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Finanzen

Abgesetzt: Forderung nach Erbschaftsteuer wird beraten

Ein Kugelschreiber liegt auf dem Wort Erbschaftsteuer einer Steuererklärung.

Die Erbschaftsteuer ist Thema einer Debatte im Parlament. (© picture alliance / imageBroker | Schoening Berlin)

Die Fraktion Die Linke hatte einen Antrag mit dem Titel „Erbschaftsteuer – Privilegien bei Milliardenerbschaften streichen“ angekündigt, der am Freitag, 22. April 2023, auf im Bundestag beraten werden sollte. Die gut 40-minütige Debatte, bei der auch ein Antrag der AfD, der die Abschaffung der Erbschaftssteuer fordert (20/6388), überwiesen werden sollte, wurde jedoch abgesetzt.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert eine Abschaffung der Erbschaft- und der Schenkungsteuer. In ihrem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Die AfD-Fraktion begründet ihren Vorstoß damit, dass es sich bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer um Substanzsteuern handle. Solche Substanzsteuern seien ungerecht, weil sie nicht die Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen berücksichtigen, sondern ausschließlich ein bestimmtes Vermögen besteuern würden.

Bisher sei das Aufkommen aus der Erbschaft- und Schenkungssteuer für die Länder mit 11,1 Milliarden Euro für das Jahr 2021 vernachlässigbar gewesen. Allerdings werde das Aufkommen aus diesen Steuern in Folge höherer Bewertungen von Immobilien durch das Jahressteuergesetz 2022 massiv steigen. Angesichts der stark gestiegenen Immobilienpreise werde es zu signifikanten Erhöhungen der Erbschaftssteuer kommen. In Einzelfällen seien Steigerungen bis zum 21-fachen der heute zu zahlenden Erbschaft- und Schenkungssteuer zu erwarten. (hau/hle/18.04.2023)

Dokumente

  • 20/6388 - Antrag: Erbschaft- und Schenkungsteuer abschaffen
    PDF | 196 KB — Status: 13.04.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Finanzen

Bundestag debattiert über unterschiedliche Anträge zur Erbschaftsteuer

Über zwei völlig gegensätzliche Anträge zur Erbschaftsteuer hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag, 22. Juni 2023, beraten. Während die Linksfraktion in einem Antrag (20/7295) eine Streichung aller Vergünstigungen für große Unternehmenserbschaften verlangt, damit Milliardäre höher belastet werden, fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (20/6388) die vollständige Streichung der Erbschaftsteuer. Beide Anträge wurden zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.

Linke will „Schlupflöcher“ für Reiche schließen

In der Debatte erklärte Christian Görke (Die Linke), jedes Jahr würden Vermögen von rund 400 Milliarden Euro vererbt. Viele Erbschaften würden steuerfrei eingestrichen. Gerecht wäre es jedoch, wenn die, die viel erben, auch viel Steuern zahlen würden.

Es sei jedoch genau andersherum: „Je fetter das Erbe, desto mickriger der Steuersatz“, kritisierte Görke. Wären die Schlupflöcher geschlossen worden, hätte dies staatliche Mehreinnahmen von 70 Milliarden Euro bedeutet. Durch die von Reichen genutzten Schlupflöcher sei die Erbschaftsteuer zu einer „Dummensteuer“ geworden. Die Privilegien für Reiche müssten gestrichen werden.

SPD: Es geht auch darum, Arbeitsplätze zu erhalten

Tim Klüssendorf (SPD) erkannte positive Aspekte in dem Antrag der Linksfraktion, wandte sich aber dagegen, alle Ausnahmen zu streichen. Es gehe auch darum, Arbeitsplätze zu erhalten. Der kleine Handwerksbetrieb müsse anders behandelt werden als ein Großkonzern.

Aber ebenso wie Görke kritisierte Klüssendorf, dass Stiftungen zur Steuervermeidung gegründet würden und minderjährige Kinder als Erben von Millionenvermögen eingesetzt würden, weil sie ohne eigenes Vermögen von der Erbschaftsteuer befreit seien. 

Union fordert steuerliche Entlastungen

Christian Freiherr von Stetten (CDU/CSU) warf der SPD-Fraktion vor, dem Antrag der Linken eigentlich zustimmen zu wollen, was auf Kosten von Arbeitsplätzen gehen würde. Es sei daher gut, dass es keine rot-rote Mehrheit im Bundestag gebe.

Von Stetten warf der Linksfraktion vor, eine Neiddebatte gegen Milliardäre anzetteln zu wollen. Statt Familienunternehmen weiter zu belasten, seien zum Erhalt von Arbeitsplätzen steuerliche Entlastungen erforderlich.

Grüne warnen vor Auseinanderdriften der Gesellschaft

Katharina Beck (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, das die vermögendsten ein Prozent der Bevölkerung mehr Vermögen hätten als 90 Prozent der Menschen zusammen. Eine zu hohe ungleiche Vermögensverteilung führe zu einem Auseinanderdriften der Gesellschaft.

In kaum einem anderen EU-Land seien die Vermögen jedoch so ungleich verteilt wie in Deutschland. Durch extreme Steuerausnahmen insbesondere bei sehr hohen Erbschaften zementiere sich dieser Zustand. Wenn man nur noch durch Erben zu einer Wohnung kommen könne und nicht mehr durch eigene Leistungen, „dann haben wir ein gesellschaftliches Problem“. Es gebe Handlungsbedarf.

FDP nennt Linken-Antrag „volkswirtschaftlichen Unsinn“

Claudia Raffelhüschen (FDP) nannte den Antrag der Linken „volkswirtschaftlichen Unsinn“. Die Bevölkerung werde bewusst in die Irre geführt. Die aktuelle Erbschaftsteuer sei reformbedürftig. Daher fordere die FDP eine Erhöhung der seit 2009 nicht mehr angehobenen Freibeträge. So müssten selbst Erben von Einfamilienhäusern inzwischen Erbschaftsteuer zahlen. Die Freibeträge sollten um 25 Prozent erhöht und in Zukunft automatisch an die Inflation angepasst werden.

AfD wirbt für Abschaffung der Erbschaftsteuer

Kay Gottschalk (AfD) warf der Linken vor, die Partei der Enteignung und der Zerstörung der sozialen Marktwirtschaft zu sein. Die Ausnahmeregelungen bei der Erbschaftsteuer hätten dazu geführt, dass Tausende von Arbeitsplätzen erhalten geblieben seien.

Die Linke wolle den steuerlichen Ast absetzen, auf dem man sitze. Die AfD habe dagegen einen Antrag gestellt, der so „einfach wie genial“ sei. Die Erbschaftsteuer sei ein Substanzsteuer, die nicht auf die Leistungsfähigkeit abstelle und gehöre daher abgeschafft. 

Antrag von Linken und AfD

In ihrem Antrag weist die Fraktion Die Linke darauf hin, dass der durchschnittliche Steuersatz bei Erbschaften und Schenkungen unter 20 Millionen Euro in den Jahren 2011 bis 2020 neun Prozent betragen habe. Ab 20 Millionen Euro habe der durchschnittlichen Steuersatz auf Erbschaften und Schenkungen hingegen nur noch 2,8 Prozent betragen.

Die AfD-Fraktion prognostiziert in ihrem Antrag, angesichts der stark gestiegenen Immobilienpreise werde es zu signifikanten Erhöhungen der Erbschaftsteuer kommen. In Einzelfällen seien Steigerungen bis zum 21-fachen der heute zu zahlenden Steuer zu erwarten. (hle/22.06.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

()
Christian Görke

Christian Görke

© DiG/ Thomas Kläber

Görke, Christian

Die Linke

()
Tim Klüssendorf

Tim Klüssendorf

© Tim Klüssendorf/ Maximilian König

Klüssendorf, Tim

SPD

()
Christian Freiherr von Stetten

Christian Freiherr von Stetten

© CDU Bundesgeschäftsstelle/Tobias Koch

Stetten, Christian Frhr. von

CDU/CSU

()
Katharina Beck

Katharina Beck

© Katharina Beck/Oliver Hadji

Beck, Katharina

Bündnis 90/Die Grünen

()
Kay Gottschalk

Kay Gottschalk

© Kay Gottschalk/ AfD

Gottschalk, Kay

AfD

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Claudia Raffelhüschen

Claudia Raffelhüschen

© Claudia Raffelhüschen/Stefan Trocha Photography

Raffelhüschen, Claudia

FDP

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Nadine Heselhaus

Nadine Heselhaus

© Photothek Media Lab

Heselhaus, Nadine

SPD

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Sebastian Brehm

Sebastian Brehm

© Sebastian Brehm/ Lutz Wolf

Brehm, Sebastian

CDU/CSU

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Bruno Hönel

Bruno Hönel

© Bruno Hönel/Stefan Kaminski

Hönel, Bruno

Bündnis 90/Die Grünen

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Albrecht Glaser

Albrecht Glaser

© Albrecht Glaser

Glaser, Albrecht

AfD

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Maximilian Mordhorst

Maximilian Mordhorst

© Maximilian Mordhorst/Rainer Milling

Mordhorst, Maximilian

FDP

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Frauke Heiligenstadt

Frauke Heiligenstadt

© Frauke Heiligenstadt/ Photothek Media Lab

Heiligenstadt, Frauke

SPD

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Fritz Güntzler

Fritz Güntzler

© Fritz Güntzler/ Tobias Koch

Güntzler, Fritz

CDU/CSU

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Stefan Schmidt

Stefan Schmidt

© Deutscher Bundestag/ Inga Haar

Schmidt, Stefan

Bündnis 90/Die Grünen

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Michael Schrodi

Michael Schrodi

© Michael Schrodi/ Photothek

Schrodi, Michael

SPD

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Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/6388 - Antrag: Erbschaft- und Schenkungsteuer abschaffen
    PDF | 196 KB — Status: 13.04.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/7295 - Antrag: Erbschaftsteuer - Privilegien bei Milliardenerbschaften streichen
    PDF | 142 KB — Status: 16.06.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 20/7295, 20/6388 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Finanzen

Bundestag stimmt gegen Streichung von Erbschaft­steuervergünstigungen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 30. November 2023, gegen die Streichung der Erbschaftsteuervergünstigungen bei großen Unternehmenserbschaften gestimmt. In namentlicher Abstimmung votierten 621 Abgeordnete gegen einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Erbschaftsteuer – Privilegien bei Milliardenerbschaften streichen“ (20/7295). 31 Abgeordnete haben sich für die Vorlage ausgesprochen und ein Parlamentarier hat sich enthalten. Der Antrag sah die Streichung aller Vergünstigungen für große Unternehmenserbschaften vor, um Milliardäre höher zu belasten. 

Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der AfD-Fraktion, der völlig entgegengesetzt zum Antrag der Linksfraktion forderte, die Erbschaftssteuer vollständig abzuschaffen (20/6388). Die Initiative fand keine Mehrheit gegen die Stimmen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Zustimmung durch die Antragsteller. Den Abstimmungen lag jeweils eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zur Vorlage der Linksfraktion (20/9562) und der AfD (20/8438) zugrunde.

FDP: Kein Einnahme-, sondern Ausgabenproblem

Für die FDP-Fraktion kritisierte die Abgeordnete Claudia Raffelhüschen höhere Steuern und den Wunsch nach der Generierung höherer Einnahmen. „Wir haben kein Einnahmeproblem, wir haben ein Ausgabenproblem“, sagte Raffelhüschen und erklärte: „Bevor wir die Ausgabenseite nicht konsolidiert haben, brauchen wir über höhere Steuern gar nicht reden.“ 

Raffelhüschen lehnte aber auch den AfD-Antrag auf eine vollständige Abschaffung ab, gestand jedoch zu, dass die Erbschaftsteuer reformbedürftig sei. Beispielsweise müssten die Steuerfreibeträge an die Inflation angepasst werden. Allerdings würden diese Vorschläge von den Bundesländern bisher abgelehnt.  

Union: So inhaltsleer wie dieser Antrag war keiner

Christian Freiherr von Stetten kritisierte als erster Redner der CDU/CSU-Fraktion, dass seine Vorrednerin von der FDP keinen Rückhalt bei den anderen Ampel-Parteien habe. „Es gab mehr Beifall aus den Reihen der CDU/CSU als von Ihren Koalitionspartnern SPD und Grünen.“

Gerichtet an die Linksfraktion sprach er deren bisherigen finanzpolitischen Sprecher Christian Görke an. „Es war ein sehr kollegiales Zusammenarbeiten“, sagte von Stetten, kritisierte aber auch den Antrag der Linksfraktion. Die habe in der Geschichte ihrer Fraktion zahlreiche Anträge vorgelegt. „So inhaltsleer wie dieser Antrag war keiner“, kritisierte von Stetten und legte nach: „Selbst für eine sterbende Fraktion ist das zu wenig.“

SPD: Mehrheit des Vermögens vererbt oder verschenkt

Tim Klüssendorf bedankte sich für die SPD-Fraktion bei der Linksfraktion für deren Antrag. Es sei wichtig, über das Thema Verteilungsungerechtigkeit zu diskutieren. „Zehn Prozent des jährlichen Bruttoinlandsprodukts werden jährlich vererbt oder verschenkt“, sagte der Abgeordnete. Darauf fielen lediglich zwei bis drei Prozent Steuern an. 

Davon profitierten aber vor allem wenige. 40 Millionen Menschen in Deutschland, also fast die Hälfte der Bevölkerung, besitze nicht mal drei Prozent des Gesamtvermögens. Klüssendorf sagte auch, dass die Mehrheit des Vermögens mittlerweile vererbt oder verschenkt, und nicht durch Arbeit erwirtschaftet werde. Allerding ist der Antrag der Linksfraktion aus Sicht Klüssendorfs zu weitgehend. Der SPD-Abgeordnete verwies darauf, dass Belastungen beim Übergang von kleinen und mittleren Unternehmen beachtet werden müssten. 

AfD: Erbschaftsteuer ist unfaire Doppelbesteuerung

Kay Gottschalk, Abgeordneter der AfD-Fraktion, nannte die Erbschaftsteuer „eine unfaire Doppelbesteuerung“, da sie auf bereits versteuertes Kapital erhoben werde. „Wohlstand und Wachstum schafft man nicht durch Umverteilung“, sagte Gottschalk. Deutschland sei das Land mit den zweithöchsten Steuern und Abgaben. „Sie schaffen Armut!“, warf Gottschalk der Koalition vor. Weitere Steuererhöhungen seien Gift für den Mittelstand. Seit 2008 seien die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer nicht erhöht worden.

„Der Mittelstand ist das Rückgrat unserer Wirtschaft“, sagte der AfD-Abgeordnete. Die mittelständischen Unternehmen unterschieden sich dabei deutlich von internationalen Konzernen, die vor allem Steueroptimierung betrieben. Gottschalk weiter: „Wir werden uns mit ganzer Kraft dafür einsetzen, die Erbschaftsteuer abzuschaffen.“ 

Grüne: AfD will Länderhaushalte schwächen

Für die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen kritisierte Katharina Beck in ihrer Rede den Antrag der AfD-Fraktion. Die Erbschaftsteuer spüle jährlich elf Milliarden Euro in die Haushalte der Bundesländer. „Die AfD möchte die Länderhaushalte schwächen“, warf Beck der AfD vor. Dies würde insbesondere dazu führen, dass bei Bildung gespart werden müsse. 

Die Erbschaftsteuer habe aber auch die Funktion, eine zu starke Vermögenskonzentration zu vermeiden, sagte Beck und verwies auf Artikel 123 der Verfassung des Freistaats Bayern. „Die Erbschaftsteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern“, zitierte Beck. 

Linke: Das ist volkswirtschaftlicher Schwachsinn

Der antragstellende Christian Görke (Fraktion Die Linke) wandte sich entschieden dagegen, in der aktuellen Finanzlage des Bundes in sozialen Bereichen wie der Rente zu kürzen. Mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds sowie zur Schuldenbremse sagte er zur bisherigen Finanzpolitik der Ampel-Koalition: „Die Finanztrickserei hat die Situation hierzulande völlig verändert und verschärft.“ Görke weiter: „Kürzen, kürzen, kürzen, damit machen wir gerade das falsche. Das ist volkswirtschaftlicher Schwachsinn.“

Dem SPD-Abgeordneten Klüssendorf warf er vor, lediglich links zu bleiben. „Aber sie regieren, da würde ich mir mal ein Machtwort Ihres Kanzlers wünschen“, sagte Görke, der seine Rede angesichts des anstehenden Endes seiner Fraktion mit dem Satz beendete: „Es ist nicht Ende aller Tage, ich komme wieder, keine Frage.“

Antrag der Linken

Die Linke fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, einen Gesetzentwurf mit der Streichung der Erbschaftsteuervergünstigungen bei großen Unternehmenserbschaften (vor allem die Paragrafen 13a bis 13c, 19a und 28a des Erbschaftsteuergesetzes betreffend) und der Ausweitung der Tilgungs- und Stundungsmöglichkeiten vorzulegen.

Die Fraktion verweist darauf, dass bei Erbschaften und Schenkungen über 20 Millionen Euro der durchschnittliche Steuersatz nur bei 2,8 Prozent liege. Beispielsweise ließen sich durch Gestaltungen bei den sogenannten Verschonungsbedarfsprüfungen die effektiven Steuersätze weit nach unten drücken, wenn die Steuerschuld nicht aus dem „verfügbaren Vermögen“ – das seien 50 Prozent des Vermögens, welches nach Abzug des begünstigten Unternehmensvermögens sowie der darauf lastenden Schulden übrigbleibt – beglichen werden könne. Um diesem „Missstand“ zu begegnen, ist aus Sicht der Linken eine umfassende Reform der Erbschaftsteuer erforderlich. 

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert eine Abschaffung der Erbschaft- und der Schenkungsteuer. In ihrem Antrag (20/6388) wird die Bundesregierung aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Die AfD-Fraktion begründet ihren Vorstoß damit, dass es sich bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer um Substanzsteuern handle. Solche Substanzsteuern seien ungerecht, weil sie nicht die Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen berücksichtigen, sondern ausschließlich ein bestimmtes Vermögen besteuern würden.

Bisher sei das Aufkommen aus der Erbschaft- und Schenkungssteuer für die Länder mit 11,1 Milliarden Euro für das Jahr 2021 vernachlässigbar gewesen. Allerdings werde das Aufkommen aus diesen Steuern in Folge höherer Bewertungen von Immobilien durch das Jahressteuergesetz 2022 massiv steigen. Angesichts der stark gestiegenen Immobilienpreise werde es zu signifikanten Erhöhungen der Erbschaftssteuer kommen. In Einzelfällen seien Steigerungen bis zum 21-fachen der heute zu zahlenden Erbschaft- und Schenkungssteuer zu erwarten. (vom/bal/hle/30.11.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

()
Claudia Raffelhüschen

Claudia Raffelhüschen

© Claudia Raffelhüschen/Stefan Trocha Photography

Raffelhüschen, Claudia

FDP

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Christian Freiherr von Stetten

Christian Freiherr von Stetten

© CDU Bundesgeschäftsstelle/Tobias Koch

Stetten, Christian Frhr. von

CDU/CSU

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Tim Klüssendorf

Tim Klüssendorf

© Tim Klüssendorf/ Maximilian König

Klüssendorf, Tim

SPD

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Kay Gottschalk

Kay Gottschalk

© Kay Gottschalk/ AfD

Gottschalk, Kay

AfD

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Katharina Beck

Katharina Beck

© Katharina Beck/Oliver Hadji

Beck, Katharina

Bündnis 90/Die Grünen

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Christian Görke

Christian Görke

© DiG/ Thomas Kläber

Görke, Christian

Die Linke

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Maximilian Mordhorst

Maximilian Mordhorst

© Maximilian Mordhorst/Rainer Milling

Mordhorst, Maximilian

FDP

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Olav Gutting

Olav Gutting

© Matthias Busse

Gutting, Olav

CDU/CSU

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Carlos Kasper

Carlos Kasper

© Richard Hübner

Kasper, Carlos

SPD

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Bruno Hönel

Bruno Hönel

© Bruno Hönel/Stefan Kaminski

Hönel, Bruno

Bündnis 90/Die Grünen

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Fritz Güntzler

Fritz Güntzler

© Fritz Güntzler/ Tobias Koch

Güntzler, Fritz

CDU/CSU

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Armand Zorn

Armand Zorn

© Armand Zorn / Photothek Media Lab

Zorn, Armand

SPD

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Sebastian Brehm

Sebastian Brehm

© Sebastian Brehm/ Lutz Wolf

Brehm, Sebastian

CDU/CSU

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Frauke Heiligenstadt

Frauke Heiligenstadt

© Frauke Heiligenstadt/ Photothek Media Lab

Heiligenstadt, Frauke

SPD

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Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/6388 - Antrag: Erbschaft- und Schenkungsteuer abschaffen
    PDF | 196 KB — Status: 13.04.2023
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  • 20/7295 - Antrag: Erbschaftsteuer - Privilegien bei Milliardenerbschaften streichen
    PDF | 142 KB — Status: 16.06.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/8438 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Kay Gottschalk, Carolin Bachmann, Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/6833 - Erbschaft- und Schenkungsteuer abschaffen
    PDF | 186 KB — Status: 21.09.2023
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  • 20/9562 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Christian Görke, Dr. Gesine Lötzsch, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/7295 - Erbschaftsteuer - Privilegien bei Milliardenerbschaften streichen
    PDF | 179 KB — Status: 29.11.2023
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • namentliche Abstimmung zur Beschlussempfehlung 20/9562 (Antrag 20/7295 ablehnen)
  • 14:38:28: Beginn der Abstimmung
  • 15:02:44: Ende der Abstimmung
  • Gesamt: 653 Ja: 621 Nein: 31 Enthaltungen1
  • Beschlussempfehlung 20/9562 angenommen


Beschlussempfehlung 20/8438 (Antrag 20/6388 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw25-de-erbschaftssteuer-953406

Stand: 29.08.2025