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Bauwesen

Union will Entlastung der Kommunen bei Unterbringung Geflüchteter

Für die Unterbringung von Geflüchteten und Asylbewerbern gibt es immer weniger Platz. Um schneller und unbürokratischer Flüchtlings- und Asylbewerberunterkünfte zu schaffen, sollen Sonderregelungen des Baugesetzbuches verlängert werden. Der Bundestag am Donnerstag, 30. März 2023, erstmals über einen entsprechenden Antrag mit dem Titel „Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern unterstützen – Für eine bauliche Stärkung der sozialen Infrastruktur durch praxistaugliche Vereinfachungsfristen im Baugesetzbuch“ (20/6174) beraten, den die CDU/CSU-Fraktion vorgelegt hat. Darin ist vorgesehen, jene Befristungsregelungen, die als Reaktion auf die Migrationsbewegungen ab 2014 eingeführt wurden und bis Ende 2024 gelten, bis zum 31. Dezember 2027 zu verlängern. Zudem sollen im Rahmen des Baugesetzbuches flexible Sonderregelungen für den kurzfristigen Ausbau der sozialen Infrastruktur wie Kindergärten, Schulen und Unterkünfte geschafft werden. Der Antrag wurde nach der Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen.

CDU/CSU fordert Unterstützung der kommunalen Ebene

Enak Ferlemann (CDU/CSU) beschrieb „die dringende Aufgabe der Unterbringung von geflüchteten Menschen“. Vertreter aus Kommunen und Länder schilderten die Lage, dass Plätze für die Unterbringung der Geflüchteten kaum noch zur Verfügung stünden. Wenn jedoch nicht genug Wohnraum vorhanden sei, müsse erneut auf Turnhallen und Messehallen ausgewichen werden. Im vergangenen Jahr seien 1,3 Millionen Menschen nach Deutschland gekommen, sie alle seien untergebracht worden, und in diesem Jahr sei mit „einer weiteren, sehr großen Zahl von Menschen, die zu uns kommen, zu rechnen“, sagte Ferlemann.

In dieser Lage müsse die Bundesregierung dafür sorgen, dass die kommunale Ebene, die für die Unterbringung der Geflüchteten zuständig ist, vom Bund besser unterstützt werde. Die Kommunen sollten eine erleichterte baurechtliche Genehmigung erteilen können, für Unterbringungsmöglichkeiten in Gewerbegebieten, in freistehenden Immobilien sowie in nicht genutzten Einzelhandelsimmobilien. Diese Frist solle bis Ende 2027 verlängert werden, „damit die Kommunen Planungssicherheit bekommen“. Das jetzige Baurecht gebe das nicht her. Ferlemann begrüßte, dass das Bundeskabinett der Fristverlängerung bis 2027 bereits am Mittwoch zugestimmt hat.

SPD: Bundesregierung hat bereits reagiert

Brian Nickholz (SPD) verwies darauf, dass die Bundesregierung bereits auf „die angespannte Lage in den Kommunen reagiert hat“. Drei Beispiele zeigten, wie der Bund auf die aktuelle Situation reagiere. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BimA) habe über 330 Liegenschaften und rund 69.000 Unterbringungsplätze bereitgestellt, weitere seien in der Prüfung.

Im vergangenen Jahr seien dreieinhalb Milliarden Euro an die Länder geflossen, zudem übernehme der Bund die Kosten für die Ukrainer, die Leistungen nach SGB2 erhielten. Der Flüchtlingsgipfel im vergangenen Monat habe gezeigt, dass „wir auf diesem Gebiet gut und kompetent aufgestellt sind“, sagte Nickholz.

AfD: Weitere Containerdörfer nicht der richtige Weg

Carolin Bachmann (AfD) kritisierte den Antrag, ihrer Meinung nach sei es nicht der richtige Weg, „weitere Containerdörfer zu errichten“. Landräte und Bürgermeister hätten den Bund wegen der Unterbringung kritisiert.

Ihrer Meinung nach, sei eine andere Politik nötig. Demnach sollten abgelehnte Asylbewerber abgeschoben werden. „Das schafft Wohnraum“, so Bachmann.

Grüne fordern pragmatische Lösungen für Wohnraum

Dem widersprach Karoline Otte (Bündnis 90/Die Grünen). Die Bürger in den Kommunen hätten im letzten Jahr über eine Million geflüchtete Menschen „willkommen geheißen“ und damit erneut „die Integrationskraft vor Ort unter Beweis gestellt“. Der Bund sehe die Anstrengungen und sehe die Herausforderung, deshalb stünden in diesem Jahr 2,75 Milliarden Euro für Unterbringung, Versorgung und Integration für die Länder zur Verfügung.

Für den fehlenden Wohnraum brauche es pragmatische Lösungen, deshalb habe die Bundesregierung eine Änderung des Baugesetzes beschlossen, damit werde den Kommunen schneller geholfen, neue Unterkünfte zu bauen. Jedoch brauche es eine neue Wohngemeinnützigkeit, damit Miete bezahlbar bleibe und bestehende Sozialwohnungen nicht aus der Sozialbindung herausfielen, „daran arbeiten wir“, sagte Otte.

Linke: Notstrukturen müssen die Ausnahme sein

Das unterstrich auch Caren Lay (Die Linke), es brauche „einen Neustart im Sozialen und Gemeinnützigen Wohnungsbau“, damit würden nicht nur Geflüchtete, sondern auch Menschen mit geringem Einkommen eine Chance auf bezahlbaren Wohnraum bekämen. Die Ampelregierung habe 100.000 neue Sozialwohnungen pro Jahr versprochen, doch 2022 habe es in Deutschland 27.000 Sozialwohnungen weniger gegeben.

Der Unionsantrag führe lediglich dazu, dass „noch mehr Zwischenlösungen am Stadtrand entstehen“, solche Notstrukturen müssten die Ausnahme sein, „auch für Geflüchtete brauchen wir dauerhafte Wohnungen“, sagte Lay. Wer in Hallen oder Container leben müsse, dem werde Integration erschwert oder gar unmöglich gemacht. Nicht die Zuwanderung sei schuld an der Wohnungskrise, sondern Spekulation und eine seit Jahrzehnten falsche Wohnungspolitik.

FDP für Reform des Baugesetzbuches

Für Rainer Semet (FDP) hat das Problem der Wohnungsknappheit andere Ursachen. Es brauche eine Reform des Baugesetzbuches, schnellere Verwaltungsprozesse und mehr „serielles Bauen und vermehrten Einsatz von Holz als Baustoff“, so der Liberale.

Die Vorschläge im Unionsantrag seien in einigen Punkten bereits überholt, da das Bundeskabinett schon reagiert habe und die Sonderregelungen nach Paragraf 246 bis Ende 2027 verlängert worden seien, zudem stünden durch den Bund in diesem Jahr 2,7 Milliarden Euro für die Unterbringung und Versorgung Geflüchteter zur Verfügung.

Antrag der Union

Um schneller und unbürokratischer Flüchtlings- und Asylbewerberunterkünfte zu schaffen, sollen Sonderregelungen des Baugesetzbuches verlängert werden. „Damit die Kommunen die anhaltenden großen Herausforderungen bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden meistern können“, sei es angezeigt, jene Befristungsregelungen, die als Reaktion auf die Migrationsbewegungen ab 2014 eingeführt wurden und bis Ende 2024 gelten, bis zum 31. Dezember 2027 zu verlängern, heißt es in dem Antrag.

Zudem sollen im Rahmen des Baugesetzbuches flexible Sonderregelungen für den kurzfristigen Ausbau der sozialen Infrastruktur wie Kindergärten, Schulen und Unterkünfte geschafft werden. (nki/30.03.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

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  • 20/6174 - Antrag: Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern unterstützen - Für eine bauliche Stärkung der sozialen Infrastruktur durch praxistaugliche Vereinfachungsfristen im Baugesetzbuch
    PDF | 167 KB — Status: 28.03.2023
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Stand: 29.08.2025