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Gesundheit

Gesetzentwurf zur Versorgung mit Kinder­arzneimitteln beraten

Der Bundestag hat am Mittwoch, 24. Mai 2023, erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (20/6871) beraten. Nach der Aussprache überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zusammen mit einem Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Engpässe bei Arzneimitteln wirksam bekämpfen“ (20/6899) zur federführenden Beratung in den Gesundheitsausschuss.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Um künftig frühzeitig Lieferengpässe zu erkennen, soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ein Frühwarnsystem einrichten. Versorgungsengpässe bei generischen Arzneimitteln will die Regierung künftig vermeiden. Dazu sind dem Entwurf zufolge „strukturelle Maßnahmen“ bei Festbeträgen, Rabattverträgen und bei der Versorgung mit Kinderarzneimitteln vorgesehen.

Die Regierung will eine Pflicht zur mehrmonatigen Lagerhaltung einführen, um kurze Störungen in der Lieferkette oder kurzfristigen Mehrbedarf bei patentfreien Arzneimitteln ausgleichen zu können. Für nicht verfügbare Arzneimittel sind dem Entwurf zufolge zusätzliche vereinfachte Austauschregelungen in der Apotheke geplant.

Lieferketten-Diversifizierung und Bevorratungsverpflichtungen

Die Regierung hält eine Diversifizierung der Lieferketten für die Wirkstoffe dieser Arzneimittel für unerlässlich, um die Versorgung der Bevölkerung mit patentfreien Antibiotika sicherzustellen. Vorgesehen sind „erhöhte Bevorratungsverpflichtungen für krankenhausversorgende Apotheken und Krankenhausapotheken für Arzneimittel zur parenteralen Anwendung und Antibiotika in der intensivmedizinischen Versorgung“.

Für anerkannte Reserveantibiotika mit neuen Wirkstoffen soll es den pharmazeutischen Unternehmen ermöglicht werden, den von ihnen bei Markteinführung gewählten Abgabepreis auch über den Zeitraum von sechs Monaten hinaus beizubehalten. Die Verhandlung zur Höhe des Erstattungsbetrags soll entfallen. Bei Mengenausweitungen, etwa durch Indikationserweiterungen, sieht der Entwurf Preis-Mengen-Vereinbarungen vor.

Weiterhin Nutzenbewertung bei neuen Wirkstoffen

Als Reaktion auf ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts hält die Regierung zudem eine gesetzliche Klarstellung für erforderlich, dass alle Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen wie bisher der Nutzenbewertung unterliegen. Um den „Kombinationsabschlag“ praktisch umzusetzen, seien darüber hinaus gesetzliche Änderungen erforderlich, um den Prozess zu optimieren.

Im Hinblick auf das Ziel, die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherzustellen, hält die Regierung die mit der Umsetzung dieser Maßnahmen verbundenen Mehrausgaben für „verhältnismäßig“. (vom/24.05.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

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Karl Lauterbach

Karl Lauterbach

© Karl Lauterbach/Maximilian König

Lauterbach, Prof. Dr. Karl

Bundesminister für Gesundheit

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Dr. Georg Kippels

Dr. Georg Kippels

© Dr. Georg Kippels/ Tobias Koch

Kippels, Dr. Georg

CDU/CSU

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Paula Piechotta

Paula Piechotta

© Paula Piechotta/ Philip Knoll

Piechotta, Dr. Paula

Bündnis 90/Die Grünen

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Jörg Schneider

Jörg Schneider

© Jörg Schneider

Schneider, Jörg

AfD

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Lars Lindemann

Lars Lindemann

© Lars Lindemann/ Harry Schnitger

Lindemann, Lars

FDP

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Kathrin Vogler

Kathrin Vogler

© Kathrin Vogler/ Jennifer Kölker

Vogler, Kathrin

Die Linke

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Martina Stamm-Fibich

Martina Stamm-Fibich

© DBT/ Inga Haar

Stamm-Fibich, Martina

SPD

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Dietrich Monstadt

Dietrich Monstadt

© Dietrich Monstadt

Monstadt, Dietrich

CDU/CSU

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Johannes Wagner

Johannes Wagner

© Bündnis 90/ Die Grünen/ Stephan Kaminski

Wagner, Johannes

Bündnis 90/Die Grünen

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Stephan Pilsinger

Dr. med. Stephan Pilsinger

© Stephan Pilsinger/ Christian Kaufmann

Pilsinger, Dr. Stephan

CDU/CSU

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Dirk Heidenblut

Dirk Heidenblut

© Dirk Heidenblut

Heidenblut, Dirk

SPD

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Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 20/6871 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG)
    PDF | 748 KB — Status: 17.05.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/6899 - Antrag: Engpässe bei Arzneimitteln wirksam bekämpfen
    PDF | 196 KB — Status: 23.05.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 20/6871, 20/6899 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Gesundheit

Experten fordern Nachbesserungen an Arzneimittelreform

Zeit: Montag, 12. Juni 2023, 15.45 bis 17.15 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal MELH 3.101

Gesundheitsexperten begrüßen im Grundsatz die Arzneimittelreform zur Verhinderung von Lieferengpässen, sehen jedoch bei den geplanten Regelungen deutlichen Nachbesserungsbedarf. So warnten die Krankenkassen in einer Anhörung über den Gesetzentwurf (20/6871) der Bundesregierung vor steigenden Kosten. Pharmafirmen beklagten ihrerseits den hohen Kostendruck. Die Sachverständigen äußerten sich am Montag, 12. Juni 2023, in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das sogenannte Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) sieht Änderungen im Bereich der Festbeträge, Rabattverträge und der Versorgung mit Kinderarzneimitteln vor. Für Kinderarzneimittel gelten künftig weniger strikte Preisregeln, Festbeträge werden abgeschafft. Pharmafirmen können ihre Abgabepreise für solche Arzneimittel einmalig um bis zu 50 Prozent des zuletzt geltenden Festbetrages oder Preismoratoriums anheben.

Der Entwurf sieht außerdem vor, dass Preisinstrumente für versorgungskritische Arzneimittel bei einem Engpass gelockert werden können. Sollte es zu wenige Anbieter geben, können Festbetrag oder Preismoratorium einmalig um 50 Prozent angehoben werden. Ferner müssen Antibiotika mit Wirkstoffproduktion in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum bei Ausschreibungen von Kassenverträgen zusätzlich berücksichtigt werden. Auf diese Weise soll die Anbietervielfalt erhöht werden. Die Verfügbarkeit von Arzneimitteln soll zudem mit neuen Austauschregeln für Apotheken gestärkt werden.

Weltmarktlage und Kostendruck

Der AOK-Bundesverband erklärte, die Freistellung ganzer Arzneimittelgruppen von Rabattverträgen und Festbeträgen sowie die Anhebung von Preisobergrenzen um bis zu 50 Prozent seien kritisch zu hinterfragen. Dem liege die falsche Annahme zugrunde, dass in erster Linie ein zu großer ökonomischer Druck im generischen deutschen Markt ursächlich sei für die Lieferengpässe. Dies sei jedoch kaum nachvollziehbar, denn das Phänomen sei weltweit zu beobachten.

Der Verband der forschenden Arzneimittelhersteller (vfa) machte hingegen den Kostendruck für die Probleme verantwortlich. Dies führe zu einer Marktverengung auf wenige Produzenten und zur Abwanderung von Produktionskapazitäten in Drittländer mit geringeren Produktionskosten. Das nun einsetzende Umdenken sei zu begrüßen, jedoch umfasse die Arzneimittelversorgung nicht nur die Generikaproduktion, sondern auch die Erforschung und Herstellung innovativer Arzneimittel.

Hinweis auf lange Vorlaufzeiten

Der Verband Progenerika hob die langen Vorlaufzeiten bei der Umstellung der Produktion von Arzneimitteln hervor. Die Vorgaben für die Diversifizierung von Lieferketten müssten für alle Rabattverträge und im gesamten Generikamarkt gelten. Bei versorgungskritischen Arzneimitteln müssten höhere Preise für einen längeren Zeitraum gewährt werden, um Anreize für eine veränderte Produktionsplanung zu schaffen.

Nach Ansicht der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) gehen die Regelungen teilweise nicht weit genug. Nicht nur Antibiotika und Arzneimittel zur Fiebersenkung von Kindern mit den Wirkstoffen Paracetamol und Ibuprofen seien knapp, sondern auch andere Arzneimittel in kindgerechten Darreichungsformen. Der Entwurf sollte breiter gefasst werden, um Kinder bei der Arzneimittelversorgung nicht zu benachteiligen.

Experte: Keine Lösung der Engpassproblematik

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) verwies auf die zusätzliche Belastung für Apotheker, wenn Medikamente nicht lieferbar sind, und forderte eine angemessene Honorierung. Der vorgeschlagene Zuschlag von 50 Cent für den zusätzlichen Aufwand bei Lieferengpässen sei völlig unzureichend. Die ABDA schlug in der Anhörung einen Zuschlag von 21 Euro vor.

In der Anhörung machten mehrere Vertreter von Pharmaverbänden deutlich, dass mit den jetzt geplanten Regelungen vermutlich keine nachhaltige Lösung der Engpassproblematik zu erwarten ist. Sie verwiesen auf die unterschiedlichen Abschläge, die in ihrem Zusammenwirken keinen Anreiz darstellten, in Deutschland zu produzieren und zu forschen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit einer Reform der Arzneimittelversorgung will die Bundesregierung gegen Lieferengpässe vorgehen. Das sogenannte Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) (20/6871) sieht dazu Änderungen im Bereich der Festbeträge, Rabattverträge und der Versorgung mit Kinderarzneimitteln vor. 

Für Kinderarzneimittel gelten künftig weniger strikte Preisregeln, Festbeträge werden abgeschafft. Pharmafirmen können ihre Abgabepreise für solche Arzneimittel einmalig um bis zu 50 Prozent des zuletzt geltenden Festbetrages oder Preismoratoriums anheben. Die Krankenkassen sollen die Mehrkosten übernehmen. In der Zukunft sollen keine Festbetragsgruppen mit Kinderarzneimitteln mehr gebildet werden.

Ziel: Anbietervielfalt erhöhen

Über eine Änderung der Zuzahlungsregelung soll zudem der Preisdruck bei Festbeträgen gedämpft werden. So wird die Zuzahlungsbefreiungsgrenze von 30 auf 20 Prozent abgesenkt. Liegt der Preis mindestens 20 Prozent unter dem Festbetrag, kann der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) das Arzneimittel von der Zuzahlung freistellen. Der Entwurf sieht außerdem vor, dass Preisinstrumente für versorgungskritische Arzneimittel bei einem Engpass gelockert werden können. Sollte es zu wenige Anbieter geben, können Festbetrag oder Preismoratorium einmalig um 50 Prozent angehoben werden.

Ferner müssen Antibiotika mit Wirkstoffproduktion in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum bei Ausschreibungen von Kassenverträgen zusätzlich berücksichtigt werden. Auf diese Weise soll die Anbietervielfalt erhöht werden. Auch die Verfügbarkeit neuer Reserveantibiotika soll sich verbessern durch finanzielle Anreize zugunsten der Pharmaindustrie. So wird den Firmen ermöglicht, den bei Markteinführung gewählten Abgabepreis auch über einen Zeitraum von sechs Monaten beizubehalten. Die Verfügbarkeit von Arzneimitteln soll zudem mit neuen Austauschregeln für Apotheken gestärkt werden. Ist ein Arzneimittel nicht verfügbar, dürfen Apotheker ein wirkstoffgleiches Arzneimittel abgeben. Für den Austausch sollen Apotheken und Großhändler einen Zuschlag erhalten.

Frühwarnsystem zur Erkennung von Lieferengpässen

Ferner werden für Krankenhausapotheken und krankenhausversorgende Apotheken die Bevorratungsverpflichtungen für parenteral anzuwendende Arzneimittel und für Antibiotika zur intensivmedizinischen Versorgung erhöht. Der Versorgungssicherheit dient die verbindliche dreimonatige Lagerhaltung von rabattierten Arzneimitteln. Diese Regelung soll bei kurzfristigen Lieferengpässen oder einem Mehrbedarf die bedarfsgerechte Versorgung sicherstellen.

Um Lieferengpässen bei Arzneimitteln entgegenzuwirken, erhält das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zusätzliche Informationsrechte unter anderem gegenüber Herstellern und Krankenhausapotheken. Zudem soll ein Frühwarnsystem zur Erkennung von drohenden Lieferengpässen eingerichtet werden.

Antrag der Union

Die Unionsfraktion fordert von der Bundesregierung einen Beschaffungsgipfel, um die Versorgungssicherheit für Patienten mit Arzneimitteln zu gewährleisten. Die Versorgungslage mit Arzneimitteln habe sich in den vergangenen Monaten massiv verschlechtert. Fiebersäfte, Antibiotika, Insulin oder Krebsmedikamente seien zurzeit flächendeckend kaum noch erhältlich oder komplett vergriffen, heißt es in dem Antrag (20/5216) der Fraktion.

Eine Ursache für Lieferengpässe sei die Produktionsverlagerung und -konzentration vieler Arzneimittel oder Grundstoffe in asiatische Länder mit der Folge, dass Deutschland seinen Status als „Apotheke der Welt“ verloren habe. Die Abgeordneten fordern in dem Antrag unter anderem, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass wichtige Arzneimittel, insbesondere für Kinder und Krebspatienten, wieder primär in Europa produziert werden und eine Reserve für Arzneimittel aufgebaut wird.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert eine Neuregelung bei der Finanzierung der medizinischen Rehabilitation. 2018 habe die Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation bemängelt, dass die Vergütungssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) um bis zu 30 Prozent unter den in einem Gutachten für notwendig erachteten Werten lägen, heißt es in einem Antrag (20/5813) der Fraktion. Der Grund sei, dass die in der Rehabilitation anfallenden Medikamentenkosten mit den Tagessätzen abgegolten sind.

Die Abgeordneten schlagen vor, die Medikamentenkosten aus den Tagessätzen herauszunehmen. Sie sollten unabhängig vom Kostenträger der Rehabilitation in voller Höhe von den Krankenkassen übernommen werden.

Antrag der Linken

Versorgungsengpässe bei Arzneimitteln seien traurige Realität geworden, schreibt Die Linke. Die Apothekerschaft gehe von etwa 20 Millionen verordneten, aber nicht verfügbaren Arzneimitteln pro Jahr aus, heißt es in ihrem Antrag (20/6899). Die Ursachen seien vielfältig und reichten von anfälligen Liefer- und Produktionsprozessen der Industrie über Folgen der Globalisierung bis hin zu Rabattverträgen.

Die Abgeordneten fordern unter anderem, bei der momentan verhandelten EU-Arzneimittelstrategie robuste Liefer- und Produktionsprozesse inklusive der Diversifizierung von Herstellungsorten und Zulieferern sowie eine ausreichende Vorratshaltung zu berücksichtigen. Die Industrie sollte dazu verpflichtet werden, für wichtige Arzneimittel die Vorratshaltung eines Fünf-Monate-Bedarfs zu gewährleisten. Auch sollte ein wirksames Frühwarnsystem für drohende und bestehende Lieferengpässe eingeführt werden. Dazu gehöre eine gesetzliche Verpflichtung der Hersteller, alle bestehenden und erwarteten Engpässe inklusive der Gründe zu melden. Anreize zur Verlagerung von Produktionskapazitäten in die EU oder nach Deutschland sollten nach Ansicht der Fraktion durch Auflagen für mehr Versorgungssicherheit flankiert werden. Rabattverträge sollten ferner durch eine maßvoll verschärfte Festbetragsregelung ersetzt werden, um die Anbietervielfalt zu erhöhen. Die Importförderklausel im SGB V sollte gestrichen werden. (pk/12.06.2023)

Dokumente

  • 20/5216 - Antrag: Beschaffungsgipfel jetzt einberufen - Versorgungssicherheit für Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteln gewährleisten
    PDF | 164 KB — Status: 17.01.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/5813 - Antrag: Tagessatzunabhängige Vergütung der Medikamentenkosten - Neuregelung der Finanzierung der Rehabilitation
    PDF | 166 KB — Status: 28.02.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/6871 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG)
    PDF | 748 KB — Status: 17.05.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/6899 - Antrag: Engpässe bei Arzneimitteln wirksam bekämpfen
    PDF | 196 KB — Status: 23.05.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 72. Sitzung am Montag, den 12. Juni 2023, 15:45 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Wortprotokoll der 72. Sitzung am 12.06.2023

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa)
  • AOK Bundesverband
  • progenerika
  • Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V. (DGKJ)
  • GKV-Spitzenverband
  • GKV-Spitzenverband
  • GKV-Spitzenverband
  • GKV-Spitzenverband
  • Bundesverband der Arzneimittelhersteller e. V. (BAH)
  • Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.
  • Bundesärztekammer und der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
  • Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek)
  • Verband der Arzneimittelimporteure Deutschlands e. V.
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung KdöR (KBV)
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.
  • Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker e. V.
  • Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI)
  • Freie Apothekerschaft e. V.
  • Gemeinsamer Bundesausschuss
  • Gemeinsamer Bundesausschuss
  • BKK-Dachverband
  • Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. (PHAGRO)
  • Techniker Krankenkasse
  • Bundesverband der Versorgungsapotheker e. V. (BVVA)
  • Deutscher Berufsverband Rettungsdienst e. V.
  • Sachverständiger Stefan Oelrich
  • Verband der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker e. V. (VZA)
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e. V.
  • Wir versorgen Deutschland i. G.
  • Verband der Privaten Krankenversicherung e. V.

Weitere Informationen

  • Gesundheitsausschuss
  • Änderungsantrag 1 bis 8 der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zum Entwurf eines Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz – ALBVVG BT-Drucksache 20/6871

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Gesundheit

Bundestag stimmt für Frühwarnsystem gegen Medikamentenmangel

Der Bundestag hat am Freitag, 23. Juni 2023, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Arzneimittel-Lieferengpässen (20/6871) in einer vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung beschlossen. Der Entwurf wurde mit den Stimmen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU, AfD und Die Linke angenommen. Ein von der AfD-Fraktion zum Entwurf eingebrachter Entschließungsantrag (20/7403) wurde mit den Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt.

Ebenfalls abgelehnt wurden Anträge der CDU/CSU (20/5216), der AfD (20/5813) und der Fraktion Die Linke (20/6899) zum Thema. Der Unionsantrag fand bei Zustimmung der AfD keine Mehrheit gegen das Votum der übrigen Fraktionen, der Antrag der AfD wurde mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen abgelehnt und die Vorlage der Linksfraktion wurde ebenfalls mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen zurückgewiesen. Den Abstimmungen lag eine Beschlussempfehlung (20/7397) des Gesundheitsausschusses und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraph 96 der Geschäftsordnung (20/7398) zugrunde.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Um künftig frühzeitig Lieferengpässe zu erkennen, soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ein Frühwarnsystem einrichten. Versorgungsengpässe bei generischen Arzneimitteln will die Regierung künftig vermeiden. Dazu sind dem Entwurf zufolge „strukturelle Maßnahmen“ bei Festbeträgen, Rabattverträgen und bei der Versorgung mit Kinderarzneimitteln vorgesehen.

Die Regierung will eine Pflicht zur mehrmonatigen Lagerhaltung einführen, um kurze Störungen in der Lieferkette oder kurzfristigen Mehrbedarf bei patentfreien Arzneimitteln ausgleichen zu können. Für nicht verfügbare Arzneimittel sind dem Entwurf zufolge zusätzliche vereinfachte Austauschregelungen in der Apotheke geplant.

Lieferketten-Diversifizierung und Bevorratungsverpflichtungen

Die Regierung hält eine Diversifizierung der Lieferketten für die Wirkstoffe dieser Arzneimittel für unerlässlich, um die Versorgung der Bevölkerung mit patentfreien Antibiotika sicherzustellen. Vorgesehen sind „erhöhte Bevorratungsverpflichtungen für krankenhausversorgende Apotheken und Krankenhausapotheken für Arzneimittel zur parenteralen Anwendung und Antibiotika in der intensivmedizinischen Versorgung“.

Für anerkannte Reserveantibiotika mit neuen Wirkstoffen soll es den pharmazeutischen Unternehmen ermöglicht werden, den von ihnen bei Markteinführung gewählten Abgabepreis auch über den Zeitraum von sechs Monaten hinaus beizubehalten. Die Verhandlung zur Höhe des Erstattungsbetrags soll entfallen. Bei Mengenausweitungen, etwa durch Indikationserweiterungen, sieht der Entwurf Preis-Mengen-Vereinbarungen vor.

Weiterhin Nutzenbewertung bei neuen Wirkstoffen

Als Reaktion auf ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts hält die Regierung zudem eine gesetzliche Klarstellung für erforderlich, dass alle Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen wie bisher der Nutzenbewertung unterliegen. Um den „Kombinationsabschlag“ praktisch umzusetzen, seien darüber hinaus gesetzliche Änderungen erforderlich, um den Prozess zu optimieren.

Im Hinblick auf das Ziel, die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherzustellen, hält die Regierung die mit der Umsetzung dieser Maßnahmen verbundenen Mehrausgaben für „verhältnismäßig“.

Änderungen im Gesundheitsausschuss

Der Ausschuss billigte im parlamentarischen Verfahren insgesamt 31 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen am Gesetz, darunter zehn fachfremde Änderungen. So werden rechtliche Rahmenbedingungen für Modellvorhaben zum sogenannten Drug-Checking in den Ländern geschaffen. Beim Drug-Checking werden Drogen auf ihre Inhaltsstoffe hin untersucht. Nutzer sollen so vor gefährlichen Substanzen, die Drogen beigemischt sein könnten, besser geschützt werden.

Die in der Corona-Pandemie eingeführte Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese soll auch künftig möglich sein. Für Apotheken werden einige bürokratische Vorschriften gelockert, das gilt etwa für Austauschregelungen bei nicht verfügbaren Medikamenten. Auch die sogenannte Retaxation, die bei Formfehlern auf Rezepten dazu führt, dass Krankenkassen nicht zahlen, wird zugunsten der Apotheken angepasst. Ferner sollen Krebsmedikamente (Onkologika) in die neue Richtlinie für eine erhöhte Bevorratung aufgenommen werden, um einer Gefährdung der Arzneimittelversorgung bei Lieferengpässen oder Mehrbedarfen entgegenzuwirken.

Antrag der Union 

Die Unionsfraktion fordert von der Bundesregierung einen Beschaffungsgipfel, um die Versorgungssicherheit für Patienten mit Arzneimitteln zu gewährleisten. Die Versorgungslage mit Arzneimitteln habe sich in den vergangenen Monaten massiv verschlechtert. Fiebersäfte, Antibiotika, Insulin oder Krebsmedikamente seien zurzeit flächendeckend kaum noch erhältlich oder komplett vergriffen, heißt es in dem Antrag (20/5216) der Fraktion.

Eine Ursache für Lieferengpässe sei die Produktionsverlagerung und -konzentration vieler Arzneimittel oder Grundstoffe in asiatische Länder mit der Folge, dass Deutschland seinen Status als „Apotheke der Welt“ verloren habe. Die Abgeordneten fordern in dem Antrag unter anderem, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass wichtige Arzneimittel, insbesondere für Kinder und Krebspatienten, wieder primär in Europa produziert werden und eine Reserve für Arzneimittel aufgebaut wird.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert eine Neuregelung bei der Finanzierung der medizinischen Rehabilitation. 2018 habe die Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation bemängelt, dass die Vergütungssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) um bis zu 30 Prozent unter den in einem Gutachten für notwendig erachteten Werten lägen, heißt es in dem Antrag (20/5813) der Fraktion. Der Grund sei, dass die in der Rehabilitation anfallenden Medikamentenkosten mit den Tagessätzen abgegolten sind.

Die Abgeordneten schlagen vor, die Medikamentenkosten aus den Tagessätzen herauszunehmen. Sie sollten unabhängig vom Kostenträger der Rehabilitation in voller Höhe von den Krankenkassen übernommen werden.

Antrag der Linken

Die Linksfraktion fordert eine wirksame Bekämpfung der Arzneimittel-Engpässe. Versorgungsengpässe bei Arzneimitteln seien traurige Realität geworden. Die Apothekerschaft gehe von etwa 20 Millionen verordneten, aber nicht verfügbaren Arzneimitteln pro Jahr aus, heißt es in ihrem Antrag (20/6899). Die Ursachen seien vielfältig und reichten von anfälligen Liefer- und Produktionsprozessen der Industrie über Folgen der Globalisierung bis hin zu Rabattverträgen.

Die Abgeordneten fordern unter anderem, bei der momentan verhandelten EU-Arzneimittelstrategie robuste Liefer- und Produktionsprozesse inklusive der Diversifizierung von Herstellungsorten und Zulieferern sowie eine ausreichende Vorratshaltung zu berücksichtigen. Die Industrie sollte dazu verpflichtet werden, für wichtige Arzneimittel die Vorratshaltung eines Fünf-Monate-Bedarfs zu gewährleisten. Auch sollte ein wirksames Frühwarnsystem für drohende und bestehende Lieferengpässe eingeführt werden. Dazu gehöre eine gesetzliche Verpflichtung der Hersteller, alle bestehenden und erwarteten Engpässe inklusive der Gründe zu melden.

Anreize zur Verlagerung von Produktionskapazitäten in die EU oder nach Deutschland sollten nach Ansicht der Fraktion durch Auflagen für mehr Versorgungssicherheit flankiert werden. Rabattverträge sollten ferner durch eine maßvoll verschärfte Festbetragsregelung ersetzt werden, um die Anbietervielfalt zu erhöhen. Die Importförderklausel im SGB V sollte gestrichen werden. (pk/ste/23.06.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

()
Karl Lauterbach

Karl Lauterbach

© Karl Lauterbach/Maximilian König

Lauterbach, Prof. Dr. Karl

Bundesminister für Gesundheit

()
Dr. Georg Kippels

Dr. Georg Kippels

© Dr. Georg Kippels/ Tobias Koch

Kippels, Dr. Georg

CDU/CSU

()
Paula Piechotta

Paula Piechotta

© Paula Piechotta/ Philip Knoll

Piechotta, Dr. Paula

Bündnis 90/Die Grünen

()
Jörg Schneider

Jörg Schneider

© Jörg Schneider

Schneider, Jörg

AfD

()
Lars Lindemann

Lars Lindemann

© Lars Lindemann/ Harry Schnitger

Lindemann, Lars

FDP

()
Ates Gürpinar

Ates Gürpinar

© Ates Gürpinar/ Olaf Krostitz

Gürpinar, Ates

Die Linke

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Martina Stamm-Fibich

Martina Stamm-Fibich

© DBT/ Inga Haar

Stamm-Fibich, Martina

SPD

()
Diana Stöcker

Diana Stöcker

© Diana Stöcker/Jürgen Weisheitinger

Stöcker, Diana

CDU/CSU

()
Dr. Kirsten Kappert-Gonther

Dr. Kirsten Kappert-Gonther

© Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Bremen/ Caspar Sessler

Kappert-Gonther, Dr. Kirsten

Bündnis 90/Die Grünen

()
Emmi Zeulner

Emmi Zeulner

© Emmi Zeulner/ Hendrik Steffens

Zeulner, Emmi

CDU/CSU

()
Dirk Heidenblut

Dirk Heidenblut

© Dirk Heidenblut

Heidenblut, Dirk

SPD

()
Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 20/5216 - Antrag: Beschaffungsgipfel jetzt einberufen - Versorgungssicherheit für Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteln gewährleisten
    PDF | 164 KB — Status: 17.01.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/5813 - Antrag: Tagessatzunabhängige Vergütung der Medikamentenkosten - Neuregelung der Finanzierung der Rehabilitation
    PDF | 166 KB — Status: 28.02.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/6871 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG)
    PDF | 748 KB — Status: 17.05.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/6899 - Antrag: Engpässe bei Arzneimitteln wirksam bekämpfen
    PDF | 196 KB — Status: 23.05.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/7397 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/6871 - Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/5216 - Beschaffungsgipfel jetzt einberufen - Versorgungssicherheit für Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteln gewährleisten c) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5813 - Tagessatzunabhängige Vergütung der Medikamentenkosten - Neuregelung der Finanzierung der Rehabilitation d) zu dem Antrag der Abgeordneten Kathrin Vogler, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/6899 - Engpässe bei Arzneimitteln wirksam bekämpfen
    PDF | 706 KB — Status: 21.06.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/7398 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/6871, 20/7397 - Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG)
    PDF | 220 KB — Status: 21.06.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/7403 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/6871, 20/7397 - Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG)
    PDF | 167 KB — Status: 21.06.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/6871 (Beschlussempfehlung 20/7397 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 20/7403 abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 20/7397 Buchstabe b (Antrag 20/5216 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/7397 Buchstabe c (Antrag 20/5813 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/7397 Buchstabe d (Antrag 20/6899 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw21-de-lieferengpaesse-medikamente-947904

Stand: 28.08.2025