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Arbeit

Bundestag berät über die Bedingungen bei der Leiharbeit

Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. März 2023, über die Bedingungen bei der Leiharbeit beraten. Der Debatte lagen zwei Anträge zugrunde. Die Fraktion Die Linke brachte einen Antrag mit dem Titel „Leiharbeit – Gleichen Lohn für gleiche Arbeit durchsetzen“ (20/5978) ein. Die AfD-Fraktion legte einen Antrag mit dem Titel „Mehr Redlichkeit in der Paketbranche und faire Löhne für Leiharbeiter“ (20/6003) vor. Beide Vorlagen wurden im Anschluss an die Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

Antrag der Linken

Damit Leiharbeitsbeschäftigte künftig die gleiche Vergütung und Arbeitsbedingungen wie Festangestellte erhalten, fordert die Fraktion Die Linke, dass die Tariföffnungsklausel abgeschafft werden soll. Außerdem sollen Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter einen Flexibilisierungszuschlag von zehn Prozent auf ihren Lohn bekommen. 

Grundsätzlich gelte für die Leiharbeit ein Gleichstellungsgrundsatz, der Leiharbeisbeschäftigte die gleichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen gewährleisten soll, die auch Direktangestellte erhalten. Durch die sogenannte Tariföffnungsklausel sei es jedoch möglich, durch Tarifverträge und gesonderte Bedingungen diesen Gleichstellungsgrundsatz zu umgehen, schreibt die Fraktion in ihrem Antrag. 

Antrag der AfD 

Betriebe in der Paketbranche sollen maximal 15 Prozent Fremdpersonal beschäftigen dürfen, fordert die AfD-Fraktion in ihrem Antrag. Die Beschränkung solle verhindern, dass Betriebe nicht nur in Phasen hoher Arbeitsbelastung auf Leiharbeit zurückgreifen, sondern diese auch für ihr Kerngeschäft nutzen.

Außerdem fordern die Abgeordneten, dass Leiharbeitsbeschäftigte vom ersten Tag an den gleichen Lohn wie Direktangestellte erhalten sollten. Laut antragstellender Fraktion erhalten Leiharbeiter rund 43 Prozent weniger Gehalt als fest Angestellte. (des/eis/16.03.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

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Susanne Ferschl

Susanne Ferschl

© Susanne Ferschl/Foto Baur

Ferschl, Susanne

Die Linke

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Beate Müller-Gemmeke, Bündnis 90/Die Grünen

Beate Müller-Gemmeke, Bündnis 90/Die Grünen

© Stefan Kaminski

Müller-Gemmeke, Beate

Bündnis 90/Die Grünen

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Jana Schimke

Jana Schimke

© Jana Schimke / Karoline Wolf

Schimke, Jana

CDU/CSU

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Pascal Kober

Pascal Kober

© DBT/ Thomas Koehler

Kober, Pascal

FDP

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Jürgen Pohl

Jürgen Pohl

© Jürgen Pohl

Pohl, Jürgen

AfD

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Wilfried Oellers

Wilfried Oellers

© Wilfried Oellers/ Tobias Koch

Oellers, Wilfried

CDU/CSU

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Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/5978 - Antrag: Leiharbeit - Gleichen Lohn für gleiche Arbeit durchsetzen
    PDF | 160 KB — Status: 14.03.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/6003 - Antrag: Mehr Redlichkeit in der Paketbranche und faire Löhne für Leiharbeiter
    PDF | 178 KB — Status: 14.03.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 20/5978 und 20/6003 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Arbeit

Mehrheit der Experten kritisiert Anträge zur Leiharbeit

Zeit: Montag, 3. Juli 2023, 16 bis 17.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.200

Sachverständige sehen keinen Bedarf, die existierenden Regelungen bei der Leiharbeit anzupassen. Dies zumindest war Tenor einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 3. Juli 2023. Grundlage der Anhörung waren Anträge der Fraktionen Die Linke (20/5978) und der AfD (20/6003)

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag, dass Betriebe in der Paketbranche nur noch maximal 15 Prozent Fremdpersonal beschäftigen dürfen. Außerdem sollen Leiharbeitsbeschäftigte vom ersten Tag an den gleichen Lohn wie Direktangestellte erhalten. Die Fraktion Die Linke fordert von der Bundesregierung, die Tariföffnungsklausel abzuschaffen. Grundsätzlich gelte für die Leiharbeit ein Gleichstellungsgrundsatz, der die gleichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen gewährleisten solle. Durch die Tariföffnungsklausel sei es jedoch möglich, mit Hilfe von Tarifverträgen und gesonderten Bedingungen diesen Gleichstellungsgrundsatz zu umgehen, begründen die Abgeordneten ihre Forderung. Außerdem sollen Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter einen Flexibilisierungszuschlag von zehn Prozent auf ihren Lohn bekommen.

Experten üben Kritik an Anträgen

Laut Stefan Thyroke von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft verdi gibt es drängendere Fragen in der Paketdienstbranche als die Leiharbeit. So adressiere der Linken-Antrag nicht die eigentlichen Probleme bei der Leiharbeit. Thyroke kritisierte, dass beispielsweise durch den Einsatz von Subunternehmen Beschäftigte daran gehindert würden, Betriebsräte zu gründen und sich gewerkschaftlich zu organisieren. Der AfD-Antrag nenne Regelungen wie das Paketbotenschutzgesetz, die nichts mit Leiharbeit per se zu tun hätten. Auch das geforderte Verbot von Werkverträgen und die Leiharbeitspraxis seien zwei unterschiedliche Dinge. 

Für Roland Wolf von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände ist die Geschichte der Tarifverträge ein „Erfolgsmodell“. In keiner anderen Branche sei die Tarifbindung so hoch wie bei der Zeitarbeit. Wolf warnte davor, dass der Arbeitsmarkt „ein Höchstmaß an Flexibilität verlieren“ würde, sollte die Zeitarbeit wegfallen. 

Flexibilität am Arbeitsmarkt

Auch Holger Schäfer vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln betonte, dass besonders die Arbeitnehmerüberlassung wichtig für diese Flexibilität am Arbeitsmarkt sei. Deutschland habe durch den Kündigungsschutz bereits „einen sehr stark regulierten Arbeitsmarkt“. Um dennoch Bewegung am Arbeitsmarkt zu ermöglichen, brauche es Befristungen und die Arbeitnehmerüberlassung. Florian Swyter vom Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister ergänzte, dass die Zeitarbeit besonders für Menschen, die länger als ein Jahr lang arbeitslos seien, eine gute Möglichkeit darstelle, „um einen Fuß in die Tür der Beschäftigung zu bekommen“. Den geforderten Flexibilisierungszuschlag brauche es in der Zeitarbeit, wo die Tarifdeckung bei 100 Prozent liege, nicht, sagte Swyter. 

Carsten Hansen vom Bundesverband Paket und Expresslogistik betonte, dass die Tätigkeit bei Paketdiensten auch einen „integrativen Aspekt“ habe. Wer beispielsweise aus dem Ausland komme und sonst nur wenig Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt habe, könne in dieser Branche arbeiten und eigenes Geld verdienen. Hansen stellte auch klar, dass bei der Diskussion um angemessene Entlohnung von Leihbeschäftigten die „unterschiedlichen Tätigkeiten und Anforderungsniveaus“ berücksichtigt werden müssen. Da Menschen in der Zeitarbeitsbranche eher einfache Tätigkeiten ausüben würden, sei eine niedrige Entlohnung noch kein Anzeichen für Benachteiligung.

Frage nach Eingriffen in die Tarifautonomie

Martin Schmidt vom Radlogistikverband Deutschland sah keine Notwendigkeit für neue Gesetze. Vielmehr gebe es schon jetzt sehr viele Regelungen wie das Paketbotenschutzgesetz, das Mindestlohngesetz oder das Zeitarbeitsgesetz, die alle für bessere Arbeitsbedingungen sorgen würden. Diese würden aber nur etwas nützen, wenn sie auch durchgesetzt und vom Zoll kontrolliert würden, sagte Schmidt. 

Auf die Frage, wie der im Linken-Antrag geforderte Flexibilitätszuschlag von zehn Prozent aus rechtlicher Sicht zu bewerten sei, sagte die Arbeitsrechtsprofessorin Dr. Christiane Brors von der Universität Oldenburg, dass Eingriffe in die Tarifautonomie grundsätzlich gerechtfertigt werden müssten. Jeder Vorschlag müsse dahingehend analysiert werden, ob er verhältnismäßig sei oder ob das Ziel „faire Löhne“ auch „mit einem milderen Mittel“ zu erreichen sei. Eine gleiche Bezahlung könne beispielsweise auch durch die im Leiharbeitsrecht vorgesehene Bezahlung in Nicht-Einsatzzeiten erreicht werden. 

„61 Prozent im Niedriglohnsektor tätig“

Der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Peter Schüren betonte, dass die Leiharbeitsbranche nicht einfach verboten werden könne. Bessere Bedingungen müssten durch Regelungen geschaffen werden. Es sei kaum möglich, in der Leiharbeit gleiche Bedingungen herzustellen. So würde beispielsweise ohne Tarifregelungen schon die Berechnung des Urlaubsanspruchs bei einer Leiharbeitskraft mit vier Einsätzen im Jahr große Herausforderungen mit sich bringen: „Der Leiharbeitstarif regelt durchgehend die Arbeitsbedingungen“. Insgesamt sei das Leiharbeitssystem derzeit in einer guten Situation, sagte Schüren. 

Anders bewertete der Jurist Dr. Paul Kolfhaus die Lage. So bringe die Leiharbeit viele Probleme für die Beschäftigten sowie die Stammarbeitskräfte mit sich. Der Lohn in der Leiharbeit sei unterdurchschnittlich, während das Risiko, die Arbeit wieder zu verlieren, überdurchschnittlich hoch sei, sagte Kolfhaus. 61 Prozent der Leiharbeitsbeschäftigten seien im Niedriglohnsektor tätig. Auch für die Stammarbeitskräfte könne Leiharbeit in den Betrieben entweder Verdrängung bedeuten oder die Angst auslösen, verdrängt zu werden. Eine Überarbeitung der Leiharbeitsregelungen hätte für Kolfhaus viele Vorteile. Neben mehr Gehalt und Sicherheit würde „die Nutzung der Leiharbeit auf ihre Kernfunktion zurückgeschraubt werden“. (des/04.07.2023)

Dokumente

  • 20/5978 - Antrag: Leiharbeit - Gleichen Lohn für gleiche Arbeit durchsetzen
    PDF | 160 KB — Status: 14.03.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/6003 - Antrag: Mehr Redlichkeit in der Paketbranche und faire Löhne für Leiharbeiter
    PDF | 178 KB — Status: 14.03.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 51. Sitzung am Montag, den 3. Juli 2023, 16.00 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • 51. Sitzung Wortprotokoll Leiharbeit

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Schriftliche Stellungnahme - Dr. Paul Kolfhaus, Hamburg
  • Schriftliche Stellungnahme - Radlogistikverband Deutschland e.V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Professor Dr. Christiane Brors, Oldenburg
  • Schriftliche Stellungnahme - Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Bundesverband Paket & Expresslogistik e.V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Professor Dr. Peter Schüren, Münster
  • Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

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Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Stand: 28.08.2025