache zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen.

Antrag der CDU/CSU

Die CDU/CSU-Fraktion fordert in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, die nicht vom Bund geförderten gemeinnützigen Forschungseinrichtungen vom sogenannten Besserstellungsverbot freizustellen. Das Besserstellungsverbot besagt, dass ein Zuwendungsempfänger, der seine Ausgaben überwiegend Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln bestreitet, seine Beschäftigten nicht besserstellen darf als vergleichbare Bundesbedienstete.

Dafür müsse die Bundesregierung das Wissenschaftsfreiheitsgesetz so erweitern, dass gemeinnützige Forschungseinrichtungen, die vom Bund nicht institutionell gefördert werden, zukünftig mit einbezogen werden. So könne die „massive Benachteiligung“ der gemeinnützigen Forschungseinrichtungen im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte unterbunden werden.

Im Wissenschaftsfreiheitsgesetz wurde eine Ausnahme vom Besserstellungsverbot geschaffen, um wissenschaftliche Spitzenkräfte mit marktgerechten Gehältern beschäftigen zu können. Bisher umfasst das Gesetz jedoch nicht die gemeinnützigen Forschungseinrichtungen, die nicht institutionell vom Bund gefördert werden, heißt es in dem Antrag. (vom/cha/27.09.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

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Stephan Albani

Stephan Albani

© Deutschen Bundestag/ Stella von Saldern

Albani, Stephan

CDU/CSU

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Ye-One Rhie

Ye-One Rhie

© @Photothek

Rhie, Ye-One

SPD

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Michael Kaufmann

Michael Kaufmann

© Michael Kaufmann/Hagen Schnauss

Kaufmann, Prof. Dr. Michael

AfD

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Anna Christmann

Anna Christmann

© DBT/Inga Haar

Christmann, Dr. Anna

Bündnis 90/Die Grünen

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Petra Sitte

Petra Sitte

© Petra Sitte/Nancy Glor

Sitte, Dr. Petra

Die Linke

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Gerald Ullrich

Gerald Ullrich

© Gerald Ullrich/ Oliwia Wadhwa

Ullrich, Gerald

FDP

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Daniela Ludwig

Daniela Ludwig

© Daniela Ludwig/ Anne Hufnagl

Ludwig, Daniela

CDU/CSU

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Holger Becker

Holger Becker

© Holger Becker/ Kristin Döpel-Rabe/Fotostudio Ebenbild

Becker, Dr. Holger

SPD

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Lars Rohwer

Lars Rohwer

© Lars Rohwer/ BLEND3/Frank Grätz

Rohwer, Lars

CDU/CSU

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Stephan Seiter

Stephan Seiter

© DBT/ Inga Haar

Seiter, Prof. Dr. Stephan

FDP

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Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/7589 - Antrag: Flexibilisierung des Besserstellungsverbotes für gemeinnützige Forschungseinrichtungen ermöglichen
    PDF | 146 KB — Status: 04.07.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 20/7589 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Forschung

Gleichstellung für gemeinnützige Forschungsinstitute

Zeit: Mittwoch, 18. Oktober 2023, 9.30 bis 10.55 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal Sitzungssaal 4.300

Vertreter gemeinnütziger Forschungseinrichtungen verlangen mehr Freiheit bei der Anwerbung von Spitzenkräften und qualifiziertem Verwaltungspersonal. Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am Mittwoch, 18. Oktober 2023, kritisierten sie Nachteile gegenüber von Bund und Ländern geförderten außeruniversitären Forschungsinstituten. Sie setzten sich für mehr Freiheit und Flexibilität ihrer Einrichtungen ein, damit sie den Wettbewerb um die „klügsten Köpfe“ nicht verlieren. 

Bisher sind Einrichtungen, die sich überwiegend durch Zuwendungen der öffentlichen Hand finanzieren, an das sogenannte Besserstellungsverbot gebunden. Es besagt, dass ihre Angestellten nicht mehr verdienen dürfen als vergleichbare Bundesbedienstete, in der Regel eine Bezahlung nach Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TVÖD). Das Besserstellungsverbot gilt für Empfänger institutioneller Förderung grundsätzlich, bei Projektförderungen nur, wenn sich die Gesamtausgaben überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzieren. Auch die CDU/CSU fordert in einem Antrag (20/7589), die nicht vom Bund geförderten gemeinnützigen Einrichtungen vom Besserstellungsverbot auszunehmen. Ihnen soll es grundsätzlich freigestellt werden, „finanzielle Mehrbedarfe bei Personalkosten selbst zu tragen“. Dafür müsse die Bundesregierung allerdings das Wissenschaftsfreiheitsgesetz (WissFrG) erweitern.

Veränderung der Verwaltungsvorschriften

Der Vorstandsvorsitzende der nordrhein-westfälischen Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft (JRF), Dieter Bathen, machte deutlich, dass es nicht „um mehr Geld vom Bund geht“, sondern um die Möglichkeit, Leitungspersonal genauso vergüten zu können, wie andere Wissenschaftsorganisationen auch. „Warum“, fragt Bathen, „soll unser Spitzenpersonal schlechter bezahlt werden?“ Dem Argument, dass ohne das Besserstellungsverbot Bund und Länder an Kontrolle verlören, hielt der Wissenschaftler entgegen, dass in den Aufsichtsratsgremien doch Vertreter von Bund und Ländern säßen. Eindringlich plädierte Bathen dafür, dass die betroffenen Institute rasch eine „bürokratiearme Lösung“ benötigten, um größeren finanziellen Gestaltungsspielraum zu gewinnen. „Fairness und Gleichbehandlung“, unterstrich er, sollten „oberstes Gebot“ sein. Als Lösung schlug er die Eingliederung in das Wissenschaftsfreiheitsgesetz oder in eine Anpassung des Bundeshaushaltsgesetzes vor.

„So wie es ist, kann es nicht bleiben“, stellte auch Anke Fellmann, Geschäftsführerin der Innovationsallianz Baden-Württemberg, fest. „Was fehlt, um den gordischen Knoten zu lösen?“, fragte sie. Es bedürfe dringend einer verlässlichen Lösung für das Vergütungsproblem. Dazu gehöre auch mehr Rechtssicherheit sowie eine Gleichstellung mit den von Bund und Ländern finanzierten Instituten. Fellmann begrüßte die Bundesratsinitiative Baden-Württembergs, gemeinnützige Institute in das Wissenschaftsfreiheitsgesetz aufzunehmen. Alternativ forderte sie zumindest eine Veränderung der Verwaltungsvorschriften oder, wie schon Bathen, eine Anpassung des Haushaltsgesetzes. Wichtig sei besonders, dass es um gleiche Voraussetzungen mit den Wettbewerbern bei der Akquise des Spitzenpersonals gehe.

Abwanderung hochqualifizierter Beschäftigter

Jens Katzek vom Automotiven Cluster Ostdeutschland wies darauf hin, dass die aktuelle Handhabung des Besserstellungsverbotes dem Steuerzahler keinen Euro spare. Was die Lage so bitter mache, sei, dass der Bund damit aber wissenschaftliche Innovationen verzögere, die ihm selbst so wichtig seien – etwa bei der Förderung einer nachhaltigen Automobilindustrie. Ausnahmegenehmigungen gälten jeweils nur für ein beantragtes Projekt. Wenn dieses ausgelaufen sei, „sei eine Weiterbeschäftigung des Fachpersonals nicht erlaubt“. Es bedürfe dafür eines neuen Ausnahmeantrages. Eine mögliche Lösung wäre Abänderung im Haushaltsgesetz durch folgende Formulierung, „Über den TVÖD hinausgehende Zahlungen müssen aus Eigenmittel gedeckt werden“, wie Katzek ausführte. „Wir alle wissen, wie unverzichtbar anwendungsbezogene Forschung ist“, deshalb benötigten gemeinnützige Institute langfristige Rechtssicherheit.

„Wir sind nicht nur Transferinstitutionen für Forschungsergebnisse in Politik, Wirtschaft und Industrie. Wir konkurrieren auch mit dem Mittelstand um gute Fachkräfte“, sagte Mirjam Schwan vom Institut für Technologietransfer, Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes gGmbH. Dabei gehe es nicht nur um das Spitzenpersonal, sondern auch um qualifizierte Verwaltungskräfte, „die wir wegen des Besserstellungsverbotes nicht beschäftigen können“. Die Anbindung an den Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes behindere deren Anstellung. Daher brauche gemeinnützige Forschung mehr finanziellen Spielraum. 

Steffen Tobisch von der Zuse-Gemeinschaft (Deutsche Industrieforschungsgemeinschaft Konrad Zuse) klagte darüber, dass seit 18 Monaten mehr als 80 Ausnahmeanträge beim Bundesministerium für Bildung und Forschung vorlägen. Es gebe bisher keine Befassung, und kein Antrag sei abschließend beschieden worden. Dies führe bereits zur Abwanderung hochqualifizierter Beschäftigter. Es habe noch nicht einmal einen Inflationsausgleich gegeben. Tobisch unterstrich ebenfalls, dass eine Gleichstellung gemeinnütziger Forschungseinrichtungen dem Bund keine zusätzlichen Kosten verursache. Auch er schlug vor, entweder das Haushaltsgesetz zu novellieren oder aber die Institute in das Wissenschaftsfreiheitsgesetz aufzunehmen. Das Besserstellungsverbot sei mit Blick auf den Bürokratieaufwand „unerträglich“.

Antrag der CDU/CSU

Die CDU/CSU-Fraktion fordert in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, die nicht vom Bund geförderten gemeinnützigen Forschungseinrichtungen vom sogenannten Besserstellungsverbot freizustellen. Das Besserstellungsverbot besagt, dass ein Zuwendungsempfänger, der seine Ausgaben überwiegend Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln bestreitet, seine Beschäftigten nicht besserstellen darf als vergleichbare Bundesbedienstete.

Dafür müsse die Bundesregierung das Wissenschaftsfreiheitsgesetz so erweitern, dass gemeinnützige Forschungseinrichtungen, die vom Bund nicht institutionell gefördert werden, zukünftig mit einbezogen werden. So könne die „massive Benachteiligung“ der gemeinnützigen Forschungseinrichtungen im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte unterbunden werden.

Im Wissenschaftsfreiheitsgesetz wurde eine Ausnahme vom Besserstellungsverbot geschaffen, um wissenschaftliche Spitzenkräfte mit marktgerechten Gehältern beschäftigen zu können. Bisher umfasst das Gesetz jedoch nicht die gemeinnützigen Forschungseinrichtungen, die nicht institutionell vom Bund gefördert werden, heißt es in dem Antrag. (emu/cha/18.10.2023)

Dokumente

  • 20/7589 - Antrag: Flexibilisierung des Besserstellungsverbotes für gemeinnützige Forschungseinrichtungen ermöglichen
    PDF | 146 KB — Status: 04.07.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 56. Sitzung am Mittwoch, den 18. Oktober 2023, 9.30 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Wortprotokoll der 56. Sitzung
  • Anlagenkonvolut zum Wortprotokoll der 56. Sitzung

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Schriftliche Stellungnahme von Herrn Prof. Dr. Steffen Tobisch
  • Schriftliche Stellungnahme von Frau Mirjam Schwan
  • Schriftliche Stellungnahme von Herrn Prof. Dr. Dieter Bathen und Frau Anke Fellmann
  • Schriftliche Stellungnahme von Herrn Dr. Jens Katzek

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Forschung

Antrag zur Bezahlung wissenschaftlicher Spitzenkräfte abgelehnt

Die CDU/CSU wollte die „Flexibilisierung des Besserstellungsverbotes für gemeinnützige Forschungseinrichtungen ermöglichen“ (20/7589). Ein entsprechender Antrag erhielt am Donnerstag, 11. April 2024, jedoch keine Mehrheit im Parlament. Gemäß einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (20/10087) votierten die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Vorlage. Die AfD votierte für die Unionsinitiative.

Antrag der CDU/CSU-Fraktion

Der Unionsfraktion zufolge sollte das Wissenschaftsfreiheitsgesetz (WissFG) so erweitert werden, dass gemeinnützige Forschungseinrichtungen, die vom Bund nicht institutionell gefördert werden, zukünftig mit einbezogen werden. So könne die „massive Benachteiligung“ der gemeinnützigen Forschungseinrichtungen im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte unterbunden werden, hieß es.

Im WissFG wurde eine Ausnahme vom Besserstellungsverbot geschaffen, um wissenschaftliche Spitzenkräfte mit marktgerechten Gehältern beschäftigen zu können. Bisher umfasst das WissFG jedoch nicht die gemeinnützigen Forschungseinrichtungen, die nicht institutionell vom Bund gefördert werden. (cha/hau/ste/11.04.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

()
Stephan Seiter

Stephan Seiter

© DBT/ Inga Haar

Seiter, Prof. Dr. Stephan

FDP

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Stephan Albani

Stephan Albani

© Deutschen Bundestag/ Stella von Saldern

Albani, Stephan

CDU/CSU

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Michael Kaufmann

Michael Kaufmann

© Michael Kaufmann/Hagen Schnauss

Kaufmann, Prof. Dr. Michael

AfD

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Anna Christmann

Anna Christmann

© DBT/Inga Haar

Christmann, Dr. Anna

Bündnis 90/Die Grünen

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Nadine Schön

Nadine Schön

© Nadine Schön/Tobias Koch

Schön, Nadine

CDU/CSU

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Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 20/7589 - Antrag: Flexibilisierung des Besserstellungsverbotes für gemeinnützige Forschungseinrichtungen ermöglichen
    PDF | 146 KB — Status: 04.07.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/10087 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/7589 - Flexibilisierung des Besserstellungsverbotes für gemeinnützige Forschungseinrichtungen ermöglichen
    PDF | 189 KB — Status: 30.01.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Rhie, Ye-One (SPD) Esdar, Dr. Wiebke (SPD)
  • Beschlussempfehlung 20/10087 (Antrag 20/7589 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

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Stand: 31.08.2025